Ausführliche Informationen zum Gelben Schein in der BRD und Rustag
Modus vivendi, Karikatur von Wilhelm Scholz: Der Papst und der Reichskanzler fordern sich gegenseitig als Zeichen der Unterwerfung zum Fußkuss auf. Bildunterschrift: Pontifex: „Nun bitte, genieren Sie sich nicht!“ Kanzler Bismarck: „Bitte gleichfalls!“.
Aus dem Kladderadatsch, Nr. 14/15 (18. März 1878).
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Da mich öfters Emails mit Verständnisfragen erreichen, möchte ich mit diesem Artikel versuchen, sukzessive, die eine und andere Wissenslücke zu schließen. Dieser Artikel wird somit ab und an mit weiteren Antworten zu euren Fragen ergänzt werden.
Neueste Fragen & Antworten werden oben am Text angefügt! 😉
Erkennt wer ihr seid und bekennt Euch dazu!
Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!
Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte. [Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC etc.) auseinander setzen?]
Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 27.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
[Das bedeutet nicht, die „BRD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln. ;-)]
Das völkerrechtliche Subjekt (D e u t s c h e s R e i c h – 1871 – 1914/16) bestand und besteht durch seine LEGITIMEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSON(EN) und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN und UNAUFLÖSLICHEN Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
Da ich ab und an auch nach den deutschen Werten gefragt werde…
Das wichtigste Glied in der Familienkette ist, die Frau, Mutter, Hausfrau, Sanitäterin, Managerin, oft Finanzverwalterin, Ehefrau, Geliebte & bester Kamerad!
Nur mit ihr, steht & fällt das ganze Konstrukt „Familie“.
Eine intakte Familie ist der Grundstein eines intakten Staates!
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Einige Denkanstösse vorab:
Geht ein Gesetz etwas anderem vor oder etwas nach? 🙂
Eine Verordnung oder eine Norm bricht kein gültiges (da materielles, höherrangiges ) Recht / Gesetz.
Warum schwören Bischöfe dem Land die Treue? (Reichskonkordat 1933)
➡ www.youtube.com/watch?v=1_GrYstzQfA
Das Video anschauen und ab der Minute 13 staunen… 😆
Warum sprechen alle Ministerpräsidenten der Länder im Vatikan vor?
Mitarbeiter in den [Behörden] sind grundrechtverpflichtet. Und wer hat in diesem Land den Zugriff auf die Grundrechte? Das Personal-DEUTSCH oder der gesetzliche Deutsche? Hirn einschalten und nachdenken…!
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Liebe Menschen, zum Thema des Artikel 73 der UN Charta (Auszug):
„Verantwortliche für die Verwaltung von Hoheitsgebieten deren Völker (Plural) noch nicht die volle Selbstbestimmung haben, bekennen sich zum Grundsatz der Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete, die Vorrang haben und übernehmen den heiligen Auftrag dieser Verpflichtung.“
Die Anzahl der nachgewiesenen – per Feststellungsantrag – gesetzlichen Deutschen beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln), zwecks Bildung einer eigenen international anerkannten Interesseneigenschaft, muss daher zwingend gesteigert werden.
Personal-DEUTSCH merkt nicht einmal, daß seine Interessen als Staatenloser niemals vorgehen können.
Könnt ihr IM (internationalen) System beweisen, wer ihr seid? Interessiert es die, welche Unterlagen ihr in den Schubladen habt?
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Auch deshalb der Feststellungsantrag des BVA (zum „Gelber Schein“), denn:
Da die Politiker-Marionetten in den Entscheidungsgremien (hier: Bundestag, Landtag etc.) gegen eure Interessen Abstimmungen treffen, welche jedoch im internationalen Kollisssionsrecht eindeutig Auswirkungen haben, müssen sie (die Politiker) sogar einen Staatsangehörigkeitsausweis haben, da Sie sonst keine völkerrechtliche Vertretung für das deutsche Völkerrechssubjekt hätten.
Unter diesem Grundsatz wird auch verständlich, warum der Erhalt des „Gelben Schein“ in vielen Regionen seitens der Verwaltung verweigert bzw. massiv erschwert wird…!
➡ www.agmiw.org/?p=2037
Denn Sie verlieren dadurch potentielle Entscheidungsbefugnis, weil die Menge der „amtlich bestätigten“ Entscheidungsträger dadurch aus „Ihren“ Reihen ins Volk wandert, dem eigentlichen Souverän.
Manch ein angehender Souverän ziert sich, sich über diesen Weg der Feststellung, zu erkennen zu geben. Dies ist der massiven Gegenarbeit der Systemtrolle geschuldet! Wozu habt ihr denn ein Hirn, wenn ihr es nicht zu Euren Gunsten nutzt? 👿
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eben kein Antrag für die „deutsche Staatsangehörigkeit„, sondern eine Feststellung zur, also auf eine weitere Staatsangehörigkeit, nämlich die angeborene.
Der „Gelbe Schein“ ist die Quittung, die Positivbestätigung, für die weitere Staatsangehörigkeit, denn da steht:
ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)und eben nicht besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Begrifflichkeiten beachten!
Mit dieser Quittung kannst Du nun belegen, daß Du deine Natürliche Person, einen schützenswerten Rechtsstand, nachgewiesen hat.
Siehe: SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel I i.V.m. mit Artikel VII Absatz e / Pakt der Völker Artikel 11 i.V.m. mit Artikel 1 und dem Art. 25 GG, sowie den Art. 45 – 47 HLKO. All dies ist „ius cogens“ zwingendes Recht, welches die Verwaltung zwingend einzuhalten hat.
Du nimmst nun Deine Vorrang- und Schutzrechte wahr, gemäß den Art. 5 (1), 6, 10 und 50 EGBGB (ein „Gesetz“ der Bundesrepublik Deutschland = Besatzer und Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets).
Ein BRvD-Innenminister sagt: Eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches kann es nicht geben, denn das wäre die Wiedervereinigung:
www.youtube.com/watch?v=ugmMNL-akJY
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Kaiser Wilhelm I. und Fürst Bismarck waren Freimaurer?
Wilhelm der I. hatte irgendein Protektorat. Bei Bismarck ist die Aussage ist nicht nachweisbar. Ich bin mir eher sicher, dass Bismarck keiner war, da der das Spiel durchschaut hatte, dass der Stellvertreter Gottes ein weltweites Patriarchat bildet und die Freimaurer ebenso in Richtung Weltorganisation gingen. Wenn der Kaiser von Gottes Gnaden die Transzendenz für seine Völker sein will, dann lässt diese Position keinerlei Gesetzmäßigkeit über ihm zu; für alle Beamten galt nur diese Gesetzmäßigkeit , was Funktionen in Partei und Kirche ausschließt. Da die Unterwanderung der Zünfte bzw. Freimaurer bekannt war, schließt sich die Logenmitgliedschaft aus.
Lennhoff, Posner, Binder sind die Autoren des Internationalen Freimaurer Lexikons und die sagen Kaiser Wilhelm I. nach, dass er versucht habe, der Freimaurerei mehr oder weniger ähnlich der Kirche einen sozialen Aufgabenbereich zuzuweisen, was im Zuge der Industrialisierung wohl auch nötig war, von den angesprochenen Logen aber nicht angenommen wurde. Wer weiß, wofür das gut ist.
Was ist der Unterschied zwischen „geltende Gesetze“ und „gültige Gesetze“ / „GELTEND vs GÜLTIG“
Das setzt voraus, in welchem Rechts- bzw. Personenstand man sich befindet bzw. angenommen hast. Für RuStAG-Deutsche gilt die letzte völkerrechtlich anerkannte volle Souveränität der Völker Deutschlands als gültige Gesetzgebung. Zwangsläufig ist die der Bundesrepublik von Deutschland die geltende Gesetzgebung, denn in die wurdest du hineingeboren.
Philosphischer Ansatz: Es gibt auch das Naturrecht (menschliche Vernunft). Natürliche Person / M e n s c h“, also ein gültiges Recht was über allem steht. Da die Verwaltungen das PERSONEN-Spiel spielen hat oben genantes Bestand.
Wer den Gelben Schein (korrekt abgeleitet) hat, ist deutsche(r) Staatsangehörge(r), kurz Deutscher und für den ist geltend:
EGBGB Art. 5 Abs. (1) […].:
Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
Für Personal-Deutsch ist das BRvD-Recht geltend.
Ein Deutscher beruft sich auf gültige deutsche Gesetze.
Wie wehre ich mich gegen die Bezeichnung „Reichsbürger“?
Hierzu gibt es zB. dieses Urteil zu Gunsten der Betroffenen:
➡ VG Sigmaringen vom 27.11.2012 (Az: 4K3172/12)
GG Abs. (3) i.V.m. 1004 BGB gestellt.
Das vom VG ist aber recht ähnlich…
Deutsches Reich (1871 – 1914/16) – Thematik Begrifflichkeiten:
Das Deutsche Kaiserreich ist im Waffenstillstand und derzeit (noch) handlungsunfähig; aber immer noch voll rechtsfähig. Das trifft auch für die Staaten und deren Bundesstaaten zu.
Deutsches Kaiserreich = Staatenbund (ohne Volk) = Konföderation.
Die Bundesstaaten sind dessen Mitglieder.
Diese Bundesstaaten sind Wirtschaftsverwaltungen von den jeweiligen Heimathstaaten.
Diese Heimathstaaten haben Völker und kennen Menschen, die Bundesstaaten hingegen nicht.
Im Gesetz, dass aus der Sichtweise des Deutschen Reichs geschrieben ist, benennt natürlich die Bundesstaaten (seine Mitglieder) im RuStAG. Es sind aber die Heimathstaaten, die die Staatsangehörigkeiten vergeben, denn sie beherbergen ja die Völker.
Das Deutsche Reich wird lange Fortbestehen, bis der letzte Deutsche tot ist, der noch einen Rechtsanspruch hätte
(Otto von Bismarck).
Du musst also nur nachweisen, dass Du Deutscher bist und hast alle Rechte wieder zurück, denn Natürliche Personen stehen immer über allen anderen Personen.
Landgemeinde vs. Gemeinde – Thematik Begrifflichkeiten:
Landgemeinden sind politische Strukturen der Republikaner, die damit analog zu den Gauen von A.H., die Macht der Gemeinden aushebeln wollten. Diese Landgemeinden haben sich Gott sei Dank im Deutschen Kaiserreich nicht durchsetzen können. Die über 76.000 Gemeinden des Deutschen Reich sind Gebietskörperschaftenund haben Zwangsmitglieder. Landgemeinden fassen mehrere Gemeinden zusammen und haben Bürger, also freiwillige Mitglieder.
Die Landgemeindeordnung kommen in den „Städten“ zur Anwendung, in denen die Städteordnungen nicht eingeführt werden/wurden. Städte sind keine Gemeinden im klassischen Sinne, sondern schon verwaltungsübergreifend mehrere Gemeinden in Zusammenlegung und deren Finanzverwaltung. Ähnlich wie der Bundesstaat die Finanzverwaltung der Heimath als Mitglied im Bund ist. Die Gemeinde-Verfassungen sind nicht immer gleich und dort gilt die Subsidiarität (Selbstverwaltung). Das ist bei Städten in der Definition schon anders, denn da haben schon einige Gemeinden ihre Verwaltung in den Städte-Tag abgegeben.
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Wenn in der Rechtsprechung Adjektive keine Anwendung finden, dann bedeutet „deutsche Staatsangehörigkeit“ quasi nur noch eine Staatsangehörigkeit?
Ein Deutscher (seit Geburt, nach Abstammung gemäß RustAG v. 1913) besitzt die Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten des Staatenbunds (Verein; Konföderation) D e u t s c h e s R e i c h) und eben nicht DIE deutsche Staatsangehörigkeit. Das 2. DR war / ist nie ein Staat, sondern ein Staatenbund, dessen Mitglieder die Bundesstaaten waren / sind. Das 2. DR hatte daher auch nie ein Volk. Die Stämme und Völker finden wir IN den jeweiligen Bundesstaaten. //// In der Positivbestätigung (der Quittung) hier der „Gelbe Schein“ nach Bearbeitung unserer Willenserklärung (hier: der Feststellungsantrag „zur“…) steht dann drin: „IST deutsche(r) Staatsangehörige(r). Es muss uns klar sein, dass uns die Verwaltung keine StAG IN einem der Bundesstaaten bescheinigen kann. Mit Staatsangehöriger wird auf die Gliedstaaten, die Bundesstaaten „verwiesen“. //// Die Begriffsdefinition Deutscher und Deutschland war schon vor dem 2. DR gebräuchlich. //// Dieses Verwirrspiel zieht sich durch alle Ebenen und Ecken. Es gilt sich selbst als das zu erkennen, was man ist: —> Ein(e) Deutsche(r) mit einer Staatsangehörigkeit IN einem der Bundesstaaten des 2. DR (dieser Satz ohne Adjektivbestimmung ^_°) – z.B.: Man hat auch nicht die preussische StAG, sondern man besitzt die StAG IN dem Bundesstaat KGR Preussen.
Wo kann man das nachlesen, dass das Kaiserreich als Verein konstituiert war?
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Im Deutschen Reich handelt es sich um einen Bund und eben nicht um einen Staat. Dieser Bund kennt keine festen Grenzen und jede Volksgruppe kann diesem per Volksabstimmung beitreten und ist dann Schutzgeber und Schutznehmer. Das Deutsche Reich hat eine Funktion, die im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen die Römisch Katholische Kirche respektive der Papst inne hatte, es beherbergt die Prärogative Gewalt, welche überstaatlich angesiedelt ist und eben nicht von der Macht selbst gewählt werden kann. Außerdem ist der Primus Inter Pares (Erster unter Gleichen), oder auch Präsident, der den Namen,
D e u t s c h e r K a i s e r
trägt, der Transzendenzbezug aller Deutschen, denn das Deutsche Geich ist eine Glaubensgemeinschaft, die nur noch Gott fürchtet und sonst Niemanden. Jeder der sich zu dieser Glaubensgemeinschaft bekennt ist vom Lehen der Kirche befreit und steht unter dem Schutz dieser Gemeinschaft.
