
In einer Pressemitteilung des Handelsverbands fordert Hauptgeschäftsführer Stefan Genth einen bundesweiten Stopp der 2G-Regel im Einzelhandel. Einen Tag später kippt der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof genau diese. Dies berichtet das Magazin „RT DE“.
Weiter berichtet RT DE: „Innerhalb einer Woche sorgt der in Mannheim ansässige Verwaltungsgerichtshof
mit seinen Urteilen bereits zum zweiten Mal für eine Niederlage
der Baden-Württembergischen Landesregierung. Nach der 2G-Regelung an Hochschulen
wird ab sofort auch die 2G-Regelung im Einzelhandel außer Kraft
gesetzt. Somit ist es Ungeimpften nach Vorlage eines negativen
Corona-Tests wieder möglich, alle Geschäfte des Einzelhandels zu
betreten.
Geklagt hatte die Inhaberin eines Schreibwarengeschäfts
im Ortenaukreis. Die Frau berief sich auf den
Gleichbehandlungsgrundsatz, nach dem „Schreibwarenläden nicht weniger
wichtig als Blumengeschäfte“, in welchen durch die Einstufung als Läden
des täglichen Bedarfs die 3G-Regelung gelte, seien. Die Frau klagte
weiter:
„Das Einfrieren der Alarmstufe II sei mit den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unvereinbar.“
Im
Vergleich zum Saarland, Bayern und Niedersachsen handelt es sich bei
der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg jedoch um einen
Sonderfall. Der dortige Maßnahmenkatalog basiert auf einer
Alarmstufenregelung, die an eine 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz
gekoppelt ist. Die bis dato geltende Alarmstufe 2 ist die höchste und
somit die mit den größten Grundrechtsbeschränkungen einhergehende Stufe.
Diese war zuvor durch die neue Corona-Verordnung der Landesregierung
„eingefroren“ worden. Wie bereits mit Urteil
vom 21. Januar 2022 stellten die Mannheimer Richter mit dem aktuellen
Urteil erneut fest, dass das „Einfrieren der Alarmstufe II für den
Einzelhandel rechtswidrig“ ist.
Die Landesregierung von Ministerpräsident Manfred Kretschmann
(Bündnis 90/Die Grünen) räumte vor Gericht am 25. Januar 2022 ein, man
habe die Regelung nach dem letzten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
bereits endgültig aufgehoben. Nach dem zuletzt stattfindenden Rückgang
der Hospitalisierungs-Inzidenz hätte das Bundesland jedoch auch ohne
Aufforderung des Gerichts zur normalen Alarmstufe 1 zurückkehren
müssen.
Eine Nachbesserung der Corona-Verordnungen der
betroffenen Bundesländer gab es indes nicht. Die Bürger müssen beim
Einkaufen im Einzelhandel nur noch die Pflicht zum Tragen einer Maske
beachten.
Handelsverband fordert bundesweite Abschaffung der 2G-Regelung beim Einkauf
Grund
für die plötzlich aufgeschreckten Gerichte und deren Urteile gegen die
nicht mehr zu begründeten Grundrechtsbeschränkungen könnte auch der
immer stärker werdende Druck seitens der Bevölkerung auf den Straßen und
der Einzelhändler sein.
Der Handelsverband (HDE) fordert
gar die bundesweite Abschaffung der 2G-Regelung im Einkauf.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth wies in der aktuellen
Pressemitteilung erneut auf die massiven Umsatzeinbußen der Branche
hin.
Er fordert die politischen Entscheidungsträger in
Deutschland auf, den „erkennbaren Unsinn“ nicht nachvollziehbarer
Corona-Regelungen endlich zu beenden. Erfahrungen aus dem
uneingeschränkt geöffneten Lebensmittelhandel würden verdeutlichen, dass
ein Infektionshotspot im Handel ausgeblieben ist. Warum täglich 40
Millionen Kundenkontakte im Lebensmittelbereich ohne Auswirkungen auf
die Inzidenz stattfinden könnten und die zehn Millionen des restlichen
Einzelhandels in ihrer Gewerbeausführung eingeschränkt würden, sei
logisch nicht begründbar.
„Das entbehrt jeder
Grundlage und ist erkennbarer Unsinn. Die politischen
Entscheidungsträger müssen zur Vernunft zurückkehren und 2G im
Einzelhandel flächendeckend für alle Handelsbranchen abschaffen.“
Genth
bemängelte außerdem die unzulässige Abgabe hoheitlicher Aufgaben an die
Privatwirtschaft, welche – statt Ordnungsämtern und Polizei – die
2G-Regeln kontrollieren sollen:
„Die Kontrollen
der 2G-Regeln kosten nicht nur Geld, sondern überfordern das Personal.
Immer wieder kommt es zu Pöbeleien, der Androhung von Gewalt oder sogar
mehr.“
Das Festhalten an fragwürdigen Regelungen
gestaltet sich für die Landesregierungen täglich schwieriger. Auch wenn
einige Politiker, wie zum Beispiel die Thüringische
Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke) im Interview mit dem MDR
fordern, an der 2G-Regelung im Einzelhandel festzuhalten, so ist es
doch fraglich, ob durch das Aktivwerden der Verwaltungsgerichte diese
Regelung aufrechterhalten bleibt oder ob es auch bald schon in Thüringen
heißt:
„Gericht kippt die 2G-Regel.“
Quelle: RT DE