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Biometrische und verhaltensbasierte Massenüberwachung – steuert die EU in den Totalitarismus? – uncut-news.ch

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Biometrische und verhaltensbasierte Massenüberwachung – steuert die EU in den Totalitarismus? – uncut-news.ch


In einer Studie über den Einsatz biometrischer und verhaltensbasierter Massenüberwachung, insbesondere im öffentlichen Raum, wird untersucht, ob sich die Europäische Union im Allgemeinen im Namen der Sicherheit von der Rechtsstaatlichkeit entfernt und auf das Ende der liberalen Demokratie zusteuert. Wenn die EU kein Moratorium für den Einsatz biometrischer Technologien beschließt, bis eine Überprüfung der Überwachungspraktiken auf höchster Ebene stattgefunden hat, wird sie sich effektiv für den Totalitarismus entscheiden, mit Selbstzensur und weitreichenden Ausnahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Überwachung.

Die von der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, einem Zusammenschluss von Parteien im Europäischen Parlament, veröffentlichte Studie „Impacts of the Use of Biometric and Behavioural Mass Surveillance Technologies on Human Rights and the Rule of Law“ (Auswirkungen des Einsatzes von biometrischen und verhaltensbasierten Massenüberwachungstechnologien auf die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit) geht auf die Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Jahr 1950 zurück, deren Ziel es ist, eine Rückkehr zum Totalitarismus in Europa zu verhindern, und zwar „durch einen Mechanismus, der die Staaten davon abhält, Ordnung und Sicherheit über die Wahrung der Freiheiten zu stellen“.

Das Papier behauptet, eine objektive Studie auf der Grundlage von Datenschutz-Folgenabschätzungen zu sein, die untersucht, ob die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte durch biometrische Daten und verhaltensbasierte Massenüberwachung bedroht sind, „verstanden als Technologien, die die Verwendung biometrischer Identifikatoren beinhalten und wahrscheinlich eine Massenüberwachung ermöglichen, auch wenn sie nicht zu diesem speziellen Zweck eingesetzt werden“.

Die Studie stellt fest, dass die Haltung der Mitgliedstaaten und der EU gegenüber der Massenüberwachung diese Freiheiten gefährdet hat. „Die Behörden rechtfertigen die Einführung und Weiterentwicklung dieser [biometrischen und verhaltensbasierten] Technologien als eine Notwendigkeit, die keiner Diskussion bedarf, um den Terrorismus zu bekämpfen und die Sicherheit zu gewährleisten. Sie haben es jedoch bisher versäumt, Effizienz und Mehrwert nachzuweisen, obwohl die Biometrie ein sehr intimes und identifizierendes Instrument ist“.

Der Autor ist der Ansicht, dass die EU eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Technologie spielt, indem sie biometrische Ausweise vorschreibt und versucht, die technische Konvergenz der europäischen Systeme, die Biometrie verwenden, zu fördern. „Diese EU-Politik erstreckt sich auch auf den westlichen Balkan. Dieser Ansatz wird manchmal als Ergebnis des Drucks der Vereinigten Staaten von Amerika dargestellt, die den Rückgriff auf die Biometrie zu einem vorrangigen Ziel im Kampf gegen den Terrorismus machen wollen. Die Autoren zeigen jedoch, dass die Europäische Union in Wirklichkeit Entscheidungen getroffen hat, die weit über die Forderungen der USA hinausgehen und eher einer EU-Innenpolitik zu dienen scheinen, die darauf abzielt, ein Register mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern von EU-Bürgern und Einwohnern zu erstellen.