Das ist der Grund warum Republikaner, Zionisten, Jesuiten und Demokraten die Menschen als Sklaven halten wollen, um sich ein angenehmes Leben zu machen, uns mit aller Macht bekriegen und uns Deutsche auslöschen wollen.
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Das Dritte Reich von A.H. nutzte den Kolonialstatus des Deutschen Reich und konnte kein Staat werden, denn ihm fehlte es an Staatsangehörigen und an Staatsgebiet.
Das Deutsche Kaiserreich war, ist und wird niemals ein Staat sein können, denn es brächte dann eine übergeordnete Gewalt und hier bliebe nur die Kirche/ der Papst. Ich denke nicht, daß das jemals wieder ein Deutscher will.
Eine Republik ist kein Staat, denn nur Menschen können Staaten bilden, die Republik aber kennt keine Menschen sondern nur Bürger (Untertan).
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Mir wurde ein Haftbefehl wegen unbezahlter GEZ-Gebühren von einer Justiz-Urkundsbeamtin zugestellt.
Ein Haftbefehl muss zwingend von einem Richter formal korrekt unterschrieben werden. Haftbefehle finden nur im StrafrechtAnwendung. Das ist international so geregelt. Haftbefehle dürfen daher nicht zur Erzwingung von Geldeinnahmen angewandt werden.
Das ergibt sich aus Art. 25 GG i.V. m. Art. 11 Internationaler Pakt vom 19.12.1966 für bürgerliche und politische Rechte von 1966 (verkündet im BGBl. 1973 II S. 1533), am 23. März inkraft getreten. Für die BRD trat der Pakt mit Ausnahme des Art. 41 am 23. März 1976 (verkündet im BGBl. 1976 II S. 1068), der Art. 41 sodann am 28. März 1979 (verkündet im BGBl. 1979 II S. 1218) inkraft.
Der Art. 11 lautet:
“Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen”.
➡ www.agmiw.org/?p=3959
➡ www.agmiw.org/?p=1072
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Reichsbürger?
Das System behilft sich seiner Leitmedien mit einem Rundumschlag auf allen Kanälen. Prima, auch eine schlechte Werbung ist eine Werbung. Zu dem Thema Reichsbürger findet ihr auf der Inhaltseite dieses Blogs drei Artikel, welche den Sachverhalt eindeutig klären werden. Grundsätzlich gilt:
Reichsbürger sind Alle, die sich per Unterschrift in A.H.-Meldestellen dazu – freiwillig -bekannt haben und dort unter der Glaubhaftmachung Deutsch eingetragen sind.
➡ www.agmiw.org/?p=4497
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Androhung des Entzugs der Waffenbesitzkarte(n) – WBK:
Das ist die aktuelle Standardvorgehensweise des Systems gegen alle„auffällig“ gewordenen WBK-Besitzer. Und das wird sicher nicht nur auf die „Rustagler“ beschränkt bleiben. Wer dies annimmt, hat den Knall nicht gehört!
Ich weiß ja nicht was Du wem gegenüber wie erzählt hast. Es geht wie immer um die Begrifflichkeiten. Wurden da Fehler begangen?
Im Grundsatz gilt:
- alles wird bestritten – keine Zurückweisung!
- Du hältst dich an geltende und gültige Gesetze.
- Die BRD wird von Dir anerkannt; diese ist ja existent…
(was nichts mit dem Zweifel an deren Rechtstaatlichkeit zu tun hat). - Du bist gesetzlicher Deutscher, der Grundrechteträger. Dies wurde festgestellt von der BRD selbst. Was hat das mit den sogenannten „Reichsbürgern“ zu tun?
- Die Behörde hat zu definieren, was denn ein Reichsbürger ist. Sowie substanzielle Belege vorzuweisen! Im Schriftsatz wird eine persönliche „Meinung“ verkündet…! Fakten auf den Tisch…!
- Der Schriftsatz des Behörden-Mitarbeiters – der ungeprüftHandlungsanweisungen ausführt – erfüllt die Straftatbeständenach § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 241a StGB (Pol. Verdächtigung). Da der Begriff Reichsbürgerbewegung NICHT in „…“ gesetzt wurde ist dies auch Unterstellung, Beleidigung und Diffamierung.
Am besten mit der zuständigen Person im Amt ein klärendes Gespräch führen. Das Ganze wird auf ein Verfahren AM Gericht hinauslaufen.
Sofern die Behörde das ohne ein Gerichtsverfahren durchziehen will, hilft noch eine Selbstanzeige bei der StA. Die müssen dann von Amts wegen ermitteln.
Es gilt sich umgehend mit allen Jägern und Sammlern (via den jeweiligen Verbänden) zu organisieren – das betrifft nunmehr JEDEN! Gefahr ist im Verzug! Wehret den Anfängen!
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Exkurs: Begriffsdefinition der Staatsangehörigkeit und der Staatsbürgerschaft:
➡ brd-vs-ddr-stag-festellung
Begrifflichkeiten im Rechtsverkehr / Schriftverkehr:
Bis vor kurzem war es Usus, Angebote der System-[Behörden] zurückzuweisen (Zurückweisung), um den eigenen Einlaß (in der Sache) nicht als Widerspruch geltend zu machen. Diese Begrifflichkeit wurde behördenintern geändert. Daher sollte man alles grundsätzlich bestreiten! Und so nebenbei: Wer einen Brief an die Jur. Person annimmt, diesen gar öffnet und so „schlau“ ist, diesen dann auch zu beantworten ist bereit konkludent in deren Falle getappt. Siehe hierzu auch den Punkt 36 im Handlungsleitfaden.
➡ www.agmiw.org/?page_id=1265
Die Zurückweisung (nicht verwechseln mit der Zurückverweisung) gibt es im juristischen Sprachgebrauch – so wie auch den Begriff „Original“ – nicht. 😉
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Kannst du mir bitte die Quelle irgendwie besorgen/nennen, aus der diese 99 Jahre seit 1918 hervorgehen?
Damit meinst Du die derzeit aktuell im Weltnetz breit getretene Debatte über die „auslaufenden“ Bodenrechte?!
Für uns Deutsche laufen keine Verträge in Bezug auf die Bodenrechte aus! Seht hierzu meine drei Artikel zu dem Thema „Bodenrechte“…!
Die Bodenrechte liegen nachwievor in den Gemeinden bzw. bei jedem einzelnen Souverän / Aktivlegitimierten selbst. Diesen Nachweis gilt es zu erbringen! Diesen Fakt kann man auch in den gültigen Gesetzen (hier: Gemeindeordnungen; Gemeindeedikt (Bayern)) nachlesen.
Was aber versucht wird ist, dass die Deutschen vergessen sollen, wer sie sind und freiwillig auf ihre angestammten Rechte verzichten sollen.
Die Thematik der 99 Jahre stammt u.a. aus den Erbpacht- und Erbbauverträgen.
Ebenso findet man diese 99-Jahres-Frist bei globalpolitisch wichtigen Verträgen, wie z.B. der Vertrag der Rothschilds mit der Russischen Zentralbank, der nun im Oktober 2016 ausläuft (zzgl. einer 12 Monate Übergangsfrist).
Diese Handelsvereinverträge ziehen sich durch die gesamte „jüngere“ Geschichte. Die meisten „Staaten“ sind ja Firmen / NGO´s.
Ein Bsp.: Waterloo (1815) + 99 Jahre = 1914 (Unterbrechung durch die Kriegshandlungen des WK I.) — 1918 + 99 Jahre = 2017
Warum steht auf Dokumenten die BRvD in Grossbuchstaben?
Die Firma, der NAME des Kaufmanns wird in Grossbuchstaben ausgeführt. Das beste Bsp. ist der Personalausweis. Die Täuschung geht immer über die Begrifflichkeiten gepaart mit der manipulierten Eigeninterpretation. Das wichtigste historische Bsp. zeigt sich in der Übersetzung der SHAEF-Gesetze.
Denn „GERMANY“ wurde beim übersetzen leider (oder bewusst?) falsch geschrieben, denn es muß eben nicht Deutschland lauten, sondern „DEUTSCHLAND“ und das sind dann eben nur Firmen.
Siehe hierzu SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel VII Abs. (e).
Das sogenannte Deutschland, welches von Vielen als Staatanerkannt wird, ist in Wirklichkeit nur ein „positives Staatsservitut„.
➡ de.unionpedia.org/Staatsservitut
Da die Debatten über den „Reichsbürger“ systembedingt zunimmt:
Ein gutes Erklärvideo:
➡ https://www.youtube.com/watch?v=rqnP1rAaKBo&feature=youtu.be
➡ www.agmiw.org/?p=2795
Selbst im Bundesbeamtengesetz wurde erst recht spät „korrigiert“:
➡ www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm
Die Amis als Drahzieher sind an allem Schuld…
Die US-Amerikaner (als „Volk“) hat nichts zu sagen odergar zu bestimmen. Denn die USA ist seit dem Jahr 1871 eine englische Kronkolonie und untersteht somit dem Vatikan. Die USA ist der Schirmherr der UN, welche ebenso vom Papst die Rechte und Pflichten erhält. Hierüber steueren diese das Kapital und damit auch die Schweiz und ihre Helfershelfer, ebenso die Jesuiten und die zionistischen Juden. Wirkliche Unterstützer und Initiatoren sind eindeutig das Wirtschaftssystem des Deutschen Kaiserreich und die zwangsinternierten des besiegten Dritten Reich, die DEUTSCH (diese erkennt man am Personalausweis). Ergo könnte man eher so formulieren, dass die DEUTSCH ein Gros der „Schuld“ auf ihre Schultern legen und dies bis heute zulassen… Schön doof, oder? Und solange man dies nicht ändert, geht der Spuk eben weiter…
Es heisst, die Verwaltung beruft sich nur noch auf das StAG. Das RuStAG wird nicht mehr in Anwendung gebracht.
Ich lasse diesen Ausschnitt eines Urteils der Firma VG Stuttgart unkommentiert. Es spricht für sich selbst! 😉
Warum verweist Du auf www.gelberschein.net? In deren Ausfüllhilfe für den Feststellungsantrag (Anlage F & V) soll man „Deutschland als Ganzes“ angeben.
Deutschland als Ganzes ist in den Grenzen von 1937. Auch wenn es in deren Ausfüllhilfe in eckigen Klammern ausgeführt ist. Ich rege an, bei dem Punkt 1.6 entweder den Bundesstaat zu benennen oder – sofern die Behörde deswegen zickt – dort „Deutschland“ (in Kleinbuchstaben) einzutragen. Jedoch bei der Anlage V bei dem Punkt 4.3 zwingend den Bundesstaat korrekt zu benennen, wie z.B. „Königreich Preussen„. Die Bezeichnung „Preussen“ bringt Euch in Weimar unter. Ergänzend zu „Abstammung“ empfehle ich dort zu vermerken: „Abstammung gemäß § 4 Abs. (1) Rustag v. 1913„. Damit das auch klar definiert ist.
Den Feststellungsantrag – das ist eure Willenserklärung – unbedingt von der Behörde gegengezeichnet als Kopie (Beweis) mit nach Hause nehmen!
Tip: Man kann/sollte im Antrag F bei Punkt 4.2. auch die Worte „… neben der deutschen Staatsangehörigkeit …“ durchstreichen!
Noch etwas vom Bundesverwaltungsamt:
➡ www.youtube.com/watch?v=y0w-Fl_QwvU&app=desktop
Mir wurde gesagt, dass „Asylanten“ nahezu straffrei agieren können.
Jeder Ausländer, als auch der nachgewiesene gesetzliche Deutscheunterliegt nicht der bundesrepublikanischen Rechtsnorm.
Es handelt sich hierbei um Menschen, also Natürliche Personen oder Staatsangehörige fremder Staaten, für die das BRvD-Privatrecht nichtanwendbar ist! Ergänzend hierzu gibt es Innenminister-Erlasse an die Firma POLIZEI, bei niederrangigen Vergehen diese nicht weiter zu verfolgen.
Wenn das System – gegen gültiges Recht – durchgreift, so ist das widerrechtlich und Willkür.
➡ www.agmiw.org/?p=2463
natürliche oder Natürliche Person? Worin liegt der Unterschied?
Man sollte wissen, dass die Natürliche Person mit großem „N“, und nicht wie so oft nur mit dem Adjektiv „natürliche“ Person geschrieben wird. Da steht dann nur noch die Person (alleine herum ^^). Denn, Adjektive sind in der deutschen Gesetzgebung nichtbedeutsam. Man darf das auch nicht deuten! Somit steht dann da nur noch Person! D.h., das hat dann eben nicht staatgefunden! Die Natürliche Person wurde als Rechtssubjekt kreiert. Die Natürliche Person, jeder einzelne Mensch, ist im Stande des Rechtssubjektes wie ein Staat selber, nämlich als das Haus, als die Familie. D.h. die Natürliche Person, als Rechtssubjekt, ist Begünstigter im Sachenrecht und niemalsHaftender. Das war eben der Schutz! Das BGB i.d.Fv. 1896/1900 hat um den Menschen herum eine Schutzmauer aufgebaut. Man wurde zum Träger von Rechten. Und nicht zur Person degradiert.
Die Natürliche Person, Schöpfung des deutschen Rechts (hier das BGB von 1896 – §§ 1-20), ist der lebendige Mensch in seiner Rolle als Träger von Rechten und Pflichten.
Hast Du damit Erfahrungen, wenn ein „Beamter“ den Feststellungsantrag nach RuStAG (1913) einreicht, ob es Nachteile für seinen weiteren Werdegang im „Beamten“leben hat?
