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Deutschen Krankenversicherungen fehlen für das kommende Jahr 18 Milliarden Euro

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Deutschen Krankenversicherungen fehlen für das kommende Jahr 18 Milliarden Euro



Zum 1. Januar 2022 gibt es laut dem GKV Spitzenverband 97 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland. Mit Beginn diesen Jahres muss jeder vierte gesetzlich Versicherte in Deutschland mehr für seine Krankenversicherung bezahlen. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtet, dass die 73 Millionen gesetzlich Kranken­versicherten in Deutschland sich im kommenden Jahr jedoch auf weitere Erhöhungen einstellen müssen.

Demnach würden die Krankenkassen sowie auch das Bundes­gesund­heits­ministerium davon ausgehen, dass 2023 ein „Defizit in der Größenordnung von 18 Milliarden Euro“ droht. Im Oktober 2021 berichtete das RND über die Tatsache, dass der Zuschuss des Bundes für die Krankenkassen ursprünglich 14 Milliarden Euro für das Jahr 2022 vorgesehen hatte, jedoch durch die Coronakrise und dementsprechenden Auswirkungen mit zusätzlichen sieben Milliarden Euro auf dann insgesamt 28 Milliarden Euro schon erhöht wurde. 

Im Januar berichtete die Tagesschau, dass die gesetzlichen Krankenkassen vor den nun genannten Defiziten in zweistelliger Milliardenhöhe warnten. Sie forderten zu Jahresbeginn von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), „die im Koalitionsvertrag vereinbarten Finanzreformen nicht auf die lange Bank zu schieben“.

Die Ursache drohender Preissteigerungen würde sich jedoch nicht alleinig durch die Mehrausgaben während der Coronakrise ergeben, sondern vor allem durch „teure Reformen“ der zurückliegenden Jahre. So heißt es in einem Artikel aus dem März 2021: „Unter anderem haben teure Reformen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Kosten im Gesundheitssystem anwachsen lassen, etwa bessere Betreuungsschlüssel für klinisches Personal, um die Pflege in Krankenhäusern zu verbessern.“

Nach Berechnungen müsste der Satz von jetzt durchschnittlich 15,9 Prozent um 1,2 Punkte auf einen Rekordwert von 17,1 Prozent steigen, um den genannten Fehlbetrag rein durch höhere Beiträge zu decken. Dies bedeutet, dass sich bei einem Einkommen von 3.500 Euro eine Mehrbelastung von monatlich insgesamt 42 Euro ergeben, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen müssten, so Informationen des RND.

Eine andere Lösungsmöglichkeit lautet, durch einen höheren Steuer­zuschuss einen Teil des Defizits auszugleichen. Diese Variante wird als „Ziel von Karl Lauterbach“ seitens des RND erwähnt. Unabhängig dieser Prognosen wollen demnach  der Gesundheitsminister und die Krankenassen dennoch an der Planung und angekündigten Zusage im Koalitionsvertrag festhalten, wonach „die Kranken­versicherung höhere Beiträge für die Bezieher von Hartz IV“ bekommen soll. Für diesen Bereich zahlt laut dem RND der Bund gegenwärtig zehn Milliarden Euro weniger, als für diesen Personenkreis ausgegeben wird. Doris Pfeiffer, Chefin der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), forderte im Januar, dass der Bund den Kassen daher „ab 2023 in vollem Umfang kostendeckende Beiträge für Hartz-IV-Empfänger zahlt“. Es sei „hochproblematisch“, dass im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP nicht von einem vollständigen Ausgleich die Rede sei, sondern nur von höheren Beiträgen.

Eine weitere Variante einer Lösung lautet, die „Finanzpolster der rund 100 gesetzlichen Kassen von insgesamt rund zehn Milliarden Euro zwangsweise weiter abzubauen“, um dadurch das Defizit merklich abzusenken. Dieser Weg würde jedoch die Stabilität der Kranken­versicherungen „untergraben“. Zehn Milliarden Euro würde vielversprechend klingen, würde jedoch „nicht einmal eine halbe Monats­ausgabe der Kassen abdecken“.

Resümierend würden daher die Krankenkassen einen „Mix“ von politischen Lösungen und Maßnahmen erwarten, dazu würden angedeutete Beitrags­anhebungen, auch in der Pflege­versicherung, dazuzählen. Beitrags­zahler sollten sich auf höhere Kosten jedoch schon einmal einstellen. 

Pfeiffer von der GKV teilte dem Handelsblatt Ende Februar wiederum ihre Einschätzung mit, dass „wenn ein erheblicher Anstieg der Zusatzbeiträge 2023 vermieden werden solle, es dringend erforderlich sei, dass die Bundesregierung Reformmaßnahmen ergreife und den entsprechenden Finanzbedarf bereits in den Eckwerten für den Bundeshaushalt berücksichtige“.

Laut dem Handelsblatt wird das Bundeskabinett den neuen Haushaltsentwurf für das laufende Jahr und die Eckwerte für 2023 am 9. März im Bundestag verabschieden.

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