
Das Robert Koch-Insitut konnte die Frage nicht beantworten und verwies auf das Bundesgesundheitsministerium, deshalb habe ich dieses heute auf der Bundespressekonferenz gefragt, ob Menschen, die ihren Genesenenstatus vor dessen Verkürzung auf zwei Monate erhalten haben, Bestandsschutz haben. Also mit anderen Worten: Können sie sich darauf verlassen, dass ihr Status, wie zum Zeitpunkt ihres positiven Tests vom Staat quasi „versprochen“, weiter sechs Monate gilt. Hier herrschte bisher Unklarheit. In seiner ersten Antwort auf meine entsprechende Frage verwies Karl Lauterbachs Sprecher Hanno Kautz auf politische Beschlüsse und korrigierte meine Angabe in meiner Frage, dass der Genesenenstatus nur noch zwei Monate gelte. Er sagte, ich würde hier eine falsche Angabe machen.

Ich hakte nach: „Warum drei Monate, wenn er ab dem 28. Tag gilt bis zum 90. Tag? Und gilt Bestandsschutz oder nicht, das wurde nicht beantwortet von Ihnen! Das RKI sagte auf entsprechende Anfrage, das müsse man das BMG fragen.“
Hanno Kautz verwies auf den PCR-Test, dass drei Monate lang nach diesem der Genesenenstatus gelte. Aber eben erst nach dem 28. Tag – wie Kautz eingestehen musste. Insofern, so der Sprecher von Lauterbach und frühere „Bild“-Journalist, habe ich doch Recht.
Kautz beantwortete dann im Nachgang auch noch die Frage nach dem Bestandsschutz: Es gibt keinen. Unzählige Genesene können sich also jetzt als betrogen fühlen. Dies ist insbesondere brisant, als die Änderung quasi per Mausklick erfolgte und wissenschaftlich höchst zweifelhaft ist.

Grundrechts-Entzug jetzt per Behörden-Mausklick
Klammheimlich hat die Bundesregierung den Genesenenstatus von sechs auf zwei Monate verkürzen lassen – während ihn etwa die Schweiz auf zwölf verlängerte. Besonders erschreckend ist, wie skandalös dabei rechtlich getrickst wird. Ein Präzedenzfall auch für Impf-Regelungen?

Verkürzung der „Genesenenzeit“ unter Vorspiegelung „wissenschaftlicher Erkenntnisse“
Die plötzliche Änderung, dass der Genesenenstatus nur noch zwei Monate gilt, ist wissenschaftlich nicht begündbar und juristisch fragwürdig. Eine natürliche Immunität durch eine Infektion mit dem Virus ist dem Impfschutz nachweislich überlegen. Von Hubertus Voigt.
Brisant ist auch eine weitere Aussage von Kautz: Man könne die Verkürzung des Genesenenstatus „auch als Anreiz sehen, sich impfen zu lassen“.
Wenigstens ist das ehrlich.
Und ich dachte, es ginge um wissenschaftliche Erkenntnisse.
Diese Meldung zeigt, wie wichtig meine Mitgliedschaft in der Bundespressekonferenz ist – auch trotz faktischen Saalverbots via 2G-Regel kann ich über das Online-Tool etwas erreichen. Aktuell wurde ich zwar ausgeschlossen aus dem Verein, bin aufgrund der aufschiebenden Wirkung meines Widerspruchs aber momentan noch Mitglied mit allen Rechten. Ich danke allen Leserinnen und Lesern, die mit ihrer Unterstützung ermöglichen, dass ich einen guten Anwalt engagieren und ggf .auch vor Gericht ziehen kann. Wenn Sie auch mithelfen und meine Arbeit unterstützen wollen, bin ich Ihnen sehr dankbar (via Paypal, oder Überweisung).
Wichtiger Hinweis: Berichte wie dieser sind immer auch durch die Sichtweise des Autors subjektiv gefärbt. Ich bitte daher meine Leser wie immer, sich auch aus anderen Quellen mit anderer Herangehensweise zu informieren, um dann in Kenntnis verschiedener Sichtweisen selbst ein Urteil zu fällen.
Bild: Shutterstock / ZDF/Screenshot
Text: br
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