Solange er diesen privat für sich macht und nicht im Dienst das propagiert etc. ist das i.d.R. kein Thema. Jedoch gibt es , speziell bei Polizisten, schon die ersten „Amts“enthebungen. Nun, was bitte soll ihm denn passieren? Suspendierung mit Gehaltsfortzahlung? Welch´ ein Drama aber auch! 😆 Gerade die Beamten müssen sich umgehend klar machen, wer sie sind und was sie wollen. Es gibt kein dazwischen. Sollte es hier mal unruhig wird, sind die Beamten die Ersten, denen es an den Kragen gehen kann. Entweder durch „Unzufriedene“ oder durch die „neue“ Justiz – siehe „Mauerschützen 1990“.
Was bedeutet die S p e r r s c h r i f t im Familiennamen?
Ich rege an, diese Schreibweise beim Feststellungsverfahren gleich mit zu beauftragen! Wer sich im Seehandel auskennt weiss, dass z.B. Tiere als l e b e n d e Fracht in Sperrschrift in den Ladelisten geführt werden. Schaut auch einmal bei älteren Urteilen der Richter nach. Auch dort wurden die Familiennamen in Sperrschrift ausgeführt. Die Sperrschrift weisst somit den Menschen in seiner Natürlichen Person aus und ist damit auch eine Lebenderklärung.
Die angewandte S p e r r s c h r i f t im Familiename (sollte auch auf dem „Gelben Schein“ so stehen) ist eine bzw. die Rechtsweiche IM System!
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Wie lautet dein Briefkopf in Anschreiben oder Emails?
H a i l e r, Markus
D e u t s c h e r gemäß § 4 Abs. 1 RuStAG (1913)
Natürliche Person nach § 1 BGB a.F. (1896/1900)
Als Natürliche Person Rechtssubjekt und daher nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Beruft sich ein Deutscher auf die Verfassung von 1871 ( D e u t s c h e s R e i c h) oder auf die seines originären Heimatstaates?
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Dazu steht weiter unten im Text einiges an Infos. Ein Deutscher nimmt die Verfassung seines Heimat(h)staates, da diese vom Volk selbst bestimmt wurde. Die Verfassung aus 1871 ist für den Staatenbund und wurde nicht von den Völkern bestimmt.
Wer korrekt unterwegs sein möchte, lehnt alles ab, was nach dem 27. Oktober 1918 auf deutschem Boden passiert ist. Ins besonders das GG, das UCC und alle anderen Spielereien, welche mit einem Deutschen nichts zu tun haben.
Für einen Deutschen ist gültig:
Das EGBGB, das BGB a.F. in Form der §§ 1-20, das RuStAG i.d.F.v. 1913 und die Verfassung seines Heimat(h)staates!
Die Rechtstellung eines Deutschen geht immer vor!
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Der ESTA ist ein Verzeichnis der Amerikaner / Alliierten. Wer da drin steht, ist auf deren Abschußliste. Zudem steht das Ru in runden Klammern, wird also von der Verwaltung nicht beachtet.
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Der EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) hat nichts mit dem ESTA (Homeland Security, VISA- Angelegenheiten) zu tun.
Neben den NeoCons (das sind diejenigen, welche den 3. Anlauf im WK benötigen) gibt es auch andere Fraktionen, denen daran sehr gelegen ist, dass die Deutschen weiterhin auf der Weltbühne mitwirken (werden).
Ein Blick in den Duden würde ausreichen, um festzustellen (^^), dass runde Klammern eine Hervorhebung sind. Es wäre ein Ausschluß, sofern das Ru in eckigen Klammern stehen würde.
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Der BUND ist die völkerrechtliche Vertretung des Deutschen Reichs (1871-1914)! Dies bis zu dem Tag, an dem die Deutschen aus dem Ersten Weltkrieg nach Haus finden und den Krieg (WK I.) beenden wollen. Denn bis heute gibt es keinen Friedensvertrag aus dem WK I.. Und das „nach Hause kommen“ geht über den Feststellungsantrag F des BVA!
Im WK II. wurden die deutschen Soldaten als unarmed forces bezeichnet. Somit fielen diese Deutschen auch nicht unter die Genfer Konvention. Das Ergebnis lautete u.a. „Rheinwiesenlager“.
Das Deutsche Reich ist nach der Mobilmachung nicht nur verpflichtet den Deutschen Gemeinden Schutz zu bieten, sondern im Kriegsfall werden Wirtschaft, Finanzen sowie alle Ressourcen durch das Deutsche Reich verwaltet.
Die Gemeinden sind während des Krieges und der Mobilmachung in der Selbstverwaltung und das ist seit 1914 unser Problem! Die Deutschen selbst sind seit 1918 (auf Hoher See) verschollen und nie wieder aufgetaucht. Man vermutet, dass die entwaffneten Krieger des Dritten Reich die Deutschen sind. Aber dies im Stand vom 31.12.1937. Und sie sind eben Staatenlose mit der Glaubhaftmachung DEUTSCH.
Wer sich jemals in einer Meldestelle von A. H. (Einwohnermelde[amt] – Personalausweis) angemeldet hat, ist ein zwangsinternierter Krieger und wird vom Besatzer versklavt. Das ist völkerrechtlich legitim, wenn eine Nation den Waffenstillstand bricht und über 70 Millionen Tote verursacht hat.
➡ www.bund.de/Content/DE/Service/Impressum-Datenschutz/impressum_datenschutz_node.html
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Gibt es Alternativen zu dem bisherigen Schuldgeldsystem?
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Ja, diese Alternativen gibt es..! 🙂
➡ www.youtube.com/watch?v=D20KG3GZitg
➡ gdg-netz.com/das-goldene-mittelalter-1150-bis-1450/
➡ www.youtube.com/watch?v=-KmipIa0ieQ
Exkurs: Was ist ein Staatenloser, was ist die Natürliche Person & was ist ein nachgewiesener Deutscher? Pflichtlektüre!
➡ www.agmiw.org/?p=4213
Du schreibst und sprichst oft vom Aufbau der Gemeinden über die Familien. Wie meinst Du das? Was ist das Gebot der Stunde?
Emanzipation, Feminismus, Genderwahn, Schul(un)wesen, Manipulationen über die Medien, Impfungen und vieles mehr hat die Wurzeln der Familien nachhaltig zerstört. Anstelle sich um seine eigene Familie und um seine Nachbarn zu kümmern, verfolgt man Interessen im Eigennutz. Das System hält einen bewußt kontrolliert in seinen Fängen. Beispiele hierfür sind Kindergeld, ALG II, Hartz IV und vieles mehr. Das Humankapital hat zu funktioneren.
Ohne das Gemeinwohl an die erste Stelle zu setzen, ist der Aufbau einer sich selbst tragenden Gemeinde / Gemeinschaft nicht umsetzbar. Wer Gutes sät wird Gutes ernten!
Für mich ist die Zeit des Redens über §§, gültiges Recht etc. vorbei!
Es gilt sich selbst als Mensch, als Schöpfer seines eigenen Seins wieder zu „finden“, eine klare Entscheidung zu fällen und sodann diesen Weg auch unbeirrt beschreiten.
WER bin ich? WIE ist meine Position? Und WAS kann ich dafür tun, damit es für uns Alle besser wird?
Das System lebt davon, uns zu trennen und gegenseitig auszuspielen!
(M)eine Anregung ist, sich mehr um unsere Mitmenschen im lokalen Umfeld zu kümmern. Dies z.B. durch:
Straßenfeste feiern (Geburtstage, Hochzeiten, Tanzabende), die Organisation von gemeinsamen Großeinkäufen oder auch Handwerksarbeiten, Hilfsangebote für ältere, kranke Menschen, die Einrichtung von lokalen Tauschbörsen für Sachen undDienstleistungen, Angebote beim Gang zum [Amt] (das kann DIE Steilvorlage werden ^^), die Vorstellung der eigenen Familie und Berufs (Sanitäter, Bäcker, Friseur als „Workshop“). Zeigt und fördert das Interesse aneinander! Kümmert Euch und habt dabei Geduld!
Es gilt sich wieder zu (er)kennen. Als Mensch und nicht als Roboter.
Es gilt seine Mitmenschen wieder wahr zu nehmen. Wer kennt denn schon wirklich seine Nachbarn?
Alsbald wird es auf deutschem Boden überlebensnotwendig sein, sich zu kennen, zu schätzen, zusammen zu arbeiten und sich auch zu vertrauen.
Fangt jetzt damit an! Nur aus einer starken, solidarischen, loyalen Gemeinde kann Großes und Gutes entstehen.
Wie nannte man damals die Menschen in Ihren Gemeinden bzw. die Staatsangehörigen ihres Bundesstaates? Bürger?
Die Bezeichnung „Bürger“ ist so nicht korrekt, da Bürger die Bewohner der Burg oder später der Stadt waren, welche ihre Rechte und Pflichten aus den Gesetzen und der Verfassung bekamen. Sie waren also Untert(h)an der Gesetzgeber und Machtinhaber.
➡ www.agmiw.org/?p=1487
Woher stammt der Begriff Subsidiarität und was bedeutet dieser?
Die Subsidiarität ist die höchste Rechtsnorm eines Deutschen.
Fundstellen zu diesem Begriff führen zurück zur Verfassung des „Norddeutschen Bund“ von 1867 als auch zu der „Emder Synode“ von 1571. Der Staatsaufbau geht von einem Weg von Unten (Familien –> Gemeinde) nach oben (Bundesstaat) aus. Bis ca. 1850 gab es auf deutschen Boden auch noch die „Thing(s)“. Zu dem Thema empfiehlt sich das Lesen der Edda und die Ura Linda-Chronik.
➡ www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/06/HermanWirthDieUraLindaChronik_text.pd
Ich habe den Gelben Schein, befürworte jedoch den Weg der Verfassungsgebenden Versammlung. Warum passt das nicht? ;-(
In diesem Fall kennst du das Erbe deiner Ahnen nicht. Denn das D e u t s c h e R e i c h ist eine Glaubensgemeinschaft mit einer Weltanschauung die seinesgleichen sucht. Der Mächtigste (hier im Sinne der Volksvertretung) ist immer der Bürgermeister einer Gemeinde. Ein Verweser als Verwalter eines Vereines ist und war nie vorgesehen! Denn der Verein lebt nicht ohne den Zusammenschluss der Familien innerhalb der Gemeinden. Nur so ist bewerkstelligt, dass bindende Entscheidungen nur mit einer 75% Mehrheit erst umgesetzt werden können. Das geht nur in der Gemeindeversammlung!
Die Handlungsfähigkeit des Vereins kann derzeit keinen Deutschen interessieren, denn der Deutsche kann diese erst durch die Widerherstellung seiner Handlungsfähigkeit in der eigenen Familie einen Zusammenschluss der Familien in seiner Umgebung ( Gemeinde) herbeiführen und erst in ferner Zukunft dann die Handlungsfähigkeit der Staaten und des Vereins erreichen. Das ist bei rund 76.000 originären Gemeinden auf deutschem Boden ein langer Weg der nicht abgekürzt werden kann, weil man sonst niemals die Menschen mitnimmt!
Verfassungsgebende Versammlungen können erst nach der Beendigung des WK I. vollzogen werden. Denn dafür braucht man die Deutschen mit Ihren Staaten (Familien) und ihr müsst sie alleauch zuerst fragen.
Dies gilt auch für die Befürworter, welche mithilfe der Firma „Freistaat Preussen“ illegal komplette Bundesstaaten aus dem Stand heraus reorganisieren! Sinnfreies Unterfangen…!
Für uns besteht die Rechtstellung als Deutscher. Doch wie weiter?
Die Abarbeitung des Handlungsleitfadens, sowie die Entscheidungfällen, wie man künftig weiter leben möchte und sodann handeln:
➡ www.agmiw.org/?p=3949
Dies auch durch die Aufklärung der Mitmenschen; über einefriedliche, legale Verweigerung auf allen umsetzbaren Ebenen und die Einberufung der Gemeindeversammlung(en).
Wie befreit man sich von der BRvD-Meldepflicht?
Indem man sich z.B. in das Ausland abmeldet oder in eine reaktivierte Gemeinde umzieht. Ein nachgewiesener, gesetzlicher Deutscher unterliegt nicht der Meldepflicht und ist auch nicht in Wohnhaft gemeldet. Er begründet einen seiner beliebigen Wohnsitze nach dem § 7 BGB, wo er es denn möchte. Im Alltag muss man das dann auch durchsetzen wollen.
Siehe hierzu auch den Handlungsleitfaden.
➡ www.agmiw.org/?page_id=1265
Muss ich mein Auto anmelden? Was ist mit der Versicherung, der KfZ-Steuer und was geschieht bei Unfällen?
Unabhängig davon, dass viele BRvD-Gesetze seit dem Jahr 2007 (siehe auch: Bereinigungsgesetze) nicht einmal mehr geltend sind, man siehe z.B. die §§ 1-15 StVO, so sollte man sich bewusst machen, dass man als der Souverän „sein“ Auto freiwillig bei der Zulassungs[behörde] registriert hat. Ergo somit IM (und mit dem) System einen Vertrag eingegangen ist. 😉
Bei der Zulassung kann man die Einzugsermächtigung für die Firma Zoll unter Vorbehalt unterzeichnen als auch diese rückwirkend nach § 119 BGB widerrufen.
Wer einen Versicherer findet, der sein Auto gegen Schäden versichert, kann dann durchaus auch ohne eine BRiD-Registrierung herum fahren. Man unterscheide auch zwischen Wegen und Straßen. 🙂
Zudem gibt es den Europäischen Schadensfond, der unversicherte Fälle (z.B. mit Neusiedlern“) abdeckt“.
➡ man-braucht-hierzulande-weder-einen-fuhrerschein-noch-eine-fahrerlaubnis/
Überall nur Terrormeldungen. Was stimmt denn daran nun?
Die Lenkung von Menschen erfolgt nunmal auch über die Angst…!
