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Was ist Zensur

Was ist Zensur ?

Was ist Zensur, diese Frage wollen wir hier erklären.
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Was ist Zensur
Was ist Zensur

Was ist Zensur ? Eine freiheitsfeindliche Tradition.
Die Zensur hat in Deutschland eine lange Tradition. Mit der Erfindung des Buchdrucks eröffnete sich die Möglichkeit, Informationen und Meinungen billiger und schneller einem größeren Publikum anzubieten. Die Mächtigen sahen dies als Bedrohung ihrer Herrschaft an. Und übten deshalb schon gegenüber den ersten gedruckten Büchern Zensur aus. Erzbischof Berthold von Mainz, der in Personalunion auch Kurfürst war, wurde zum ersten Zensor von Druckerzeugnissen in Deutschland. In 1486 verfügte er, daß jeder, der ein Buch ohne seine ausdrückliche Zustimmung druckte oder las, mit der Exkommunikation zu bestrafen sei. Von Berthold zugelassene Bücher wurden mit dem Wort Imprimatur (es werde gedruckt) gekennzeichnet. Der Reichstag zu Speyer beschloß 1529 in einem Reichsgesetz die landesweite Zensur.

Zensur System der Christlichen Kirche

Die christlichen Kirchen entwickelten in den folgenden Jahren ein umfassendes Zensursystem. Papst Paul IV. gab 1559 erstmals den Index librorum prohibitorum heraus, der alle Bücher enthielt, die Christen bei Strafe der Exkommunikation weder kaufen, noch besitzen oder lesen durften. Da es damals keine Trennung von Staat und Kirche gab, hatten die kirchlichen Zensurmaßnahmen auch staatliche Gültigkeit. Die letzte Ausgabe des Index erschien 1948. Erst 1966 erklärte der Vatikan, daß die Verbotsliste nicht länger bindend sei.

Eine große Bedeutung in der deutschen Geschichte haben auch die Karlsbader Beschlüsse von 1819, mit denen die deutschen Fürsten die Pressezensur verschärften, um den erstarkenden Liberalismus niederzuhalten. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts konnten die Liberalen ein gewisses Maß an Meinungsfreiheit in Deutschland durchsetzen. Diese freiheitliche Errungenschaft wurde von den totalitären Massenbewegungen des 20. Jahrhunderts wieder in Frage gestellt.

Zensur heute

„Mit der Abschaffung der Meinungsfreiheit, zunächst in bestimmten Bereichen, wurde der Weg zur Abschaffung des Rechtsstaates, der Weg in die Knechtschaft, betreten. Denn wo die Wahrheit gering geschätzt wird, geht bald die Freiheit verloren.“ Gerard Radnitzky

Artikel 5, Absatz 1, Satz 3 des Grundgesetzes von 1949 lautet: „Eine Zensur findet nicht statt.” Entspricht die Wirklichkeit dieser Vorgabe?

Zensurverbot

Bereits im nächsten Absatz des Grundgesetzes erfährt das Zensurverbot eine weitgehende Einschränkung. Nach Artikel 5, Absatz 2, kann die Meinungsfreiheit durch allgemeine Gesetze beschränkt werden. Was nützt die Deklaration des schönsten Grundsatzes, wenn jede beliebige Parlamentsmehrheit durch einen einfachen Beschluß ihn brechen kann? Das ist auch ausgiebig geschehen, z. B. unter dem Vorwand des Jugendschutzes oder des Rechtes der persönlichen Ehre.

Beschränkungen der Meinungsfreiheit finden in vielfältiger Form statt. Als Beispiele seien genannt:

  • Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften unterwirft den Handel mit angeblich jugendgefährdenden Publikationen starken Einschränkungen, von denen natürlich auch Erwachsene betroffen sind. Eine behördliche Brandmarkung als „jugendgefährdend“ kommt praktisch einem Publikationsverbot gleich. In einer pluralistischen Gesellschaft ist es ausschließlich Aufgabe der Eltern, das für ihre Kinder erforderliche Maß an Schutz zu bestimmen.
  • Die Regelungen zum Schutz der persönlichen Ehre führen zu den seltsamsten Einschränkungen der Meinungsfreiheit. So darf man einerseits in Deutschland straffrei sagen: „Alle Soldaten sind Mörder“, andererseits ist die Behauptung, daß ein bestimmter Politiker sich die Haare färbt, unter Strafandrohung verboten.
  • Das Überwachungsgesetz vom 24. Mai 1961 erlaubt die staatliche Kontrolle importierter Filme. Auf Drängen des Staates wurde die nicht ganz so freiwillige Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft eingerichtet, in der Angehörige der Staatsbürokratie und Vertreter gesellschaftlicher Interessengruppen, die von Politikern ausgewählt wurden, darauf achten, daß kein Film gegen die „guten Sitten“ oder politische Dogmen verstößt. Der Staat hat über die Landesmedienanstalten vollständige Kontrolle über alle Fernseh- und Rundfunksender.
  • Die politische Klasse sieht es als selbstverständlich an, einige ihrer politischen Überzeugungen durch das Strafgesetzbuch schützen zu lassen. Dazu zählen der § 130 StGB(„Volksverhetzung“), den es in ganz ähnlicher Form auch in der „DDR“ gab, und die Bestimmungen, welche geschichtsrevisionistische Behauptungen unter Strafe stellen. Damit wird Deutschland zu einem Rechtsraum, in dem Staatswahrheiten gelten, die für alle offenkundig zu sein haben.

kognitives Kapital

„Wissens- oder Glaubensbestände stellen für politische Interessengruppen eine Art kognitives Kapital dar … Es ist von ihrem Standpunkt aus rational, wenn sie dieses kognitive Kapital vor Entwertung schützen. Sie tun das, indem sie bestimmte Theorien, Interpretationen usf. gegen Kritik immunisieren, dogmatisieren und tabuisieren. … Dieser Protektionismus im intellektuellen Bereich, … schadet den Bürgern, der sogenannten politischen Kultur eines Landes und schließlich – wenn es gelingt, eine opportunistische Richterschaft einzubeziehen – dem Rechtsstaat und der Freiheit. Die Behinderung des Wettbewerbs der Theorien schadet der betroffenen Disziplin … Sie nutzt den betreffenden Interessengruppen, die davon eine Art ‚Rent‘ beziehen, etwa … mehr Macht über die Gemüter.“ Gerard Radnitzky

Ein Fall von Vorzensur

In den offiziellen Verlautbarungen heißt es, daß eine Vorzensur in Deutschland grundsätzlich nicht stattfindet. Nur eine Nachzensur wäre unter sehr eingeschränkten Maßgaben (z. B. Jugendschutz) möglich. Die Wirklichkeit zeigt ein anderes Bild, wie das folgende Beispiel beweist.

Der Düsseldorfer Regierungspräsident hat unter Androhung einer hohen Geldstrafe die Internet-Provider des Landes Nordrhein-Westfalen angewiesen, bestimmte Websites, die er der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes bezichtigt, im Internet unzugänglich zu machen. Das geschieht meist durch das Löschen der entsprechenden Einträge auf den DNS-Servern der Provider, sodaß Websurfer bei Eingabe des Namens der verbotenen Websites keine Auflösung in die IP-Nummer erhalten und somit die gewünschten Webpräsenzen nicht mehr erreichen können. Fast alle Provider haben gegen diese Sperrverfügung Einspruch erhoben, doch bisher ohne Erfolg.

Proteste aus der Bevölkerung

Auch aus der Bevölkerung kamen viele Proteste. So hat z. B. ein deutscher Internetnutzer, der gegenüber dem Staat sein Recht auf Informationsfreiheit verteidigen will, auf seinen Webseiten den Fall kritisch dokumentiert und dabei als Hyperlinks die Namen der Websites genannt, die der Regierungspräsident sperren ließ. Dieser reagierte auf die Kritik, indem er im Juni 2003 ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Stuttgart sandte, das die Aufforderung enthielt zu prüfen, ob die Website des Kritikers gegen Bestimmungen des Strafrechts verstößt.

Das geschah mit aller Gründlichkeit. Der Kritiker der Sperrverfügung wurde vor dem Amtsgericht Stuttgart angeklagt und im Oktober 2004 wegen der Nennung der verbotenen Websites schuldig befunden, Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung und Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen begangen zu haben. Der Kritiker, der übrigens ein ausgewiesener Gegner des Nationalsozialismus ist, wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er gilt damit als vorbestraft und erhält einen Eintrag in sein polizeiliches Führungszeugnis. So kann man in Deutschland durch zwei Hyperlinks zum „Volksverhetzer“ werden.

