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Justiz – Anwaltschaft Aufklärungen zur Vorbeugung von Missstände

Justiz – Anwaltschaft Aufklärungen zur Vorbeugung von Missstände.

Justiz Aufklärung
Justiz Aufklärung auf No-Zensur.de

Von Missständen in der Justiz erfährt man fast täglich aus den Medien. Hierzu nimmt die Justiz eine abwiegelnde Haltung ein, die aber durch die nachfolgenden Zitate, die fast ausschließlich von namhaften Richtern und Juristen stammen, widerlegt wird:

  • Aus „Das Mädchen Justitia“, Drei Lilien Verlag, Wiesbaden, 1987: „Vor dem Recht sind alle gleich. Aber nicht vor den Rechtsprechern.“ Von Stanislaw Jerzy Lec
  • Justiz Zitate

  • Aus dem Vorwort von „Im Namen des Volkes?“ von Rasehorn/Ostermeyer/Huhn/Hasse, Luchterhand Verlag 1968: „Aber es sind nicht nur die Politiker, die mit der Justiz nichts zu tun haben wollen, die Justiz will von sich selber nichts wissen. So mag vielleicht unser Bemühen Klarsichtigen bewusst werden lassen, dass die deutsche Justiz und die deutsche Rechtswissenschaft sich ändern müssen, wenn nicht auch in künftigen Zeiten das Recht in Deutschland nur in seinen Sternen stehen soll.“
  • Zitate Justiz

  • Aus dem Vorwort von „Wer je vor einem Richter steht“ von Hermann Marcus,Droste Verlag 1976: „Seitdem ich an dem Buch arbeitete, das die Stellung der Justiz in der bundesdeutschen Gesellschaft kritisch beleuchtet, ist meine Meinung von der deutschen Justiz nicht mehr so gut wie früher.“
  • Zitate der Justiz

  • Aus dem Beitrag „Von Dreyfus bis Brühne“ von Ulrich Wickert in „Der mißhandelte Rechtsstaat“, Kiepenheuer und Witsch Verlag 1977: „Hilflos steht dem der allein von seiner Unschuld überzeugte Verurteilte gegenüber, machtlos, weil er erfährt, dass auch in den weiteren Instanzen Denkverzicht freiwillig, weil bequem, gängige Übung ist. Richter erinnern in der Bundesrepublik an Befehlshaber, die per Dekret Wahrheit verkünden. Die Justiz findet für alles eine ihr genehme Antwort. – Das Unbehagen an unserer Demokratie entwickelt sich zu einer Ablehnung der angeblich ‚freiheitlich demokratischen Ordnung’, denn keine politische Organisation, nicht die drei relevanten Bundestagsparteien, auch nicht deren Nachwuchsorganisationen, nicht die Jungsozialisten, nicht die Jungdemokraten, von denen Engagement zu erwarten wäre, setzen eine Änderung des Zustands der Dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen.“
  • Justiz Zitat

  • Professor Dr. Karl Peters „An einen unschuldig Verurteilten“ im Strafverteidiger 10/1988, Seite 457: „3. Wer hat Dir eingeredet, dass Du gar einen Anspruch auf Gerechtigkeit habest. Dir steht nur ein Urteil zu.“
  • Justiz Skandal

  • Dr. Egon Schneider „Richter und Anwalt“ in ZAP Nr. 1 vom 9.1.1992: „Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“
  • Schein Justiz

  • Aus VgM-„heiße Eisen“, Nr. 4, Ende August 1977, des Vereins gegen parlamentarischen und bürokratischen Missbrauchs e.V., Dortmund (existiert nicht mehr): „Man sollte heute hierzu ‚im Namen der Bundesrepublik’ sagen!! – denn viele Urteile entsprechen nicht dem Volkswillen.“ – Bei den Richtern ist ein großer Prozentsatz dabei, der weder in charakterlicher noch sachkundiger Weise in der Lage ist, seiner Berufung als für die Rechtspflege verantwortlich nachzukommen.“
  • Justiz Verbrechen

  • Leipziger Kommentar (zum Strafgesetzbuch), 10. Auflage 1982, § 336 StGB (Rechts-Beugung; jetzt § 339), Rdnr. 3: „Dass die Rechtsbeugung ein sehr selten begangenes Delikt sei, wird oft behauptet, ist aber leider eine schon nicht mehr fromme Selbsttäuschung; richtig ist, dass sie nur selten strafrechtlich verfolgt und noch seltener rechtskräftig verurteilt wird. Die Behandlung des § 336 in der Rechtslehre krankt vielfach daran, dass sich die Autoren in allgemeinen Ausführungen zum ‚Wesen’ der Rechtsbeugung und ähnlichem ergehen, ohne von den praktischen Fällen Notiz zu nehmen.“
  • Staats Justiz