Hier ein Kommentar von Rico Handta, der es recht gut trifft:
„All die Alarmmeldungen a’la 40 Mio. Deutsche sollen sterben, oder Krebstod von Millionen, noch Polizei sucht Massenleichenhaufenbeseitiger noch, noch, noch …. sind zu irgend etwas anderes zu nütze, als den Zuhöhrer-, schauer-, leser in Angst zu versetzen.
Nichts…. halte ich davon. Alles was Dich derart in Angst versetzen soll ist nicht wirklich von Whisleblowern. Überleg mal selbest WER GENAU IMMER über Angst arbeitet, um seine Gegner in eine Schockstarre oder in Fehler zu zwingen…! Alles was Du nach so einer Idee noch brauchst sind verängstigte, die sich für Aktiv halten wenn sie die Angst (und damit Schockstarren) auslösenden Nachrichten verbreitet. Wenn dann noch mehrere änlicher Angstnachrichten kommen, ist Dein Bewusstsein schnell über dem Limit, bei dem es noch arbeiten kann. Danach weißt Du nicht mehr ein noch aus und gibst innerlich einfach auf. Nennt man Überlastung und ist eine einfache Manipulationstechnik.“
➡ www.youtube.com/watch?v=Nvs5UixShgM
➡ bewusst.tv/terror-zeitlinien-und-implantate/
Beim letzten Stammtisch wurde über das UCC geredet und auch über den Vortrag von Hans Xaver Meier „Grundlagen des Rechtssystems“. (Dieser Vortrag ist unter „Infos“ verlinkt)
Dass UCC ist ein niederrangiges Recht, welches man auch wirklich in seiner Gesamtheit verstehen sollte, bevor man es denn anwendet. Ich frage zurück: Wieso muss mich das als Deutscher interessieren?Ich als Deutscher habe unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte, welche über allem anderen stehen. Warum sollte ich diese Rechte zu gunsten eines niederrangigen Rechts, welches ich auch nicht verstehen kann, abgeben?
Nebenbei – solange ihr Euch tagtäglich von den [Behörden] freiwillig in die jur. Person ziehen lasst, wird sich nichts für Euch ändern. 😉
Da nutzen Euch alle Weisheiten der Welt nichts. Zudem, wenn ihr Euch jeden Tag darauf fokusiert, dass ihr diesen und jenen Paragraphen in Anwendung bringen müsst, dann bekommt ihr – als Schöpfer Eures Seins – das auch…! Es ist und bleibt – zu jeder Zeit – eure Entscheidung, wie ihr denn leben wollt. 😉
Hast Du schon mal etwas von den Siegelwahlen gehört?
Der neueste Schrei auf dem Markt sind die „Siegelwahlen„. 🙄
Propagiert wird diese Variante von einem sehr rührigen Propheten aus Chemnitz.
Unabhängig davon, ob dieser Weg sowohl nach geltendem BRvD-Recht als auch nach gültigem deutschen Recht illegal ist oder auch nicht, sollte man sich klar machen, wer denn überhaupt so ein Siegel herstellen & benutzen darf. Und das man bei der Einberufung so einer „Wahl“ jeden einzelnen Wahlberechtigen erreichen muss! Und wie das ohne die Verwaltung und deren Datenbestand geben soll…? Zudem melden sich immer mehr Deutsche aus der Wohnhaft ab.
➡ www.agmiw.org/?p=3859
Hast du mal den Freistaat Preussen abgecheckt? Wir waren auf einem Vortrag vom Bundesstaat Bayern in Reorganisation, die wohl mit dem Freistaat Preussen zusammen hängen. Es hörte sich gut an. Aber jetzt frag ich mich dauernd, wo der Haken sein könnte.
Mit der Gemeindeaktivierung gehe ich konform. Die Leute sind aber so träge! Die Richtungen, die wir gerade näher verfolgen, Verweser und Bundesstaat Bayern, gehen auch auf diese Ebene.
Die Aktivierung der originären Gemeinden geht nur mit nachgewiesenen, gesetzlichen Deutschen. Dazu ist der Feststellungsantrag da. Ohne diesen seid ihr für das System Personal-DEUTSCH und habt nichts zu melden! Dieser Weg passt auch nicht zu dem illegalen Weg der Reorganisation eines Bundesstaates. Man sollte sich mit dem Begriff der Subsidiaritätbeschäftigen. Ebenso mit dem Begriff des „Verwesers“. Zudem basteln diese Personen eigene Verfassungen. Das ist Hochverrat!
Also, wenn ich vom Staat abhängig bin, wie Rente oder Hartz4 kann man sich nicht befreien oder lese ich da was falsch?
Entweder oder! Man kann nicht Leistungen wie ALG II oder Hartz IV erhalten und gleichzeitig sich aus dem System lösen wollen. Der Bezug von Rente bzw. ALG XII ist hiervon unabhängig.
Mein BRD-Personalausweis ist im Januar 2016 abgelaufen und ich habe keinen neuen beantragt. Wie muss ich jetzt mit meinem alten PA weiter vorgehen?
Jeder Perso muss zur Vernichtung abgegeben werden. Die Vernichtungsanzeige (Verwaltungsakt) muss schriftlich erfolgen. Ohne diesen Akt ist der Perso immer noch aktenkundig! Dies ersieht man, wenn man sich die eigene Vollauskunft besorgt. Dann steht der da immer noch drin. Siehe auch:
➡ www.agmiw.org/?p=23
Einige Propheten befürworten, dass man den Personalasuweis doch einfach bei der Firma POLIZEI als verloren melden soll. Dies ist ein Aufruf zu einer Straftat!
Wie man es machen sollte, steht im Handlungsleitfaden.
Der „Staatsangehörigkeitsausweis“ / Der „Gelbe Schein“
„Der ist eine tückische Falle, da beisst die Maus keinen Faden ab. Kann doch gar nicht sein, dass du das noch nicht durchschaut hast.“
➡ www.youtube.com/watch?v=sg1ms_fUddo&feature=youtu.be
Sehr gutes Erklär-Video, jedoch bitte beachten:
A) Meine Sichtweise – These 1:
Bei GG 116 (Abs. 1)“: … anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ ist NICHT das RuStAG v. 1913 gemeint.
Dazu müsste dort stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger gesetzlicher (Adjektiv) Regelungen„ = A.H. (1934) 😉
Die Verwaltung kann nur A.H.´s Regelung damit meinen, da alles andere eben keine deutsche Staatsangehörigkeit ergibt.
Das RuStAG v. 1913 ist ein Gesetz und keine bloße Regelung.
Das Gesetz ist und bleibt das RuStAG v. 1913. Und das behalte ich mir ausdrücklich vor!
Ergo eine Täuschung seitens der Verwaltung durch Begrifflichkeiten, wie gehabt, bei derart schwammigen Formulierungen. roll:
… anderweitiger gesetzlicher Regelungen dürfte sodann die Annahme des Personalausweises sein. Damit einhergehend die völkische Bezeichnung DEUTSCH als Personal mit der handelsrechtlichen Identität NAME und der Zugehörigkeit zur Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland, gemäß dem Kapitel XI. der Genfer Konvention.
B) Sichtweise / These 2 – aktuelle Sichtweise vieler Rustagler:
Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.). Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurden, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C Ziffern 21, 22, 23.
§ 31 BVerfGG Abs. (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Also entweder bewege ich mich auf meinem Gebiet oder ich versuche eine Schnittstelle IM System zu finden / zu nutzen mit den möglichen negativen Auswirkungen. Für mich ist gültig das RuStAG v. 1913, die Verfassung meines Heimatstaates und die Verfassung des DR v. 1871.
Mehr hierzu auch hier:
➡ www.agmiw.org/?p=3949
–
Die „BRD“ ist mitnichten illegitim. Sie ist der aktuelle Zustand der Menschen im Verwaltungsgebiet und damit sehr wohl legitim und legitimiert. Auch die Bezeichnung BRD auf dem Ausweis ist irreführend, da die BRvD-Verwaltung den Auftrag seitens der Alliierten hat, uns Deutschen auf eigenen Antrag hin, eben nur die Feststellung zu bestätigen. Es ist doch klar, dass uns ein Verwaltungskonstrukt die gewünschte Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten nicht bestätigen kann. 😉
Wichtig: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND = in Großschrift auf dem GS geschrieben = ist die Verwaltung.
Ein Völkerrechtssubjekt wird klein geschrieben: D e u t s c h e s R e i c h.
Die Verwaltung benutzt den Weimarer Adler, um überhaupt auf teilstaatliches Recht zugreifen zu können.
➡ www.agmiw.org/?p=1499 (wird überarbeitet)
Man beachte: Wir beantragen NICHT eine Staatsangehörigkeit, sondern wir beauftragen die FESTSTELLUNG zurStaatsangehörigkeit! Denn diese Staatsangehörigkeit haben wir bereits seit unserer Geburt! Wir beauftragen die Verwaltung dies für sich selbst festzustellen und um denen klar zu machen, dass wir wieder zurück in unsere Heimat wollen! Denn wir sind Deutsche und eben nicht staatenlos.
➡ www.agmiw.org/?p=3253
Auf dem Gelben Schein ist im Wasserzeichen und als Aufdruck der Weimarer Adler vertreten.
In der Weimarer Republik (1919) gab es bis 1934 (hier: Selbstermächtigung von A.H.) noch die Staatangehörigkeiten..!!
Somit galt dort auch weiterhin das RuStAG i.d.F.v. 1913.
„Deutscher ist, wer Staatsangehöriger in einem Bundesstaat ist.“
Daher nochmals in aller Klarheit! Du hast einen FESTSTELLUNGS-Antrag eingereicht. Wenn du nun im BVA-Formular F bei dem Punkt 4.3 deine Staatsangehörigkeit (z.B. „Königreich Preußen“, „Königreich Württemberg“ ) korrekt eingetragen hast und der Antrag von der Verwaltung positiv entschieden wurde, sodann steht auf deinem Gelben Schein die Natürliche Person „Max Mustermann“ – Ist deutscher Staatsangehöriger.
Ja, auf dem Gelben Schein ist der Weimarer Adler abgebildet! Das bedeutet, dass Du nun nachgewiesen hast, dass du auch Deutsche(r) bist. Nur darum geht´s..!
Im EStA-Registereintrag sollte nun nach korrekter Übermittlung deiner Akte an das BVA der korrekte Erwerbsgrund verzeichnet sein. (hier: Geburt & Abstammung).
Ist dem so, musst du nun die „deutsch“e Staatsangehörigkeit verlieren, um Deutsche/r ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu sein.
➡ http://www.agmiw.org/?p=3949
Dass das System immer mehr dagegen arbeitet – denn wir erreichen die kritische Masse – erkennt man daran, dass in den [Behörden] auf „Anweisung“ (z.B. die BRiD-Innenministerien) die Ausstellung dieses Dokument rechtswidrig verweigert wird.
➡ www.agmiw.org/?p=2037
Man merkt das auch daran, dass immer mehr gut geschulte Trolle sich an die Arbeit machen, den „Neulingen“ diesen Weg madig zu machen. Oder sogar darauf drängen, den Ausweis wieder zurück zu geben. Diese Personen schüren auch Ängste, dass man dann in die FEMA-Camps abtransportiert wird. 😆
➡ www.agmiw.org/?p=3859
Warum ist dieser Staatsangehörigkeitsausweis denn so wichtig?
Dieses Dokument weist für Dich die/deine Natürliche Person aus. Bis dahin bist Du nach § 90 BGB nur eine SACHE. Es wird AM Gericht auch nur „in der Sache“ verhandelt (Handels- und Schiedsgericht).
Dieses Dokument stellt für Dich eine Weiche IM Rechtssystem zu deinen Gunsten. Denn ab diesem Zeitpunkt sind für Dich die §§ 1-20 des BGB als auch das EGBGB gültig.
Dieses Dokument weist Dich als Deutschen aus und nicht als DEUTSCH. Denn deine Rechtsstellung als Deutscher geht immer vor. Siehe hierzu den EGBGB Art. 5.
Du bist ein IM System nachgewiesener gesetzlicher Deutsche(r)!
Du kannst an der Aktivierung und Reorganisation der originären Landgemeinden mitwirken.
➡ www.agmiw.org/?p=403
Für Hausbesitzer: Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat (§ 854 BGB). Der Eigentümer ist derjenige, der befugt ist über die Sache zu verfügen (§ 903 BGB).
➡ www.agmiw.org/?p=1383
Du bist nun auch aktiv legitimiert.
➡ www.agmiw.org/?p=1156
Warum sind wir Deutschen denn so gefährlich und für wen?
Das ist die Frage schlechthin. Wer das verstanden hat, der weiß auch, warum wir uns seit 1914 im dauerhaften Kriegszustand befinden. Und warum wir nun inmitten der Endphase des Genozidsan den Deutschen & der Weißen Rasse sind.
➡ www.agmiw.org/?p=1485
Der Einzige, der meint(e) das D e u t s c h e R e i c h besiegen zu können, wohnt in der Vatikan-Stadt und trägt weiße Kleider und rotes Schuhwerk. 👿
Zitat von Papst Pius IX. am 18.01.1874, dem dritten Jahrestag der Reichsgründung, vor einer internationalen Pilgerversammlung in Rom:
„Bismarck ist die Schlange im Paradiese der Menschheit. Durch diese Schlange wird das deutsche Volk verführt, mehr sein zu wollen, als Gott selbst, und dieser Selbstüberhöhung wird eine Erniedrigung folgen, wie noch kein Volk sie hat kosten müssen. Nicht wir – sondern der Ewige weiß, ob nicht das Sandkorn an den Bergen der ewigen Vergeltung sich schon gelöst hat, das – im Niedergang zum Bergsturz wachsend – in einigen Jahren an die tönernen Füße dieses Reiches anrennen und es in Trümmer verwandeln wird; dieses Reich, das wie der Turmbau zu Babel Gott zum Trotz errichtet wurde und zur Verherrlichung Gottes zergehen wird.”
➡ www.agmiw.org/?p=1485
Wieso gibt es keine „Versammlungen“ der Deutschen?