Der Bericht stellt fest, dass die Kommunikation der Regierung über biometrische Identifizierung und Erkennung die Technologie in einem günstigen, fortschrittlichen Licht darstellt, während gleichzeitig eine Atmosphäre der Angst um die Sicherheit geschaffen wird. Letztlich wird die Sicherheit „als ein natürliches Bedürfnis behauptet, das in seinem Grundsatz nicht zu diskutieren ist und das den Freiheiten innewohnt oder sie ersetzt. Dieser Ansatz tritt die Grundprinzipien des europäischen Rechtssystems mit Füßen, in dem die Sicherheit umgekehrt eine Ausnahme von der Freiheit darstellt, die strengen Bedingungen unterliegt“.

Inzwischen hat die EU die Staaten verpflichtet, biometrische Identifikatoren für die Migrationskontrolle zu sammeln. Das von ihr vorgeschlagene Gesetz über künstliche Intelligenz lässt auch Ausnahmen von einem möglichen Verbot des Einsatzes von künstlicher Intelligenz bei der Überwachung zu, unabhängig davon, ob es sich um Live- oder aufgezeichnete Aufnahmen handelt, ob sie öffentlich oder privat sind, wenn sie der nationalen Sicherheit dienen.

„Der EGMR [Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte] hat mehrfach festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Personen, deren Daten erhoben werden, und dem Ziel bestehen muss, das mit den Rechtsvorschriften, die die Erhebung dieser Daten vorsehen, verfolgt wird, damit eine Überwachung zulässig ist. In einer rechtsstaatlichen politischen Demokratie kann kein Argument gegen diese Regel vorgebracht werden. Die innere Sicherheit ist keine ausreichende Rechtfertigung, wie der EGMR festgestellt hat.“

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Selbstzensur die größte Gefahr für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit darstellt, da biometrische Identifikatoren in Datenbanken registriert und von der Überwachung erfasst werden – ohne irgendeine Sicherheit zu bringen.

Die biometrische Identifizierung „ermöglicht letztlich nur die Identifizierung von Personen, die bereits verdächtigt werden, eine Straftat vorzubereiten. Dies mag der Grund sein, warum sich die biometrische Forschung auf die Vorhersage konzentriert. In einer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft ist die Einschränkung einer Freiheit auf der Grundlage einer Verhaltensprognose jedoch unzulässig. Sie stellt per se eine Verletzung der Glaubensfreiheit, der Selbstbestimmungsfreiheit und der Willensfreiheit dar. Letztlich stellt sie eine Verletzung der Menschenwürde dar.

„Dieser Grundsatz gilt auch für die Industrie.“

Die Studie befasst sich mit Fragen rund um den Diebstahl von Identifikationsmerkmalen, Voreingenommenheit und der Widersprüchlichkeit der Verwendung von Diskriminierung aufgrund ethnischer und sozialer Merkmale bei der Überwachung zur Bekämpfung des Terrorismus im Namen europäischer Werte wie der Nichtdiskriminierung.

Die Ergebnisse führen zu der erneuten Empfehlung, ein sofortiges Moratorium für die Technologie und die Praktiken zu verhängen, die sich auf Rechte wie das Recht auf Menschenwürde und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung auswirken. Neben einem Verbot der Erfassung und Verarbeitung biometrischer Identifikatoren durch staatliche und EU-Institutionen wird in dem Papier auch ein Verbot der „Erfassung und Verarbeitung biometrischer Identifikatoren durch private Stellen ohne die frei gegebene, spezifische, ausdrückliche und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung der betroffenen Personen“ gefordert. Dies gilt auch für die Erfassung von Fotos und anderen biometrischen Identifikatoren, die öffentlich zugänglich oder im Internet verfügbar sind“.

Die Grünen/EFA haben bereits früher Überwachungsprojekte in der EU kartiert und frühere Vorschläge für Kontrollen der Gesichtserkennung als nicht weit genug gehend kritisiert.

Die jüngste Studie kommt zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten der EU vor einer entscheidenden politischen Entscheidung stehen: „Die Entscheidung, die Prinzipien und Werte der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte wiederzuentdecken, oder die Entscheidung, von diesem Weg abzuweichen und den Weg in den Totalitarismus einzuschlagen.“



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