Die Macht der rechtsprechenden Gewalt

Urteile in der Art des oben erwähnten Richterspruchs lassen uns die Frage stellen, welche Freiheitsbedrohung von der Richterschaft ausgeht. Von den drei staatlichen Gewalten: Legislative, Exekutive und Judikative, hat letztere den besten Ruf. Viele kritisieren die gesetzgebende und die vollziehende Gewalt. Doch kaum jemand wagt daran zu denken, daß auch die richterliche Gewalt den Versuchungen der Macht ausgesetzt ist.

Im Staatsapparat haben die Richter eine privilegierte Stellung. Sie sind von Weisungen völlig unabhängig und auf Lebenszeit im Amt, d. h. keiner Wiederwahl unterworfen. Die Richter kontrollieren und korrigieren mit ihren Entscheidungen die Verwaltung. Im Falle des Bundesverfassungsgerichts auch die Legislative. Wer kontrolliert die Kontrolleure? Der klassische Liberalismus möchte jede staatliche Macht beschränken, auch die in der Hand der Richter. Aus diesem Grund war Thomas Jefferson gegen einen Obersten Gerichtshof, der Verfassungsfragen zu entscheiden hat.

You seem

„You seem … to consider the judges as the ultimate arbiters of all Constitutional questions: a very dangerous doctrine indeed, and one, which would place us under the despotism of an oligarchy. Our judges are as honest as other men, and not more so. They have, with others, the same passions for party, for power, and the privilege of their corps … And their power [is] the more dangerous, as they are in office for life and not responsible, as the other functionaries are, to the elective control. The Constitution has erected no such single tribunal, knowing that to whatever hands confided, with the corruptions of time and party, its members would become despots.“ Thomas Jefferson

Es ist dringend geboten, bei der Auswahl der Richter mehr Sorgfalt walten zu lassen, als das heute der Fall ist. Eine unkritische Haltung gegenüber der Richterschaft kann verhängnisvoll sein.

„The germ of destruction of our nation is in the power of the judiciary, an irresponsible body – working like gravity by night and by day, gaining a little today and a little tomorrow, and advancing its noiseless step like a thief over the field of jurisdiction, until all shall render powerless the checks of one branch over the other and will become as venal and oppressive as the government from which we separated.“ Thomas Jefferson

Meinungsfreiheit für alle

Jedem Bürger muß uneingeschränkte Meinungsfreiheit gewährt werden. Darunter verstehen wir:

  1. Informationsfreiheit, d. h. freien Zugang zu allen Informationsquellen.
  2. Meinungsäußerungsfreiheit, d. h., jedem muß es erlaubt sein, seine Meinung, Wertung oder Beurteilung in allen verfügbaren Medien zu verbreiten.

Der Zensor nimmt für sich ein Informationsrecht in Anspruch, das er anderen Menschen vorenthält. Er mißtraut den intellektuellen und moralischen Fähigkeiten anderer. Die Zensur verstößt gegen den Grundsatz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Denn sie schafft zwei Klassen von Bürgern. Eine privilegierte Minderheit, die darüber entscheidet, welche Informationen verteilt werden dürfen. Eine in ihren Rechten eingeschränkte Mehrheit, die die Entscheidungen ihrer Vormünder hinzunehmen hat.

Der Zensor

Der Zensor zeigt durch sein Handeln Schwäche. Er behindert durch seine Verbote den freien Wettbewerb der Ideen. Das macht nur jemand, der Anlaß zu der Befürchtung hat, daß er im unbehinderten Wettstreit nicht bestehen kann.

Die Liberalen treten dafür ein, daß jeder Mensch seine Meinung frei äußern darf. Sei sie nach Meinung seiner Mitmenschen noch so falsch. Die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Sie muß auch für geächtete Minderheiten gelten, wie z. B. revisionistische Geschichtsschreiber, Pädophile oder Anhänger von Sekten. Die Meinungsfreiheit findet dort ihre Grenze, wo explizit zur Gewaltanwendung aufgerufen wird.

„In einer freien Gesellschaft, in einem Rechtsstaat, werden falsche Behauptungen durch Argumente widerlegt, aber ihren Anhängern bleibt es erlaubt, sie zu behaupten. Das Verbieten von falschen Behauptungen, von Dummheiten oder Lügen, ist ein totalitärer Zug.“
Gerard Radnitzky

Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt.
Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie,
macht sie vor aller Augen lächerlich.
Und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie
hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht.
Aber es ist das einzige Mittel ohne das alle anderen versagen werden.
Joseph Pulitzer

Anti-Zensur-Befehl der UNO
Anti-Zensur-Befehl der UNO
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