Wer soll denn zu so einer Versammlung kommen? Personal-DEUTSCH? Es gibt doch kaum echte nachgewiesene Deutsche. 🙄
Und die wenigen Deutschen, die es mittlerweile wieder gibt, haben eine Familie, eine Gemeinde, eine Staatsangehörigkeit und damit einher gehend eine gültige Verfassung und eine Heimat(h).
Diese Deutschen müssen sich erst einmal versammeln! Und wenn, sodann mit euren Familien in die originäre Selbstverwaltung gehen, um dort echte Beamte zu bestallen. Beamte also, die Euch geschworen haben eure bestehende Verfassung (die der Bundesstaaten) umzusetzen.
Erst dann kann auch der Verein, der Bund, die Konföderation D e u t s c h e R e i c h wieder belebt werden.
Dahin ist es noch ein weiter Weg. Hierzu ein gut gemachtes Video – auch zur Aufmunterung geeignet: Video – Wir werden stärker!
Kann ich als Rechteträger eine neue Verfassung aufsetzen?
Wir alle haben bereits eine bestehende Verfassung. Es ist die aus dem Jahre 1871 (ergänzt 1911). Als auch die seines Heimatstaates!
Denn ich bin bzw. Du bist Deutscher! Und hast eine Heimat(h) und eine Verfassung!
Wir brauchen keine neue Verfassung. Man muss sich nur zu einer dieser 26 bestehenden Verfassungen berufen (wollen).
➡ www.agmiw.org/?page_id=829
Ist denn die Verfassung von 1871 vom Volk bestätigt worden?
Das Deutsche Reich ist ein Verein, ein Bund, eineKonföderation (nicht mit Föderation verwechseln!) und hat daher kein eigenes Volk. Seine Mitgliedsstaaten jedoch haben Völker. Und eben diese haben auch ihre eigenen Verfassungen. Denn in einer Konföderation bleiben die Staaten und Stadtstaaten der Konföderation unabhängige Hoheitsträger.
Hat Kaiser Wilhelm I. diese Verfassung von 1871 verordnet?
Ja, Kaiser Wilhelm I. verordnete den Willen der Deutschen in den Mitgliedsstaaten der Konföderation.
Konnte er diese Verfassung per Gesetzeskraft gültig stellen?
Ja, denn die Gesetze machen die Menschen des Indigenats selbst und eben nicht die Natürliche Person D e u t s c h e r K a i s e r und schon gar nicht irgend welche Juristische Personen.
Wer sind denn die Rechteträger der Bundesstaaten? Sind es die Abstammungs-Deutschen, die hier geboren wurden oder leben?
Wie und bei wem wurde denn deine Abstammung nachgewiesen? 🙂
Mit dem Feststellungsantrag des BVA oder liegen die Nachweise bei dir in der Schublade herum?
Man erbt die Staatsangehörigkeit von seinem Vorfahren, welcher vor 1914 (hier: Status Quo Ante Bellum 28.07.1914 – 0 Uhr) innerhalb der Reichsgrenzen gelebt hat.
Wir, die infolge der Abstammung unserer Vorfahren hier leben und unsere Abstammung nachgewiesen haben, haben doch das Recht eine neue Verfassung auszurufen, oder?
Die Verfassung des Deutschen Reich ist die Sache aller Deutschen und zwar in Friedenszeiten (wir sind bis Heute noch im Kriegszustand!) und nach Volksabstimmungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Somit müssen erst diese Bundesstaaten wieder handlungsfähig werden, um im Anschluss daran auch das Deutsche Reich handlungsfähig zu machen.
Dann – und erst dann – kann man den Ersten Weltkrieg beenden und eine neue Verfassung anstreben. Und nur dann…!!
➡ www.agmiw.org/?p=2389
Jedoch, wenn man diese 1871er-Verfassung kennt und dann diese auch versteht, ist es sicher nicht sinnvoll diese Verfassung zu verwerfen. Denn mit dieser Verfassung war es den Deutschen erstmals möglich, die Freiheit und Eintracht der Völker mit einer gemeinsamen Wohlfahrt (dem Gemeinwohl) nach dem Subsidiaritätsprinzip zu erreichen.
Ebenso wurden die Deutschen aus dem Lehen der Kirche befreit!
Wie dumm wäre es von uns Deutschen, eine Verfassung abzuschaffen, die unsere Staaten und Rechte seit 1871 erfolgreich (be)schützt?
➡ www.agmiw.org/?p=1524
Kaiser Wilhelm II. hat doch abgedankt, oder? Auf wen haben die Beamten im Kaiserreich ihren Eid geschworen?
Nein, das hat er nicht. Denn eine Abdankung, hätte zur Folge gehabt, das der Erbfolger nachgerückt wäre. Der Kaiser ist in das Exil gegangen, damit dies nicht passieren kann und das Deutsche Reich nicht aufgelöst werden kann.
Ein D e u t s c h e r K a i s e r, könnte eine solche Entscheidung, welche die Völker des Deutschen Reich betreffen gar nicht treffen. Die Abdankung kann also nur ein „Fake“ sein, denn der Kaiser würde mit I.R. (I.R. = lateinisch.: „Imperator Rex“ = dt.: „Kaiser und König“: Namenszusatz zur Unterschrift der Deutschen Kaiser 1871–1918) unterschreiben und würde nie in das Siegel schreiben, denn das ist Siegelbruch und damit nichtig.
Ein Beamter leistet keinen Treueeid gegenüber dem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber des Deutschen Reich, sondern er wird auf die Verfassung und die Grenzen des Deutschen Reich und seinen Mitgliedsstaaten vereidigt. Die Beamten werden dann vom Deutschen Reich oder den Bundesstaaten in den Dienst bestellt.
Die Bundesstaaten sind doch handlungsunfähig! Die Einzigen die noch da sind, sind wir Rechteträger! Wir können doch selbst bestimmen, mit welcher Verfassung wir zukünftig leben wollen?
Die Bundesstaaten sind eben keine Staaten! Sie bilden in ihrer Gesamtheit das Deutsche Reich, weil sie deren Mitglieder sind. Die Bundesstaaten, die in der Gesamtheit das Deutsche Reich darstellen / bilden, sind selber Juristische Personen und schon deshalb – ohne ihre Staaten und Stadtstaaten – handlungsunfähig.
Weil immer noch die Mehrheit der Deutschen verschollen sind (daher der Feststellungsantrag!), wird das gesamte Wirtschaftsgebiet, das Deutsche Reich, seit dem Jahr 1918 fremd verwaltet.
Wenn das so einfach wäre mit einer neuen Verfassung… Warum hat dann die BRiD es bis heute nicht selbst versucht / gemacht? Wenn es denn so einfach möglich wäre?
Was hat es mit der Adjektiv-Bezeichnung „deutsch auf sich?
Adolf Hitler hat die Nationalitätsbezeichnung „deutsch“ nicht selbst erfunden. Umgesetzt wurde es jedoch in 1933/1934 mit dem Gleichschaltungsgesetz.
Denn diese Bezeichnung „deutsch“ war schon vorher durch die Weimarer Republik geplant. Adolf Hitler kam sie nur gerade recht.
Generell geht man davon aus, dass in dem Pass unter dem Punkt Staatsangehörigkeit immer der Staat (als Substantiv) steht, zu dem man gehört.
Tatsächlich ist es in den letzten Jahren dazu gekommen, dass auch andere Staaten sich der „Adjektivnutzung“ angeschlossen haben.
Je nachdem, in wie weit die „Reststaatlichkeit“ in einem Land zugunsten des Handelsrecht zurückgedrängt ist, wird in dem jeweiligen Land (Staat? Firma?) die eigene Nationalität durch Adjektive ausdrückt. Bei uns lief der Prozess eben seit 1919 ab, bis Adolf Hitler kam, und den Prozess – wahrscheinlich ohne ihn wirklich zu verstehen – übernahm.
Da die entsprechenden „Staaten “ eher einer Personengesellschaft (Körperschaften ohne Gebiet) entsprechen, können sie auch nicht die Staatsangehörigkeit ihres überschatteten Staates ausweisen oder gar nutzen. Also nutzen sie daher als die nächstbeste Alternative das Adjektiv.
Muss ich als Deutscher Steuern bezahlen?
Unabhängig davon, dass es keine Gesetze gibt, nach denen ein Deutscher Steuern zu schenken hat – denn es sind freiwillige Schenkungen – gibt es IM System eine Variante, welche seitens von Finanz[beamten] bereits bestätigt wurde.
Wer mehrfach seinen Willen bekundet, die BRiD-Steuern nicht schenken zu wollen, wird durchaus von diesen Schein[ämtern] in Ruhe gelassen.
Dies bedingt jedoch auch, dass man zum einen seine Zahlungswilligkeit bekundet. Als ach zum anderen 10% seines Gewinns auf ein Treuhandkonto legt, bis zu dem Tag, an dem eine echte Gemeinde (Gebietskörperschaft) besteht, die darauf Anspruch darauf hätte.
➡ www.agmiw.org/?p=1019
➡ www.youtube.com/watch?v=wnoW3mFJ1p4
Bietest Du noch Seminare an?
Jein! Sofern mich eine interessierte Gruppe nach einem Seminar fragt, kann man darüber reden. Seminare wird es wohl künftig an dem Ort der aktiv belebten Landgemeinde geben. Ich kann mir auch vorstellen „Webinare“ anzubieten. Dies hat den Vorteil, dass man dann von zuhause teilnehmen kann und für beide Seiten keine Kosten anfallen.
Warum machst Du keine Videos?
Weil ich schüchtern bin? 🙂 Mir ist bewusst, dass das gesprochene Wort, am besten noch mit Bildern oder einer persönlichen Note in Form eines Gesichts eine tiefere Wirkung erzielt. Sofern sich jemand erbarmt mir technisch hierbei zur Seite zu stehen, kann ich einmal über das Thema Video-Artikel nachdenken. Wenn schon, dann sollte es auch eine annehmbare Qualität sein, damit dem Zuhörer auch nicht beim Zuschauen der Spaß vergeht.
Was ist dein Ziel?
Als dieser Blog entstand, als auch die Arbeit über die Stammtische und Seminare, hatte ich kein allzu groß festgelegtes Ziel. Das „Ziel“ erschloss sich im Laufe der Arbeit und der erhaltenen Resonanz von Euch darauf.
Zum einen geht es mir darum etwas Licht in das Dunkel zu bringen.
Ich freue mich über jeden Menschen, dem ich bei seinem Weg in die Souveränität helfen darf / durfte.
Zum anderen besteht mein Interesse daran in 2016 eine aktiv belebte Landgemeinde mit zu organisieren. Die Zeit wird es weisen.
Wie kommt man von Hartz IV in die Sozialhilfe (SGBXII.)
Das geht nur, wenn man keine Leistungen mehr vor einer Anderen Stelle erhält oder erhalten kann.
So lange ihr in irgend einer Weise Mitglieder der Bundesrepublik oder irgend eines anderen politischen Verbandes nach dem 28. Oktober 1918 seid, gibt es keine Sozialhilfe. Es sei denn man erfüllt den §41 des SGB XII (lexetius.com/SGB12/41,1).
Die Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, ist so gut wie völlig bereinigt worden.
Seht selbst wie die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 seit 2012 aussieht, um diese wieder zu bekommen, könnt ihr nur noch in den Rechtsstand von 1914/16 zurück.
www.gesetze-im-internet.de/rvo/BJNR005090911.html
Sie nennen das SGB, mit dem man im Jahre 1975 anfing die Reichsordnung zu demontieren, einen sozialen Fortschritt 🙄
Hier erst mal was zur Reichsversicherung und warum sie so aufgebaut war und wurde.
de.wikisource.org/wiki/Die_Reichsversicherung_(1914)
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Mein Dank gilt all den lieben Menschen, von denen ich lernen darf…!
BEITRAGSSERVICE (GEZ) & EXKURS GV – V.2.5.
aktualisiert am 21.07.2017
➡ gez-mafia-knickt-ein-kuenftig-kein-gefaengnis-mehr-fuer-beitragsverweigerer/
Finanzämter können verweigerte “Rundfunkgebühren” einfach von der Steuer einbehalten:
Die Klage einer GEZ-Verweigerin, deren fällige “Beiträge” vom Finanzamt einfach mit der Steuer verrechnet wurden, hat das angerufene Finanzgericht abgewiesen.
- Es spielt keine Rolle, ob die Einziehung unrechtmäßig ist, weil die Klärung nicht Sache des Finanzgerichtes ist
- ob Bescheide über die Rundfunkbeiträge zulässig sind oder nicht, müssen Verwaltungsgerichte klären
Möge sich jeder selbst seines gesunden Menschenverstandes bedienen und die Juristerei beiseite lassen. Mussolini beschrieb den idealen Faschismus als Verschmelzung von staatlichen Interessen und denen der Konzerne. Die Gebühreneintreiber sind laut Rundfunkstaatsvertrag keine staatlichen Behörden. Wie also nennt man diese Praxis der “Gebührenerhebung”, die angeblich keine Steuern sein sollen und doch vom Staate notfalls mit allen Mitteln eingetrieben werden?
In zwei Entscheidungen hat sich das Finanzgericht mit der Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Wege der Zwangsvollstreckung befasst.
In dem Verfahren 11 K 11123/16 hatte die Finanzbehörde die offenen Rundfunkbeiträge bei der Klägerin im Wege der Verrechnung mit Steuerguthaben beigetrieben. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der das Gericht feststellen sollte, dass die Pfändungs- und Einziehungsverfügung betreffend die Rundfunkbeiträge rechtswidrig gewesen sei. Der 11. Senat des Gerichts hat mit Urteil vom 24. August 2016 die Klage als unzulässig abgewiesen. Es fehle an einem berechtigten Interesse der Klägerin an einer solchen Feststellung, weil sie selbst bei Feststellung der Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht die Rundfunkbeiträge zurückerhalten könne. Vielmehr sei eine Rückzahlung nur dann möglich, wenn die Rechtswidrigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Bescheide über den Rundfunkbeitrag festgestellt worden sei. Dies zu klären sei allerdings nicht Sache des Finanzgerichts, sondern müsse vor den insoweit zuständigen Verwaltungsgerichten mit einer Klage gegen die Beitragsbescheide verfolgt werden. Außerdem könne die Klägerin die Rückzahlung des Rundfundbeitrags nicht vom beklagten Finanzamt, sondern nur vom Gläubiger des Rundfunkbeitrags verlangen. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 18.1.2017 (Az. VII B 152/16) die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat.