  •  Aus „Rechtsstaat im Verzug von Ethel Leonore Behrendt, Selbstverlag 1981: „Diese Vorschrift (§ 336 StGB) entbehrt in der Bundesrepublik Deutschland jeglicher Rechtspraxis. Nicht ein einziger Fall einer Verurteilung eines Juristen wegen Rechtsbeugung erhellt aus den Kommentaren; wo es zur Anklage kam wurde freigesprochen – von Juristen. Da könnte theoretisch im Einzelfall noch so vieles zusammenkommen an Fakten, die den Vorsatz – Wissen und Wollen – der Verhinderung richtigen Rechtsspruchs tragen: Der Vorwurf der Rechtsbeugung muss kein Jurist fürchten. Was in einem Mordprozess die Indizienkette ‚lückenlos’ macht, hätte als Argumentation bei § 336 StGB keine Chance.“
  • Schein Justiz

  • Aus „Recht ohne Gerechtigkeit“ von Dr. Henri Richthaler, C-Verlag 1989, Seiten 4f: „Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden. Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ‚freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. – Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum bloßen Rechtsmittelstaat verkommen. Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ‚Im Namen des Volkes’ lässt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden.“
  • Justiz Anleihe

  •  RA Dr. Egon Schneider in „ZAP-Report: Justizspiegel, Kritische Justizberichte, 2. erweiterte Auflage 1999, Seite 4f: „Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht! – Ferner: Wann werden gemäß der zwingenden Vorschrift des § 273 Abs. 1 ZPO prozeßfördernde Hinweise so früh gegeben, dass sich die Parteien rechtzeitig und vollständig erklären können. Ebenso verhält es sich etwa bei der Befolgung des § 278 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht zu Beginn der Verhandlung in den Sach- und Streitstand einführen muss und ihn mit den Parteien erörtern soll. Wann geschieht das? Und in welchem zahlenmäßigen Verhältnis stehen die Fälle, in denen korrekt verfahren wird, zu jenen, in denen das nicht geschieht?“
  • Deutsche Justiz

  • Rudolf von Jhering in „Der Kampf ums Recht“, Wien 1872: „Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu ist der Kampf. So lange das Recht sich auf den Angriff von Seiten des Unrechts gefasst halten muss – und dies wird dauern, so lange die Welt steht – wird ihm der Kampf nicht erspart bleiben.“
  • Justizpalast

  • Der verstorbene Rechtspolitiker Dr. Adolf Arndt zur Beachtung grundgesetzlicher Vorschriften durch Richter in Betrifft JUSTIZ 2002, Seite 331:
    „Unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, dass sie es nur an hohen Festtagen anwenden.“
  • Justiz Auktion

  • Der verstorbene Richter Diether Huhn schrieb 1982 in einem Buch über „Richter in Deutschland“, zitiert in Neue Juristische Wochenschrift 2000, Seite 51: „Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.“
  • Justiz Bayern

  • RA Dr. Egon Schneider in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis 1994, Seite 155: „Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend. Was mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangel an Berufsethik und an fachlicher Scham.“
  • Justiz Berlin

  • Renate Jaeger, früher Richterin am Bundesverfassungsgerichts, jetzt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in Neue Justiz 1995, Seite 562f: „Vielleicht wird man unabhängig, wenn man zuvor der Justiz als Rechtsanwalt ausgesetzt war. Vielleicht fördert es die innere Unabhängigkeit sogar, wenn Richter nur auf Zeit gewählt werden.“
  • Justiz Bedeutung

  • Dieter Simon in „Die Unabhängigkeit des Richters“, 1975, Seite 161f: „Was die Justiz betrifft, so sind die Behauptungen von REIWALD auch keineswegs neu. Schon WITTELS, Die Welt ohne Zuchthaus, Stuttgart 1928, redete vom Richter, ’der seinen Sadismus in geordneten Bahnen auslebt’. STAUB/ALEXANDER, der Verbrecher und seine Richter, Wien 1929 (Ndr. Unter dem Titel Psychoanalyse und Justiz, Frankfurt 1974 mit einer Einleitung von T. MOSER), unterstrichen die Funktion der Justiz. Delegierte privaten Rachegelüste im Staatsauftrag zu befriedigen.“
  • Justizcafe

  • Der Hamburger Richter und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, F.J. Mehmel, beklagt in der FAZ vom 27.5.1997 u.a.: „Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie heute. Ihr Erscheinungsbild leidet unter langen Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen, Binnenorientierung statt Zuwendung hin zum Bürger und obrigkeitsstaatlichem Auftreten von Geschäftsstellen und Richtern. Zu kritisieren ist der richterliche Arbeitseinsatz und die bestehenden Hierarchien. Die fehlende Verantwortlichkeit für das eigene Arbeitsergebnis, die mit fehlender Kontrolle verbunden ist. Unter Richtern besteht die Tendenz, sich der Bewertung der Justiz durch ihre Adressaten und die sonst an der Rechtsfindung Beteiligten abzukapseln.“
  • Justizopfer