In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem sich die Antragstellerin gegen die Vollstreckung von Rundfunkeiträgen wandte, hat das Gericht mit Beschluss vom 16. November 2016 (11 V 11240/16) entschieden, dass zwar die Finanzbehörde “im Zweifel” den Zugang von Verwaltungsakten wie einem Rundfunkbeitragsbescheid nachzuweisen hat. Jedoch müssen nach dem Beschluss berechtigte Zweifel erkennbar sein, dass die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruhenden Vermutung, eine gewöhnliche Postsendung habe den Empfänger auch tatsächlich erreicht, nicht zutrifft. Das einfache Bestreiten, gleich mehrere Leistungsbescheide nicht erhalten zu haben, sei im konkreten Fall nicht glaubhaft, da es der Antragstellerin in ihrem gesamten Verhalten ganz offenkundig darum gegangen sei, sich hartnäckig der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu entziehen.
Diese Verpflichtung sei, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 18. März 2016 (6 C 6/15) ausdrücklich festgestellt habe, rechtmäßig und verstoße insbesondere nicht gegen grundrechtliche Bestimmungen. Da ein Vorgehen gegen die Zahlungspflicht als solche keinen Erfolg verspreche, bestehe der einzige Weg für die Antragstellerin darin, die Vollstreckung möglichst lange aufzuschieben oder zu verhindern. Hierfür biete es sich insbesondere an, den Zugang der Festsetzungsbescheide der Rundfunkanstalt zu bestreiten, worauf in einschlägigen Internetforen ausdrücklich hingewiesen werde. Da die Zahl der sich aktiv gegen die Beitragsentrichtung richtenden Haushalte in Deutschland vergleichsweise gering sei, erscheine es als umso weniger glaubhaft, wenn eine den Beitrag verweigernde Person behaupte, „zufällig“ gleich mehrere Festsetzungsbescheide nicht erhalten zu haben, obgleich vom Regelfall abweichende Umstände wie z.B. ein Umzug im fraglichen Zeitraum oder der Nichtzugang anderer Behördenpost nicht vorgetragen würden. Folglich sei vom Zugang des Bescheides auszugehen. Aus diesem Grunde hat der Senat den Antrag abgewiesen.
Quellen:
➡www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.505983.de&template=seite_fgcb_pressemit
➡ opposition24.com/gez-finanzaemter-rundfunkgebuehren-steuer/308721
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Man siehe auch die entsprechenden §§ der Landesverwaltungsverfahrensgesetze. Hier z.B. dies von dem Land Baden-Württemberg:
§ 2 – Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und nicht für die Tätigkeit desSüdwestrundfunks.
➡ www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=4F1FF74E3B733CDA3951162638562FF3.jp80?quelle=jlink&query=VwVfG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwVfGBW2005V4P2
Das Merkel / Frau KASNER redet hier von Deutschen. Damit sind aber nicht die Bundespersonalausweisträger „DEUTSCH“ gemeint.
++++
Der Rundfunkbeitrag ist Grundgesetzwidrig:
➡ vimeo.com/202369703
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Es geht hier zwar vordergründig nur um die Zwangsvollstreckungsmaßnamen der Firma Beitragsservice…
Ich verweise hier gerne in dem Bezug auf den § 4 KStG:
➡ dejure.org/gesetze/KStG/4.html
In diesem § siehe man den letzten Satz (Fußnote):
„Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.“
Denkt da mal in Ruhe darüber nach, was das für jede BRiD-Behörde bedeutet! 😉
Oder auch dies hier vom BGH:
Nach § 27 Abs. 1 StGB macht sich als Gehilfe strafbar, wer (vorsätzlich) einem anderen zu dessen (vorsätzlich begangener) rechtswidriger Tat Hilfe leistet. Nach ständiger Rechtsprechung (etwa BGHSt 46, 107, 109; BGH NJW 2001, 2409, 2410; NStZ 2004, 499, 500; vgl. die weiteren Nachweise bei Cramer/Heine in Schönke/Schröder, aaO § 27 Rdn. 8; Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 1 Fn. 1) ist als Hilfeleistung in diesem Sinne grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich. Diese Voraussetzungen treffen auf die Tatbeiträge des Angeklagten zu…
Das bedeutet für jede beliebe Behörde:
Ich erwarte eine eidesstattliche und notariell beglaubigte Aussage, das meine Steuergelder (Steuerschenkungen) nicht für Vorbereitungen für kriegerische Handlungen, deren Entwicklung , deren Herstellung als auch dem Vertrieb von Rüstungsgütern verwendet werden.
Denn sonst würde ich mich schuldig machen im Sinne des BGH-Urteils vom 16. November 2006 – 3 StR 139/06 .
Als Steilvorlage für die Firma „Beitragsservice“ ist dieser Beschluss des VGH BW ergangen:
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016, 2 S 548/16
➡ VGH Baden-Württemberg 2 S 548/16
++++
Bei der GEZ-Gebühr handelt es sich um eine Wohnungssteuer!
Zitat aus:
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016, 2 S 548/16
„Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von Rundfunkbeiträgen; Mehrheit von Wohnungsinhabern.“
Die Lösung:
* Beauftragung der Staatsangehörigkeits-Feststellung nach RuStAG v. 1913 (siehe Artikel 116 Abs. (1) GG „…vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen…“)
* Kündigung aller „unsichtbaren“/invisiblen Verträge (siehe Handlungsleitfaden)
* Einziehung und Vernichtungsauftrag des Personalausweiseswegen falscher Personenangaben (hier: Juristische Person = TREUHAND = MAX MUSTERMANN = Generalvollbetreuungsauftragfür die BRiD; siehe Handlungsleitfaden)
* Wohnsitznahme gemäß § 7 BGB (siehe Handlungsleitfaden); siehe ergänzend § 12 BGB (Namensrecht i.V.m. § 17 HGB)
* Umzug – raus aus der Wohnhaft
* P-Konto in Erwägung ziehen…
* durchziehen und duchhalten…^^
++++
Zum Thema [Gerichtsvollzieher]:
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seiner Entscheidung 9 VA 17/12 vom 05. März 2013 bestimmt:
Ein Gerichtsvollzieher ist kein Beamter und Angehöriger des Amtsgerichts bzw. Bestandteil einer Behörde bzw. eines Gerichts.
➡ gerichtsvollzieherordnung-gvo/olg München-gv-ist-kein-beamter/
Ein Versuch…:
Man verstehe auch diesen § 437 der ZPO! Glaube & Vermutung? 😉
Holt Euch diese Bestätigung seitens des Gerichts:
(Nur) für gesetzliche Deutsche anwendbar:
➡ die-gvo-2012
➡ gvo-2012-aenderungen-im-vergleich
➡ anzeige-gerichtsvollzieher-ohne-namen
➡ massnahmen-gegen-den-gv
➡ wie-kann-den-gv-belangen
Ergänzend hierzu:
Rechtsfrage
Ist die Privatisierung des Vollstreckungsorgans des Gerichtsvollziehers im Zwangsvollstreckungsverfahren mit den tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes vereinbar?
Tenor
Nach der verfassungswidrigen Neuregelung wird dem privatisierten Gerichtsvollzieher als selbständigem Freiberufler von einem Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckung zugewiesen. Es handelt sich also um eine typische Ersatzvornahme. Die Zwangsvollstreckung unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs ist auf selbständige Freiberufler gemäß Art. 33 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG im Wege der Ersatzvornahme jedoch nichtübertragbar und damit verfassungswidrig.
+++++
Musterschreiben-Schriftssatz:
➡ dig.ga/wirtschaft/rundfunkbeitrag-das-endgueltige-musterschreiben
+++++
Quelle: lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=213321
+++++
LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16
Leitsätze
Die Übergabe des Schriftstücks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wert: 572,96 EUR
Gründe
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DER FINALE AKT – V1.8.
aktualisiert am 11.07.2017
Mir ist bewusst, dass (meine) Worte vielfältig aufgenommen, aufgesogen und interpretiert werden. Dies liegt zum Einen am Verständnis der Materie, als auch zum Anderen an dem aktuellen Gemütszustand und dem intellektuellen Wissensstand des Lesers oder Seminar-Zuhörers.
➡ www.agmiw.org/?p=6311
–
Es ist daher nicht einfach alle Wissbegierigen so zu erreichen, wie es beim Schreiben eines Artikels – so wie diesen hier – von mir angedacht und erwünscht ist. Nun, mehrfaches Lesen hilft weiter, ins besonders nach einer gewissen Zeit, wenn man an Wissen gewonnen hat. Ich wünsche euch Allen hierbei viel Erfolg. 😉
–
Wie sagte zu mir unlängst ein lieber Mensch, der trotz einer immer langen Anfahrt, an vielen meiner Seminare teilnahm:
„Willst Du das wirklich? Bist Du bereit ALLE Brücken abzubrechen und komplett von vorne zu beginnen?“ Loslassen ist das Zauberwort…!
➡ http://www.agmiw.org/?page_id=1265
Hier ins besonders der Punkt 42. Seid ihr wirklich dazu bereit?
Ja, diesen gibt es durchaus. Er nennt sich Gemeindeversammlung!
Dies geht per Subsidiaritätsprinzip europaweit. Auf deutschem Boden kann man sich auch – wenn nötig – auf die ABG´s des Verwalters beziehen:
Werdet aktiv:
Bietet Informations-Veranstaltungen an!
Klärt eure Menschen über den Sachverhalt auf!
Beruft die Wahl des Gemeinderates ein!
Bestimmt Euer Leben selbstverantwortlich zum Gemeinwohl!
Dieser Weg geht auch ohne den „Gelben Schein“ (hier: der Staatsangehörigkeitsausweis)
Nebenbei – für Bundesstaat´ler – zum Gothaer Vertrag vom 15. Juli 1851 sei erwähnt: Alle damaligen 25 Bundesstaaten haben diesen Vertrag gezeichnet!
Hier: die originäre Gemeindezugehörigkeit 1914! Generell gilt unabhängig von den jeweiligen Gemeinde-Verordnungen:
Wer länger als 3 Jahre in einer Gemeinde lebt (Wohnsitznahme!), hat die Gemeindezugehörigkeit inne, besitzt die Bürgerrechte und hat ein aktives und passives Wahlrecht.
Eine Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten ist hierbei zu einer Wahl nicht notwendig.
Lediglich eine Gemeindezugehörigkeit und diese länger als drei Jahre.
++++
II.) Wem hat der Kaiser bei seiner (unfreiwilligen) Abdankung seine Verantwortung übertragen?
Der D e u t s c h e K a i s e r, hatte keine Macht, die der den Deutschen hätte übertragen können oder gar müssen. Und korrekt abgedankt hat er bis Heute nicht, ebenso auch nicht seine Erben!
Wir Deutschen sind zusammen, an seiner Stelle, befugt tätig zu sein. Dies auch jeder Einzelne, als legitimer Rechteträger durch die nachgewiesene Vererbung (Erbfolge, Ahnennachweis, Abstammung, Indigenat).
➡ www.agmiw.org/?page_id=829
Wer nahm denn die sogenannte „Abdankung“ des Kaisers überhaupt de jure und de facto korrekt an? Wer erpresste denn diese „Abdankung“?
Dies unter der Tatsache betrachtet, dass sich die Entente zum korrekten Friedensschluß, in der gegebenen Staatsform, nicht durchringen wollte. Und der Soldatenrat gar mit Mord drohte?
Die Völker sind der Souverän [gewesen]!
Undank der Macht- und Egomanie der Parteien, welche sich sodann die (illegale) Weimarer Republik ausdachten, rutschte das Kaiserreich (nicht jedoch die Staaten und Stadtstaaten und damit die Gemeinden!) ins Handelsrecht.
Dort befinden wir uns jetzt ununterbrochen seit dem Jahr 1914/18. Daher müssen wir – siehe hierzu den Wertindex 1914 – zurück zu den Anfängen, um das gesamte Gebiet des Völkerrechtssubjekts D E U T S C H E R E I C H wieder völkerrechtskonform zu reaktivieren.
➡ www.agmiw.org/?p=3811
Dieser Vorgang geht völkerrechtlich nur über den Status Quo Ante Bellum zum WK I.. Dies bedeutet:
2 Tage vor der Mobilmachung – hier: der 28. Juli 1914 – 23:59 Uhr.
Mit der „Abdankung“ des Kaisers, verfiel seine präsidentiale Funktion (die Prärogative; die 4.te Gewalt) als Juristische Person nach dem kaiserlichen deutschen Recht in Vakanz.
Mit den Abweichungen vom kaiserlichen Wahlprozedere haben die Putschisten einen klaren Verfassungsbruch begangen, da diese eine ungültige Wahl vollzogen haben.
Und genau ab dem Moment läuft / laufen auf deutschem Boden die(se) „Staats-Simulation(en). Dies ungebremst bis Heute…!
Dies auch solange, bis der gültige König von Preußen das Präsidium wieder führen bzw. übernehmen kann.
Klar, dürften wir das Notstandsgesetz anwenden. Allerdings ist das aus dem Jahre 1968…! Wie soll jemand im Rechtsstand von 1914 sich auf ein Gesetz von 1968 berufen oder auf dieses de jure zugreifen können und dies auch wollen?
Nebenbei: Es gibt einige Versionen dieser allseits bekannten Abdankungsurkunde seitens Kaiser Wilhelm II..
Ob hierbei absichtlich mit dem Siegelbruch gearbeitet wurde…?
Auch das Kürzel „I.R.“ fehlte allenthalben.
++++
III.) Zum 2+4 Vertrag:
Das ganze Schauspiel nennt sich nicht „Wiedervereinigung“, sondern es war lediglich eine „Ummeldung“ IM System. 🙂
Schließlich sind zwei sogenannten „Staatsbürgerschaften“ Deutschlands wieder vereint worden und repräsentieren nun „Deutschland als Ganzes“ in zugesicherter Freiheit und Souveränität (2+4-Vertrag). Na dann ist ja alles gut…! 🙄
➡ www.agmiw.org/?p=2969
Das die Verwaltung / das System die gegebenen Möglichkeiten nicht ausschöpfte, liegt nicht nur an Denen oder an den anderen Beteiligten, sondern auch zu einem großen Teil an uns selber…!
Denn, da wir diesen Akt – wie gehabt – aus Bequemlichkeit oder Nichtwissen konkludent heraus handelnd, bis Heute (er)dulden [tolerieren] und alle Jahre wieder durch „geheime“ Wahlen (hier: die Firmen-Geschäftsführer-Entlastung) oder durch den Abschluß eines neuen 10-Jahres-Vertrages (hier: der Personalausweis) freiwillig leisten!
Der Verwalter ist im Außenverhältnis den internationalen Vertrag eingegangen und im Innenverhältnis hat keiner jemals ernsthaft dagegen widersprochen. 🙂
Somit entstand – wie so oft in der Vergangenheit – eine einseitige konkludente Bestätigung durch Stillschweigen des Souveräns. Das kann man so auch im BGB § 151 nachlesen… 🙁
Es sei denn, die deutschen Völker wachen doch noch mal aus ihrer Lethargie und Obrigkeitshörigkeit auf und entscheiden sich mehrheitlich es nunmehr anders machen zu wollen. Das hätte doch mal was…
Frage: Warum sollten wir denn den 2+4 Vertrag aufkündigen?
Antwort: Dadurch würde das Völkerrechtssubjekt „D E U T S C H E R E I C H“ aus der anhaltenden Schizophrenie / aus dem Dornröschenschlaf geholt / aufgeweckt.
Wir, die deutschen Staatsangehörigen, die Völker, die Familien könn(t)en dann entscheiden. Aber wir wollen immer noch nicht! Oder etwa doch?
IV.) Heim, Haus, Hof und Herd!
Die via der BRiD „erworbenen“ Immobilien werden auf die Juristische Person geschrieben / eingetragen! Denn der „Name“ gehört der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ als Rechteinhaberin des Namens! Siehe hier den Art. 10 EGBGB.
➡ dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html
Im Grundbuch wird dieser NAME „MAX MUSTERMANN“ auch dementsprechend fixiert. Und nicht wie im Katasteramt der Familienname „Mustermann, Max“.
Im Grundbuch bekommt man den Besitz bescheinigt, jedoch nicht die Bestätigung für den Kauf des Eigentums an Grund- und Boden, an welchem sich die Bodenrechte festmachen (würden).
Der Besitz und das Eigentum sind zwei unterschiedliche Begriffe!
Aus dem Besitz heraus generiert sich die sogenannte „Grundbesitzerabgabe“ (Grundsteuer), welche ihrerseits an den wahren Eigentümer des Bodens zu (be)zahlen ist.
Nämlich – richtig erkannt – dem Rechteinhaber des „NAMEN“s!
Wem also gehört nun in Wirklichkeit die Immobilie?
Wer kann bestimmen, ob diese veräußert oder alsbald mit Neusiedlern neu belegt werden kann?
Euer Haus ist abbezahlt? Und es gehör Euch? Dann zahlt eure Grundsteuer nicht und schaut, wann dann passiert…!
Wurde etwa schon vergessen, wie es den Indianern (indigene Völker) geschah, als die Europäer in Nord-Amerika eingefallen sind?
Ergo was ist zu tun?
Die Juristische Personenfiktion / Personalfiktion und die damit verbundenen invisiblen (unsichtbaren) Verträge mit der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets BRiD sind abzulegen und zu kündigen: Als auch die Natürliche Person des Bundesstaates wieder in ihrer vollen Rechts- und Geschäftsfähigkeit – via dem Feststellungsantrag IM System – aktivieren.
Das geht IM System als Verwaltungsakt nur mit der Willenserklärung, welche man mittels des „Staatsangehörigkeits“-Feststellungsverfahrengegenüber der Verwaltung bekunden muß. Diesen Verwaltungsakt macht jeder sich erkennende Deutsche selbstverantwortlich und souverän. Er / Sie ist sich damit seiner / ihrer Friedensmission für seine / ihre Völker und Stämme, als auch für die Welt mehr als bewußt.
+++++
V.) Frieden – Мир
Es dreht sich auch um die Beziehungen der Familien (die kleinste staatliche Einheit) der Deutschen mit denen Russlands.
Und darum, ob diese Familien miteinander einen Bund schließen. Der deutsche Wolf mit dem russischen Bären.
Wenn die deutschen Familien wieder zu einander finden und ihre origiären Gemeinden vernünftig zum Gemeinwohl verwalten, diese sodann wieder das originäre Staatsgebiet beleben und sodann die Russischen Familien in den Ewigen Bund einladen, dann herrscht Welt-Frieden.
Die Weimarer Republik, ist nichts anderes als die heutige BRD, die im Kriegszustand (Verwalter) erreichtet wurde, um die 26 Bundesstaaten zusammenzufassen, damit man sie besser verwalten kann. Die 1919er Verfassung, die den Vertrag von Versailles anerkennt, konnte niemals rechtskräftig in Kraft treten, denn der Vertrag von Versailles trennt 1/7 des Deutschen Reich ab. Wie also soll das 1/7 denn abgestimmt haben?
Russland und jeder Personal-DEUTSCH, der die Weimarer Republik anerkennt, ist automatisch im 3.Reich, weil A.H. die Weimarer Republik aufgelöst hat und zur Kolonie machte, die heute eigentlich besiegt sein sollte. Das man das 3. Reich allerdings besiegt hat, bezweifle ich heute massiv, denn die EU ist das 3. Reich und das erweitert sich ständig und bekommt immer neue Schutzgebiete dazu.
Wenn Russland von Politikern verwaltet wird die, diese Weimarer Republik als den letzten Rechtsstand des Deutschen Reich anerkennen, dann wird Russland mit in das 3. Reich eingegliedert, wenn nötig eben mit Gewalt.
Also Russland, löst eure politischen Strukturen auf, lest das BGB, das bei euch ebenfalls gültiges Recht ist. Ihr könnt die konföderalen Strukturen mit dem Subsidiaritätsprinzip in Europa durchsetzen. Die Deutschen werden alles tun, damit das gelingen kann. Was gar nicht geht ist den Deutschen Völkern eine Föderation unter politischer Führung aufzuzwingen, auch in Richtung Vatikan und England, das wird niemalsfunktionieren, da es mit dem Subsidiaritätsprinzip und demkonföderalen Gedanken nicht vereinbar ist.
➡ www.youtube.com/watch?v=9fNnZaTyk3M
DAS ist schon seit einigen hundert Jahren die Deutsche Frage.
Wie lange wird es noch dauern, bis die Deutschen das verstehen? Was denkt ihr wohl, warum dieses Szenario unbedingt vermieden werden soll? PRUSSIA <—> RUSSIA 😉
+++++
Nun zu des Pudels Kern:
– hier: Erhalt der Negativbescheinigung des BVA (wird verweigert!)
➡bva.bund.de/DE/Feststellung/Negativbescheinigung
d. Auftrag zur Ausstellung des Blauen Reiseausweises
Wer mit einem Personalausweis und einem Kredit (denn ohne den Personalausweis gibt es auch keinen Kredit) sein Häuschen vom Verwalter „gekauft“ hat, kann auch niemals Eigentümer sein.
Wir Deutsche müssen bereit sein alles zu verlieren, damit wir – wie der Phönix aus der Asche – doch noch gewinnen können!
Die Bodenrechte spielen keine große Rolle mehr, wenn die Menschen in den Gemeinden nicht auch Ihr Gehirn gleich mit „aktivieren„!
Denn das ist es, was ich/wir mit der Aktivierung auch mein(t)en.
Die Menschen in der Gemeinde müssen aufwachen und umgehend die Gemeindeversammlung einberufen!
Denn die EU ist das 4. Reich…! Da wollt ihr ganz sicher nicht hin.
Es verwundert nicht, dass in der „europäischen Verfassung“ die Subsidiarität berücksichtigt wurde, denn dabei sind immer auch deutsche Gesetze mit übernommen wurden.
Werdet Deutsche, verliert die „deutsch“e Staatsangehörigkeit und aktiviert den Geist der Gemeinde in der Ihr lebt.
Dann und nur dann können die Familien wieder in der Selbstverwaltungleben und beschmutzen nicht mehr die Gräber Ihrer Ahnen, die für diese – EURE – Freiheit millionenfach in zwei Weltkriegen Ihr Leben ließen. Ehrt Eure Ahnen und folgt eurem Herzen…!
Es liegt in eurer Hand, ob ihr NaZis bleiben wollt und den Faschismus über die „Welt“ (die Fiktion auf Erden) legen wollt.
Oder den Ewigen Bund der Völker (eine Glaubensgemeinschaft in Form eines Vereins) wieder zu beleben, um mit den anderen Völkern dieser Erde in Respekt und Freundschaft gemeinsam zu leben.
Ich bin deutscher Staatsangehöriger...!!!
Dies ausgewiesen durch den „Staatsangehörigkeitsausweis„.
Dieser weist die Natürliche Person aus. Dieses Stück Papier ändert eineWeiche im Rechtssystem zu meinen Gunsten und ich bin sodann aktivlegitimiert.
Als Deutscher bin ich Volkssouverän! Und: Ich habe keine Person dabei, für die sie zuständig sein könnten.
Denn als Natürliche Person bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender.
Ich bin DEUTSCHER…!
Die Verwaltung hat dies für sich selbst festgestellt und damit gehen für mich die deutschen gültigen Gesetze vor. Ende Gelände…!
➡ dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html
–
zu b.) selbsterklärend…! 🙂
–
zu c.)
- Die Verwaltung ist für WEN zuständig? Für Zivilinternierte!
Und für WEN nicht? Für Bundesstaaten-Staatsangehörige! - Die Verwaltung hat unseren Auftrag (das Höchstmöglichste: die persönliche Willenserklärung über den Antrag F des BVA!) angenommen (hier: dadurch ausgelöster Verwaltungsakt) und diesen positiv entschieden (Quittung: Gelber Schein). Sofern dort die Punkte 4.2 & 4.3 im Antrag F korrekt bezeichnet wurden. 🙂
- Der weitere Weg geht über den Handlungsleitfaden u.a. Punkt 42.
Mir ist bewusst, dass dies HEUTE im Hier und Jetzt nicht jeder leisten kann oder will! OHNE Schmerz wird es aber nicht gehen! DAS muss Euch bewusst (sein) werden!
- Die Entlassung geht nur über die „persönliche„, unermütlich mit NACHDRUCK vorgetragene, einseitige Willenserklärung mündlichvor Ort. Zettelt keinen unnötigen Schriftwechsel an…!
Ja, man kann der Verwaltung gerne schriftlich, versehen mit einer 21-tägigen Fristsetzung, die eigene Entlassung unter die Nase reiben.
Mustertext:
„Entlassungsauftrag nach §§ 20, 21 RuStAG i.d.F. v. 1913:
Hiermit entlasse ich mich aus der deutschen Staatsangehörigkeit!
Die preussische (Bsp.!) Staatsangehörigkeit behalte ich mir ausdrücklich vor!
Eine Einbürgerungszusicherung entfällt somit.
Auf diesem Wege setze ich Ihnen eine 21-tägige Frist zum gültigen Widerspruch meines Auftrags.
Keine Antwort werte ich als Zustimmung.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich zukünftig (wieder) als Ausländer behandelt werde.
Nach dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (21 Tage ab Posteingang) melde ich den Verlust der Passbehörde.
Verlesen, beglaubigt und damit rechtsgültig zugestellt am:
(Datum, Ort auf links — die Unterschrift auf rechts setzen)
Dieser Text ist völlig ausreichend…!
Hier ein Mustertext zum abändern:
➡ Entlassungsantrag
Anlagen:
Willenserklärung, hier: Antrag F des BVA
EStA-Registerauszug oder alternativ die Ahnennachweise
–
Wenn man dies ggf. um Weihnachten herum macht, kann es sogar sein, dass die Verwaltung (hier das OVG) nicht rechtzeitig reagiert und somit euren Auftrag nach BGB § 151 konkludent annimmt (was denen auch egal ist – daher mündlich!).
–
Man beachte: Jeder Souverän / Deutsche(r) IST aktivlegitimiert –siehe auch: www.agmiw.org/?p=1156).
–
Und dieser Auftrag wird angefangen von der Ausländerbörde, über den Bürgermeister bis hoch zum Oberverwaltungsgericht mündlich vorgetragen! Der WILLE wird verkündet, proklamiert! Immer und immer wieder!
–
Tenor (Beispiel^^):
ICH WILL HIER RAUS….! ENTLASST MICH…!
ICH WILL MIT EURER NAZI-SCHEISSE NICHTS MEHR ZU TUN HABEN…!
ICH BIN KEIN KRIEGER…! ICH WILL HIER RAUS…!
WER SEID IHR DENN? ICH WILL MIT EUCH NICHTS MEHR ZU TUN HABEN! - Es geht als Anlage auch (ergänzend) der Bundesstaaten-StAG-Nachweis..!