  • Wolfgang Zeidler, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in der Festschrift „Zeitgeist und Rechtsprechung“ für Hans Joachim Faller 1984, Seite 145f: „In den konkreten Fragen ihres individuellen Lebensschicksals von meist existentieller Bedeutung begegnen die Menschen einer von der gnadenlosen Härte abstrakter Ideologien geprägten Rechtsordnung. So werden sie in ihrem ureigensten Privatbereich zum Spielball und Opfer des jeweils staatlich verordneten ‚Zeitgeistes’. Seine Flüchtigkeit hüllt sich in den trügerischen Mantel der Wahrheit mit Absolutheitsanspruch.“
  • Justizfilm

  • Heinrich Senfft in „Richter und andere Bürger“, 1988, Seiten 53ff:
    „Der Vorsitzende ist Herr des Protokolls, der Zeuge erst in zweiter Linie. Selten diktiert der Richter etwas ins Protokoll, das der Zeuge gar nicht gesagt hat, oft aber, was er so nicht gesagt hat. Die feinen, aber immer deutlichen Nuancen lassen erkennen, wie dieser Satz des Zeugen später im Urteil auftauchen wird. Er wird passen. Überhaupt hat man den Eindruck, dass die ganze Beweisaufnahme mehr dazu dient, die Meinung des Richters zu bestätigen als die Wahrheit zu ermitteln. Weil der Richter ohnehin auf ein bestimmtes Ergebnis fixiert ist. Und da sie ohnehin nicht in sozialen Rollen, sondern in juristischen zu denken gelernt haben.Deshalb lindern ihre Urteile nicht soziale Konflikte, sondern schaffen bloß Ordnung mit Hilfe staatlicher Herrschaftsgewalt. 1970 hat der Arbeitskreis für Rechtssoziologie eine Umfrage veranstaltet. Das Verhältnis der Bevölkerung der Bundesrepublik zur Rechtspflege zu ermitteln. 74 Prozent der Bevölkerung waren davon überzeugt, ’dass es leichter ist, einen Prozess zu gewinnen, wenn man viel Geld hat.’ Diese Meinung kann nur richtig sein, denn zwei Drittel der Angehörigen der Oberschicht stimmten dem zu. 42 Prozent der Befragten sagten auf die Frage: ’Glauben Sie, dass vor Gericht der einfache Mann nicht so gut behandelt wird wie die besseren Leute?’ Ja, das glaubten sie in der Tat; von denen, die schon einen Zivilprozess geführt hatten, waren sogar 50 Prozent dieser Meinung.“
  • Justiz Definition

  • Richard Schmid in „Letzter Unwille“, 1984, Seite 14:
    „Was an dem Urteil (des Bundesverfassungsgerichts) mich besonders enttäuschte und auch in späteren Entscheidungen auftaucht. Ist das raisonnement (die Überlegung), wonach nicht jede Verfassungsverletzung, sondern nur solche von grundsätzlicher Bedeutung. Zur Aufhebung einer verfassungswidrigen Entscheidung eines Gerichts führen könne. Was sich hier zeigt oder anbahnt, ist nichts anderes als die Abwendung von dem im Einzelfall betroffenen Menschen. Der doch die Zentralfigur des Grundgesetzes ist, zugunsten eines allgemein staatlichen oder gar rechtswissenschaftlichen Interesses.“
  • Justiz in Deutschland

  • Der englische Historiker Hugh Thomas schreibt in „Die Eroberung von Mexiko – Cortés und Montezuma“, Fischer-TB 2000, Seite 43f: „Strenge Richter, die den Vorsitz in regelmäßig einberufenen Gerichtsverhandlungen führten, verhängten gerechte, wenn auch harte Strafen. Adelige wurden vom Gesetz nicht privilegiert. Vielmehr sollten sie in der Regel strenger bestraft werden als Angehörige des gemeinen Volkes. Richterliche Nachlässigkeit wurde streng bestraft. Auch der gute und der schlechte Richter wurden streng ausein andergehalten. Letzterer wurde beschrieben (im Codex Florentino) als ’jemand, der Begünstigungen verteilt, der Menschen hasst, ungerechte Verfügungen erlässt, Bestechungen annimmt, falsche Urteile spricht und Gefälligkeiten erweist. Offenbar hatten die Azteken vor fast 500 Jahren, trotz ihrer sonst teilweise grausamen Sitten, eine Rechtsprechung, die fortschrittlicher und gerechter war als z.B. die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland. Offensichtlich scheuten sich die Azteken auch nicht, die Richter so zu beurteilen. Wie sie tatsächlich sind, nämlich nicht als durch und durch edel, gerecht und unbestechlich.

Quelle: justizgeschaedigte.de
V.i.S.d.P.
Horst Trieflinger, Vorsitzender, Röderbergweg 34, 60314 Frankfurt