- Was DIE wollen oder NICHT wollen ist MIR als DEUTSCHER schnurzegal… Es gilt für MICH der EGBGB Art. 5 PUNKT
- Leider können sich aber die Meisten diesen Weg (noch) nicht erlauben, da im System ver/behaftet… Arbeitstelle, Kindergeld, Krankenversicherung… aber ohne los zu lassen geht es nicht!
- Wer kann und mag, darf das umsetzen und DENEN im Alltag freundlich aber bestimmt den Mittelfinger zeigen…
- Wenn denn eine Reaktion kommen sollte – dies ist eher unwahrscheinlich – dann gilt IMMER die Beweislastumkehr.
Ggf. dann auch noch die Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft (deines Vertrauens ^^) einreichen. Hierbei hinzu nehmend ALLE diejenigen Personen in den Behörden, die einen mutwillig und fahrlässig daran gehindert haben, sich zu entnazifizieren.
Denn DIE sind ja via der EU das 4.te Reich bzw. Diejenigen, die deine Entlassung verweigert haben!
Für uns nachgewiesene Deutsche gilt:
BGB alte Fassung – §§ 1-20
EGBGB – Artikel 5:
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
WIR haben eine nachgewiesene eigene Staatsangehörigkeit.
Somit können wir auch aus der dt. StAG entlassen werden.
➡m.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/vs-folgen-verlust.html?nn=629838
zu d.)
Nach Erhalt der Negativbescheinigung oder des Verstreichens der 21-tägigen Frist (unser Schreiben ist ein Verwaltungsakt!), ergeht der Auftrag beim zuständigen Bürgermeister zur Erteilung des Niederlassungserlaubnis (Wohnsitz!) und danach die Ausstellung des Reiseausweises.
Wie gehabt persönlich vor Ort…! 🙂
Siehe auch den Artikel 28 – Reiseausweise:
„Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jedem anderen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reiseausweis ausstellen; sie werden insbesondere wohlwollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können…“
Dies gilt somit für Jeden, welcher sich von der – für deutsche Staatsangehörige – zuständigen BVA (Bundesverwatungsamt) in Köln, seine Staatsangehörigkeit per Abstammung feststellen lassen hat und die „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“ verloren hat. Man kann und darf nichts, was nach den 27. Oktober 1918 auf deutschen Boden passierte anerkennen, denn dass hat mit uns Deutschen überhaupt nichts zu tun.
➡ www.agmiw.org/?p=4213
Markus & Mattho
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Für und von Andreas Claus (Novertis):
Ich denke, dass juristisch meine Erklärung zum Thema Mensch – Person vom letzten Sommer nicht schlecht war. Nun kann ich die mir selbst Einrahmen und als Zieldefinition für mich schon einmal hoch aufhängen. Das Wichtigste, was ich am eigenen Leib lernen durfte, war: die Steuerung von Menschen in diesem System funktioniert in erster Linie eben nicht über Geld oder über Rechtssysteme, sondern ist eine über Jahrhunderte und Generationen von klugen Psychopathen geschickt aufgebaute psychische Steuerung, die mittlerweile dermaßen perfekt funktioniert, dass sie aus uns selbst heraus generiert wird. Die müssen weiter nur noch ein paar Punkte antriggern. Das reicht. Den Rest erledigen wir selbst, in uns und mit uns. Ich hätte nie gedacht, wie tief ich selbst psychisch noch als Person in und mit dem System verstrickt bin und das sind die meisten, um nicht zu sagen, fast alle. Ein Grund übrigens für die Signalfunktion bei mir. Es sind aber alles Serviceeinrichtungen von denen, (Vatican & Co.) die uns helfen, weiter zu wachsen.
GEDANKEN ZUR LAGE DER NATION! – AUFGEWACHTER VS. SYSTEMLING V1.8.
aktualisiert am 27.9.2016
Video:
➡ /das-9010-desinfo-troll-abc/
Wie schon öfters erwähnt…
… ins besonders die Jahre 2016/17 werden uns / euch viele neue Propheten bescheren! Wir sind mitten im Finale und das System schreckt vor nichts mehr zurück…! Wie verhält sich denn ein verwundetesTier, welches in der Falle steckt? Es wird alles tun, um seine Haut / Fell zu retten… 👿
Personen, von denen man die Jahre zuvor noch nie etwas gehört oder gelesen hat, treten mit nun mit ihrem profunden „Wissen“ hervor und werden nicht müde dieses unter das Volk zu bringen. Denen wird dann ungeprüft ge“glaubt“.
Die gewohnte Glaubhaftmachung anstelle der Beweisführung. 🙄
Woran erkennt man(n)/weib denn einen Bediensteten des Systems und / oder einen „Troll“?
a. Er bezieht sich nicht auf den Wertindex von 1914.
b. Er verteufelt den Feststellungsantrag mit den Ahnennachweisen vor 1914 (konkret mindestens bis/vor dem 28.07.1914) und / oder fordert gar auf diesen Antrag zu widerrufen. Denn er hat DIE Lösung!
Wer das nicht macht landet im FEMA-Camp! 🙄
Man beachte: Wir beANtragen NICHT eine Staatsangehörigkeit, sondern wir beAUFtragen die FESTSTELLUNG zurStaatsangehörigkeit! 😉 Denn diese haben wir bereits seit unserer Geburt! Wir beauftragen die Verwaltung dies für sich selbst festzustellen und denen klarzumachen, dass wir wieder zurück in unsere Heimat wollen!
c. Er hält die (Re-)Aktivierung der originären Gemeinden innerhalb der damaligen Gemarkungsgrenzen für völlig unnötig. Einmal unabhängig davon, dass er den Sinn und Zweck dieser Aktion, als auch die Thematik der Bodenrechte, nicht begreift. 🙄
d. Er propagiert sonderbare, als auch illegale Wege wie z.B.:
„Verfassungsgebende Versammlungen, „Verweser-Wahlen“, „Referendum“, „Wahlkommissionen“, „Siegelwahlen“, „Bundesstaaten-Reorganisationen“ aus dem Stand heraus etc. ff…:evil:
e. Er versteht die Bedeutung des Begriffs „Subsidiarität“ nicht.
f. Er erzählt dir zu 90% die reine Wahrheit; die wichtigsten 10% lässt er weg oder erfindet diese passend für das jeweilige Publikum neu.
g. Er erzählt dir: Alle Menschen sind gleich! An Rechten und Pflichten geboren!
h. Er erzählt dir, dass er ein freier Mensch ist und dass dies völlig ausreicht.
i. Er beherrscht die Sprache und die Techniken der Manipulation.
j. Fragt Euch: Wie ist denn die Vita dieser Person? Wer kennt diese Person? Übernimmt diese Person auch die Verantwortung sowohl aktiv als auch passiv?
k. Er lässt kein gutes Haar an Gleichgesinnten, welche eine andere Meinung vertreten als er.
l. Er verteilt Hausaufgaben und bindet den Geist der Menschen mit unnötigem Wissen und Arbeiten (lies dies… mach das… tue jenes).
„Wir sind so blöd, dass uns die Schweine beißen“ ist ein geläufiger Spruch, welcher an dieser Stelle wohl am besten zutrifft…! 😉
Es ist und bleibt jedem von Euch selbst überlassen, nur auf sein Herz zu hören und den Weg zu gehen, der seit über 100 Jahren vor uns Deutschen liegt. Ist das denn so schwer zu verstehen…?
An die sogenannten „Aufgewachten“ dort draußen:
Verzettelt Euch nicht in Grabenkämpfen IM (gegen das) System und vor allem nicht gegeneinander…!
Eure kostbare, einzigartige Energie (gestärkt durch eure Ahnen!) solltet ihr auf das mitnehmen euer Mitmenschen fokussieren. Ebenso sich mit euren Mitmenschen vor Ort zu vernetzen und die Gemeindeversammlungen einzuberufen! So einfach ist das!
Ob nun via der aktivierten, originären Landgemeinde oder / und über den GG Art. 28 (1) sei einmal dahin gestellt.
Ihr wollt das nicht? Zuviel Arbeit? Zu unbequem? Dann geht unter – beschwert Euch aber nicht…!
Die Subsidiarität gilt europaweit! Mann/Weib muss es nur tun (wollen)!
Wer mit dem Begriff der Subsidiarität nichts anzufangen weiß, der möge einmal die Verfassung des Norddeutschen Bund (1867)durchlesen… Oder auch die Emder Synode von 1571. In beiden Werken findet man entsprechende ableitbare Indize.
Träger des Wissens und selbstlose Aktivisten für „unsere“ Sache werden gerne und immer öfter, aus welchen Beweggründen auch immer, als Geschäftemacher oder V-Männer des Systems bezeichnet. Dies nur, weil diese ihre freie Meinung vertreten, bzw. manche Sachverhalte anders „bewerten“. Oder ruft hier etwa ein erwischter Dieb: „Haltet den Dieb…!“ ???
Frei nach Voltaire sage auch ich:
Ergebnis offene Diskussionen scheinen in den sozialen Netzwerken offensichtlich immer weniger möglich zu sein. Wer es wagt, von der altbekannten These abzuweichen, wird auf das Härteste abgestraft! Persönliche Beleidigungen, Unterstellungen, Verleumdungen sind inklusive… sind das die wahren Werte eines echten Deutschen…??
Manche der „Aufgewachten“ spielen nun somit auch für das System dasselbe bekannte Spiel nach den althergebrachten Regeln…
Bravo – nichts gelernt und nichts verstanden…!
Werden zu einem beliebigen Thema rein logische Argumente präsentiert, welche den „Aufgewachten“ in seiner These / Argumentation widerlegen oder zumindest „seine“ bisherige Handlungsweise in ernsthafte Frage stellt, so erhält man anstelle einer offenen Diskussion nur die Diffamierung der Ungläubigkeit oder des Verrats. Was sagt uns das…?
Auch dies gehört zum notwendigen Prozess des Aufwachens und des selbstlosen mitgestaltens zum Gemeinwohl mit dazu.
Stellt sich nur die Frage, ob das ein Jeder für SICH selbst auch erkennt?
UND sodann ebenso die emotionale Größe „besitzt“, dies SICH auch selber einzugestehen UND für SICH daraus die Lehren zu ziehen?
Man könnte dies auch so formulieren:
Im Grunde entwickeln sich all diese Gruppierungen „unserer“ Szene zu dem, was man derzeit systembedingt allenthalben der Gruppe „Moslems“ vorwirft. Nämlich sie seien allesamt Extremisten…! Wie das denn? Es kann doch nicht sein, was nicht sein darf…?!? Oder etwa doch …??? Meinte vor kurzem etwa nicht eine Kanzler-Darstellerin das dies alles Staatsfeinde wären…? 😉 Geht diese (Un-)Person etwa von sich aus und stellt daher Jeden unter Generalverdacht…? 🙂
Nun – Wenn der Standpunkt des Anderen mich derart beeinflußt, als wäre es mein eigener, dann bin ich inmitten der Manipulation. Diese rudimentäre Eigenschaft, dies zu bemerken und zu verstehen, fehlt leider den meisten, welche sich nur um Ihre eigene „Sonne“ drehen.
Sollte sich die Geschichte tatsächlich wiederholen? Erneut? Wieder und immer wieder… bzw. schon wieder…? Was muss denn passieren, damit IHR dieses Spielfeld endgültig verlasst oder zumindest eure Handlungsweisen, sprich andere Spielregeln aufstellt…?!?
Es gehört wohl mit dazu. Immer und immer wieder.
Es wird sich weisen, wer dies erkennt und um- bzw. mitdenkt.
Der Bewusstseinswandel (bewusst sein und bewusst werden) ist kein einfacher Weg… hierzu muss aber manch Einer über seinen eigenen Schatten springen können und dies auch wirklich wollen… um eben nicht in diese uralte Falle(n) hinein zu tappen. Denn das eigene Ego ist ein gar hartnäckiger Geselle… 🙂
Frage:
Kann der Rechtspositivismus wirklich so derart verblenden, dass die gebotene Vernunft und der klare, sachliche Verstand derart auf der Strecke bleibt?
Worum gehts? Kurz & knapp:
Der Kernprozess fängt in 1913 an.
Denn die Heimat(h) ist zuerst die Familie und dann die Gemeinde. Der Zusammenschluss der Familien und deren Eigent(h)um bildet die Grundlage der Gemeinde. Warum werden wohl die Familien zerstört?
Dann kommt der Zusammenschluss der Gemeinden in Subsidiarität(Selbstverwaltung) zu einem echten „Staat“.
Dieser Staat ist – nach wie vor – einer der 26 Heimat(h)staaten der Deutschen Völker. Es ist ein Völkerbund. Ein Verein mit 26 Mitgliedern und einem Präsident, dem „Primus inter Pares“ (Erster unter Gleichen), der Prärogative, ergo einem Familienoberhaupt als Vereinspräsident.
Wenn ihr Deutsche (nicht DEUTSCH) seid, gehört ihr einer Glaubensgemeinschaft an. Dem BUND DER DEUTSCHEN VÖLKER(Völkerbund) die einzig wahre Konföderation der Welt. Diese Glaubensgemeinschaft ist den Religionsgemeinschaften (Kirchen) gleichgestellt und enthebt Euch aus deren Lehen. Ihr seid mitsamt eurem Eigent(h)um – über die 1871er Verfassung – in die Freiheit entlassen worden.
Aber ohne Euch sind eure Bundesstaaten, eure Gemeinden und auch eure Familien HANDLUNGSUNFÄHIG…!
Ihr werdet von den politischen Gangstern (hier: NGO´s – nicht rechtsfähige NaZi- Vereine (Parteien), die nur Regierung spielen) nach Strich und Faden verarscht und eure Familien werden zerstört…!
Denn ihr wisst gar nicht mehr, wer ihr wirklich seid…!
IST DIE PERSON AUCH DEUTSCHER GEHT DIESE RECHTSTELLUNG VOR !!!!
Siehe EGBGB Artikel 5, Abs. (1) i.V.m. GG Artikel 25 i.V.m. § 31 BVerfGG.
Quelle: Agmiw.org